Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/11

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Verwendung von Übersetzungsbausteinen

Vor Monaten habe ich Artikel zu den beiden schwedischen Kinderdarstellern Lina Leandersson und Kåre Hedebrant angelegt. Neben den englischsprachigen Artikeln (nicht 1:1 übersetzt, teilweise stark gekürzt und Neuinterpretation der Quellen) habe ich bei der Erstellung auch eigene Recherche-Ergebnisse und Handlungsbeschreibungen mit einfließen lassen. Dies habe ich auch im Abschnitt "Zusammenfassung und Quelle" dokumentiert. Nach Monaten habe ich nun durch Zufall festgestellt, dass auf den Diskussionsseiten die Übersetzungsbausteine angebracht wurden. Müssen auch in solchen Fällen wie genannt zwingend Bausteine auf den Artikeldiskussionen einfügt werden? Es existiert ja bereits der Hinweis in der Versionshistorie. Grüße, --César 14:08, 1. Nov. 2009 (CET)

Artikeltext Kernkraftwerk Lingen wortwörtlich aus Wikipedia kopiert - URV??

Ich habe hier den Text im blau hinterlegten Kasten "Hintergrund" gefunden, der wortwörtlich aus dem Wikipedia-Artikel über das Kernkraftwerk Lingen übernommen wurde (vor meinen heutigen Änderungen). Der Text erschien am 28. August 2009 in der Münsterländischen Tageszeitung. Die Firma Mende Schornsteinbau hat unter vorgenanntem Link den Zeitungsartikel auf Ihrer Website stehen. Meine Frage nun: wenn der Text 1:1 aus der Wikipedia übernommen wurde, ist das dann auch eine URV?? Zumal bei der Münsterländischen Tageszeitung für den Wikipedia-Text die Quellenangabe fehlt. --H.A. 18:25, 1. Nov. 2009 (CET)

Vermutlich handelt es sich hier um einen Lizenzverstoß; Infos dazu und weiterführende Verlinkungen findest Du unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. -- Yellowcard 19:22, 1. Nov. 2009 (CET)

Verwertung einer Grafik auf Wikipedia für Daten zu OpenStreetMap erlaubt??

Im Artikel Landkreis Lüneburg findet sich auch folgendes Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Municipalities_in_LG.svg

  • erste Frage: Ist dieses Bild, wie es jetzt in der Wikipedia ist, frei von Lizenzverletzungen, auch wenn z.B. auf den "NiedersachsenViewer" verwiesen wird?
  • dritte Frage: Wenn die Weiterverwendung der genannten Grafik in OSM erlaubt wäre, welche Kennzeichnungen sind wo nötig auf seiten von OSM?

Gruß, --Stephan75 14:12, 1. Nov. 2009 (CET)

Rechte an Geoinformationen --rtc 15:21, 1. Nov. 2009 (CET)
Nach deutschem Recht ist diese Karte gemeinfrei, also überhaupt nicht geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:18, 1. Nov. 2009 (CET)
OK, für Frage eins gilt dann: JA, für Frage zwei auch JA, und brauch ich dann (Frage drei) keinerlei Ursprungs- / Lizenznennung? --Stephan75 17:38, 2. Nov. 2009 (CET)

Recht am eigenen Bild

Liebe Urheberrechtler, ich habe hier ein Bild aus dem Familienalbum. Meine Mutter war eine Turnerin u.a. beim bekannten TSV 1860 München. Da im dortigen Artikel fast nur vom Fußball des Vereins gesprochen wird, glaube ich mit einem Turner-Bild aus den 1950er einen Akzent setzten zu können. Das Bild ist ein Farbbild und zeigt die weiblichen und männlichen Mannschaftssieger der bayerischen Jugendbesten 1957, Klasse A. Glaubt ihr, daß es bei einem Siegerbild Probleme um das Recht am eigenen Bild geben könnte? Mediatus 01:49, 2. Nov. 2009 (CET)

Damals hat man sich noch gefreut, wenn man sein Bild in einer Zeitung sah. Wer für so ein Gruppenfoto posiert, rechnet wahrscheinlich damit, dass es auch veröffentlicht wird. Den Persönlickeitsrechte-Baustein würde ich jedenfalls auf die Bildbeschreibungsseite dazu setzen. -- 194.48.128.75 12:14, 2. Nov. 2009 (CET)
Viel problematischer ist erstmal die urheberrechtliche Situation des Bildes. Wer ist der Fotograf? Der muss einer Freigabe unter einer freien Lizenz zustimmen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:28, 2. Nov. 2009 (CET)
Der Photograph ist tot, es war der Trainer, bis zuletzt ein guter Freund der Familie. Und er hatte keine Nachkommen. Mediatus 19:12, 2. Nov. 2009 (CET)
Man braucht keine Nachkommen, es reichen Erben.--84.160.209.144 19:14, 2. Nov. 2009 (CET)
Dann war es das. Vielen Dank! Denn so gut kenne ich die Familienvehältnisse nun auch nicht. Mediatus 19:19, 2. Nov. 2009 (CET)
Die IP sag: Damals hat man sich noch gefreut, wenn man sein Bild in einer Zeitung sah. Wer für so ein Gruppenfoto posiert, rechnet wahrscheinlich damit, dass es auch veröffentlicht wird. Mag richtig sein, aber dann galt die Zustimmung für einen Zweck und nicht für jeden und alle Ewigkeit, und niemand konnte wissen, dass Bilder mal digital um die Welt andern würden. Gegen eine Veröffentlichung sprechen a) die ungeklärte Urheberrechtssituation und b) die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten. --Textkorrektur 19:33, 2. Nov. 2009 (CET)

Moin zusammen, hat einer von euch ne Idee, warum das Bild gemeinfrei sein könnte? Gruß, --Flominator 11:06, 2. Nov. 2009 (CET)

Siehe hier. ~Lukas Diskussion Bewertung 11:36, 2. Nov. 2009 (CET)
Die Frage sollte eher sein, ob das Bild wie angegeben aus dem Buch Vera Schauber, Hanns Michael Schindler: Heilige und Patrone im Jahreslauf. Pattloch, München 2001 ist und ob die Webseite dann das Foto überhaupt gemeinfrei anbieten kann. --Paulae 11:42, 2. Nov. 2009 (CET)
Gemeinfrei ist die Figur, nicht aber das Foto. Das Foto kann nicht gemeinfrei sein, da es eben nicht alt genug ist. Wir brauchen eine Freigabe duch den Fotografen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:30, 2. Nov. 2009 (CET)

Für das Bild ist eine OTRS-Freigabe eingegangen, habe das Bild auch entsprechend markiert – die Freigabe bezieht sich aber nur auf das Foto selbst, mehr ist zumindest aus der Freigabeerklärung nicht zu entnehmen. Inwiefern muss ein urheberrechtlicher Schutz der dargestellten Werke in Betracht gezogen werden; sollte das Foto ohne weitere Bestätigungen eher wieder gelöscht werden? -- Yellowcard 17:05, 2. Nov. 2009 (CET)

Vielleicht sollte man noch anmerken, dass laut Denkenreuther Dorfkapelle, die Kapelle und somit vermutlich auch der Altar von 1948 sind (auch wenn der Altar älter wirkt), es also ausgeschlossen ist, dass bei vorhandener Schöpfungshöhe, das Urheberrecht ab gelaufen ist.--84.160.209.144 17:12, 2. Nov. 2009 (CET)
Wollte erst anmerken, dass der einzige Gegenstand mit Schöpfungshöhe wohl das Bild ist und das nur eine Kopie eines Werkes von Bartolomé Esteban Murillo († 1682) ist, doch ist imho kein Werk Murillos mit dem identisch, was im Text erwähnt wird, auch wenn es von der Unbefleckten Empfängnis mehrere Varianten gibt. Ergo schlechte Kopie und damit wahrscheinlich SH. --Paulae 22:05, 3. Nov. 2009 (CET)

Wie möglichst alle Dateien in Kategorie:Datei:Chemie sähe ich diese Screenshots am liebsten auf Commons. Der NoCommons-Baustein verhindert den Transfer per Bot. Gibt es Gründe, die gegen einen manuellen Transfer sprechen? Falls nein, welchen Lizenzbaustein müssten die Dateien auf Commons erhalten? --Leyo 16:18, 3. Nov. 2009 (CET)

Da es sich bei Notepad++ ja um freie Software handelt, dürften die Screens auf Commons i.O. sein; siehe Commons:Commons:Screenshots. Lediglich bei dem "Speicher unter"-Dialog in dem Tutorial wäre ich vorsichtig (da diese Komponenten von Windows kommen, welches ja nicht frei ist). -- Nyks (Kontakt) 16:49, 3. Nov. 2009 (CET)
Danke. Du bestätigst meine Vermutung. Bei BKChem verhält es sich wohl gleich wie bei Notepad++. --Leyo 16:59, 3. Nov. 2009 (CET)
Das "Speichern unter..."-Dialogfeld hat in meinen Augen keine Schöpfungshöhe und ist daher aus meiner Sicht ebenfalls problemlos. Heißt aber nicht, dass das auf den Commons genauso gesehen wird. -- Yellowcard 18:07, 3. Nov. 2009 (CET)
Es ging ja hier auch gar nicht um den Upload in die Wikipedia, sondern nur um den möglichen Transfer nach Commons. -- Nyks (Kontakt) 19:20, 3. Nov. 2009 (CET)

Eigene Nachgestaltung der Symbole von Apples OPTION KEY und des Apple Logos für Nutzung in Wikipedia erlaubt?

Damit auch MSIE-Nutzer diesen Artikel, den ich in die Hilfeseiten einstellen will, an einigen Stellen keine leeren Tastenlayouts zu sehen bekommen, habe ich die grafische Gestaltung des OPTION KEYS (und von anderen) auf einer Apple Tastatur mit Inkscape nachempfunden (ist trivial). Auf der Suche nach sonstigen Darstellungen habe ich nur diese beiden Zeichen ( und ) gefunden. Bedeutet die Abwesenheit von eigenen Darstellungen des OPTION KEYS und des Apfels, dass ein Hochladen derselben auf Commons irgendwelche Rechte verletzten wird? Um uns allen langwierige SLA-Diskussionen zu ersparen, frage ich als Neuling lieber vorher. --Didi Diskussion 18:05, 3. Nov. 2009 (CET)

Hier auf de-WP machen diese Bildchen keine Probleme, weil sie keine Schöpfungshöhe haben; da kannst du auch die Originale nehmen. Auf Commons wäre ich damit aber vorsichtig. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:10, 3. Nov. 2009 (CET)

Verwenden von Bilder aus ATP-Synthase Artikel

Ich möchte aus diesem Artikel ATP-Synthase die Abbildungen:

Datei:ATPsynthase labelled.png Datei:Synthase schema.png Datei:Atpsynthase.jpg

auf meiner webseite über die NCL verwenden:http://die-formatierte-dna.de/html/aetiology_of_ncl.html

Wie zitiere ich korrekt? Bitte möglichst per email an w.marks@die-formatierte-dna.de antworten

--Wolfi26444 19:49, 3. Nov. 2009 (CET)

Schau Dir mal die Lizenzbestimmungen die bei jedem Bild angegeben sind an. --Kuebi [ · Δ] 20:57, 3. Nov. 2009 (CET)

Umlizensierung

Moin! Freedom Wizard hat vorgestern einiger seiner Bilder umlizensiert (Beispiel). Ich sehe darin eine nachträgliche Einengung der Lizenz, was der ursprünglichen Lizenz {{Bild-frei}} widerspricht: „Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.“ Sehe ich das richtig? Gruß, NNW 14:46, 3. Nov. 2009 (CET)

Abend, ich wollte schon seit einiger Zeit die Lizenz ändern, da ich mit dieser seit geraumer Zeit nicht mehr zufrieden bin. Der Großteil meiner Bilder ist ja nicht mit Bild-frei lizensiert. Ich habe nicht gedacht, dass ich hier auf Wiederspruch stoße. Ich glaube die betroffenen Bilder sind ausschließlich auf der deutschsprachigen Wikipedia. Nochmal unter Commons hochladen unter anderef Lizenz? -- Freedom Wizard 18:11, 3. Nov. 2009 (CET)
Hm, keine juristisch einwandfreie Antwort, nur als Anmerkung: wenn Du die Lizenz "freier" machst, so ist es kein Problem (zB von CC-by-NC auf CC-by-SA oder GFDL). Wenn Du jedoch aus einer freien Lizenz (zB: PD) per Einschränkung eine "weiniger freie" machst, so geht es mmn nicht. Aber warte mal ab. Es ist knifflig und an der Kante. Gruß -jkb- 19:06, 3. Nov. 2009 (CET)

Bild-frei gilt auch weiterhin. Du kannst die alte Lizenz nicht zurücknehmen, du kannst höchstens zusätzlich eine unfreiere Lizenz erteilen. Ich habe beim obigen Beispiel Bild-frei wieder ergänzt. Ich bitte dich, das bei den anderen Bildern auch so zu machen. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:06, 3. Nov. 2009 (CET)

... was aber nicht sehr viel Sinn ergibt. Trotzdem, man kann ja auf die Aufrichtigkeit im Menschen hoffen sodass er bei Weiterverwendung die unfreiere Lizenz nimmt. Ist das eine entgültige Entscheidung oder gibt's noch einen Vorschlag? Gruß -- Freedom Wizard 21:01, 3. Nov. 2009 (CET)
Wieso sollte das keinen Sinn ergeben? Wenn du einmal eine Freigabe erteilt hast, kannst du sie nur unter ganz bestimmten Umständen wieder zurückziehen.
Und bei einer Mehrfachlizenzierung, wie wir sie jetzt bei dem obigen Beispiel haben, kann der Nachnutzer sich die Lizenz heraussuchen. Da die Bild-frei aber doch nochmal wesentlich freier ist, als die CC-by-sa, wird wohl kaum jemand letztere nehmen... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:16, 3. Nov. 2009 (CET)
Du musst auch an die Nachnutzer denken. Die haben ggfs. das Bild übernommen, und damit auch die Gemeinfreiheit des Bildes deklariert. Vielleicht ja auch mit Link zu dem Bild auf de.wp oder Commons. Und nun werden die Bedingungen plötzlich verschärft, obwohl zuvor alle Rechte eingeräumt wurden? Das geht nicht, und könnte zu Problemen führen, und auch dem Ruf der Wikipedia schaden.
Was nun? Stelle zukünftige Bilder gleich unter die cc-by-sa. Bisherige Bild-frei-Lizenzen belasse in den Bildern; wenn du magst, kannst _zusätzlich_ die Bilder auch noch unter cc-by-sa stellen. -- Nyks (Kontakt) 22:26, 3. Nov. 2009 (CET)
Klar, klar. Ich meinte, dass eine derartige Doppellizensierung nicht sehr viel Sinn ergibt, wie Chaddy schon gesagt hat, weil man sowieso die freiere nimmt. Werde meine Bilder dann heute bzw. morgen doppellizensieren. Danke und schöne Grüße -- Freedom Wizard 15:39, 4. Nov. 2009 (CET)
Erledigt  Ok -- Freedom Wizard 19:49, 4. Nov. 2009 (CET)

Mehrere Songzeilen übernommen. Mir ist das zuviel und geht m.E. über ein Kleinzitat hinaus (→Versionslöschung). Meinungen dazu? --Kuebi [ · Δ] 19:33, 3. Nov. 2009 (CET)

Ich finde, § 51 UrhG ist gegeben --Historiograf 01:52, 5. Nov. 2009 (CET)

Ist das eine URV von hier und hier? Oder ist da keine Schöpfungshöhe gegeben, wie es so schön heisst? --Oberlaender 06:51, 4. Nov. 2009 (CET)

Ich sehe keine SH --Historiograf 01:53, 5. Nov. 2009 (CET)

Grafik eines Kettenschiffes

Hallo ich hatte am 31.10. in der Grafikwerkstatt folgende Anfrage gestellt, jedoch keine Antwort erhalten. Deshalb versuche ich es hier. Ich habe im Internet eine Grafik der Konstruktion eines Kettenschiffs gefunden und würde es gerne in Wikipedia nutzen. Es befindet sich im Forum http://www.binnenschifferforum.de/forum/showthread.php?t=12201 in dem Beitrag vom 02.06. (rechtes Bild mit Namen Kettenschiff V-Plan_100.jpg). Laut Angabe im Forum stammt es aus einem Buch von Eduard Weiß und ist erschienen in der Zeitschrift des Vereines Deutscher Ingenieure Nr. 17, 1901, Seiten 578-584. Das Bild sollte somit älter als 100 Jahre sein. Weiß jemand wie man herausfindet, wann der Autor gestorben ist oder ob die Grafik ohnehin gemienfrei ist. Kann man diese Datei so in Wikipedia einfügen? Danke für die Hilfe.--Salino01 21:57, 2. Nov. 2009 (CET)

Sollte mit {{Bild-PD-alt-100}} in Ordnung gehen. Nur hier hochladen, nicht auf Commons! -- 194.48.128.75 11:50, 3. Nov. 2009 (CET)
{{Bild-PD-alt-100}} ist doch nur für unbekannte Autoren! Hier ist der Autor jedoch bekannt.--Salino01 07:37, 4. Nov. 2009 (CET)
Der Autor schon, ist dieser aber identisch mit dem Zeichner? -- 194.48.128.75 10:09, 4. Nov. 2009 (CET)
Unter dem Bild steht Geogr. lith Anst u Steindr v C L Keller Berlin. Unter diesem Namen habe ich jedoch keine Hinweise finden können. Wahrscheinlich könnte die Grafik eine Reproduktion der Originalpläne der Schiffswerft Übigau sein. Diese existiert jedoch auch nicht mehr.--Salino01 20:54, 6. Nov. 2009 (CET)

Inzwischen habe ich den gesamten Artikel im PDF-Format. Wie sieht es mit dem Hochladen hiervon aus (Artikel ist von 1901).--Salino01 21:08, 6. Nov. 2009 (CET)

Ich habe mr doch was dabei gedacht, die Datei nicht nach Commons zu laden. Die SH zweidimensionaler Kopien wird dort zu Recht anders gesehen als hier bei uns. Wie kann man sich denn nur gegen solchen Unfug schützen? --Marcela 15:58, 5. Nov. 2009 (CET)

{{NoCommons}} einbinden? --Leyo 16:02, 5. Nov. 2009 (CET)
Das wurde bisher immer ignoriert. --Marcela 16:15, 5. Nov. 2009 (CET)
Der File Upload Bot weigert sich dann aber, die Datei direkt hochzuladen. --Leyo 16:45, 5. Nov. 2009 (CET)
Was ist mit commons:Commons:When to use the PD-Art tag? -- Chaddy · D·B - DÜP 17:42, 5. Nov. 2009 (CET)
Da sehe ich nichts? --Marcela 18:20, 5. Nov. 2009 (CET)
Aber jetzt solltest du was sehen. ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 18:29, 5. Nov. 2009 (CET)
Klingt gut, ich verstehe es aber zu wenig, um das wirklich einschätzen zu können. --Marcela 18:33, 5. Nov. 2009 (CET)
Soweit ich weiß, gibt es auf Commons im Grunde dieselbe 2D-Regel wie hier. Darauf wollte ich hinaus. Insofern sollte dein Bild auch auf Commons keine Probleme bereiten. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:57, 5. Nov. 2009 (CET)

Es gibt auf C die gleiche 2-D-Regel wie hier, das Bild sollte problemlos sein --134.130.68.243 15:20, 6. Nov. 2009 (CET)

Historische Aufnahmen

Kann ich diesen Kupferstich von 1598 verwenden und dieses Foto einer Synagoge von spätestens 1938? --Gnuser 21:18, 6. Nov. 2009 (CET)

Den Kupferstich wohl ja, weil der Urheber sicher vor mehr als 70 Jahren gestorben ist und die reine Reproduktion dieser zweidimensionalen Vorlage (scannen) kein neues Urheberrecht schafft. Das Bild von der Synagoge könnten wir dagegen nur verwenden, wenn entweder der Urheber spätstens am 31.12.1938 gestorben wäre oder aber seine Erben (alle!) zustimmen, dass das Bild unter eine freie Lizenz gestellt wird. Da noch nicht mal angegeben ist, wie der Fotograf heißt, sieht es also nicht so gut aus. -- bgfx - Diskussion 22:17, 6. Nov. 2009 (CET)

Ist es mir gestattet diese Bilder für eine HP zu benutzen?

Sai(nicht signierter Beitrag von 86.33.55.33 (Diskussion) )

Die fiese aber ehrliche Antwort auf diese Frage wäre: Wenn du es nicht selbst herausbekommen kannst, nein.--84.160.221.84 11:28, 7. Nov. 2009 (CET)
Ja, man darf die Bilder auf einer eigenen HP benutzen. Das gilt im Grundsatz für alle Bilder, die in der deutschsprachigen Wikipedia vorhanden sind. Dabei sind jedoch einige Bedingungen zu beachten, die in der jeweiligen Bildlizenz festgelegt sind. Eine Kurzbeschreibung gibt es bei Bild:Thoth.jpg ab den Wörtern "Kurz gesagt" dort. -- bgfx - Diskussion 12:17, 7. Nov. 2009 (CET)
Genau genommen ist das Copyfraud. Beide Bilder sind eigentlich gemeinfrei. Da das aber Commons ist belasse ich´s beim "Kopfschütteln"... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:22, 7. Nov. 2009 (CET)
Warum denkst Du, das Bild sei gemeinfrei? -- Yellowcard 21:53, 7. Nov. 2009 (CET)
Das erste Bild ist eine 2D-Repro einer längst gemeinfreien Vorlage (gut, da die Vorlage ein Relief ist, kann man sich darüber streiten, ob das nicht vielleicht schon 3D ist..). Das zweite Bild ist schon weniger eindeutig, da es wohl eine Neuinterpretation alter Vorlagen ist. Ob da aber bereits genug schöpferische Eigenleistung für einen urheberrechtlichen Schutz drinsteckt ist fraglich... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:11, 7. Nov. 2009 (CET)
Bei zweitem stimmt ich Dir zu. Das erste ist IMO allerdings keineswegs gemeinfrei – ein Relief ist naturgemäß dreidimensional, das ist die wichtigste Eigenschaft. INAL, aber dabei handelt es sich meiner Meinung nach um ein Lichtbildwerk, das ein dreidimensionales Objekt zeigt und somit urheberrechtlich geschützt ist. Oder? Gruß -- Yellowcard 22:23, 7. Nov. 2009 (CET)
(BK) Nach gesundem Menschenverstand und Schweizer Recht hast du beim ersten Bild Recht (beim zweiten sowieso). Aber... naja, weißt du ja ;) --Marcela 22:25, 7. Nov. 2009 (CET)

Verwendbar?

Ich habe hier ein Foto gefunden [1], das ich gerne für einen geplanten Artikel (= Pfundspende) verwenden würde.

Da weder Quelle noch Urheber bekannt sind, können wwir dieses Bild nicht verwenden. --Marcela 13:49, 8. Nov. 2009 (CET)

2x Namensnennung (CC-BY-SA)

  1. Im Lizenztext, Punkt 3 steht ja, dass man bei einer Weiternutzung vier Sachen angeben solle: Autor und/oder Lizenzgeber, Werktitel, eine URI aufs Werk, Angabe von Änderungen. Wie passt das mit foundation:Nutzungsbedingungen#Informationen für Weiternutzer zusammen, wo man sich entweder nur eine Namensliste oder einen Link aussuchen kann?
  2. Dies betrifft auch die oben erwähnten Informationen der Foundation für Weiternutzer: Möglichkeit 2 bedeutet konkret, dass man nur auf komplette Versionsimporte verlinken kann, aber nicht auf Seiten, die als Namensnennung einen Link auf Wikipedia führen oder die Autoren im Zusammenfassungskommentar listen. Korrekt?--KH 19:24, 2. Nov. 2009 (CET)
Das Problem ist bekannt und wurde durch die Nutzungsbedingungen geschaffen, die die Foundation beim Licensing Update unbedingt haben wollte (siehe hierzu auch m:Talk:Licensing update und m:Talk:Licensing update/de, wo das Problem bereits vorher erkannt wurde). Eine konkrete Antwort wird dir, wenn überhaupt, nur dein Anwalt geben können. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:15, 6. Nov. 2009 (CET)
Einen Link hatte ich noch vergessen: m:Talk:Licensing_update/Questions_and_Answers/de#TOS_nicht_zum_Zustimmen.2C_sondern_als_Auslegung, dort hatte ich damals schon auf die möglichen Probleme mit den TOS hingewiesen. Allerdings hat sich auch damals schon niemand interessiert, es wird einfach gehofft, dass alles gut geht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:23, 6. Nov. 2009 (CET)
Aber ich lese den Lizenztext schon richtig, dass also alle vier Dinge immer angegeben werden müssen, und nicht nur eins aus den vieren?
Und wie sieht es mit Frage 2 aus? Sehe ich das richtig, dass ein Link oder eine Autorenliste in der Zusammenfassung nicht äquivalent zu kompletten Versionsgeschichte ist (ich denke, zumindest ein Link schonmal nicht)?--KH 17:15, 8. Nov. 2009 (CET)
2 x ja. Du liest den Lizenztext richtig. Ein Link in der Zusammenfassung ist nicht dasselbe wie die vollständige Autorenliste. Darüber könnten wir uns jetzt ewig lange streiten. Die einen sagen: alle Lizenzbestimmungen sind vollständig einzuhalten. Die anderen sagen: die Richtlinien heben diese strengen Auflagen auf. --Martina Nolte Disk. 20:06, 8. Nov. 2009 (CET)
Frage 2 zielt nicht auf diese Unterscheidung ab, da hab ich wohl die Überschrift etwas unglücklich gewählt. Szenario: Wiki A übernimmt von Wikipedia einen Seitentext ohne Versionsgeschichte (also per C&P ohne Versionenimport) und gibt in der Zusammenfassung eine vollständige Liste der ursprünglichen Autoren an. Der Text wird mit der Zeit weiter bearbeitet. Ein anderes Wiki B könnte diesen bearbeiteten Text jetzt aber nicht mittels Verlinkung auf Wiki A (das wäre die Option 2 der ToU) weiterverwenden, weil die Autorennennung ja nicht äquivalent zu jener auf Wikipedia ist. Hätte Wiki A statt der Autorenliste einen Link auf Wikipedia verwandt, wäre die Problematik noch eindeutiger. Jain?--KH 21:58, 8. Nov. 2009 (CET)
Bohr ruhig weiter deinen Finger in die Wunde. :-)) Dein Beispiel macht schön deutlich, wie absurd die ToS sind. Das hieße nämlich, dass der zweite Nachnutzer einen Link auf den WP-Artikel setzt und alle (Neu-)Autoren des ersten Nachnutzers (das auf Sonderrichtlinien im Hintergrund verzichtet) lizenzkonform einzeln aufführt. Noch witziger wär's, wenn das zweite Wiki seine Anteile unter eine andere Freie Lizenz setzen würde. <ironie> Super Sache hat sich die Foundation da ausgedacht. Die Nachnutzung wird unglaublich vereinfacht.</ironie> --Martina Nolte Disk. 23:56, 8. Nov. 2009 (CET)
Ich glaube nicht, dass dies erst durch die ToS gegeben ist. Die Lizenz fordert hier doch Ähnliches: in the case of a Adaptation or Collection, at a minimum such credit will appear, if a credit for all contributing authors of the Adaptation or Collection appears, then as part of these credits and in a manner at least as prominent as the credits for the other contributing authors.--KH 01:48, 10. Nov. 2009 (CET)
Ich glaube, die ToS wollen, dass ein Link auf den WP-Artikel genügt, also auch diese Lizenzbedingung aufheben. Dazu gäbe es dann eine Liste der späteren Autoren. Absurd. --Martina Nolte Disk.Wikipedia ist keine Fankurve 01:56, 10. Nov. 2009 (CET)

Nicht-Schutz bei "trivialer Wiedergabe"

Bei zwei von FalkOberdorf eingestellten, nicht von ihm selbst aufgenommenen Fotos (dieses und jenes) behauptet er, sie seien als "triviale Wiedergabe einer Naturgegebenheit" nicht geschützt. Ich bin kein Jurist und kenne Ulmer nicht, aber zumindest widerspricht diese Argumentation meiner Ansicht nach WP:BR, wonach es sich "bei Fotos (...) stets mindestens um Lichtbilder handelt". Was haltet ihr davon? --Urheberrechtsfrager 13:14, 10. Nov. 2009 (CET)

Ich habe die Bilder gelöscht und den Benutzer angesprochen. --Seewolf 13:30, 10. Nov. 2009 (CET)

MathWorld

Kurzer Check: Kann das so überhaupt eine URV sein? Sorry für meine schlecht recherchierte Kürze. -- E 02:23, 11. Nov. 2009 (CET)

MathWorld schreibt am Schluß ausdrücklich: "cite this as" und zeigt dadurch auf, daß die Inhalte auch exakt wörtlich zitiert werden dürfen (was ein Übersetzen in diesem Falle nicht ausschließt, da es sich nicht um ein "sprachgebundenes Werk" also z.B. ein Gedicht oder Wortspiel handelt) und wie der Quellenhinweis auszusehen hat. Dabei hat der Wiki-Autor nur das " - A Wolfram Web Resource" im Ref-Link hinter "MathWorld" vergessen, das ausdrücklich gefordert wird. Da der URV-"Feststeller" WortWusel auf seiner Benutzerseite schreibt "bin noch ganz grün hinter den Ohren" kann man diese Löschung wohl zurücknehmen, den geforderten Zusatz anbringen und WortWusel entsprechend auf seiner Diskussion informieren. --PhChAK 03:02, 11. Nov. 2009 (CET)

Reine Zitatsabschnitte

Mir ist die letzte Zeit immer häufiger die Praxis begegnet, in "Kritik"-Abschnitte einfach in From eines Zitats die wesentlichen Passagen der wichtigsten Kritik oder Kritiken reinzuschreiben, ohne jeglichen sonstigen Text. Beispiele etwa: Nancy_Kress#Kritik oder Die_Differenzmaschine#Kritik Ich sehe das so als Urheberrechtsverletzung, auch wenn dabei nur ein Auszug weniger Sätze erfolgt, denn die reine Wiedergabe ist gerade kein zulässiger Zitatzweck im Sinne des Zitatsrechts, udn es geht auch nicht um eine reine Darstellung von allgemeinen Sachverhalten bei der Wiedergabe, sondern um eine dedizierte individuelle Meinung, so dass Wikipedia:Textplagiat nicht greift. Sieht das jemand anders? --rtc 00:39, 11. Nov. 2009 (CET)

selten, aber: volle zustimmung. habe ich nicht erst einmal bemängelt und stieß dabei grundsätzlich auf wenig verständnis. --JD {æ} 00:59, 11. Nov. 2009 (CET)
Frage an rtc und JD: Wie sähe es mit einer konstruktiven Kritik an dem Mißstand aus - oder ist das "ersatzlose Wegstreichen" des Absatzes aus eurer Sicht die einzige "saubere" Lösung ??
Wenn man derzeit nur eine Kritik zu einem Werk oder einer Person zur Verfügung hat, kann man doch schlecht schreiben "die Mehrzahl der Kritiken sehen das so und so" und eines ist doch definitiv eine URV: wenn man eine (fremde) Kritik liest, leicht umformuliert und dann - ohne Quellenangabe - sozusagen als "Eigenprodukt" darstellt.
Zusatzfrage: sind eigene (Buch-/Film-/Autoren-/Musiker-/...) Kritiken des (anonymen) Wiki-Artikel-Autors mit den Grundsätzen "keine Theoriefindung" und NPOV vereinbar ?
Bei Webseiten kann man ja auf einen Link ausweichen - aber die beiden zitierten Beispiele sind - so steht es zumindest im Artikel zu lesen - offenbar aus Büchern abgeschrieben worden, deren Text im Web leider nicht verfügbar ist. Wenn man nun nur das Buch als Quelle für die Kritik nennt, dann ist das eine super Werbung, die dem Verlag viel Geld einbringt, weil jeder, der die kurze Kritik lesen will, dann das ganze Buch kaufen muß (über 700 Seiten für einen Absatz ...).
Und noch eine Frage: Wie sieht es mit "Eigenzitaten" aus, d.h. wenn der (anonyme) Wiki-Autor mit dem namentlich zitierten Kritik-Autor identisch ist, das aber nicht ausdrücklich schreiben will weil das Zitat ja mit dem Klarnamen erfolgt ?
Nicht, daß ich die Problematik nicht sehe, aber es ist m.E. eher eine "schwierige Grauzone" als ein "einfaches JA/NEIN-Problem". Eine "Hilfe"-Seite zu diesem Thema wäre wohl sinnvoll, dann könnte man einen Baustein machen mit dem Verweis "Bitte Wiki:LeitfadenKritiken beachten" den man dann in allen betroffenen Artikeln anbrigen könnte ... --PhChAK 01:54, 11. Nov. 2009 (CET)
Es ist schon richtig, dass natürlich in solchen Abschnitten keine Theoriefindung betrieben werden soll. Es kommt auf die enzyklopädische Darstellung an, d.h. die Meinungen der Kritiker (also nicht der Wikipedia-Autoren) sollen im Kontext der Rezeption und im gegenseitigen Verhältnis beschrieben werden, nicht lediglich wörtlich wiedergegeben. So sollte man z.B. schreiben, worin sich welche Kritiker einig sind, wo die Hauptunterschiede in der Bewertung bestehen, wie weit die Kritiken auseinandergehen usw. Dazu gehört auch, dass man vielleicht kurz in einem Halbsatz die allgemeine Sichtweise des Kritikers und seinen Hintergrund anreißt u.ä.. Idealtypsich versteht sich. --rtc 02:11, 11. Nov. 2009 (CET)
Zunächst einmal finde ich das einen super Ansatz - aber:
Idealtypisch versteht sich - das ist eine ziemlich hohe Meßlatte und zwischen "ideal" und "unzulässig weil URV" gibt es für einen Artikel ja auch "Zwischenzustände". In einer Excellent- oder Lesenswert-Kandidatur würde ich es als "schwerwiegendes Manko" ansehen, wenn der Abschnitt "Kritik" so "dünn" ist und in "normalen Artikeln" ist es sicher nicht ideal, nur eine Kritik praktisch wörtlich zu zitieren - aber deswegen gleich URV -> SLA ??
die Meinungen der Kritiker / worin sich welche Kritiker einig sind, wo die Hauptunterschiede in der Bewertung bestehen - das setzt irgendwie voraus, daß man mehrere Kritiken zur Verfügung hat, was aber in den von dir zitierten zwei Beispielen jedenfalls nicht der Fall ist (es gibt offenbar jeweils nur genau eine bzw. der Autor hat offenbar nicht mehrere "zur Hand gehabt"). Wenn dort zwei, drei, vier oder sogar noch mehr Kritiken kommentarlos aneinandergereiht werden, dann ist das ein Ansatzpunkt daraus eine "allgemeine Sichtweise" mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden zu machen - aber eine Einzelkritik gleich zur "h.M." zu deklarieren ist m.E. ziemlich fragwürdig ...
die allgemeine Sichtweise des Kritikers - die würde ich lieber in einem Personen-Artikel zu dem Kritiker (Wiki-Link) einmal finden wollen und nicht in jedem Artikel, wo eine "seiner" Kritiken "genutzt" oder zitiert wird - (meine Meinung !). --PhChAK 02:40, 11. Nov. 2009 (CET)

um es konkreter (und konstruktiver [sic!]) zu machen: der kritik-abschnitt bei nancy kress gehört gar nicht in den personenartikel, sondern könnte in einem möglichen artikel über "fremdes licht" stehen. es wird in der zitierten kritik kein wort über die dame an sich verloren. in einem artikel über das buch wiederum müsste das ganze in einen kontext gestellt werden, um zum einen dem zitatrecht genüge zu tun, zum anderen soll das ganze doch enzyklopädische relevanz aufweisen und nicht einfach eine x-beliebige einzelkritik hier im vollzitat verbreitet werden. man könnte also mMn schreiben: "Die weiblichen Figuren werden aus psychologischer Perspektive intensiv und ausführlich gezeichnet. Wert legt Kress dabei auf Konflikte, die aus den so unterschiedlichen Herkunftsorten entstehen. 'Fremdes Licht' kann daher dem 'Jahrbuch für den Science Fiction Leser' folgend als 'durchaus frauenspezifische Science Fiction' gesehen werden, wobei insbesondere Kress' 'Einfallsreichtum und ihre Fähigkeit, Spannung zu erzeugen' hervorgehoben muss." --JD {æ} 12:10, 11. Nov. 2009 (CET)

Bildlizenz

Im Artikel Halbblut (Karl May) ist eine Buchdoppelseite eingestellt, deren Lizenz mich unsicher macht - kann das bitte überprüft werden? Danke und Servus --Reimmichl-212 16:35, 11. Nov. 2009 (CET)

Die Lizenz ist falsch, das ist kein Werk, ist nicht geschützt. Also nix CC --Marcela 20:20, 11. Nov. 2009 (CET)
Wird das nicht korrigiert? --Pincho ceterum censeo 00:21, 12. Nov. 2009 (CET)
WP:Sei mutig. -- Nyks (Kontakt) 00:28, 12. Nov. 2009 (CET)
Nächste Frage: Karl Mays Gesammelte Werke, ein Buchdeckel, Sascha Schneider († 1927) zugeordnet? --Reimmichl-212 20:27, 11. Nov. 2009 (CET)
Datei:Sascha Schneider - Am Rio De La Plata.jpg? problemlos, Urheber ist über 70 Jahre tod. --Marcela 20:30, 11. Nov. 2009 (CET)

War zwar ein anderes Sascha-Schneider-Biuld, müsste aber ebenfalls o.k. sein, Danke für die Hilfe, Servus --Reimmichl-212 21:31, 11. Nov. 2009 (CET)

Namensnennung des Urhebers

95% der Änderungen in der Wikipedia dürften ja nicht urheberrechtlich geschützt sein (Kommas einsetzen, Kategorien einfügen etc.). Wenn nun der Name des Autors (bzw. der zwei, drei oder vier Autoren) irgendwo auf einer Liste mit hundert Namen drauf steht, ist dann der Urheber noch genügend genannt? Bzw. massen sich nicht die anderen das Urheberrecht an? --Pincho ceterum censeo 01:15, 12. Nov. 2009 (CET)

Titelbild des ersten "Kicker", 1920

Meine Frage betrifft die Titelseite des Kicker aus dem Jahr 1920, online hier zu sehen. Die beiden Fotos sind aus den 1890er Jahren, die Gestaltung außenrum sieht mir nicht nach Schöpfungshöhe aus. Ich könnte evtl einen qualitativ besseren Scan besorgen. Wie ist diese Abbildung aus urheberrechtlicher Sicht zu beurteilen? Der damalige Herausgeber des Kicker - damals ein Ein-Mann-Unternehmen - der diese Ausgabe hergestellt hat, ist 1934 verstorben, also mehr als 70 Jahre tot (falls das eine Rolle spielen sollte). --Körperklaus 23:47, 1. Nov. 2009 (CET)

Hm, heißt "keine Antwort" jetzt "probier´s einfach" oder "laß es lieber"? Und falls ersteres zutrifft: Lieber hier oder auf Commons? Wo kann ich mich noch hinwenden mit meiner Frage vielleicht bin ich hier auch falsch? --Körperklaus 23:02, 3. Nov. 2009 (CET)
Der Herausgeber ist von geringer Bedeutung. Wichtig sind die Fotografen der beiden Fotos. Wenn die (oder der - vielleicht wurden ja auch beide Fotos vom selben geschossen) schon seit mehr als 70 Jahren tot sind, ist die Titelseite ok. Andernfalls brauchen wir eine Freigabe. Da die Fotos aber älter als 100 Jahre sind, könnte auch unsere Sonderregelung greifen.
Der Rest außenrum hat aber in der Tat keine SH, also nur die Bilder sind problematisch. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:13, 5. Nov. 2009 (CET)
Der Kicker ist von 1920, daher gehe ich mal davon aus, dass Du eher die 1923er-Regelung meintest, oder? -- Yellowcard 00:47, 10. Nov. 2009 (CET)
Das Problem ist nicht der Kicker, sondern die Fotos auf der Seite. Die sind laut Körperklaus aus den 1890er Jahren. Der Rest außenrum hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:32, 10. Nov. 2009 (CET)
Hab den Disk-Beitrag wohl nicht genau genug gelesen. Hast natürlich Recht. Gruß -- Yellowcard 18:19, 12. Nov. 2009 (CET)

Frage bezüglich feingeweblichen Schnitten

Hallo, alle zusammen.

Ich hoffe ich stelle hier keine schon beantwortete Frage ;-) Ich hätte zur Zeit in meiner Funktion die Möglichkeit technisch hochwertige Bilder von histologischen Schnitten anzufertigen. Ich muss aber vorher die Erlaubnis des Chefs einholen. Deswegen wollte ich fragen wie es Lizenzmäßig aussieht. Wer hat die Urheberrechte, ich, mein Chef, der Patient? Haben Patienten noch Rechte oder Ansprüche an Schnitten aus ihrem Körpergewebe? Muss ich sonst noch irgendwas beachten? Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 09:55, 10. Nov. 2009 (CET)

Wenn du die Erlaubnis deines Chefs zur anonymen Weitergabe der Schnitte hast, bist du Lichtbildner, andere Rechte sind nicht betroffen --Historiograf 20:46, 12. Nov. 2009 (CET)

Karten

Hallo,

ich würde gerne eine Karte hochladen, weiß aber nicht, ob es geht. Ich vermute, es greift der zweite Punkt im Abschnitt Karten bei den Bildrechten („Auswahl und Gestaltung der Karte sind zusätzlich durch UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7 geschützt.“ Oder heißt das gar, dass alle Karten generell geschützt sind?). Hier mal eine Beschreibung: Die Karte zeigt einen Ausschnitt von vielleicht 10 × 10 km. Vor allem sind Höhenlinien eingezeichnet, eine Stadt, zwei Kirchen (nur Symbol), Straßen (zwei parallele Linien), Flüsse (wie Fischgräten gezeichnet, könnte Flussmulde darstellen). Wirkt wie eine Skizze. --Toffel 13:52, 11. Nov. 2009 (CET)

Trotz gegenteiliger Auffassung mancher hier hat die Rechtsprechnung auch simplen Karten bisher immer ein Urheberrecht zugesprochen. --rtc 15:41, 11. Nov. 2009 (CET)
Ja, sehe ich anders. Grenzen sind Fakten und nicht schutzfähig. Dies ist keine Rechtsberatung. --Marcela 20:18, 11. Nov. 2009 (CET)
Also hochladen? Die Karte hat allerdings keinen klar gezogenen Rand, sondern die Linien enden willkürlich. --Toffel 17:38, 12. Nov. 2009 (CET)

Ohne die Karte zu sehen, kann niemand irgendwas sagen. Hört sich aber geschützt an. Andernorts hochladen, das ist der einzige Weg zu einem fundierteren Urteil --Historiograf 20:44, 12. Nov. 2009 (CET)

Am besten bei Flickr? Da habe ich sogar noch einen Account. Welche Lizenz muss ich da nehmen? „Alle Rechte vorbehalten“? --Toffel 21:21, 12. Nov. 2009 (CET)

Hallo im Kurier steht seit gestern eine Aufforderung (Wikipedia:Kurier#Ach wie flüchtig, ach wie nichtig), Seiten mittels WebCite zu archivieren, aber direkt im gleichen Artikel eine Hinweis, dass WebCite in Deutschland strafbar sei. Ich habe mal danach in den Wikipedia-Archiven gegooglet und dabei einen Hinweis von Marcela gefunden, dass er WebCite auch für rechtlich bedenklich bedenklich hält (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia/Archiv/2009/Woche_44#Archiv_von_Online-Belegen_f.C3.BCr_Wikipedia). Wie sieht das nun aus? Chinophthalondisulfonsäure Dinatriumsalz 15:54, 11. Nov. 2009 (CET)

Hab in WebCite nen Satz zur Rechtslage ergänzt --Historiograf 20:43, 12. Nov. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe für Wahlplakat?

Konkret: http://www.hdg.de/lemo/objekte/pict/Nachkriegsjahre_plakatFDPSchlussMitEntnazifizierung/index.html

--Asthma und Co. 19:04, 11. Nov. 2009 (CET)

Hat imho keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:54, 11. Nov. 2009 (CET)
Sehe ich ebenso. --Marcela 20:15, 11. Nov. 2009 (CET)

keine SH --Historiograf 20:42, 12. Nov. 2009 (CET)

Besten Dank allerseits. --Asthma und Co. 23:11, 12. Nov. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe von pts-logo.png

Hat dieses Logo von den Part-Time-Scientists Schöpfungshöhe? Vor allem die kleine Weltkugel im Hintergrund lässt mich zögern. Gruß --myself488 22:59, 11. Nov. 2009 (CET)

Deine Frage zeigt, dass Du nicht genügend Hintergrundwissen hast, um die Risiken abzuschätzen und somit die Verantwortung nicht tragen kannst. Du solltest das Logo daher nicht hochladen, unabhängig davon ob es Schöpfungshöhe hat oder nicht. --rtc 23:24, 11. Nov. 2009 (CET)
Es hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:56, 11. Nov. 2009 (CET)
(BK) ImHo keine SH. Bei dem kleinen Umriss eines Kontinentes ist kein Platz für Schöpfungshöhe. WP:Sei mutig und lass dich nicht verunsichern. -- Nyks (Kontakt) 23:59, 11. Nov. 2009 (CET)
Danke euch beiden. Habe das Bild hochgeladen. --myself488 12:47, 12. Nov. 2009 (CET)

Bild-LogoSH für Screenshots

Nach so langer Zeit, habe ich hier jetzt auch mal eine Frage. Es geht um folgende Datei: Datei:Adobe Photoshop CS4 Extended.png

Ein anonymer Benutzer hat den Dateiüberprüfungs-Baustein eingebaut und ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, wie ich reagieren soll, da ich es einfach anderen Benutzern nachgemacht habe (z. B. Datei:Windows 95-Screenshot.png). Normalerweise erstelle ich Logos oder public domain SVGs bei Commons und kenne mich hier deshalb nicht wirklich gut aus. Jede Hilfe wäre super. LG, Fleshgrinder Diskussion 18:15, 12. Nov. 2009 (CET)

Ich habe den DÜP-Baustein wieder herausgenommen und die richtige Lizenz eingesetzt. Bild-LogoSH ist nur für reine Logos. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:21, 12. Nov. 2009 (CET)

Zeitschriftartikel

Ich schreibe gerade an einem Artikel für eine Fachzeitschrift, in dem ich die Fachleute auf das entsprechende Fachportal in der WP aufmerksam machen möchte und diese zu einer Mitarbeit anregen möchte.

Ich habe vor Links zu den Portalseiten zu nennen und zu einigen "wichtigen" anderen Wikiseiten. Direkte Inhalte möchte ich nicht zitieren, sodaß hoffentlich keine Lizensangabe nötig ist. Was muss ich bei einer solchen Arbeit aus Sicht des Urheberrechtes beachten? --93.184.128.17 23:21, 12. Nov. 2009 (CET)

Nichts. --rtc 02:03, 13. Nov. 2009 (CET)

Die Zeichnungen stehen doch nie und nimmer unter einer freien Lizenz, oder? Über den Link unter "Genehmigung" kann ich jedenfalls nichts dergleichen finden... --Katimpe 23:29, 12. Nov. 2009 (CET)

Selbst wenn sie es täten, das Foto als solches ist keine 2-D-Wiedergabe und deshalb im Normalfall auch selbst schon geschützt. Da scheint das Problem Bildrechte generell nicht bewusst zu sein. Ich habe die Hochladerin angesprochen und für das Bild auf Commons SLA gestellt. Gruß -- Rosenzweig δ 23:52, 12. Nov. 2009 (CET)

Titelbild Karl-May-Band von 1916

Habe hier nebenstehendes Bild vom Buchdeckel eines Karl-May-Bandes von 1916 gescanned. Das gute Erbstück von meinem Großvater (*1900) ist in Sütterlinschrift und stammt also noch aus der Kaiserzeit. Karl May ist seit 1912 tot. Das Urheberrecht-Problem liegt wohl beim Gestalter des Titelbildes Carl Lindeberg. Der lebte von 1876 bis 1961. Ist so ein Buchdeckel nun ein "Gesamtkunstwerk", bei dem das Titelbild nur ein Teil davon ist? Oder es ein Objekt, das urheberrechtlich primär vom Bildgestalter abhängt? Ihr wisst dazu bestimmt mehr.-- Richard Huber 09:53, 12. Nov. 2009 (CET)

Wieso gibst du dich als Urheber aus? Schau mal oben. --Pincho ceterum censeo 10:24, 12. Nov. 2009 (CET)
Nun, ich habe das wohl falsch interpretiert. Meinte damit, dass ich es eingescanned und hochgeladen habe. Jetzt habe ich Carl Lindeberg als Autor eingesetzt. Aber das stimmt ja eigentlich auch nicht so recht. Zudem wusste ich beim Hochladen noch nicht vom wem der Entwurf war. Von Lindeberg stammt ja eigentlich nur das Bild auf dem Buchumschlag. Wer ist für das Gesamtdesign verantwortlich gewesen? Müsste der auch erwähnt werden?-- Richard Huber 11:08, 12. Nov. 2009 (CET)
Das Titelbild ist bis 2031 geschützt. Hier leigt definitiv eine URV vor. --Matthiasb 12:00, 12. Nov. 2009 (CET)
Das Bild liegt auf Commons, da kann die Rechtslage anders sein (schwedisch/USA). Hier in .de ist es geschützt. --Marcela 12:11, 12. Nov. 2009 (CET)
Wurde auf Commons gelöscht. :-( -- Richard Huber 20:18, 13. Nov. 2009 (CET)

Foto des RAF-Logos?

Im Artikel RAF ist ein Commons-Bild des RAF-Logos abgebildet, das mE eine unzulässige Schönung gegenüber dem Original darstellt zB hier zu sehen. Daher möchte ich gerne im RAF-Artikel zumindest zusätzlich das verlinkte Foto verwenden, oder ein anderes öffentlich zugängliches. Nun stellt sich die U-Frage. Urheber ist einer der Terroristen, denn das Bild stammt (nicht zu erkennen, ist aber so) aus der Geiselhaft von Hanns-Martin Schleyer. Erstens wäre da also die Frage nach der Schöpfungshöhe des Fotos. Die ist mE nicht gegeben. Dann die Frage, ob der Fotograf das Bild nicht vielleicht sogar absichtlich implizit als gemeinfrei deklariert hat, denn es war ja gerade zur möglichst häufigen Veröffentlichung bestimmt. Das gleiche gilt für das Urheberrecht des Logos. Was meint ihr? Kann das Bild oder ein ähnliches verwendet werden, vorausgesetzt dass es von einem Mitglied der RAF stammt? Und falls ja, was wäre auf commons oder in de die richtige Lizenz?? Pittigrilli 12:15, 13. Nov. 2009 (CET)

Ich sehe keinen Mehrwert in dem schlechten Foto. Urheber unbekannt, als Foto hat es in D immer Schöpfungshöhe. Könnte man noch mit 2D-Kopie argumentieren - aber wozu? --Marcela 14:28, 13. Nov. 2009 (CET)
Das Logo hat keine SH. Der LA auf Commons für File:RAF-Logo.svg ist der ganz normale Commons-Wahnsinn... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:34, 13. Nov. 2009 (CET)
Also wär es jetzt möglich, es zu verwenden, oder nicht? Pittigrilli 20:31, 13. Nov. 2009 (CET)
Auf was beziehst du dich? Natürlich darf man Datei:RAF-Logo.svg verwenden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:32, 13. Nov. 2009 (CET)
Ich beziehe mich auf meine Ausgangsfrage: Das verlinkte Foto. Pittigrilli 23:04, 13. Nov. 2009 (CET)
Könnte man. Aber bitte wenn, dann gleich als svg. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:11, 13. Nov. 2009 (CET)

Mal wieder Screenshots

Es scheint durchaus Praxis zu sein, Screenshots mit dem Vermerk Schöpfungshöhe zu markieren. Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos macht keine Angaben zu Bildschirmfotos von geschützten Werken ohne Schöpfungshöhe. Kann ich ein Bildschirmfoto, wenn ich die Icons unkenntlich mache als Schöpfungshöhe markieren? Gruß -- Biezl  20:39, 13. Nov. 2009 (CET)

Was keine Schöpfungshöhe erreicht, kann urheberrechtlich nicht geschützt sein. Dabei ist es vollkommen egal, ob das nun ein Screenshot oder eine simple Zeichnung o.ä. ist. Daher: Ja, du darfst einen Screenshot, der nichts urheberrechtlich geschütztes zeigt, als PD-SH markieren und hier hochladen. Logos sind übrigend oft Beiwerk und/oder haben keine SH, müssen also nicht zwingend unkenntlich gemacht werden. Das sieht man eher öfter auf Commons, wo der Maßstab für SH wesentlich niedriger liegt und daher viele Logos bereits geschützt sind. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:14, 13. Nov. 2009 (CET)
Der erste Satz im zweiten Absatz unter Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos ist unverständlich geschrieben. Ich denke das ist damit wohl gemeint, den sollte man mal ordentlich formulieren. Der zweite Punkt, sind Icons Urheberrechtlich geschützt? Ein Beispiel dazu wäre dieses Bild. MfG -- Biezl  21:22, 13. Nov. 2009 (CET)
Nein, sind sie i. d. R. nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:33, 13. Nov. 2009 (CET)

Hallo,

die Freigabe ist in der vorliegenden Form zwar nicht gültig, aber besteht bei diesem Wappen SH? Tendiere zu 'nein', würde mich aber über Zweitmeinung freuen. -- Yellowcard 00:42, 10. Nov. 2009 (CET)

Ich würde auch eher "keine SH" sagen. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:35, 14. Nov. 2009 (CET)

Dachrutscher

Datei:Dachrutscher (Schlafwandler).JPG
Dachschmuck

Hallo Leute, ich habe nebenstehendes Bild von einem Baumarktprodukt auf das Dach meines Hauses geschraubt und fotografiert. Liegt hier eine Urheberrechtsverletzung vor?

Achja, meine Tochter hat das gute Stück mit Farbe noch verschönert. -- Richard Huber 20:17, 13. Nov. 2009 (CET)

Ja, Urheberrechtsverletzung. --rtc 20:43, 13. Nov. 2009 (CET)
Eher nicht mangels Schöpfungshöhe der Figur. Das Foto ist geschützt, aber wenn Du es erstellt hast, hälst Du auch die Rechte und kannst es unter eine freie Lizenz stellen – wie ja auch geschehen. -- Yellowcard 20:44, 13. Nov. 2009 (CET)
Selbstverständlich ist die Figur auch geschützt. Wir haben es hier nicht mit einer Gebrauchskunst zu tun, da sie keinen Gebrauchszweck erfüllt. SH ist nur dann nicht gegeben, wenn die Gestaltung den Durchschnitt nicht überragt. Ich kann nicht behaupten, dass das hier ein durchschnittliches Objekt ist, was oft auf Häuserdächern anzutreffen ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:13, 13. Nov. 2009 (CET)
Schöpfungshöhe ist eben nicht nur dann gegeben, wenn die Gestaltung den Durchschnitt überragt; das Urheberrecht steht auch der kleinen Münze zu. Genau das gilt nur für Design, und das auch nicht, weil der Gesetzgeber die durchschnittliche Gestaltung dort diskrimieren will, sondern weil es dafür ein spezielles Gesetz gibt, das Geschmacksmustergesetzt, das anstelle des Urheberrechts solche durchschnittlichen Gestaltungen regelt.. --rtc 22:19, 13. Nov. 2009 (CET)
Das Geschmacksmustergesetz regelt den Schutz von Geschmacksmustern. Der Inhaber des Rechts hat die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form). Wenn ich das recht verstehe, geht es hier um die kommerzielle Verwertung einer Gestaltungsform. Beispielsweise T-Shirts verkaufen mit dem CocaCola-Schriftzug. Ob das Foto von dem Figürchen in Wikipedia unter gewerbliche Nutzung fällt kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Gruß -- Richard Huber 11:46, 14. Nov. 2009 (CET)
Erstens hat das nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe, und zweitens nein, es ist eben gerade keine Gestaltungsform, da es keinen Gebrachszweck hat, und somit eine Statue ist. Übrigens müssen alle Bilder in der Wikipedia frei sein, das heißt, dass es erlaubt sein muss, sie beliebig kommerziell auszuschlachten, und zwar nicht nur hier, sondern von jedermann und überall, ganz unabhängig davon, ob die Nutzung in der Wikipedia selbst eine kommerzielle ist. --rtc 15:23, 14. Nov. 2009 (CET)

Praxisschild

Wie ist das mit dem Copyright und so, wenn ich das Foto eines Praxisschildes auf Commons hochladen will (oder ähnliche Firmenschilder, mit Namen und interessanten Titelbezeichnungen, Architektenbüro, Anwaltskanzlei; Beispiel: Datei:Praxisschild 2008 PD.JPG)? Muss dann der Name unkenntlich gemacht werden? Oder reicht das nicht, weil es trotzdem noch zu identifizieren ist? Müssen Autokennzeichen auf Fotos für Commons unkenntlich gemacht werden? Und wenn ja warum? --91.96.52.189 15:33, 14. Nov. 2009 (CET)

Das Schild hat keine Schöpfungshöhe, das wird man wohl auch auf den Commons so sehen. Selbst das Foto würde hier als 2D-Republikation keine SH aufweisen, auf den Commons aber schon, was aber egal ist, wenn Du das Foto selbst erstellt hast. -- Yellowcard 15:36, 14. Nov. 2009 (CET)
Autokennzeichen müssen nicht zwingend unkenntlich gemacht werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:38, 14. Nov. 2009 (CET)
Wenn irgendwo ein Praxisschild benötigt wird, dann lade ich ein echtes hoch, ohne die häßliche Unkenntlichmachung. Das Manipulieren von Autokennzeichen ist einfach nur blöd. Am liebsten würde ich solche Bilder aus den Artikeln rausschmeißen. --Marcela 12:22, 15. Nov. 2009 (CET)

Es ist ja schön zu sehen, dass sich einige Plastiken von Heinz Klein-Arendt in Privatbesitz befinden, aber müssen die Bildrechte nicht von dem Erben des Bildhauers freigegeben werden? --78.34.182.167 11:20, 11. Nov. 2009 (CET) Der Artikel steht gerade auf der Startseite. Das wäre keine schöne Werbung für Wikipedia, wenn hier wirklich Urheberrecht misachtet werden. --78.34.182.167 11:21, 11. Nov. 2009 (CET)

Sh dazu die Disk des Artikels. --Paulae 11:22, 11. Nov. 2009 (CET)
Danke an @Paulae für den Hinweis auf die Disk.-Seite des Artikels.
Ergänzend dazu als Info: Das Freigabe-Procedere für die (von mir hochgeladenen) Klein-Arendt-Bilder läuft, für eine erste Bilderstrecke wurde dem OTRS-Team heute von dem Rechte-Inhaber dessen Zustimmung (Freigabeformular) per Mail zugesandt. Für die Bilder der Kleinplastiken, von denen ich noch weitere in den nächsten Tagen hochladen werde, erhält das OTRS-Team ebenfalls sukzessive die Freigaben. Also alles im grünen Bereich... Grüße, --Jocian 22:04, 15. Nov. 2009 (CET)

Bild eines Abzeichens aus dem 18. Jahrhundert

Ich habe von der Titelseite eines Buches ein Mitgliederabzeichen des Illuminatenordens aus dem 18. Jahrhundert gescannt und freigestellt, welches im Deutschen Freimaurer-Museum in Bayreuth ausgestellt ist und vom Autor des Buches fotografiert wurde und sich in dessen Privatbesitz befindet. Man findet im Buch außerdem den allgemeinen Hinweis, dass ein Scannen etc. nicht ohne Genehmigung des Verlags erlaubt sei.

Gibt es Bedenken, dieses Foto eines Anhängers aus dem 18. Jahrhundert hochzuladen bzw. gibt es hier Unterschiede zu Gemälden aus dieser Zeit? --Liberaler Freimaurer Δ 18:52, 13. Nov. 2009 (CET)

Na ja, das Sätzchen steht gern mal drin, und ist eben bei einem solchen alten Werk ein Schutzrechtsberühmung (Copyfraud). Denn gemeinfrei bleibt gemeinfrei, da kann der Verlag in das Impresum reinddrucken was er will. Allerdings ist einem Foto das einen alten 3-D Gegenstand abbildet selbst ein Werk das Urheberrechtsschutz geniest, und darauf beziehend hat das Impresum natürlich Recht. Dieses (neue) Foto darf nicht ohne Zustimmung weiter verbreitet werden. Wenn du allerding den gemeinfreien Gegenstand anhand dieses Fotos, in eigner Leistung, neu zeichnest (also keine Kopie des Fotos anfertigst, sondern eben eig eigenes künstlirischen Werk schafst) sit dies unproblematisch. Denn deine Quelle -aus Sicht des Urhebererchtes- unbedeutend, da der gezeiget Gegestand ja nicht mehr geschützt ist. Und somit ist es dem Urhberrecht in dieser Hinsicht egal, ob du jetzt ein Bild über einen Gegenstand, anhand des Originals, oder anhand von Fotos erstellt hat. Solange du eben nicht das Werk des Fotos, kopierst, sondern ein eigenes Werk erstellst (Und das hast du wenn ich dich recht verstehe). Bobo11 19:09, 13. Nov. 2009 (CET)
Ein "eigenes künstlerisches Werk" hat in der Wikipedia nix zu suchen. Die Forderung nach freien Lizenzen darf nicht dazu führen, dass wir amateurkritzeleien in Artikel stellen und so die enzyklopädische Integrität opfern. Dann lieber kein Bild. --rtc 20:43, 13. Nov. 2009 (CET)
Amateurkritzeleien? Nicht jeder in der Wikipedia ist ein kritzelnder Amateur. --Liberaler Freimaurer Δ 20:45, 13. Nov. 2009 (CET)
Mal wieder typisch RTC, wiso auch WP:KPA beachten. Ein eigenes künstlirisches Werk kann auch sowas sein, und bei sowas ist es egal ob ich ein Foto oder das Originbild verwende. Und bei eine Orden, kann ich mir durchaus vorstellen das da jemand ein brauchbares Resulat hinbring, dass man nicht als amateuhaft bezeichen muss, und deswegen duchaus ein brauchbares Resulat für eine enzyklopädie sein kann. Bobo11 21:29, 13. Nov. 2009 (CET)
Es geht um amateurhaftigkeit in dem Sinn, dass dieses Konstwerk schlicht irrelevant ist, da es vorher noch nie veröffentlicht wurde und auch nicht von irgendeinem bekannten Künstler stammt. Nicht um künstlerische Qualität, über die man streiten kann. Wir haben WP:TF als klare Richtlinie, und die gilt auch für das Gebiet der Kunst. --rtc 22:18, 13. Nov. 2009 (CET)

Die Ansichten von Rtc sind wieder völlig unbeachtlich. Er erfindet irgendwelche Regeln, die nie existierten. Das macht er ja gern --Historiograf 00:11, 14. Nov. 2009 (CET)

Bisher war es nur die Praxis, in der sich Historiografs Ansicht äußerte, WP:TF sei völlig unbeachtlich. Gut, dass er nun einmal klarstellt, dass dahinter auch eine Überzeugung steht. --rtc 00:20, 14. Nov. 2009 (CET)

Ich kann nicht erkennen, dass deine Schlussfolgerung irgendwie gültig ist. Für Bilder und Zitate gilt WP:TF selbstverständlich nicht. Bildliche Darstellungen und Zitate folgen natürlich nicht dem neutralen Standpunkt. Blutleere Fanatiker mögen das anders sehen --Historiograf 19:44, 14. Nov. 2009 (CET)

Natürlich gilt WP:TF für Bilder und Zitate. Es gehören in die Wikipedia keine theoriefinderischen Zitate von Benutzern (etwa Zitate aus Diskussionen von der Diskussionsseite) und ebenso keine theoriefinderischen Bilder (etwa ein impressionistisches Werk eines Benutzers als Beispiel unter Impressionismus) --rtc 21:53, 14. Nov. 2009 (CET)
Bitte rtc in diesem Abschnitt ignorieren. --Marcela 16:08, 15. Nov. 2009 (CET)

Projekt Gutenberg

Kann ich den Text von Autoren, die über 70 Jahre tot sind, einfach von Project Gutenberg in Wikisource reinstellen, ohne mich groß um Namensnennung etc. zu scheren?-- Alt Wünsch dir was! 22:05, 14. Nov. 2009 (CET) Nachtrag: Geht um das hier.

Ja, die Nennung des Autors wäre aber dennoch nicht ganz sinnlos. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:07, 14. Nov. 2009 (CET)
Alles klar, dankeschön :) Alt Wünsch dir was! 21:16, 15. Nov. 2009 (CET)

Abbild Textkopie einer Website aus dem Google-Cache

Ich hab folgendes Problem: der Artikel über die Notwasserung von US-Airways-Flug 1549 im Januar zitiert (mit dem ref-Link Nr. 3) eine Pressemitteilung, die im Januar auf der Website von US-Airways zu finden war. Diese wurde aber inzwischen dort gelöscht. Nun hab ich die Version aus dem Google-Cache abgerufen und per Screenshot bei mir lokal gesichert. Darf ich soetwas auf de:Wiki oder Commons hochladen (als Bild) und dann von Artikel dorthin verweisen ?

Oder könnte man den Textinhalt als Text irgendwie einbinden / einen Ausschnitt wörtlich zitieren ?

Derzeit könnte man natürlich auch auf den Google-Cache verlinken - aber das wird wahrscheinlich auch keine dauerhafte Lösung sein, daher würde ich die direkte Einbindung in die Wiki als Bild oder Text bevorzugen.

Als Zwischenlösung hab ich den Code des Broken-Link erstmal in die Artikeldiskussion verschoben weil der Link sich nicht ohne einen neuen Speicherort - auf den er zeigen kann - reparieren lässt. --PhChAK 14:05, 15. Nov. 2009 (CET)

Panoramafreiheit (Kunstwerk) vs. Rechtslage-in-Norwegen

Moin allerseits,
es geht um dieses Bild einer Statue, die von einem norwegischen Bildhauer geschaffen wurde und die im öffentlichen Raum in einer norwegischen Stadt (Oslo) steht. Hochgeladen wurde das Bild im Juni 2006 von Fullhouse, der übrigens seit Mai 2007 nicht mehr aktiv ist.
Nun zum Problem: Eine überarbeitete Version dieses Bildes, die von der WP:Fotowerkstatt bzw. dort von Ralf Z erstellt wurde, ist jetzt von einem norwegischen Benutzer auf Commons gelöscht worden, dessen Begründung siehe hier.
Frage, wie ist die Rechtslage hinsichtlich Panoramafreiheit etc., wenn das Bild jetzt nur in der deutschsprachigen WP hochgeladen werden würde?
Grüße, --Jocian 22:36, 15. Nov. 2009 (CET)

Kann meines Erachtes auf de: Behalten werden. Löschung auf commons hingegen war rechtens. Bobo11 22:42, 15. Nov. 2009 (CET)
Hallo Bobo11! Ich würde mich freuen, wenn Du Recht hättest. Könntest Du bitte darlegen, wie Du zu Deiner Einschätzung kommst? Danke & Gruß -- Sir James 09:46, 16. Nov. 2009 (CET)
Ganz einfach weil ebi uns die Panoramafreiheit auch für Kunstwerke gilt. In Norwegen eben nicht, da sind sie ausdrücklich von der Panaoramafreihit ausgenommen (Wobei auch hier es eine Grauzone gibt. Weil es gibt durchaus Diskusionen daüber, was denn nun ein Kunstwerk und was nun ein städtebauliche Gestaltung sei). Da wir uns hier auf de:, an das DACH Recht berufen dürfen, können wir es eben behalten. Vorallem da der Fotograf scheinbar auch auch DACH kommt (Bei einem Norweger würde ich auch auf de: die Löschung befürworten). Damit es auf Commons behalten werden kann, muss es eben auch in Norwegen rechtlich unproblematisch sein, was es eben nicht ist.Bobo11 09:57, 16. Nov. 2009 (CET)
Danke für die Ausführungen. Ich verstehe die Rechtslage nun so, dass das Schutzlandprinzip die Grundlage dafür ist, dass wir bei besagtem Foto (entstanden in Norwegen) unabhängig von der Rechtslage vor Ort die Regeln der Panoramafreiheit, wie sie in DACH gelten, als gegeben ansehen dürfen; richtig? Gruß -- Sir James 10:09, 16. Nov. 2009 (CET)
Richtig. Auf Commons hingegen gilt das Recht des Ursprungslandes und der USA. Was mitunter auch ganz hilfreich ist, so bei Kunstwerken in Gebäuden in Österreich. --Marcela 10:21, 16. Nov. 2009 (CET)
Fein; Danke. Gruß -- Sir James 10:22, 16. Nov. 2009 (CET)

Besten Dank auch von meiner Seite, vor allem an Bobo11 für sehr nützliche Infos. Gruß --Happolati 11:28, 16. Nov. 2009 (CET)

Um es mit einem Zitat von „Birne“ zu sagen: I am happy three! Danke+Grüße, --Jocian 12:02, 16. Nov. 2009 (CET)

Bild aus Gestapo-Archiv

Hi, beim Abarbeiten von Kategorie:NowCommons:Mängel bin ich auf Datei:L.rochlitzer.jpg bzw. commons:File:L.Rochlitzer.JPG gestoßen. Die beiden Bilder haben hier und auf Commons auch noch unterschiedliche Lizenzen. Ist eine davon korrekt und wenn ja welche? PD-old isses jedenfalls nicht und wie ist der rechtliche Status von Gastapo-Archiv-Bildern? Soll es hier in DÜP und sollte auf Commons einen LA gestellt werden? --JuTa Talk 13:51, 13. Nov. 2009 (CET)

Das ist einfach nur eine URV. --Marcela 14:26, 13. Nov. 2009 (CET)
Das sind imho nur einfache Lichtbilder und daher nur 50 Jahre lang geschützt (ergo bereits gemeinfrei). Aber das sieht hier die Mehrheit anders... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:39, 13. Nov. 2009 (CET)
Ich seh bei einem solchen Foto auch nur ein Lichtbild. Denn die Fotos die bei der erkennungsdienstlichen Erfassung gemacht werden, erlauben keine schöpferischen Freiraum. Also gibs Begründung: Keine schöpferische Leistung möglich = kein Lichbildwerk. Bobo11 16:49, 13. Nov. 2009 (CET)
+1--134.130.68.243 18:03, 13. Nov. 2009 (CET)
ok. Marcela 18:10, 13. Nov. 2009 (CET)
Nur eine Frage, die ich lieber und sicherheitshalber als off topic bezeichne: war die Gestapo nicht eine Art staatsamtliche Unwesen-Organisation und somit etwa PD-Gov-Nazi? -jkb- 18:32, 13. Nov. 2009 (CET)

Hier wird ein Urheberrechtskommentar (Fromm/Nordemann) zitiert, der „Fotos für die Verbrecherkartei“ als Fall „für den einfachen Lichtbildschutz“ ansieht. Gibt es noch weitere Äußerungen, Gerichtsentscheidungen, andere Urheberrechtskommentare? -- Rosenzweig δ 18:37, 13. Nov. 2009 (CET)

Danke soweit für die Antworten. Aber was mach ich mit dem NowCommons-Fall? Hier löschen und auf Commons die Lizenz wechseln? Nur auf welche in commons:Category:PD license tags habe ich keine passende gefunden. Weder commons:Template:PD-Austria, commons:Template:PD-AustrianGov noch commons:Template:PD-old-50 passen und irgendetwas das auf commons auf den Unterschied zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk eingeht hab ich nicht gefunden. Oder doch hier behalten (aber mit welcher Lizenz bzw. welchem Lic-Baustein) und auf Commons nen LA stellen? Gruß --JuTa Talk 20:45, 13. Nov. 2009 (CET)

Den Löschantrag auf Commons habe ich (etwas voreilig, gebe ich zu) schon gestellt, weil die GFDL-Lizenzierung dort ja nun gar nicht gestimmt hat. Ließe sich aber wahrscheinlich noch hinbiegen, sofern nicht Commons-spezifische Gründe auftauchen, die verhindern, dass das Bild dort bleiben kann. PD-because wäre ein möglicher Commons-Baustein. Gruß -- Rosenzweig δ 22:55, 13. Nov. 2009 (CET)

Bei Verneinung der Eigenschaft als Lichtbildwerk stellt sich die Frage, wann es erstmals veröffentlicht wurde und ob es sich um ein 1985/95 bestehendes Dokument der Zeitgeschichte handelt, das postum veröffentlicht wurde, siehe dazu auch meine "Urheberrechtsfibel - nicht nur für Piraten" (http://www.contumax.de Download] --Historiograf 19:50, 14. Nov. 2009 (CET)

Diesem Text nach scheint die Erkennungsdienstliche Kartei der Wiener Gestapo-Leitstelle, der die Bilder entstammen, erst im Jahr 2000 von einem Historiker im Wiener Stadt- und Landesarchiv entdeckt worden zu sein. Gesucht wurde die Kartei auch schon Jahrzehnte früher, aber nicht gefunden. Das spricht nicht für eine Veröffentlichung der Fotos vor dem Jahr 2000. Ein Urheber der hier fraglichen Bilder wird dort nicht genannt, ob es sich um Dokument der Zeitgeschichte handelt, mag ich nicht beurteilen. -- Rosenzweig δ 12:14, 15. Nov. 2009 (CET)
Du willst vermutlich auf editio princeps hinaus. Das ignorieren wir. Derjenige, der den Schutz beansprucht, muss nämlich nachweisen können, dass er das Foto tatsächlich erstveröffentlicht hat. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:57, 15. Nov. 2009 (CET)
Nein, ich wollte nicht auf editio princeps hinaus, sondern habe auf Histos Beitrag reagiert. Wenn wir nämlich wissen, dass die Bilder von 1941 sind und eine Veröffentlichung vor dem Jahr 2000 sehr unwahrscheinlich ist, könnten wir von Gemeinfreiheit ausgehen. Wenn da nicht diese nur von 1985 bis 1995 im UrhG bestehende Kategorie Dokument der Zeitgeschichte mit (im Ergebnis) u.U. längerer Schutzfrist wäre, von der mir unklar ist, ob sie hier zutrifft. Zumal der Urheber, auf den es in diesem Fall ankäme, nicht bekannt oder zumindest nicht genannt ist. -- Rosenzweig δ 12:48, 16. Nov. 2009 (CET)
Den letzten Satz habe ich gestrichen, weil (Mann, ist das kompliziert) nach Entscheidung OLG HH postum veröffentlichte oder bislang unveröffentlichte, vor 1966 entstandene Dokumente der Zeitgeschichte, deren Urheber 1941 oder später gestorben ist (hier sicher der Fall, denn die Bilder sind von 1941) bis Ende 2015 geschützt sind, unabhängig vom konkreten Sterbejahr des Urhebers. Je mehr ich dazu lese, desto komplizierter wird die Rechtslage. Das ist wirklich ein einziger Murks. -- Rosenzweig δ 13:15, 16. Nov. 2009 (CET)
Hier zum Nachlesen. -- Rosenzweig δ 13:06, 16. Nov. 2009 (CET)
Richtig. Siehe Montezuma. --Marcela 17:01, 15. Nov. 2009 (CET)
Tja, ist jedoch bescheuert da nicht nachweisbar. -jkb- 17:04, 15. Nov. 2009 (CET)
Richtig, u. a. deshalb ist das Gesetz auch so sinnvoll. Mal davon abgesehen, dass ich es gar nicht mag, wenn Allgemeingut monopolisiert wird... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:27, 15. Nov. 2009 (CET)
Na ja, Chaddy. Die Ablehnung von editio princeps (mit dem Argument "nicht Allgemeingut monopolisieren") kann aber ein paar Konsequenzen haben. Erst einmal, warum hat die EU diesen - dann - Unsinn gemacht. Zweitens, kann man dann nicht gleich den gesamten Copyrightschutz zwecks Anti-Monopolisierung von Allgemeingut verwerfen? An sich hat dann Google recht, wenn er geschützte Werke der Allgemeinheit zugänglich macht, und schwarze Kopien von Pop&Rock&Folk&alleanderen wären auch zu befürworten, gel. Und den Patentschutz könnte man dann auch gleich wegrasieren. Wie hast du es eigentlich gemient??? -jkb- 20:48, 15. Nov. 2009 (CET)
Ich meinte es so, wie ich es geschrieben habe: Ich lehne die Monopolisierung von Allgemeingut ab. Durch editio princeps wird genau das möglich. Mit Allgemeingut meine ich natürlich nicht grundsätzlich alle Werke, sondern nur die, die wirklich schon Allgemeingut sind, weil sie gemeinfrei sind. Durch editio princeps ist es möglich, ein gemeinfreies Werk für 25 Jahre wieder allein für sich zu sichern (so z. B. die Jahrtausende alte Himmelsscheibe von Nebra). -- Chaddy · D·B - DÜP 20:56, 15. Nov. 2009 (CET)
Hm, aha. Na gut, ich habe etwass falsch verstanden bzw. falsch interpretiert, und daher nehme ich es zurück. Sorry. -jkb- 22:21, 15. Nov. 2009 (CET)
Mal Off-Topic: Wieso kann ein Foto der Himmelsscheibe eigentlich auf den Commons liegen? Eben weil editio princeps hier ignoniert wird? Was ist, wenn das Land Sachsen-Anhalt seine Ansprüche geltend machen würde? -- Yellowcard 22:42, 15. Nov. 2009 (CET)
Erstens das und zweitens ist das Commons, da greift US-Recht (und das Recht des Ursprungslandes). In den USA gibt es kein editio princeps und und das EU-Recht wird in dieser Hinsicht ja ignoriert. Wenn Sachsen-Anhalt Ansprüche stellen sollte, müssten sie eben erstmal nachweisen, dass sie die Erstveröffentlichung vorgenommen haben. Das Urteil des Landgerichts Magdeburg ist eigentlich ziemlich unsinnig, da gibt es auch widersprüchliche Urteile (siehe Der Fall Motezuma; dieses Urteil ist auch der Grund, weshalb wir editio princeps mittlerweile ignorieren). Was sie erwirken könnten, wäre im Grunde nichts, da sie die Foundation verklagen müssten. Die Sitz aber in Kalifornien und nach US-Recht ist die Scheibe auf jeden Fall problemlos. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:05, 15. Nov. 2009 (CET)

Militärkarte amtliches Werk?

Ist eine von einer Abteilung der Armee erstellte Militärkarte ein amtliches Werk? Konkret geht es um en:File:Shebaafarms.png, die von der geographischen Abteilung der libanesischen Streitkräfte erstellt wurde. Commonstauglich wird die Karte wohl erst am 1.1.2017 (PDF, lfd. Nr. 52). Könnte man den Kartenausschnitt nach DE hochladen? --Matthiasb 11:18, 15. Nov. 2009 (CET)

Nicht nach deutschem Recht --FrobenChristoph 22:55, 16. Nov. 2009 (CET)

Österreichisches Biographisches Lexikon – URVs?

Hi, bin gerade über folgende potentielle URV gestoßen:

Jacob Fischer aus Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/11. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 1, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1957, S. 321 f. (Direktlinks auf S. 321, S. 322).

Ähnlich sieht es bei folgendem Artikel vom gleichen Autor aus:

Bernhard Höfel aus Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/11. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 2, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1959, S. 349.

Und auch bei diesem:

Eduard Fischer (Jesuit) aus Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/11. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 4, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1969, S. 320 f. (Direktlinks auf S. 320, S. 321).

Meine Frage: Ist es zulässig, aus dem Österreichischen Biographischen Lexikon zu kopieren? Falls nein, sollte man sich wohl alle Neuanalgen des Autors mal genauer anschauen Spezial:Beiträge/Bodulf.

Grüße --Teilzeittroll 09:39, 17. Nov. 2009 (CET)

Deine Beispiele haben alle keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:43, 17. Nov. 2009 (CET)
Danke.--Teilzeittroll 17:57, 17. Nov. 2009 (CET)

Aus gegebenem Anlaß möchte ich euch bitten, zu diesem Fall mal Stellung zu nehmen.

  • fällt fefe (Felix von Leiterer) unter § 23 KUG?
  • wie verfahren wir mit Bildern, die zwar eine freie Lizenz haben, deren Veröffentlichung hier aber vom Abgebildeten nicht erwünscht ist?

Danke. --Marcela 19:07, 17. Nov. 2009 (CET)

Ich meine, wir hätten uns mal darauf geeignet, bei Personen, die zwar eigentlich kein Recht am eigenen Bild mehr beanspruchen könnten (→ Person der Zeitgeschichte), dennoch aber nicht gezeigt werden wollen, diesem Wunsch nachzukommen. Allerdings finde ich die entsprechende Seite / Diskussion gerade nicht … ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:50, 17. Nov. 2009 (CET)
Das ist schon ne Weile her. Ich habe solche Löschungen selbst mehrfach vorgenommen. Selbst A-Promis haben ein Rest RaeB - wenn sie sich extrem unglücklich getroffen fühlen. Ich sehe hier aber (noch?) keine Person der Zeitgeschichte. Eine andere Regel, die wir bisher oft anwenden: wer einen eigenen Personenartikel hat, ist zumindest relative Person der Zeitgeschichte. Solange sich niemand beschwert, ist das auch als Regel akzeptabel. --Marcela 19:55, 17. Nov. 2009 (CET)
Eine absolute PdZg liegt hier nicht vor. Wenn von Leitner das nicht wünscht, muss das auch akzeptiert werden. Gruß, -- E 19:56, 17. Nov. 2009 (CET)

Beiwerk

Inwiefern können die auf diesem Foto zu sehenden Werke an der Wand als Beiwerk durchgehen, wenn im Artikel des Künstlers Harald Häuser dieses Bild sogar verwendet wird, umd die Werke Häusers zu zeigen? In meinen Augen wird damit der Sinn des "Beiwerks" eines Fotos missbraucht, d.h. die Werke im Hintergrund können gar kein Beiwerk sein. -- Yellowcard 19:57, 17. Nov. 2009 (CET)

Beiwerk bedeutet, daß man sich das Objekt wegdenken kann. Trifft hier offensichtlich nicht zu. --Marcela 20:00, 17. Nov. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe-Check

Hallo.

Ich habe heute diese beiden Bilder hochgeladen:

Nur um mich zu vergewissern, die haben keine Schöpfungshöhe oder? Und sehe ich das richtig, dass diese nicht in den Commons hochgeladen werden dürften? Bin mit der Schöpfungshöhe etwas ausser Übung ;-)

Danke im Voraus und liebe Grüsse, Sandro 23:22, 17. Nov. 2009 (CET)

Haben beide keine SH. Commons könnte das aber anders sehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:07, 18. Nov. 2009 (CET)
Ok, dann lass ich sie hier. Deshalb habe ich sie auch lokal und nicht dort hochgeladen. Danke für die Rückmeldung. Gruss, Sandro 00:12, 18. Nov. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe von Protokollen

Ich nehme an, dass die folgenden Protokolle bzw. Beschlüsse im Gegensatz zur Markierung sehr wohl Schöpfungshöhe aufweisen, oder?

Bei Datei:Wazinski Gnadengesuch.jpg, was ebenso markiert war, bin ich mir jedenfalls sicher, dass SH gegeben ist. -- Yellowcard 15:58, 14. Nov. 2009 (CET)

Es wäre eher abzuklären ob das nicht amtliche Dokumente sind. Dann wäre es egal ob sie nun SH haben oder nicht. Denn als amtliches Werk wären sie ausdrücklich vom Urheberrechtsschutz ausgenommen, und dürfen unverändert frei benutzt werden. Bobo11 16:04, 14. Nov. 2009 (CET)
Hab ich mir auch gedacht, dann wäre nur der Baustein falsch. -- Yellowcard 16:25, 14. Nov. 2009 (CET)
Und wo siehst du SH? Wenn du dir sicher bist, kannst du es auch begründen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:36, 14. Nov. 2009 (CET)
In dem Text der Verfasserin sehe ich eine schöpferische Leistung. Das wäre meine Begründung. -- Yellowcard 16:41, 14. Nov. 2009 (CET)
//BK// Zumindest teilweise ähnlich wie oben #Bild aus Gestapo-Archiv. -jkb- 16:39, 14. Nov. 2009 (CET)

Es handelt sich unzweifelhaft um amtliche Dokumente/Werke, die Urteile sowieso, das Protokoll auch und selbst das Gnadengesuch und der Abschiedsbrief sind ja im Rahmen einer amtlichen Vorlage erstellt worden. Was ist dann also der richtige Wiki-Baustein? Brunswyk 16:49, 14. Nov. 2009 (CET)

Wie oben gesagt, Gnadengesuch und Abschiedsbrief weisen als Texte Schöpfungshöhe auf. Das kann man eigentlich kaum abstreiten. -- Yellowcard 17:14, 14. Nov. 2009 (CET)
Yellowcard, Schöpfungshöhe bei amtlichen Werken wäre ganz nebensächlich. -jkb- 17:19, 14. Nov. 2009 (CET)
Das ist mir klar. Aber ich glaube kaum, dass ein Gnadengesuch oder ein Abschiedsbrief amtliche Werke sind. -- Yellowcard 20:27, 14. Nov. 2009 (CET)

Ich sehe bei keinem der vier Texte Schöpfungshöhe. Man kann ernsthaft auch bei dem Gnadengesuch keine SH vertreten, das ist Unsinn. Bei den beiden Urteilen (Nr. 2 und 3) ist nach § 5 I UrhG Gemeinfreiheit als Gerichtsentscheidung gegeben und zwar eindeutigst! --Historiograf 19:41, 14. Nov. 2009 (CET)

Warum sollte ein Gnadengesuch keine Schöpfungshöhe aufweisen? Das widerspricht den Theorien, den wir hier bisher gefolgt sind. -- Yellowcard 20:27, 14. Nov. 2009 (CET)
Die Frage muss aber lauten: Warum sollte es Schöpfungshöhe aufweisen? -- Chaddy · D·B - DÜP 22:59, 15. Nov. 2009 (CET)

Der Gestaltungsspielraum bei einem KURZEN Gnadengesuch ist eng, also kann der Text keine SH haben. Ich würde mal sagen, die Aussage, dass die Berufung auf angebliche Theorien, denen wir bislang gefolgt seien, die glatte Unwahrheit darstellt --FrobenChristoph 22:54, 16. Nov. 2009 (CET)

Es geht hier weniger um die Frage Schöfungshöhe oder nicht, sondern inwieweit diese Schriftstücke in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingreifen. --Artmax 10:50, 18. Nov. 2009 (CET)

Weiternutzung von Karten von OpenStreetMap

Wie können wir unter CC-by-sa-2.0 lizenzierte Grafiken von Karten nutzen, d.h. wie finde ich beispielsweise einen Link zu den Autoren hiervon? Ich hab schon auf openstreetmap.org gesucht, finde aber nicht einmal eine Möglichkeit, mir den entsprechenden Kartenausschnitt anzeigen zu lassen. -- Yellowcard 21:54, 17. Nov. 2009 (CET)

Das ist in der Tat das Problem mit der CC Lizenz und OSM. Daher ist dort gerade eine neue Lizenz in Vorbereitung. Bis dahin sollte es so wie beim Gentelman Agreement der WP funktionieren: ganz klar sagen, dass die Karte von OSM ist und auf den Kartenausschnitt verlinken. Für den Kartenausschnitt gibt es unten rechts zwei Befehle.--84.160.202.87 00:00, 18. Nov. 2009 (CET)
Also http://www.openstreetmap.org/?lat=33.3442&lon=44.3817&zoom=13&layers=B000FTF dort findest du auch die Chronik also : http://www.openstreetmap.org/history?bbox=44.248%2C33.2839%2C44.5154%2C33.4045 zusammen sollte das ausreichen.--84.160.202.87 00:05, 18. Nov. 2009 (CET)
Danke euch beiden! -- Yellowcard 00:21, 18. Nov. 2009 (CET)
Noch ein Hinweis: Auf Commons gibt es eine spezielle Lizenzvorlage für OSM-Karten: Commons:Template:OpenStreetMap. — Raymond Disk. 08:05, 18. Nov. 2009 (CET)

Treppenartikel regelwiedrig Zerteilt

Der Artikel Treppe wurde im März 2008 von Benutzer:TomAlt auf eine Unterseite seiner Benutzerseite geladen in Teile zerpflückt, abgeändert, ergänzt und dann ohne Angabe des Ursprunges als seine Artikel wieder Eingestellt. Große Teile des Artikels wurden ohne Angabe von Gründen komplett entfernt. Dies ist eine erhebliche Urheberrechtsverletzung welche dazu geführt hat daß ich mich vollständig aus der Bearbeitung von Artikeln in der Wikipedia zurückgezogen habe. Mit freundlichen Grüßen, --Ronaldo 01:06, 18. Nov. 2009 (CET)

Was soll daran regelwidrig oder eine Urheberrechtsverletzung sein? --rtc 18:59, 18. Nov. 2009 (CET)
Siehe hier Hilfe:Artikelinhalte_auslagern#Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen Da bei den meisten der Auslagerungen des Artikels Treppe von Benutzer:TomAlt der Eindruck entsteht daß der gesamte Inhalt des jeweils ersten Artikeleintrages der Ausgelagerten Artikelteile von ihm stammt halte ich das für eine Urheberrechtsverletzung. Mit freundlichen Grüßen, --Ronaldo 23:59, 18. Nov. 2009 (CET)

Gehe ich recht in der Annahme, daß PD-old hier nicht ordentlich belegt ist? Die Aufnahme kann imho erst nach 1913 entstanden sein (die Landungsbrücken sind ab 1907 erbaut worden, der Alte Elbtunnel wurde 1911 erbaut und Stapellauf der Cap Polonio war meines Wissens 1913), was 70 Jahre pma nicht unbedingt indiziert. --Mogelzahn 13:48, 18. Nov. 2009 (CET)

Der Urheber ist unbekannt, damit geht das Bild nur, wenn es mehr als 100 Jahre alt ist, was hier aber laut deiner Argumentation ja nicht der Fall sein kann. Da könnte höchstens noch PD-alt-1923 in Frage kommen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:39, 18. Nov. 2009 (CET)

Kann jemand mit Urheberrechts-Sachverstand den Artikel mal prüfen? Danke! Krächz 18:01, 18. Nov. 2009 (CET)

kopfschüttel...

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:CN_Tower_Turmkorb-Modell-blau-mit-Beschriftung.png --Marcela 23:34, 18. Nov. 2009 (CET)

Was erwartest du von rtc? --Historiograf 00:09, 19. Nov. 2009 (CET)

Screenshot von amtlicher Vorlage auch PD ?

Von dem im Artikel US-Airways-Flug 1549 als Quelle/Beleg per Ref-Link verlinkten Transkript http://www.faa.gov/data_research/accident_incident/1549/media/Full Transcript L116.pdf der FAA (also wohl PD weil amtlich) habe ich für die Artikeldiskussion gestern auf die Schnelle einen Screenshot (hier ist der Link

Screenshot

) gemacht und darauf in ROT eigene Markierungen/Hervorhebungen gemacht, damit wir uns im Vorfeld eines Edit-Wars besser verständigen konnten.

Als Quelle hab ich zunächst mal "selbst erstellt" angegeben, was für den Screenshot ja unstrittig zutrifft und unter Bemerkungen erstmal eingesetzt, daß es nur für Diskussion gedacht ist und derzeit nicht in Artikeln eingesetzt werden soll. Nun hat ein Bot - zu recht - den mangelnden Lizenzbaustein kritisiert - aber ich wollte nicht vorschnell PD eintragen, weil man das ja nicht wieder zurücknehmen darf.

Wenn ich hier nichts gegenteiliges lese, werde ich das aber wohl demnächst tun. Für die Diskussion ist die Vorlage in wenigen Tagen nicht mehr notwendig und könnte daher auch über einen LA nächste Woche gelöscht werden, falls jemand der Meinung ist, es könnte sich um eine URV handeln. Bitte dann aber VOR LA/SLA hier (oder auf meiner Diskussion) eine Stellungnahme / Begründung eintragen - DANKE ! --PhChAK 11:58, 19. Nov. 2009 (CET)

Das ist nicht nur als amtliches Werk PD, das hat selbst in den USA keine Schöpfungshöhe. --Marcela 13:09, 19. Nov. 2009 (CET)
Danke, ich setze also PD ein. --PhChAK 13:38, 19. Nov. 2009 (CET)

Bild aus Spiel

Datei:Modern Warfare 2.jpg

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sind Screenshots aus PC- oder Konsolenspielen in der Wikipedia nicht erlaubt, da sie geistiges Eigentum der Firma sind, die das Spiel programmiert hat?! Im Gegensatz dazu findet man im Artikel zu Call of Duty: Modern Warfare 2 ein entsprechendes Bild. Vielleicht kann mir jemand erklären, wieso hier eine Ausnahme gemacht werden kann. Evtl. trügt mich meine Erinnerung aber auch. Doch dann könnte man doch mehr Artikel entsprechend bebildern. --Da7id 07:28, 18. Nov. 2009 (CET)

Also im Moment sind zwei Bilder im Artikel eingebunden. Das Logo und eine Fotografie. Das Logo besitzt keine Schöpfungshöhe und ist daher mit dem Baustein {{Bild-LogoSH}} versehen. Die Fotografie wurde in Flickr unter eine freie Lizenz gestellt. Wenn du einen anderen Screenshot meinst, bitte kurz verlinken. Danke und Gruss, Sandro 09:14, 18. Nov. 2009 (CET)
Ich meinte die "Fotografie". Wobei ich nicht erkenne wieso das ein Foto sein soll. Das sieht für mich nach einem Screenshot aus dem Abspann aus, der zurechtgeschnitten wurde. --Da7id 12:40, 18. Nov. 2009 (CET)
Habs mir auch auf Flickr angeschaut. Es scheint wirklich ein Foto zu sein. Damit ist die Sache dann geklärt. Danke. --Da7id 12:48, 18. Nov. 2009 (CET)
Das ist schon ein echtes Foto von irgend einer Puppe. Offenbar bei irgend einer Ausstellung o.ä. geschossen. Noch deutlicher wird das, wenn du dir die Versionshistorie des Bilders anschaust, da findest du als Originalbild dieses: [2]. -- Nyks (Kontakt) 13:21, 18. Nov. 2009 (CET)

Hat die Firma an der Puppe keine Rechte? Vielleicht will sie nicht, dass ihre Kreation "missbraucht" wird, was ja passieren kann, wenn wir sie hier frei zur Verfügung stellen. Hab bisher keine Ahnung von der Materie, find das Thema aber interessant. --Da7id 13:55, 18. Nov. 2009 (CET)

Doch, das Foto ist selbstverständlich ein abgeleitetes Werk der Statue. Habe dementsprechend auf Commons einen Löschantrag gestellt. Verwenden können wir das nur, wenn es unter die Panoramafreiheit fällt oder vom Künstler autorisiert wird. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:33, 18. Nov. 2009 (CET)
Wobei ich an dem Soldaten keine große SH sehe. Naja... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:26, 18. Nov. 2009 (CET)
Dass der Soldat Schöpfungshöhe hat, steht außer Frage. --rtc 18:03, 18. Nov. 2009 (CET)
Dass der Soldat keine SH hat, steht außer Frage --Historiograf 00:11, 19. Nov. 2009 (CET)
ACK, keine SH. --Marcela 00:18, 19. Nov. 2009 (CET)
Soldat hat SH, sorry. Kein Gebrauchsgegenstand, sondern eine Statue. Was wird Historiograf wohl als nächstes die Schöpfungshöhe absprechen? David (Michelangelo)? --rtc 00:30, 19. Nov. 2009 (CET)
Das würde mich jetzt doch interessieren, wieso eine Schaufensterpuppe kein Gebrauchsgegenstand sein soll. Davon abgesehen ist aber doch die kreative Leistung, wenn man sie denn bewerten will, im Anfertigen bzw Drapieren der Kleidung zu sehen, denn von der Statue ist ja nichts Charakteristisches erkennbar. Port(u*o)s 02:28, 19. Nov. 2009 (CET)
Der Soldat als ganzes bildet die Statue, inklusive Kleidung. Wir sprechen hier nicht über eine Schaufensterpuppe, sondern über eine Darstellung eines fiktiven Spielcharakters in Form einer Statue. Sie hat keinen Gebrauchszweck. --rtc 02:47, 19. Nov. 2009 (CET)
Die Kleidung des Soldaten hat einen Gebrauchszweck. Für die Statue selbst zwar nicht wirklich, aber für die realen Soldaten durchaus. Individuell gestaltet ist diese nicht, da sie dem Standard-Aussehen diverser (US-amerikanischer) Sonderkommandos entspricht. Die Körperform kannst du nicht ernsthaft als geschützt ansehen... Das einzige, das vielleicht noch einigermaßen individuell gestaltet sein könnte ist das Gesicht. Das ist aber dank Sturmhaube und Sonnenbrille unkenntlich. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:09, 19. Nov. 2009 (CET)
Nochmals: Der Soldat als ganzes bildet die Statue. Es genügt, dass es einen fiktiven Charakter darstellt. Nicht das reine Aussehen oder Teile oder sonst irgendwelche Details sind das, was dem Urheberrecht unterliegt, sondern das Werk als Ganzes. Sobald der Bezug zum Spielcharakter hergestellt ist, und genau das ist ja hier Zweck der Sache, ist es eine Urheberrechtsverletzung. --rtc 18:22, 19. Nov. 2009 (CET)
Das Zusammenstellen von Kleidungsstücken hat keine Schöpfungshöhe. Und für sich genommen sind die Kleider auch nicht originell genug.-- Alt Wünsch dir was! 18:46, 19. Nov. 2009 (CET)
Aber die Statue als ganzes hat dennoch Schöpfungshöhe. --rtc 19:07, 19. Nov. 2009 (CET)
Wodurch? Die Statue als Einzelstück hat bestimmt keine Schöpfungshöhe, selbst wenn sie noch so kunstfertig gearbeitet sein sollte - das wird nämlich von der Kleidung versteckt. Und Schaufensterpuppen anziehen fällt m.E. nicht unter das Copyright.-- Alt Wünsch dir was! 19:10, 19. Nov. 2009 (CET)
Statuen haben Schöpfungshöhe. Denn alles was kein Design ist (d.h. Gebrauchsgegenstände betrifft) unterliegt der Kleinen Münze. Bitte aufhören mit diesen haarspalterischen Diskussionen. --rtc 19:35, 19. Nov. 2009 (CET)
(BK) Das stimmt so natürlich auch nicht. - Aber dieser Soldat sieht so etwas von gewöhnlich aus, dass ich da keine Individualität erkennen kann. Und diese Individualität ist Grundlage einer allfälligen Schöpfungshöhe. Gemäss Wikipediaartikel: das Maß an Individualität (persönlicher geistiger Schöpfung) in einem Produkt geistiger Arbeit ist Schöfpungshöhe. Und Individualität hat mit Unverwechselbarkeit zu tun. Ein Micky-Maus ist unverwechselbar auch dann, wenn ich die Ohren kleiner mache und eine andere Hosenfarbe wähle. Dieser Soldat sieht aber aus wie ein x-beliebiger Soldat. Er ist absolut verwechselbar und insofern fehlt ihm die Individualität. Und somit kann gar keine Schöpfungshöhe bestehen. --Micha 19:09, 19. Nov. 2009 (CET)
Es hat nichts mit Individualität oder Unverwechselbarkeit zu tun, sondern einfach nur damit, dass es ein fiktiver Charakter ist, der dargestellt wird, und zwar künstlerisch als Statue. Indem ich mich auf Gegebenheiten berufe, die sich aus künstlerische Notwendigkeit ergeben (Gesicht nicht gezeigt, Soldatenkleidung, usw), kann ich nicht das Urheberrecht für Kunstwerke aushebeln. Das Urheberrecht möchte sicher nicht diese oder jene künstlerische Sichtweise diskriminieren, indem es nur den Statuen ein Urheberrecht gewährt, die Deinen hohen Ansprüchen hinsichtlich Unverwechselbarkeit oder nicht zu viel Kleidung genügen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. --rtc 19:35, 19. Nov. 2009 (CET)
(BK) (...) der dargestellt wird, und zwar künstlerisch als Statue. - Kunst hat doch per se keinen urheberrechtlichen Schutz. -> [3]. Und etwas als Kunst erklären, kann ich noch vieles. --Micha 19:50, 19. Nov. 2009 (CET)
"Kunst hat doch per se keinen urheberrechtlichen Schutz" seit wann? "Und etwas als Kunst erklären, kann ich noch vieles" Das Gesetz geht objektiv vor; was keinen Gebrauchszweck hat, gilt als Kunst. Das Urheberrecht stellt keine darüber hinausgehenden besonderen Anforderungen für künstlerische Qualität, darf es auch gar nicht, weil es nicht diskriminieren darf. Kitsch und Populärkunst unterliegt dem Urheberrecht also genauso wie das von Kritikern hochgelobte künstlerische Werk des Jahrhunderts --rtc 20:21, 19. Nov. 2009 (CET)
was keinen Gebrauchszweck hat, gilt als Kunst - ws für eine selten blöde Definition. Objet trouvé ist also keine Kunst? Aber mein Kehrricht ist es! --Micha 21:15, 19. Nov. 2009 (CET)
Ja, urheberrechtlich ist das so, auch wenn es bei letzterem natürlich umstritten ist (siehe Schöpfungshöhe), da die Gesamtkonstellation ja keinen Gebrauchszweck hat. --rtc 21:18, 19. Nov. 2009 (CET)
Verlink mal den genauen Gesetzestext. --Micha 21:25, 19. Nov. 2009 (CET)
Es gibt keinen. Das ganze ergibt sich aus der Interaktion des Urheberrechts mit dem Geschmacksmusterrecht als lex specialis, wie das BVerfG entshcieden hat. Siehe Schöpfungshöhe --rtc 21:34, 19. Nov. 2009 (CET)
Dann gibt es also einen Präzedenzfall. --Micha 22:21, 19. Nov. 2009 (CET)
Man kann auch eine Überlegung in der Form Reductio ad absurdum anstellen. Angenommen das Ding hätte Schöpfungshöhe. Was dann? Infolgedessen würde der Urheber dieses Soldaten sämtliche Rechte an ähnlichen Soldaten besitzen. D.h. wenn ich nun einen ähnlichen Soldat in einem Film, Spiel oder sonstiges Erzeugnis darstellen würde, der nur leicht geädnert ist, beispielsweise helle Brille, andere Oberkleidung, andere Hosenfarbe, würde ich eine Urheberrechtsverletzung begehen. Somit würde jegliche Soldatendarstellung eine potentielle Urheberrechtsverletzung darstellen. Das kann aber nicht sein, dass jegliche Soldatendarstellung eine Urheberrechtsverletzung gegenüber diesem einen Soldaten ist und somit hat also dieser Soldat keine Schöpfungshöhe. --Micha 19:32, 19. Nov. 2009 (CET)
"Infolgedessen würde der Urheber dieses Soldaten sämtliche Rechte an ähnlichen Soldaten besitzen" Nein. Das Urheberrecht betrifft das konkrete Werk, nicht eine allgemeine Idee. Dein Argument ist nicht schlüssig; ich könnte damit quasi jedem Werk die Schöpfungshöhe absprechen, weil ich immer irgendwelche Gemeinsamkeiten zwischen dem Werk und anderen finden und nach Deiner Argumentation dann behaupten könnte, dass es deshalb ja das andere Werk auch betreffen würde und somit keine Schöpfungshöhe haben kann. Zudem ist im Urheberrecht mit der Schranke der freien Benutzung nochmal explizit klargeestellt, dass das von Dir genannte sogar dann zulässig sein kann, wenn die Statue als Inspiration verwendet wird. Und übrigens, es ist nicht irgendein "Soldat", sondern es ist eine Statue von Ghost aus Call of Duty. Ein individueller Charakter und eindeutig als Ghost erkennbar. --rtc 19:35, 19. Nov. 2009 (CET)
(BK) „Das Urheberrecht betrifft das konkrete Werk, nicht eine allgemeine Idee.“ - Ja eben. Hier wird eine allgemeine Idee (Soldat) und kein konkretes Werk (Micky-Maus) dargestellt. --Micha 19:50, 19. Nov. 2009 (CET) Ps. er ist wohl nur für jemanden als Ghost zu erkennen, der dieses Spiel sehr gut kennt. Für jeden anderen ist er eben nichts weiter als die blosse Umsetzung eines Soldaten. --Micha 19:54, 19. Nov. 2009 (CET)
Also ich habe sonst noch keinen Soldaten mit Totenkopfmaske gesehen. --rtc 20:15, 19. Nov. 2009 (CET)
Vielleicht in Prenzlauer Berg?-- Alt Wünsch dir was! 20:17, 19. Nov. 2009 (CET)
Sorry, aber das ist doch nicht richtig. Selbstverständlich ist das hier die Umsetzung eines konkreten Charakters, es steht ja sogar Modern Warfare 2 drunter! Glaubst du ernsthaft, dass die nur mal eben so aus Zufall eben eine Statue gebaut haben, die unbeabsichtigt wie ein Charakter aus dem Spiel aussieht, das drunter steht? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:12, 20. Nov. 2009 (CET)
cnr -- E 20:39, 19. Nov. 2009 (CET)

Notenblatt (erl.)

done

Gehe ich recht in der Annahme, das das Wasserzeichen copyrighted material auf diesem Notenblatt von 1702 unerheblich ist und Notenblätter auch zweidimensional sind? Wenn dem so ist, könnte jemand das Wasserzeichen entfernen (ich weiss nicht, wie man das macht) und das Bild hochladen, bitte? --Concord 01:40, 20. Nov. 2009 (CET)

Da hast du recht, das ist eine simple Reproduktion, die nicht urheberrechtlich geschützt ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 09:42, 20. Nov. 2009 (CET)
Warum das Bild nicht selbst auf Commons hochladen? Dann wird bestimmt jemand das Wasserzeichen entfernen. -- Хрюша ?? 10:16, 20. Nov. 2009 (CET)
Danke, schon geholfen --Concord 17:06, 20. Nov. 2009 (CET)

Arzneimittel-Produktfotos

Fentanyl
Methylphenidat
Pandemrix

Rechts dargestellt sind drei verschiedene, von mir aufgenommene Bilder, die Arzneimittelverpackungen zeigen. Erreichen die dargestellten Packungen eine Schöpfungshöhe im Sinne von Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos und eigene Nachzeichnungen (Marken, Cover, Comicfiguren, …), so dass ich sie gar nicht hätte abbilden dürfen? Oder gibt es ggf. andere urheberrechtliche Bedenken? Die rechtlichen Bedenken zwecks Heilmittelwerbegesetz sollen nicht hier, sondern auf Wikipedia Diskussion:Artikel illustrieren#Arzneimittel-Produktfotos erörtert werden. Gruß --Alcibiades 14:11, 20. Nov. 2009 (CET)

Urheberrechtich sehe ich keinerlei Bedenken. --Marcela 14:30, 20. Nov. 2009 (CET)
Zustimmung, keine urheberrechtlichen Probleme mangels Schöpfungshöhe. -- Yellowcard 14:39, 20. Nov. 2009 (CET)
Sehe ich auch so. -- Rosenzweig δ 16:49, 20. Nov. 2009 (CET)

"Nutzungsrecht" bei Logos

Ich war bisher immer der Meinung, das "Nutzungsrecht" in der Vorlage:Information bezieht sich auf ein allfälliges urheberrechtliches Nutzungsrecht (in dem Sinne, dass der Urheber eben jenes einer Organisation gemäß dem hier bzw. gemäß §31 UrhG in Deutschland eingeräumt hat). Allerdings verstehen das andere Leute offensichtlich so, dass der Inhaber des Nutzungsrechts die Organisation oder Person ist, die sich ggf. die Marke hat registrieren lassen, siehe z.B. diesen Edit.

Was soll jetzt dort eingetragen werden? --BerntieDisk. 16:03, 20. Nov. 2009 (CET)

Alle Informationen, die in diesem Zusammenhang verfügbar sind mit klarstellenden Anmerkungen, wer der angegebenen Personen oder Organisationen Nutzungsrechteinhaber, Autor, Markenrechtsinhaber usw. ist. --rtc 18:51, 20. Nov. 2009 (CET)
In dem von mir verlinkten konkreten Beispiel deiner Meinung nach also was? --BerntieDisk. 18:59, 20. Nov. 2009 (CET)
Ich sehe nicht, wo das Problem bei dem Beispiel ist. Man sieht, dass der Urheber des Logos unbekannt ist und wer der Markenrechtsinhaber ist. Wie gesagt, alle Informationen, die verfügbar sind, sollen angegeben werden. Welches sonstige Problem siehst Du? --rtc 19:03, 20. Nov. 2009 (CET)
Von einem Problem hat niemand gesprochen, aber wenn dort steht, der SC Wr. Neustadt hat das "Nutzungsrecht", dann könnte man meinen, damit wäre das Nutzungsrecht im urheberrechtlichen Sinn gemeint. Das kann aber nicht gemeint sein, da wir Logos die Schöpfungshöhe absprechen und sie somit vom Urheberrecht meines Wissens nicht erfasst sind. Man kann die Angabe halt etwas widersprüchlich interpretieren. --BerntieDisk. 19:44, 20. Nov. 2009 (CET)
Natürlich können für Logos Nutzungsrechte im quasi-urheberrechtlichen Sinn bestehen. Die Aussage, dass Logos keine Schöpfungshöhe haben, ist natürlich irreführend. In Wirklichkeit unterliegen sie einfach nur bereits dem Geschmacksmustergesetz, einem quasi-Urheberrechtsgesetz für Design, und daher hat die Rechtsprechung entschieden, dass sie nicht noch zusätzlich ein Urheberrecht beanspruchen können. Natürlich kennt dieses Gesetz Nutzungsrechtsinhaber und Urheber des Geschmacksmusters. Seit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster muss es auch nicht einmal mehr angemeldet und bezahlt werden, lediglich läuft es sehr schnell aus. In allen anderen wesentlichen praktischen Belangen entspricht es hingegen dem Urheberrecht. Daher ist da nichts widersprüchliches. --rtc 19:54, 20. Nov. 2009 (CET)

Darstellung von Personen auf Bildern aus Commons

Konkret betreffen meine Fragen die Datei Datei:HomelessParis 7032101.jpg. Soweit ich das herausgefunden habe, scheint keine Erlaubnis der abgebildeten Person zur Veröffentlichung des Fotos vorzuliegen. Offenbar wird auf Commons die Meinung vertreten, dass diese Erlaubnis nicht nötig sei, da das Foto in Frankreich entstanden sei und dort eine derartige Zustimmung nicht nötig sei. An welche Voraussetzungen ist die Nutzung auf de.wikipedia gebunden? Anka Wau! 19:17, 18. Nov. 2009 (CET)

Wenn keine Einwilligung besteht, dürfen wir das hier nicht verwenden. --Marcela 23:35, 18. Nov. 2009 (CET)
Commons orientiert sich hier zunächst am US-Recht, das grundsätzlich die Veröffentlichung von Personen an öffentlichen Plätzen zulässt, ohne dass dazu eine Einwilligung eingeholt werden muss. Siehe dazu auch die entsprechende Richtlinie. Allerdings wird auf Commons auch das jeweilige lokale Recht respektiert. Wie die Rechtslage dazu in Frankreich aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis und dies wurde, soweit ich es überblicken kann, auch noch nicht auf Commons thematisiert. Wenn die Veröffentlichung nicht nach französischem Recht in Ordnung geht, wäre es ggf. sinnvoll, auf Commons einen Löschantrag zu stellen bzw. das zu debattieren. Da das Bild mehrfach ausgezeichnet wurde (u.a. Zweiter Platz bei Bild des Jahres auf Commons im Jahr 2006), sollte ein ggf. zu stellender Löschantrag gründlich vorbereitet sein. Grüße, AFBorchert 09:11, 20. Nov. 2009 (CET)
Ich hatte irgend einen Beitrag dazu gefunden, finde ihn aber nicht wieder. Da war die Rede davon, dass französisches Recht das zulassen würde. Es war aber nur eine Bemerkung eines Benutzers, keine längere Diskussion. Ich hatte bei meinen Suchen mehrfach Hinweise auf eine möglicherweise unzulässige Verwendung des Bilds gefunden die für Commons (!) alle jeweils entkräftet wurden. Einen LA auf Commons halte ich weder für nötig noch sehe ich an dieser Stelle die Notwendigkeit das zu diskutieren. Wir sollten hier die Verwendung auf de.wikipedia klären. Anka Wau! 14:57, 21. Nov. 2009 (CET)
Das französische RaeB gleicht unserem weitgehend. Otto Normalmensch muss der Veröffentlichung zustimmen, sobald er nicht nur als Randerscheinung einer öffentlichen Szene (mit)abgebildet ist, sondern "sujet" (Thema) des Bildes ist. --Martina Nolte Disk. 17:37, 21. Nov. 2009 (CET)
Das RaeB ist in den Staaten der EU weitgehend identisch. So sind die Caroline-Urteile, insbesondere Beschwerde-Nr. 59320/00, 24. Juni 2004 (EGMR NJW 2004, 2647 ff.) für alle Länder bindend. Da ein höchstrichterliches Urteil vorliegt, ist der Fall ziemlich klar. --Marcela 20:43, 21. Nov. 2009 (CET)
Ich habe einen Löschantrag auf Commons gestellt. --Marcela 20:18, 22. Nov. 2009 (CET)

Namensnennung des Urhebers

Meine Frage ist unbeantwortet ins Archiv gewandert, ich erlaube mir deshalb, sie erneut zu stellen:

95% der Änderungen in der Wikipedia dürften ja nicht urheberrechtlich geschützt sein (Rechtschreibfehler korrigieren, Kategorien einfügen etc.). Wenn nun der Name des Autors (bzw. der zwei, drei oder vier Autoren) irgendwo auf einer Liste mit hundert Namen drauf steht, ist dann der Urheber noch genügend genannt? Bzw. massen sich nicht die anderen das Urheberrecht an? Insbesondere in den PDF-Versionen kann ja nicht festgestellt werden, wer wirklich Urheber ist. --Pincho ceterum censeo 18:13, 21. Nov. 2009 (CET)

Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben ... müssen ... bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. (CC3.0.de) Von einer besonders exponierten Nennung der (wie auch immer definierten) "Haupturheber" ist nicht die Rede. Insofern ist meine Einschätzung: die unterschiedslose Auflistung genügt. --Martina Nolte Disk. 18:27, 21. Nov. 2009 (CET)
Wie wird man denn Rechteinhaber? Reicht es bereits, unter einem Lemma, unter dem ein Artikel gespeichert ist, auch etwas gespeichert zu haben, um Rechteinhaber des Artikels zu werden?
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   19:11, 21. Nov. 2009 (CET)
(BK)Du musst schon genauer erklären, wie die Liste ausschaut: Soll das sowas wie eine WP-Artikelhistory sein? Wenn ja, dann ist mMn alleine die Tatsache, dass der, der am meisten Beitragen hat, vielleicht nur ein Mal dasteht, und andere, die 20 Tippfehler korrigiert haben 20 Mal, kein Problem.
Eine andere Sache ist, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, wer was beigetragen hat. Das könnte ein Problem sein, ist aber völlig unabhängig davon, wie oft ein Autor genannt wird. --BerntieDisk. 18:32, 21. Nov. 2009 (CET)
Als Beispiel kann man konkret die PDF-Version, die von der Software erstellt wird, nehmen. X schreibt einen längeren Artikel, an dem von 20 anderen kleinste Verbesserungen vorgenommen werden. Die PDF-Version enthält jetzt 21 Namen, von denen nur einer Urheber ist. Ist X genügend genannt? Ich erfülle die Bedingungen der CC-Lizenz ja wohl auch nicht, wenn ich ein Telefonbuch beilege mit der Bemerkung, der Urheber sei da genannt. --Pincho ceterum censeo 19:23, 21. Nov. 2009 (CET)
Wenns nach den PDF-Artikelversionen geht, dann wird der Urheber strenggenommen gar nicht genannt (dort steht "Bearbeiter", nicht "Urheber"). Wenn man "Bearbeiter" mit "Urheber" gleichsetzt, dann wird der Urheber auch "genügend genannt". Man kann nicht mehr machen, als ihn hinschreiben.
Dass ein paar Leute dabeistehen, die eigentlich gar keine Urheber sind (die Tippfehler-Korrigierer), schreibt denen dann ein Recht zu, das ihnen nicht zusteht. Das ist natürlich ein Problem, weil somit dem eigentlich alleinigen Urheber nicht das alleinige Urheberrecht eingeräumt wird. Aber die Ursache ist nicht, dass der richtige Urheber "zu wenig" oder "ungenügend" genannt wird, sondern dass die anderen zu Unrecht genannt werden.
Die Lösung dieses Problems ist dir überlassen. ;-) --BerntieDisk. 19:51, 21. Nov. 2009 (CET)
Wie kann ich jetzt Wikipedia-Texte weiterverwenden, ohne die Lizenz zu verletzten? --Pincho ceterum censeo 19:52, 21. Nov. 2009 (CET)
Manche werden dir sagen: gar nicht.
Du kannst natürlich immer folgendes machen: Du gehst die gesamte Artikelhistory durch, findest selber heraus, wer einen urheberrechtlich relevanten Beitrag geleistet hat und wer nicht, und nennst dann die ersteren als Urheber. Viel Spaß bei Artikeln mit langer History. --BerntieDisk. 19:57, 21. Nov. 2009 (CET)
Autorenliste (ohne Bots, ohne kleine Änderungen, ohne Anonyme) mit Anzahl der Edits. --Martina Nolte Disk. 20:06, 21. Nov. 2009 (CET)
Falls das eine rhetorische Frage ist, hier lassen meines Erachtens die für diese Entwicklungs- und Veröffentlichungsplattform Verantwortlichen die Autoren und Nachnutzer bewußt im Unklaren, um ihre eigenen Interessen und Ziele zu schützen und umzusetzen. Falls es keine ist, eine Anleitung dazu gibt es aus den eben genannten Gründen nicht. Ich selbst würde mit Hilfe des Programms WikiHistory eine aktuelle Liste der Bearbeiter erstellen. Die gerne genannten Tools – siehe z.B. Beitrag von Martina Nolte – sind dazu nicht geeignet. Als Grundlage für die kleine Münze würde ich den Stub nehmen und anhand der Beiträge, die dieses Kriterium erfüllen, aus der Bearbeiterliste die Autoren ermitteln.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   20:08, 21. Nov. 2009 (CET)
OT, weil ich nicht extra Mails verschicken will: Torsten, bitte füge in deiner Signatur einen Link auf deine Benutzerseite (o.ä.) hinzu. Das wird verlangt, siehe Hilfe:Signatur#Inhalt der Signatur ändern. Danke --BerntieDisk. 20:15, 21. Nov. 2009 (CET)

Danke für die Rückmeldungen. Habe das mit der freien Wikipedia wohl falsch verstanden… --Pincho ceterum censeo 18:34, 22. Nov. 2009 (CET)

70 Jahre post mortem

Wann sind die Werke von Christian Rohlfs († 8. Januar 1938) gemeinfrei? 188.46.193.6 10:44, 23. Nov. 2009 (CET)

Seit dem 1. 1. 2009 --Marcela 10:48, 23. Nov. 2009 (CET)
Wie Rolf. Immer 1. Januar nach dem 70. Todestag. Also immer Todesjahr (hier 1938) plus 71, ergibt Jahr der Gemeinfreiheit (hier 2009). Bobo11 10:52, 23. Nov. 2009 (CET)
Welcher Rolf? ... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:41, 23. Nov. 2009 (CET)
service: der da oben aber mit a. -jkb- 15:42, 23. Nov. 2009 (CET)
Das bin ich gewohnt. Keine Ahnung, warum. Passiert öfters mal. --Marcela 15:43, 23. Nov. 2009 (CET)
Ups, war doch noch bissel zu früh. Gleich nach dem Austehen klaps noch ned so recht mit dem zuweisen der richtigen Namen. Bobo11 19:22, 23. Nov. 2009 (CET)

Lizenzfrage (erl.)

Darf ich einfach per C&P eine Vorlage aus dem Wikipedia-Namensraum in meinen Benutzernamensraum kopieren (also nicht verschieben und ohne Hinweis auf die Versionsgeschichte) und diese dann in der Wikipedia verwenden? Danke! WB 09:50, 19. Nov. 2009 (CET)

Vorlagen haben in den allermeisten Fällen keine Schöpfungshöhe, ich kenne bisher keine Ausnahme. Also: Ja, du kannst. --Marcela 10:00, 19. Nov. 2009 (CET)
(UPS zuerst falsch gelesen) Ja, Vorlagen haben in der Regel kein Schöpfungshöhe. Bobo11 10:05, 19. Nov. 2009 (CET)
Auch dann nicht, wenn sie aus einem mehrzeiligen Text bestehen (hier Vorlage:WT). WB 10:06, 19. Nov. 2009 (CET)
Ich wüste nicht was an {{Vorlage:WT}} Schöpfungshöhe haben sollte. Bobo11 10:13, 19. Nov. 2009 (CET)

Dann ist ja gut. Vielen Dank! WB 10:24, 19. Nov. 2009 (CET)

Da wäre ich vorsichtig. Bei Texten ist die Schwelle für Schöpfungshöhe sehr niedrig. -- Yellowcard 14:41, 20. Nov. 2009 (CET)
Aber Du, Weissbier, bist ja soweit ich sehe eh Autor der Vorlage (den beiden „fremden“ Änderungen spreche ich mal die SH ab), das heißt, da besteht kein Problem. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:38, 20. Nov. 2009 (CET)
wenn bei derartigen Texten schon von Schöpfungshöhe gesprochen wird was ist dann mit dem Artikel Treppe zu dem ich letzte Woche hier eine Anfrage Hatte? Der wurde per C&P in eine Benutzernamensseite kopiert, zerpflückt und ohne Angaben der herkunft in kleinen Häppchen als neue Artikel des Benutzer:TomAlt eingefügt. das schaut jetzt so aus als habe sich dieser Benutzer sehr viel Arbeit gemacht, während von meinen Bearbeitungen nichts mehr zu finden ist außer wenn man sich den Artikel Treppe genau anschaut. Wenn das zulässig ist dann ist es e4rst recht zulässig eine Vorlage deraert zu verändern. Wikipedia Artikel schreibe ich keine mehr. --Ronaldo 08:06, 24. Nov. 2009 (CET)

Foto einer lebenden Person

Welche Erklärungen einer Person und ihres Fotografen (der ich nicht selbst bin) muss ich haben, um das Foto in Wikipedia-Commons zu veröffentlichen? Die Formulierung sollte kurz und knapp sein, denn anders würden beide auf eine Veröffentlichung verzichten, obwohl diese von allgemeinen Interesse sein dürfte. Auch mich selbst schrecken die langen Artikel über die Rechte ab und ich habe schon auf manches Foto, was ich nicht selbst erstellte habe, verzichtet, obwohl die abgebildete Person und ihr Fotograf durchaus mit einer Veröffentlichung in Wikipedia einverstanden gewesen wären und auf alle Urheber- und Persönlichkeitsrechte verzichtet hätten. Aber dafür sollte ich ihnen eine knappe Formulierung vorlegen können. Ich denke anderen Mitarbeitern geht es ebenso und deshalb fehlt bei Personen oft ein Foto, was schon ein nicht geringer Informationsmangel ist. --Agnostizi 21:25, 22. Nov. 2009 (CET)

Muster findest hier bei den Weblinks. --Martina Nolte Disk. 21:35, 22. Nov. 2009 (CET)
Und Freigaben für Bilder, damit sie auf der Wikipedia hochgeladen werden dürfen, hier. --Martina Nolte Disk. 21:36, 22. Nov. 2009 (CET)
Normalerweise reicht eine mündliche Zusage. Verdienten Mitarbeitern glaubt man dann einfach. Das sehen hier allerdings einige strenger, obwohl es nach deutschem Recht ausreichend ist. Wir glauben ja auch, wenn jemand angibt: "selbst fotografiert". Zur Einschätzung des Rechts am eigenen Bild vielleicht hilfreich: http://de.wikiversity.org/wiki/Kurs:Urheberrecht_im_Internet/Recht_am_eigenen_Bild --Marcela 21:45, 22. Nov. 2009 (CET)

Danke vielmals Martina und Ralf! Eure Hinweise sind mir sehr hilfreich. Wie könnte man andere Benutzer auf diese Weblinks gleich hinweisen, wenn Sie sich über Bildrechte informieren wollen. Es wäre sicher von Nutzen, wenn einer von Euch das entsprechend einrichten würde und wir bekämen dadurch sicher manche Fotos von Persönlichkeiten, die derzeit fehlen, weil der Wust über die Urheberrechtsfragen doch recht abschreckend ist.--Agnostizi 10:38, 23. Nov. 2009 (CET)

Nun, mein Wikiversity-Kurs dient mir für Vorlesungen, das ist kein Bestandteil der Wikipedia. Wenn das jemand anderes verlinken möchte, kann er das machen. Ich werde mich da allerdings nicht vordrängeln ;) --Marcela 10:51, 23. Nov. 2009 (CET)

Ich muss es für den Fotografen und die abgebildete Person möglichst einfach machen. Würde ein Text wie folgender bei der Bildeingabe durch mich wohl genügen?

"Der Urheberrechtsinhaber der Datei / des Fotos (genaue Bezeichnung) und die abgebildete Person (Name) räumen zur Veröffentlichung in Wikipedia ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann ein. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.

Ort, Datum, Name des Fotografen und der abgebildeten Person"

Fotograf und abgebildete Person lassen lieber alles über mich laufen als erst eine Erklärung an permissions-de@wikimedia.org zu schicken. Wenn sich einer - wie ich selbst auch - den 80 nähert, dürfte das verständlich sein. Gruß--Agnostizi 11:46, 23. Nov. 2009 (CET)

Nicht zur Veröffentlichung in Wikipedia, die abgebildeten Personen bzw. die Fotografen müssen einer Weiternutzung ebenfalls zustimmen, also der Nutzung außerhalb der Wikipedia. Ansonsten ginge es so. Oder eben mit einer der freien Lizenzen. --Marcela 15:46, 23. Nov. 2009 (CET)
Das gilt aber nur in Bezug auf das Urheberrecht des Fotografen, oder auch in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht?! Letzteres ist wohl gar nicht möglich. --Pincho ceterum censeo 17:53, 23. Nov. 2009 (CET)
Eine Beschränkung (nur Wikipedia) ist in keinem Falle möglich. --Marcela 17:59, 23. Nov. 2009 (CET)
Hier wird das Persönlichkeitsrecht sowieso nicht beachtet, man fügt einfach einen Baustein ein, der besagt, dass dieses möglicherweise verletzt wird. Ich behaupte, dass eine Person (die nicht von öffentlichem Interesse ist, in diesem Fall ist die Erlaubnis sowieso nicht erforderlich) gar nicht eine globale Einwilligung geben kann, ohne zu wissen, wie die künftige Nutzung auszusehen hat, das versösst meines Erachtens gegen Art. 27 ZGB (bzw. das deutsche Pendant, kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtslage in Deutschland gravierend verschieden ist). (Für die Lizenz gilt das wie gesagt nicht.) Bist du der Ansicht, das Gegenteil sei richtig? --Pincho ceterum censeo 18:06, 23. Nov. 2009 (CET)
Ja, genau das Gegenteil ist richtig. Personen, die nicht "Personen der Zeitgeschichte" sind, können frei bestimmen, was mit Bildnissen ihrer Person geschieht. --Marcela 18:13, 23. Nov. 2009 (CET)

„Erforderlich ist indessen, dass die Einwilligung selbst nicht wegen Verstosses gegen Art. 27 ZGB ungültig ist. Liegt keine rechtswirksame Einwilligung vor, vermag sie den Eingriff nicht zu rechtfertigen, und dieser bleibt rechtswidrig.“

Mario M. Pedrazzini/Niklaus Oberholzer: Grundriss des Personenrechts. 4. Auflage. Bern 1993, ISBN 3-7272-0879-1., S. 145

Il [le consentement] peut être révoqué en tout temps. La validité du consentement est limité par les art. 27 al. 2 CC et 20 CO. […] Il ne justifie toutefois une atteinte à la personnalité que s'il est «libre et éclairé». Tel est le cas lorsque la personne concernée dispose de tous les éléments qui, au vu des circonstances, lui permettent de prendre une décision en connaissance de cause.“

Henri Deschenaux/Paul-Henri Steinauer: Personnes physiques et tutelle. 4. Auflage. 2001, ISSN 3-7272-1001-X(?!)., S. 193
Eine Einwilligung ist nur dann möglich, wenn ich in etwa abschätzen kann, in was ich einwillige. Sonst versösst meine Einwilligung gegen den Schutz vor übermässiger Bindung. Das Verwertungsrecht an einem Urheberrechtsobjekt ist in dieser hinsicht nicht das gleiche wie das höchstpersönliche Persönlichkeitsrecht. --Pincho ceterum censeo 19:12, 23. Nov. 2009 (CET)
Jetzt bin ich erstmal platt und sprachlos, über Schweizerisches Zivilrecht muß ich mich erstmal selbst schlau machen. Bevor ich etwas falsches sage, bin ich erstmal still und lese ein wenig. Ich werde noch einen Schweizerischen Benutzer darauf ansprechen. --Marcela 19:23, 23. Nov. 2009 (CET)
Ich kenne mich mit dem deutschen Zivilrecht überhaupt nicht aus, aber unsere Rechtsordnungen sind ja nicht grundverschieden. Der Schutz vor übermässiger Bindung scheint im BGB nicht ausdrücklich verankert zu sein. Anknüpfungspunkt ist offenbar § 138 BGB (der definiert aber die Sittenwidrigkeit nicht bzw. nur durch beispielhafte Aufzählung und entspricht eher unserem Art. 20 OR; vgl. [4] [unten und nächste Seite. Bin noch auf [5] gestossen, da wird die Anwendbarkeit des 138er bejaht (nicht der genau gleiche Zusammenhang, aber nicht von vornherein nicht auf unseren Fall übertragbar). Damit ist zwar nicht die konkrete Frage beantwortet, ob eine Globaleinwilligung möglich ist oder nicht, beantwortet; aber immerhin dass § 138 BGB der Einwilligung zumindest potentiell Grenzen setzt. --Pincho ceterum censeo 20:08, 23. Nov. 2009 (CET)
Kann leider auch nicht mehr dazu sagen (Ralf hatte mich angefragt). Gestumblindi 21:03, 23. Nov. 2009 (CET)

"Nicht nur zur Veröffentlichung in Wikipedia" - das sehe ich sofort ein. Selbstverständlich uneingeschränkte Freigabe. Alles andere ist sehr verwirrend und hält (nicht nur mich) davon ab, Fotos von Persönlichkeiten - selbst wenn man deren und der Fotografen Einwilligung hat - zu den Wikipedia-Artikeln dieser Persönlichkeiten zu stellen. Sind emeritierte Universitätsprofessoren Personen von öffentlichem Interesse?--Agnostizi 21:51, 23. Nov. 2009 (CET)

Um auf die ursprüngliche Frage zu antworten (Welche Erklärungen einer Person und ihres Fotografen (der ich nicht selbst bin) muss ich haben, um das Foto in Wikipedia-Commons zu veröffentlichen?): Was den Fotografen angeht, ist das bei lebenden Personen nicht anders wie bei jedem anderen Werk. Bei der abgelichteten Person ist zu beachten, dass nur, weil ich in die Veröffentlichung meines Bildes auf Commons zugestimmt habe, dennoch bei jeder Weiternutzung vom jeweiligen Nutzer das Persönlichkeitsrecht beachtet werden muss. Das ist bei allen Bilddatenbanken so: Wenn ich bei gettyimages ein Bild einer Person kaufe, darf ich es nicht einfach so zum Beispiel für Werbung für Potenzmittel verwenden. Ein aktueller Fall findet sich hier. Das bedeutet, dass du ohnehin keinen "Persilschein" von der abgebildeten Person bekommen kannst. Theoretisch reicht es aus, wenn die Person der Veröffentlichung des Fotos auf Commons zustimmt. Die Tatsache, dass aufgrund von CC-BY-SA jeder das Bild in Bezug auf das Urheberrecht daran weiternutzen darf, bedeutet noch lange nicht, dass ein uneingeschränktes Verwendungsrecht im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person eingeräumt wird. In einem Satz: Du musst dich also nur dahin gehend absichern, dass die Person mit dem einverstanden ist, was du mit dem Bild vorhast: Hochladen auf Commons. --Gnom 23:43, 23. Nov. 2009 (CET)

Meine Auffassung ist: Wer das Hochladen seines Bildes in der Wikipedia/Commons duldet oder vornimmt oder ihm zustimmt, stimmt konkludent einer Verwendung in der Wikipedia und vergleichbaren Seiten (Klone, andere Wikis mit redaktioneller Ausrichtung) zu, nicht aber allen Nutzungen, die urheberrechtlich zulässig wären: zu jedem Zweck. Ein solches umfassendes "model release" - also ufassender Verzicht auf das Recht am eigenen Bild bezogen auf das konkrete Bild - ohne finanzielle Gegenleistung wäre wohl rechtswidrig. So gilt: urheberrechtlich wird für alle lizenziert, nicht nur für Wikipedia; persönlichkeitsrechtlich kann nicht jede mögliche Nutzung freigegeben werden. Einigermaßen sicher dürfte die Wikipedia (und ihre Klone) sein, aber auch das gilt nicht unbegrenzt. Man stelle sich vor, der Lehrbeauftragte Dr. K. M. G. würde zum Massenmörder und nach Haftentlassung seine Rehabilitation gefährdet sehen. Dann dürfte zumindest das Landgericht Hamburg klipp und klar die Entfernung des Bildes anordnen. Man kann auch sagen: Nutzungen, die eine absolute Person der Zeitgeschichte, von der ohne Zustimmung Bilder ihres öffentlichen Auftretens veröffentlicht werden dürfen, dulden müsste, sind in der persönlichkeitsrechtlichen "Genehmigung" inbegriffen, andere (z.B. Abdruck des Porträts auf Kaffetassen) nicht. --Historiograf 00:15, 24. Nov. 2009 (CET)

Man kann auch von einer einmal gegebenen Freigabe zurücktreten, "geänderte Lebensbedingungen". --Marcela 08:51, 24. Nov. 2009 (CET)

Hi, kann mir jemand hier weiterhelfen? Grüße --Brackenheim 18:33, 24. Nov. 2009 (CET)

Datei Diskussion:Johanneskirche in Brackenheim (12. Jahrhundert).JPG. ~Lukas Diskussion Bewertung 18:37, 24. Nov. 2009 (CET)
Dort wird dir doch bereits von uns geholfen. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:47, 24. Nov. 2009 (CET)
Sorry, ich hatte zu viele Registerkarten offen und hab es nicht gesehen... Danke! --Brackenheim 18:49, 24. Nov. 2009 (CET)

Dieses Bild wird mit dem 1. Januar gemeinfrei. Können wir es für diesen einen Monat schon wieder herstellen, oder sollen wir lieber warten, auf die Gefahr hin, daß es vergessen wird? Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:11, 24. Nov. 2009 (CET)

Besser warten. Damit´s nicht vergessen wird: Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:14, 24. Nov. 2009 (CET)
Ah, danke, die Seite kannte ich gar nicht ^^ ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:17, 24. Nov. 2009 (CET)
Gibt´s ja auch erst seit vier Wochen. ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 21:20, 24. Nov. 2009 (CET)
Da muß man mal mächtig Publicity machen ;) ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:22, 24. Nov. 2009 (CET)
Jetzt haben wir gleich doppelt Werbung dafür. ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 21:33, 24. Nov. 2009 (CET)

Ich habe irgendwie den Verdacht, dass dieses Bild nicht in Ordnung ist. Zum Beispiel, weil in der Beschreibung „Le RÊVE DE DIANA“ steht, der französische Titel von Alles was zählt. --Jarlhelm 01:26, 25. Nov. 2009 (CET)

Du hast Recht. Allerdings weiß ich nicht, wie Du da auf Commons verfahren mußt … Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 07:08, 25. Nov. 2009 (CET)
Dein Weblink leitet direkt auf http://www.rtl.de/cms/unterhaltung/awz.html weiter, ich sehe da leider nichts. Sonst hätte ich evtl. auf Commons Schnelllöschung wg. URV beantragt. -- Rosenzweig δ 18:49, 25. Nov. 2009 (CET)
Habe das Bild in einem Forum woanders gefunden und Schnelllöschung beantragt. -- Rosenzweig δ 18:54, 25. Nov. 2009 (CET)

Sind diese Bilder für de.wp geeignet? Es kann ja sein, dass diese Bilder in den USA gemeinfrei werden, aber doch wahrscheinlich nur dort. Und die Urheber dürften doch in den meisten Fällen etwas dagegen haben, dass die Bilder weltweit genutzt werden. --Jarlhelm 01:33, 25. Nov. 2009 (CET)

Ein ganz typisches Nonsens-copyright-Schild auf Commons, das durch Realitätsverdrehung entstanden ist; diese Bilder sind natürlich auch in den USA nicht public domain. Patentinhaber werden dazu aufgefordert, auf ihren Patentschriften anzugeben, wenn Illustrationen darin dem Copyright unterliegen und müssen erlauben, dass man unveränderte Kopien der Patentschrift anfertigen darf. Auf Commons haben nun einige den nicht zulässigen Umkehrschluss gezogen, dass ein Bild in einer Patentschrift deshalb Public Domain ist, wenn kein Copyright-Hinweis drinsteht. Nirgends ist aber im US-Copyright geregelt, dass solche Hinweise für ein Copyright notwendig sind. Auch gibt es keine Sonderregel, die besagt, dass das bei Patentschriften der Fall ist. Wenn also kein solcher Hinweis dabeisteht, dann ist vielleicht lediglich der Patentinhaber seinen formellen Verpflichtungen nicht nachgekommen, aber automatisch das Copyright verlieren tut das Bild deshalb natürlich nicht. Siehe auch Commons:Commons talk:Licensing/U.S. patents. Alles, was erlaubt ist, ist unveränderte Kopien der Patentschriften anzufertigen; es ist nicht erlaubt, Illustrationen, soweit sie threshold of originality haben, aus der Patentschrift rauszunehmen und eigenständig und public-domain-mäßig zu nutzen. PS: Löschantrag gestellt: Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-US-patent-no notice --rtc 23:16, 25. Nov. 2009 (CET)

Bildervorlagen aus Büchern

Ich bin mir immer unsicher, ob man solche selbsterstellten Grafiken mit CorelDraw von einem Buch erstellen darf. Dabei wird das Bild im Buch weder kopiert noch nachgezeichnet. Andere Quellen gibt es leider bei diesen Sachen nicht. Auch nicht in irgendwelchen Museen. Ich bin daher als Ersteller quasi auf einen "Wink" angewiesen, wie die Medaille ausgesehen hat. Die Bücherbilder bilden nur eine grobe Richtlinie... die ich dann eben künstlerisch nach meinen Vorstellungen umsetze. Dabei entstehen natürlich Bilder die denen im Buch zwar ähneln (sonst gehen wir an den Tatsachen vorbei) aber nicht gleichen. Mehrmalige Kontaktaufnahmen mit dem Verlag sind gescheitert.

Das betrifft die Bilder:

Ich bitte um Antwort auf einer meiner Diskussionsseite... Danke.

Zusatzfrage: Was ist, wenn doch mal ein Verlag die Bilder freigibt? In welcher Form soll in das WP melden? Ich hatte damals das Problem von Datei:Rochus Misch.jpg. Das Bild habe ich von ihm selber bekommen (mit freundlicher Genehmigung) Das hatte ich auch so benannt, trotzdem ist es rausgeflogen. Muss ich mir so eine Genehmigung schriftlich einholen? Aber wie weise ich das dann in einem Artikel nach? --PimboliDD 14:48, 25. Nov. 2009 (CET)

Wiki-Links in obiger Anfrage ergänzt. --PhChAK 15:39, 25. Nov. 2009 (CET)
Die gezielte Freigabe erfolgt in der Wikipedia über ein "OTRS-System" mit sog. "Tickets", die eine eindeutige Nummer haben. Die Anfrage ist per eMail zu stellen und die Ticketnummer (ggf. für mehrere Bilder zusammen) gilt dann ggf. als Freigabe und wird bei dem Bild eingetragen. Näheres siehe Wikipedia:Support-Team#Bild-_und_Textfreigaben. --78.48.55.17 15:52, 25. Nov. 2009 (CET)
Der Verlag hat gar keine Rechte an den Medallien. Die Rechte daran hält der Gestalter der Medallien bzw. dessen Rechtsnachfolger.
Datei:Medaille 207.jpg und Datei:Flakscheinwerferabteilung 269.jpg haben aber keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:03, 25. Nov. 2009 (CET)

Datei:Digaonalsternuhr3.jpg -> GFDL versus GPL

Die Datei Datei:Digaonalsternuhr3.jpg ist eine Abwandlung (Ausschnitt) von commons:File:Digaonalsternuhr2.jpg. Während das Original unter einer GPL-Lizenz steht, ist die Abwandlung nun unter GFDL lizensiert. Ist das so korrekt und gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen beiden Lizenzen oder sind das einfach nur verschiedene Namen für die gleiche Sache? -- Quedel 18:35, 25. Nov. 2009 (CET)

Es besteht da durchaus ein Unterschied, weshalb die neue Datei potenziell problematisch ist. Allerdings liegt hier mMn kein Problem vor, da das neue Bild lediglich eine zweidimensionale Reproduktion eines gemeinfreien (da alten) Werkes ist und damit ebensp gemeinfrei ist. Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:38, 25. Nov. 2009 (CET)
(BK)Ich weiß nicht, was eine Diagonalsternuhr ist, aber ich glaube, die Lizenz für das Original ist völliger Blödsinn. Die GPL ist für Software gedacht, nicht für Fotos. Der Urheber hat sich da anscheinend bei der Lizenz vergriffen. Was sich daraus für Implikationen ergeben (ob bzw. wie man die GPL überhaupt auf Fotos anwenden kann), kann ich dir nicht sagen.
Ansonsten stellt sich für mich die Frage, ob das Original als 2D-Reproduktion eines ungeschützten Werkes überhaupt schützbar ist...?? --BerntieDisk. 18:44, 25. Nov. 2009 (CET)
Natürlich kann man die GPL auch für Fotos verwenden. Besonders ideal ist das aber nicht. Übrigens, auch die GFDL ist für Fotos eher nicht ideal, da sie für Handbücher konzipiert war.
Als 2D-Reproduktion eines ungeschützten Werkes ist das Bild natürlich ebenfalls gemeinfrei, die Lizenz ist also so oder so falsch. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:54, 25. Nov. 2009 (CET)
In der Tat ist die GFDL auch nicht optimal, aber sicherlich noch besser als die GPL. --BerntieDisk. 19:11, 25. Nov. 2009 (CET)

Habe Datei:Christoph_Meili.jpg hochgeladen (geniesst gemäss BGE 130 III 714 keinen Urheberrechtsschutz). Musste beim Speichern zwingend eine Lizenz angeben, obwohl ich die Vorlage Bild-PD-Schöpfungshöhe eingegeben hatte (ist das die richtige?). Was hätte ich da angeben sollen? --Pincho ceterum censeo 13:40, 8. Nov. 2009 (CET)

Das ist mal ne wilde Interpretation. Gericht, hohe See wissen schon ... --84.160.238.244 23:01, 8. Nov. 2009 (CET)
Bild unterliegt gemäß den Standards des europäischen Rechts dem Urheberrecht. Sollten daher solche Fotos nicht als mangelnde Schöpfungshöhe hier akzeptieren. --rtc 17:45, 9. Nov. 2009 (CET)
Auf Commons könnte es akzeptiert werden, weil dort Schweizer Recht gilt. Könnte! Hier jedoch in keinem Fall. --Marcela 17:48, 9. Nov. 2009 (CET)
Wie ist denn "Für die Schweiz gilt: Ist ein Bild eines Schweizer Urhebers in der Schweiz gemeinfrei, ist es aufgrund des zwingend in der EU vorzunehmenden Schutzfristenvergleichs weder in Deutschland noch in Österreich geschützt. Ist ein Bild in keinem der drei Staaten geschützt, kann es in der deutschsprachigen Wikipedia selbstverständlich verwendet werden. ACHTUNG: Es geht nicht darum, was der Fall wäre, wenn der Schweizer Urheber ein EU-Bürger wäre." (WP:BR#Ausländisches Recht) zu verstehen? --Pincho ceterum censeo 19:49, 9. Nov. 2009 (CET)
Das ist Auslegungssache. Niemand kann dir rechtssicher beantworten, ob dem so ist. Man kann es annehmen. Man muß aber nicht. Bei dieser Schweizer Geschichte halte ich mich lieber bedeckt mit Äußerungen. Die Antwort von Histo und rtc zum Thema kenne ich, ich stehe dazwischen. --Marcela 19:54, 9. Nov. 2009 (CET)
Was sagen denn die deutschen Autoren dazu? Ein Gericht hat sich noch nie mit dieser Frage befasst? --130.60.248.26 20:41, 9. Nov. 2009 (CET)

Hallo? Ich habe im Konsens und mit ausdrücklicher Zustimmung von Ralf unsere Seite WP:BR entsprechend ergänzt. Wir sollten uns schon an unsere eigenen Regeln halten und da kann es keinem Zweifel unterliegen, dass dieses Bild in der EU, da nicht von einem EU-Bürger gemacht, nicht geschützt ist. Was soll dieses kontraproduktive Rumgeeire, zunächst einmal zu sagen OK, Histo hat mit seiner Interpretation Recht, danach aber den Bedenkenträger rauszuhängen. Es ist die Frage, ob mangelnde Schöpfungshöhe als Bezeichnung der Vorlage so sinnvoll ist oder ob wir eine eigene Vorlage für die Schweiz brauchen. Aber das ändert nicht das geringste an der glasklaren und eindeutigen Rechtslage, dass ein in der Schweiz nicht geschütztes Bild eines Schweizer Urhebers, der nicht zugleich auch eine EU-Staatsbürgerschaft hat, in der EU aufgrund des durch die Schutzdauerrichtlinie zwingend vorgeschriebenen Schutzfristenvergleichs keinen Schutz genießt.

Selbstverständlich gibt es Länder, in denen dieses Bild geschützt ist. Nämlich USA, Mexiko usw., die keinen Schutzfristenvergleich anwenden. RBÜ sieht einen Schutzfristenvergleich vor. Da wir uns aber nach dem Recht von DACH richten, müssen wir das auch hier tun --Historiograf 22:03, 9. Nov. 2009 (CET)

Mag ja sein. Aber hat mal bitte jemand Ohrschützer? Grüße aus dem Mädchenpensionat --Martina Nolte Disk. 22:29, 9. Nov. 2009 (CET)

Also, um es nochmal festzuhalten: Dieses konkrete Bild ist Gegenstand einer Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts. Das Bundesgericht hat ausdrücklich festgehalten, dass genau dieses Bild des Wachmanns Meili in der Schweiz keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst, da "der individuelle Charakter im Sinne von Art. 2 URG" fehlt. Einen gesonderten Lichtbildschutz gibt es in der Schweiz nicht. Damit ist das Meili-Bild in der Schweiz auf jeden Fall gemeinfrei. Wenn es nun auch in Deutschland und Österreich gemeinfrei ist, kann es hier bleiben, da wir auf de.wikipedia.org Bilder, die in D-A-CH gemeinfrei sind, akzeptieren, auch dann, wenn man sie z.B. aufgrund fehlender Gemeinfreiheit in den USA nicht auf Commons hochladen kann. Normalerweise wäre ein solches Foto in D und A nicht gemeinfrei, sondern mindestens als Lichtbild, sehr wahrscheinlich aber sogar als Lichtbildwerk geschützt. Nun habe ich gerade kürzlich in den Urheberrechtsfragen die Frage gestellt, ob in einem solchen Fall - das Foto stammt von einer Schweizer Urheberin - in Deutschland und Österreich der Schutzfristenvergleich greift, auch wenn im Ursprungsland eine Schutzfrist gar nie zu laufen begann, da das Bild eh nicht geschützt ist. Dann wäre auch in D und A die Gemeinfreiheit gegeben. Historiograf vertritt diese Auffassung. Sie scheint mir plausibel. Damit kann das Bild wohl bleiben. Gestumblindi 23:02, 9. Nov. 2009 (CET)

Ich hatte ja die zitierte Diskussion durch meine Frage verursacht. Ich zitiere: "[...] Bedeutet dies, dass ich Fotos aus der Schweiz von Schweizer Urhebern, die nach CH-Recht nicht geschützt sind, nach de.wikipedia hochladen darf? --Pinchorrero 16:21, 25. Okt. 2009 (CET)" darauf: "Vielleicht möchtest du WP:BR so lange lesen, bis du dort die Antwort auf deine Frage gefunden hast? --Historiograf 20:49, 25. Okt. 2009 (CET)" Ich habe mir nun Mühe gegeben beim Lesen und dieses Bild eingestellt, aber anscheinend seid ihr euch ja nicht einig. Ich kann inhaltlich zur Diskussion nichts sagen, ich verstehe von deutschem internationalen Immaterialgüterrecht gar nichts. Aber es wäre von Vorteil, wenn ein Konsens darüber herrscht, welche Bilder man hochladen darf. --Pincho ceterum censeo 23:09, 9. Nov. 2009 (CET)
Das sehe ich genauso. Wir sollten eine Entscheidung treffen, die wir dann auch konsequent durchhalten. Ich finde, Gestumblindis Argumentation scheint logisch, und auch Histos Vorschlag, einen eigenen Baustein zu erstellen, halte ich in diesem Fall für eine gute Idee. -- Yellowcard 00:45, 10. Nov. 2009 (CET)
Abgesehen von diesem Bild, auf das sich die BGE ja direkt bezieht, wäre ein Baustein dieser Art sicher angebracht: "Diese Fotografie eines Schweizer Urhebers bildet ein Objekt oder eine Person ohne auffällige schöpferische Gestaltung ab. Der Hochlader geht daher davon aus, dass sie gemäss BGE 130 III 714 in der Schweiz keinen Urheberrechtsschutz geniesst. Da die Schweiz nicht Mitglied in der EU ist, besteht in diesem Fall aufgrund Schutzfristenvergleich auch in der EU kein urheberrechtlicher Schutz." Mit "No Commons" natürlich, weil in den USA vermutlich geschützt. Und immer vorausgesetzt, dass Historiograf mit seiner Auffassung richtig liegt. Das weiss ich nicht, sie scheint mir nur plausibel. Ich würde schon gerne noch weitere Meinungen dazu hören, sehr gerne auch von Juristen (wenn sie sich getrauen ;-) ). Gestumblindi 21:50, 13. Nov. 2009 (CET)
Inzwischen hat Lupo sich auf Commons dankenswerterweise auch zu dieser Frage geäussert. Sein dortiger Beitrag ist lesenswert (u.a.: "Die Berner Übereinkunft sagt leider nirgends klipp und klar, ob Werke, die im Ursprungsland gar nicht geschützt sind, auch in Drittländern gemeinfrei sind. Wenn der Schutzfristenvergleich zur Anwedung kommt, dann ist das Foto wohl auch in der EU gemeinfrei, auch wenn das der Inländerbehandlung, die ja sonst von der RBÜ vorgeschrieben wird, widerspricht. Andernfalls aber würde das Bild rein nach deutschem Recht evaluiert, und dabei käme wohl mindestens ein Schutz als Lichtbild zur Anwendung.") Für derartige Bilder müsste der Baustein also vorsichtshalber wohl ungefähr so aussehen, wenn wir sie auf de.wikipedia.org dulden möchten (als allgemeiner Baustein für Bilder von vergleichbar geringer Schöpfungshöhe wie das Meili-Bild):
Diese Fotografie eines Schweizer Urhebers hebt sich in ihrer Darstellung des Gezeigten nicht vom allgemein Üblichen ab. Der Hochlader vertritt die Auffassung, dass die Wahl von Bildausschnitt und Bildwinkel keine besondere Individualität aufweist und das Bild auch darüber hinaus keine fototechnische Gestaltung besitzt, die ihm einen individuellen Charakter verleiht. Der Hochlader des Bildes geht daher davon aus, dass es gemäss BGE 130 III 714 Blau Guggenheim gegen British Broadcasting Corporation BBC in der Schweiz keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst. Der urheberrechtliche Status der Fotografie außerhalb der Schweiz ist nicht geklärt.
Was würdet ihr davon halten? Gestumblindi 17:56, 15. Nov. 2009 (CET)
Abschliessend möchte ich noch auf die Fortsetzung meiner Unterhaltung mit Lupo auf Commons verweisen. Es wäre wohl keine besonders gute Idee, nun irgendwelche Schweizer Fotos in der Annahme, dass es ihnen analog zum Meili-Bild an "Individualität" mangelt, hochzuladen. Man würde sich dabei in eine doppelte Ungewissheit begeben - erstens die, ob der Schutzfristenvergleich wirklich zur Anwendung käme, wenn das Bild in der Schweiz nicht geschützt ist, und zweitens die, ob dem jeweiligen Bild von einem Schweizer Gericht nicht doch Individualität zugesprochen würde - die Begriffe sind schwammig genug für Überraschungen. Das einzelne Bild, um des es hier gerade geht, ist ein Sonderfall, weil für dieses und nur für dieses spezifische Bild durch den Bundesgerichtsentscheid hundertprozentige Gewissheit darüber besteht, dass es in der Schweiz keinen urheberrechtlichen Schutz besitzt. Daher besteht hier nur die erstgenannte Ungewissheit. Gestumblindi 04:14, 19. Nov. 2009 (CET)
Vielen Dank an Gestumblindi! Meine Anmerkung zum Baustein: Ich würde den Teil "hebt sich in ihrer Darstellung des Gezeigten nicht vom allgemein Üblichen ab", "die Wahl von Bildausschnitt und Bildwinkel keine besondere Individualität aufweist und das Bild auch darüber hinaus keine fototechnische Gestaltung besitzt" entweder ganz weglassen und nur schreiben, dass kein individueller Charakter vorhanden ist, oder aber eine Formulierung näher am BGE wählen (was nicht ganz einfach ist, weil das BGer nicht wirklich Kriterien aufstellt; es nimmt Bezug auf die im Bob-Marley-Entscheid (BGE 130 III 168, 173) genannten Kriterien, betont aber, dass diese Aufzählung nicht abschliessend sei, sondern das erzielte Ergebnis relevant sei (BGE 130 III 714, 717)).
Zur Sache: Die eine Unsicherheit (individueller Charakter i.S.v. Art. 2 Abs.&nbps;1 URG) stellt sich ja immer, diesmal einfach mit anderem Massstab. Die andere Unsicherheit (Anwendbarkeit des Schutzfristenvergleichs) ist eine Rechtsfrage. Ich kenne mich im deutschen internationalen Immaterialgüterrecht nicht aus, aber hat sich noch nie jemand zu dieser Frage in der Literatur geäussert? --Pincho ceterum censeo 18:28, 21. Nov. 2009 (CET)
Und: Falls die Anwendbarkeit des Schutzfristenvergleichs wirklich umstritten ist, sollte das in WP:BR#Ausländisches Recht auch so stehen. --Pincho ceterum censeo 10:36, 23. Nov. 2009 (CET)
Ist jetzt WP:BR#Ausländisches Recht immer noch aktueller Konsens? Falls die Anwendbarkeit des Schutzfristenvergleichs strittig ist, müsste die aktuelle Formulierung geändert werden. Es geht nicht an, auf WP:BR etwas stehen zu haben, und im Einzelfall sich darauf zu berufen, das sei nicht richtig. --Pincho ceterum censeo 10:10, 26. Nov. 2009 (CET)

Logos von Fußball-Weltmeisterschaften

In vielen Fußball-Weltmeisterschafts Artikel der Deutschen WP (z.B. 1998) fehlen die Logos. Sind es aus Urherberrechtlichen Gründen oder wegen etw. anderem? --Meister Eiskalt Zum plaudern pro und contra 19:51, 23. Nov. 2009 (CET)

Ich glaube nicht, dass es dafür einen speziellen Grund gibt. Es hat sich bisher vermutlich einfach niemand die Mühe gemacht, die Logos auf de.wp raufzuladen. Kann keinen Grund erkennen, warum das urheberrechtlich problematisch sein sollte. --BerntieDisk. 20:07, 23. Nov. 2009 (CET)
(BK:) Die meisten WM-Logos dürften aus urheberrechtlicher Sicht unbedenklich sein, weil sie wahrscheinlich nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen. Bei dem Logo von 1998 sehe ich auch keine SH, IMHO spricht da nichts gegen einen Upload. Vielleicht hat ja jemand Lust, eine svg-Datei draus zu basteln? *duck* ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:08, 23. Nov. 2009 (CET)
()BK)Ich denke auch, das es eher daran liegt, dass es noch niemand gemacht hat. Denn SH seh ich auch bei diesen Logos keine.Bobo11 20:09, 23. Nov. 2009 (CET)
Ok, das heißt also, dass es keine Urhebergründe sind und ich sie runterladen darf. --Meister Eiskalt Zum plaudern pro und contra 20:22, 23. Nov. 2009 (CET)

Bei diesen vier Logos bin ich mir hingegen nicht so sicher, ob die wirklich alle keine SH haben … Meinungen? ireas (talk’n’judge - DÜP) 14:35, 24. Nov. 2009 (CET)

Welche meinst du genau? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:30, 24. Nov. 2009 (CET)
Die von den SF :D ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:16, 24. Nov. 2009 (CET)
Ich habe grad´ Probleme mit Datei:Fußball WM Logo 1982.png- --Meister Eiskalt Zum plaudern pro und contra 20:25, 25. Nov. 2009 (CET)
Das Problem ist, dass du einen Lizenzbaustein vergessen hast. Das Logo hat aber eindeutig keine Schöpfungshöhe und ist daher ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:30, 25. Nov. 2009 (CET)
d.h. Was muss ich machen? --Meister Eiskalt Zum plaudern pro und contra 12:01, 26. Nov. 2009 (CET)
Du must bei dieser Datei gar nix mehr machen. Wir haben das für dich erledigt. In Zukunft achte aber bei anderen Logos, die du hochlädst, auf eine ordentliche Beschreibung. Am wichtigsten ist der Lizenzbaustein {{Bild-LogoSH}}. Der darf nicht fehlen. --BerntieDisk. 13:22, 26. Nov. 2009 (CET)
Ah, dankeschön. --Meister Eiskalt Zum plaudern pro und contra 16:39, 27. Nov. 2009 (CET)

Einband und Titelbild der Treccani (Enciclopedia italiana)

Hallo,
für den Artikel Gino Luzzatto habe ich Fotos des Einbands und des Titelblatts der Treccani gemacht (Abgebildeter Band ist, glaub ich, 1929 erschienen). Was gibt es zu beachten? Erreicht so eine simple Einbindung bereits eine Schöpfungshöhe und wie sieht es mit dem Titelblatt aus? Vielen Dank für etwaige Hilfe. Lieber Gruß --Catfisheye 02:27, 25. Nov. 2009 (CET)

Hm, das kann man pauschal nicht sagen. Wenn da zum Beispiel eine Illustration ist, erreicht das wahrscheinlich Schöpfungshöhe. Du kannst das ja einfach mal auf einen Imagehoster hochladen und dann verlinken, dann können wir konkret antworten. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 07:11, 25. Nov. 2009 (CET)
Here they are. Falls in Frage kommend, wäre ich auch über Bearbeitungsvorschläge dankbar. --Catfisheye 13:50, 25. Nov. 2009 (CET)
File:Titlepage Rim.jpg ist mir auf Commons ohne Probleme durchgegangen. Tja. -jkb- 13:59, 25. Nov. 2009 (CET)
Hast ja auch kein goldnes Vögelchen drauf. ;) --Catfisheye 14:01, 25. Nov. 2009 (CET)
Aber 'ne Unterschrift, hetsch... suche aber auch in Commons:Category:PD ineligible. -jkb- 14:04, 25. Nov. 2009 (CET)
Hm, dann lass ich's halt. Dennoch danke. --Catfisheye 20:30, 27. Nov. 2009 (CET)

Abbildungen von Geld

N'Abend. Benutzer Theresamerkel hat diverse Geldabbildungen hochgeladen. Ich hab sie mir nur teilweise angeschaut, aber z. B. bei Datei:Datei:1000 Yen Übersicht Front Security.jpg ist als Quelle die Bank von Japan angegeben. Auf deren Copyright-Seite steht geschrieben, dass nur Informationen zu nichtkommerziellen Zwecken genutzt werden dürfen, jedoch sämtliche Abbildungen etc. nicht freigegeben werden. Wie sieht das aus mit den Grafiken von dort - sind die so hier verwendbar? Kenn mich zumal mit Geldscheindingen nicht aus. -- Quedel 00:30, 26. Nov. 2009 (CET)

unter commons:COM:COIN ist leider nichts zu finden und die Lizenzen der abgebildeten Noten in dem Artikel Yen sind ziemlich falsch. Bei einer harten Regelauslegung muss das alles weg. Auf der anderen Seite stört's die Bank of Japan offensichtlich nicht wirklich (immerhin gibt es mache Abbildungen schon seit 2006) und demnächst wird hier dann wahrscheinlich eh irgendein Benutzer aufschlagen und behaupten, dass das natürlich nach deutschem Recht alles "amtliche Werke" (i.V.m. Schutzlandprinzip) sind. Ob's denn auch stimmt sei mal dahingestellt. :) --114.134.0.126 06:49, 26. Nov. 2009 (CET)
Soweit würde Aussage von IP schon stimmen. Auf de: sind die behaltbar. Allerdinsg nicht mit der Lizenz (CC-by-Sa + GDFL), sondern nur ohne Lizenz. Also etweder als Amtliches Werk ({{Bild-PD-Amtliches Werk}}) oder ohne Lizenz ({{Bild-frei}}) mit Geld Baustein ({{Währung}}). Bobo11 11:33, 27. Nov. 2009 (CET)
Die Qualität der Antworten war hier auch schonmal besser. Die Aussage, dass Bild-frei keine Lizenz sei, ist natürlich quatsch. Und selbst die Argumentation mit amtlichem Werk ist relativ fraglich. --114.134.0.126 12:56, 27. Nov. 2009 (CET)
Bild-frei ist in der Tat keine Lizenz wie z. B. die GFDL oder die CC-Lizenzen. Mit Bild-frei wird ein unbeschränktes Nutzungsrecht für alle eingeräumt, mit einem Lizenzvertrag dagegen werden genaue Verwendungsrichtlinien vereinbart.
Und die Argumentation mit amtlichem Werk ist keineswegs fraglich. Aufgrund des Schutzlandprinzips gilt hier deutsches Recht. Es stellt sich also die Frage, ob die Scheine nach deutschem Recht amtliche Werke sind. Und das sind sie als amtliches Zahlungmittel. Beachten muss man aber, ob es mit den betreffenden Staaten Sonderabkommen gibt. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:29, 27. Nov. 2009 (CET)

Muss man dabei nicht beachten, dass man nicht nur die gezeigten Werke bedenken, sondern auch dass diese Abbildungen nicht selbst erstellt sind sondern von einer anderen Webseite runtergeladen und hier eingestellt wurden? -- Quedel 19:06, 27. Nov. 2009 (CET)

Z. B. die oben genannte Datei Datei:1000 Yen Übersicht Front Security.jpg ist nur eine nicht schützbare 2D-Reproduktion. Das macht also keine Probleme. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:18, 27. Nov. 2009 (CET)
Allerdings sind die Bilder alle falsch lizensiert, denn GFDL und CC-by-sa kann nun wirklich nicht sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:19, 27. Nov. 2009 (CET)
Bezieht sich das mit den 2D-Sachverhalten aber nicht auf eigene Fotographien/Scans? hier sinds ja fremde Fotographen (die zu 99% noch leben). Dass man selbst das Geld einscannen und hochladen kann, ist mir nach dem Link einleuchtend. -- Quedel 20:13, 27. Nov. 2009 (CET)
Nein, wenn die Repro-Regel (2d-Regel) greift ist egal wer die Repro angefertigt hat. Wenn die Reproduktion keine eigenes Werk sein kann, kann ich auch keine Rechte darauf geltende machen. Es ist egal wer den Knopf des Scanners betätgt hat, auf dem EIN Geldschein liegt (Eizahl ist wichtig eine Darstellung mehrer Geldscheine kann eine Colagge sein und daher ein eigenes Werk). Das Resulat belibt bei gleichem Model immer das gleiche. Also ist kopieren der Kopie auch zulässig. Und geanu aus diesem Grund ist eien Lizenz falsch, gerade weil si sich bei Geld auf das Foto und nicht auf das abgebiletet Geld bezieht (Weil das ist bei uns (DACH) ja vom Urheberrecht asugenommen). Bobo11 20:36, 27. Nov. 2009 (CET)
Wobei man mit Geldscheinen kaum eine schützenswerte Collage machen kann, solange der enzyklopädische Karakter gewahrt bleiben soll... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:40, 27. Nov. 2009 (CET)
@Chaddy du weist schon wiso ich das so geschrieben hab? Weil sonst eben ein gewisser Herr gekommen wäre mit dem Spruch; auch mit dem Scanner kann man Urheberrechtlich geschütze Werke anfertigen. Bobo11 20:49, 27. Nov. 2009 (CET)

Moin!

Sieht jemand beim Logo des FREMO eV Schöpfungshöhe? oben links das blaue Ich würde gerne mein Tassenbild für den Fotoworkshop hochladen. Ich sehe natürlich keine. Grüße Marcus 07:45, 27. Nov. 2009 (CET)

Ich seh da eine mit einigen Wörteren bedrucke Europaflage, oder anders rum, ne ich seh auch nichts was da Schöpfunghöhe haben sollte. Bobo11 11:24, 27. Nov. 2009 (CET)
Was für ein Tassenbild? Auch wenn das Logo urheberrechtlich frei ist, gilt trotzdem das Markenrecht und das Geschmacksmusterrecht. Letzteres könnte womöglich schon abgelaufen sein (nach drei Jahren läuft es ab), ersteres wird aber mit ziemlicher Sicherheit noch nicht abgelaufen sein. Für die Verwendung in der Wikipedia ist das alles kein Problem, für eine Tasse könnte das aber problematisch sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:33, 27. Nov. 2009 (CET)

Ähm, Chaddy: die Tasse habe ich offiziell über den Verein erworben, mir ging es darum, ein Foto der Tasse (mit dem Logo drauf) hier einzubinden. Grüße Marcus 18:03, 27. Nov. 2009 (CET)

Ach so, ich dachte, du wolltest selbst so eine Tasse erstellen. Dann ist das natürlich kein Problem. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:48, 27. Nov. 2009 (CET)

Ich würde gerne das Logo (Schriftzug) der British Independent Film Awards von [6] einbinden. Ist die Schöpfunghöhe gering genug, dass ich das Logo ohne Probleme hochladen und verwenden kann? Auf der Seite selbst [7], werden die Logos mit dem Satz The files below can be downloaded for use in the press or online. freigegeben. Reicht das aus? --HanFSolo 11:19, 27. Nov. 2009 (CET)

Ich seh beim so einem Schriftzug keine Schöpfungshöhe. Das ist ja nicht mal ein richtiges Logo. -- Bobo11 11:22, 27. Nov. 2009 (CET)
Der Schriftzug hat definitiv keine Schöpfungshöhe. Übrigens handelt es sich dabei natürlich um ein "richtiges" (Text-) Logo. -- Yellowcard 17:38, 28. Nov. 2009 (CET)

Abbildungen von Schoko-Weihnachtsmann

Datei:Weihnachtsmann 1.jpg
Schokoweihnachtsmann

Sind solche Produktbilder wie der Lindt Weihnachtsmann in Wikipedia eigentlich zulässig? -- Richard Huber 20:04, 28. Nov. 2009 (CET)

Alle Leistungen der angewandten Kunst (klassisches Beispiel: Produktverpackung) sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie das Durchschnittsschaffen deutlich überragen. Wer also Schöpfungshöhe annimmt, sollte sie ausführlich begründen, denn wenn das Umgekehrte gelten würde, würde die statistische Aussage, dass die meisten solcher Leistungen ungeschützt sind, was sich zwingend aus dem deutlichen Überragen ergibt, de facto in ihr Gegenteil verkehrt --FrobenChristoph 20:55, 28. Nov. 2009 (CET)

Nicht lizenzkonforme Verwendung von Wikipedia-Bildern

Ich habe festgestellt, dass das Foto Datei:ASRock K7VT4A Pro Mainboard Labeled German.jpg außerhalb von Wikipedia ohne Nennung des Autors und Lizenz verwendet wurde (siehe auch [8]). Gibt es eine Stelle, an der man solche Lizenzverstöße melden kann? Ich habe schon ein bisschen gesucht, aber nur den umgekehrten Fall gefunden. Ist vielleicht der Autor (Benutzer:Leipnizkeks) direkt zu kontaktieren? Gerald SchirmerPower 21:48, 28. Nov. 2009 (CET)

WP:WN/M ist in der Regel die Anlaufstelle für sowas. Alternativ kann man auch den Autor der entsprechenden Arbeit einfach mal kontaktieren und darauf aufmerksam machen, dass er doch bitte Urheber und Lizenz nennen soll. Offenbar ist er ja gewillt, die notwendigen Angaben zu machen (Quelle ist ja angegeben), aber hat nicht verstanden, was genau er angeben muss. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:56, 28. Nov. 2009 (CET)
(BK) :WP:WN/M... wobei... irgendwo habe ich "Jens Liebenau" schon mehrfach gehört. Ist das Darkone? --Marcela 21:56, 28. Nov. 2009 (CET)
Nein, die beiden dürften nichts miteinander zu tun haben; Darkone war 5 Jahre Administrator, Jens Liebenau ist ein 17-jähriger Schüler aus Meldorf, der im Moment meine Aufmerksamkeit durch wiederholtes unorthodoxes Bearbeiten von Benutzer- und Diskussionsseiten und übermäßiges Anlegen von z. T. unsinnigen Redirects erregt hat. Gerald SchirmerPower 22:16, 28. Nov. 2009 (CET)
Ah, so also, wußte ichs doch daß ich den Namen gelesen habe... Naja, es ist schon möglich, daß sie sich per mail geeinigt haben, ich würde da erstmal nicht gleich große Kanonen rausholen sondern nachfragen. --Marcela 22:34, 28. Nov. 2009 (CET)
Bei Verwendung eines einzelnen Bildes wird WP:WN/M niemals aktiv, sondern der Urheber selbst ist bitte anzusprechen. --Martina Nolte Disk. 18:43, 29. Nov. 2009 (CET)
Vielen Dank, ich habe das Nötige veranlasst. Gerald SchirmerPower 18:47, 29. Nov. 2009 (CET)

Lewis Turco's "Terzanelle in Thunderweather"

Hallo,

ich habe kürzlich den Artikel Terzanelle ins Leben gerufen. Dort würde ich gerne ein Beispiel aus der Literatur anführen, welches unter Umständen noch durch das Urheberrech geschützt wird. Es handelt sich dabei um Lewis Turco's "Terzanelle in Thunderweather". Da ich es im Artikel als Zitat angebracht und den Namen des Autors, sowie Erscheinungsjahr und Quelle genannt habe, sollte das Urheberrecht nicht verletzt werden, oder?

Vielen lieben Dank! --AbraxasTR 14:19, 29. Nov. 2009 (CET)

Bilder aus einem Zigarettenbilderalbum

Ich besitze das Zigarettenbilderalbum "Zeppelin Weltfahrten" und "Deutsche Kolonien". Diese wurden 1933 und 1935 ohne Bilder herausgegeben und tragen folgenden Copyright Vermerk: Nachdruck - auch auzugsweise - ist nicht gestattet. Copyright 1933 (1935) by Bilderstelle Lohse, Dresden-A. 24. Die dazugehörigen Bromsilberfotos gab es beim Kauf von Zigarren bzw. Zugarettenschachteln kostenlos dazu. Auf den Fotos sind keine Urheber oder Fotografen vermerkt. Wie ist es mit dem deutschen Urheberrecht der Fotos wenn sie eingeklebt wurden bzw. noch lose in einen Karton liegen?

Folgendes ist bei Anonymes Werk (Urheberrecht) zu lesen: Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt: p. m. a. = post mortem auctoris. Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich.


Bei einem anonymen Werk erlischt (gemäß § 66 UrhGdes des deutschen Urheberrechts) das Urheberrecht siebzig Jahre nach Veröffentlichung. Ist das Werk 70 Jahre nach Schaffung noch nicht veröffentlicht, läuft die Schutzfrist 70 Jahre nach Schaffung ab.

Trift der letzte Satz auf die Fotos zu, weil ich (keiner) den Fotografen der Bilder kennt und wie muß ich auf Commons die Fotos kennzeichnen?

So?

  • {de} eigene reproduktion {en} own reproduktion
  • Author=Unbekannt
  • Date=1912
  • Zusatz:Bei einem anonymen Werk erlischt (gemäß § 66 UrhG des deutschen Urheberrechts) das Urheberrecht siebzig Jahre nach Veröffentlichung. Ist das Werk 70 Jahre nach Schaffung noch nicht veröffentlicht, läuft die Schutzfrist 70 Jahre nach Schaffung ab.
Bei anonymen Werken ist da aber noch so ein kleiner Nebensatz: "... sofern sie sich nicht später als Autoren erkennen geben " usw. -jkb- 16:25, 29. Nov. 2009 (CET)
Dann könnte theoretisch fast jeder behaupten die Bilder sind von ihm oder bzw. von seinen Vater, denn der Nachweis ist nach so einer langen Zeit sicher kaum zu erbringen Huhu 16:55, 29. Nov. 2009 (CEST)

((PD-old))

oder so bei Fotos vor 1909?

  • Source=(de)eigene reproduktion, das Originalbild mehr als 100 Jahre alt (en} own reproduktion, original image is more than 100 years old
  • Author=[User:Huhu|Huhu]
  • Date=1907

((PD-old))

Gruß -Huhu 16:15, 29. Nov. 2009 (CEST)

Bei anonymen Werken ist da aber noch so ein kleiner Nebensatz: "... sofern sie sich nicht später als Autoren erkennen geben " usw. -jkb- 16:25, 29. Nov. 2009 (CET)
Dann könnte theoretisch fast jeder behaupten die Bilder sind von ihm oder bzw. von seinen Vater, denn der Nachweis ist nach so einer langen Zeit sicher kaum zu erbringen Huhu 16:55, 29. Nov. 2009 (CEST)

((PD-old))

Kannst Du vergessen, denn der Nachweis, dass es Dir nicht gelungen ist, den Urheber der Fotos ausfindig zu machen, wirst Du kaum in ausreichender Weise erbringen können. Wir haben hier zwei pragmatische Regelungen (100 Jahre nach Veröffentlichung sowie Veröffentlichung vor 1923 unter bestimmten Bedingungen), für das Bild funktioniert beides nicht – Du musst auf den Upload also wohl (oder Übel) verzichten. -- Yellowcard 18:24, 29. Nov. 2009 (CET)
Eine Diskussion über Bilder aus Zigarettenalben war hier schon irgendwann vor vielleicht 2 Jahren. Wenn ich nicht irre, Fazit war ebenfalls: nix PD. -jkb- 18:28, 29. Nov. 2009 (CET)
Du meinst sicher diese Diskussion[9]
Also Bilder aus Zigarettenalben vor 1909 aufgenommen OK, dann PD, nach 1909 nix PD. Nun noch Bilder für Zigarettenalben aber ohne Album, was ist damit, gibt es einen Unterschied zwischen einegeklebten und losen Bildern? Huhu 19:01, 29. Nov. 2009 (CEST)
Nein, wieso sollte es da einen Unterschied geben? -- Chaddy · D·B - DÜP 19:03, 29. Nov. 2009 (CET)
Hätte ja sein konnen... Somit hat sich wohl diese Diskussion erledigt. Gruß--Huhu 19:25, 29. Nov. 2009 (CEST)

die Datei wird nicht angezeigt auf http://de.wikipedia.org/wiki/Beat_Toniolo. ich kann sie nicht wiederfinden, auch nicht über Eigene Beiträge/hochgeladene Dateien.... Danke für Hilfe!--Ellebasi4 13:28, 30. Nov. 2009

Du hattest das Bild bei Commons hochgeladen und den Namen groß geschrieben. Habe den Link repariert, du müsstest jetzt das Bild im Artikel sehen können. --Streifengrasmaus 13:42, 30. Nov. 2009 (CET)

Lizenzfrage

Wenn ich einen von mir erstellten Artikel auf einer anderen Webseite oder auch Broschüre verwenden möchte, bin ich dann verpflichtet die Wikipedia Copyrighthinweise und Lizenzbestimmungen anzugeben oder gelte ich als Autorin, auch wenn weitere Benutzer kleine Änderungen beigetragen haben, und kann tun lassen damit was ich möchte? Welche Angaben müssten in solch einem Falle erfolgen. Danke Gruß --Wuselwurm 19:52, 30. Nov. 2009 (CET) auf Empfehlung eines Benutzer in WP:Fragen nur hier gestellt

Hallo Wuselwurm! Mit einem Text, den nur Du geschrieben hast, kannst Du tun und lassen, was Du willst. Wenn andere Benutzer kleine Änderungen gemacht haben, könnte das etwas problematisch sein. Falls es sich dabei nur um eine Kategorie oder ein Komma handelt, hat das wahrscheinlich keine Schöpfungshöhe und ist deshalb egal. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, verwendest Du entweder Deine Urpsrungsversion, oder Du nennst die anderen Autoren und verlinkst auf die Creative-Commons-Lizenz CC-by-sa 3.0 de. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:57, 30. Nov. 2009 (CET)
Danke Ireas, damit ist die Frage beantwortet und klar. Verwende die Ursprungsform. Grüße --Wuselwurm 22:26, 30. Nov. 2009 (CET)

Im Hintergrund sind drei vermutlich geschützte Portraitfotos zu sehen. Gehen diese als Beiwerk durch? Liest man die folgende Passage im Artikel zum Beiwerk, wäre ich mir da sehr unsicher:

„Das OLG München (NJW 1989, 404) hat aber die Darstellung eines geschützten Gemäldes in der Abbildung einer Wohnlandschaft im Prospekt eines Möbelhauses als unzulässig angesehen.“

Außerdem hat Paweł Roszkowski das Foto ja offensichtlich nicht selbst geschossen; laut OTRS-Ticket aber mit seiner Kamera – vermutlich hat er also dem/der Nächstbesten die Kamera in die Hand gedrückt und diese hat das Foto geschossen. Aus urheberrechtlicher Sicht liegen die vollumfänglichen Nutzungsrechte, sofern nicht explizit anders formuliert, aber weiter einzig bei dem Fotografen. Wie streng sind wir bei der Handhabe hier? Ich gehe mal davon aus, dass der Urheber nicht einmal mehr recherchiert werden kann. -- Yellowcard 18:21, 29. Nov. 2009 (CET)

Zum Beiwerk: Das oftbemühte Kriterium ist ja: Könnte man sich die Bilder wegdenken? Ja, könnte man in diesem Fall. Aber selbst wenn sie nicht als Beiwerk durchgehen, können wir ja immer noch das Bild so zuschneiden, daß von den Menschen noch alles, von den Bildern aber nur das untere Viertel zu sehen ist – dann dürften sie auf jeden Fall unproblematisch sein. Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:25, 29. Nov. 2009 (CET)
Die Portraits nehmen aber einen nicht ganz geringen Bestandteil des Bildes ein und prägen unter Umständen sogar den Charakter des Bilds. Bei der strengen Auslegung der Beiwerk-Regelung (zumindest wie in Beiwerk beschrieben) glaube ich nicht, dass die Portraits als Beiwerk durchgehen würden. Aber das Zuschneiden ist eine gute Idee, möchtest Du das machen? :)
Dann bliebe noch die zweite Fragestellung offen. -- Yellowcard 18:34, 29. Nov. 2009 (CET)
Für die im Moment genutzte Verwendung reicht doch ein Ausschnitt von Paweł Roszkowski und Andreas Maislinger aus. Da wäre im Hintergrund im Prinzip dann gar kein Portrait mehr zu erkennen. Gerald SchirmerPower 18:53, 29. Nov. 2009 (CET)
Noch 'was: Müssen denn nicht auch die abgebildeten umherstehenden Privatpersonen, die nicht berühmt sind, der Verwendung zustimmen? So würde ein Ausschnitt ebenfalls Sinn machen. Gerald SchirmerPower 19:03, 29. Nov. 2009 (CET)
Natürlich müssen sie das. Allerdings kann man davon ausgehen, dass sie zugestimmt haben, da sie ja ganz offensichtlich für das Foto posieren. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:07, 29. Nov. 2009 (CET)
Außerdem sind es mehr als 7 erkennbare Personen. --Marcela 19:35, 29. Nov. 2009 (CET)
Hui, diese Regelung kenne ich noch gar nicht. Wo wurde das festgelegt? Gerald SchirmerPower 19:45, 29. Nov. 2009 (CET)
Da weiß ich jetzt allerdings auch nicht, was du meinst... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:49, 29. Nov. 2009 (CET)
Das bezieht sich vermutlich auf die immer mal wieder kursierende Legende, bei mehr als 7 Personen bedürfe es grundsätzlich keiner Erlaubnis. Das ist natürlich nicht so.
Aber ist es denn wirklich so, dass bereits das bloße Posieren für einen Privatfotografen ein Einverständnis zur Veröffentlichung impliziert? Bei professionellen Fotographen (beispielsweise Pressefotos oder den typischen "Partyfotografen") kann ich das verstehen, aber bei so einem offensichtlich ziemlich unprofessionellem Schnappschuss? -- Jan Rieke 18:37, 2. Dez. 2009 (CET)
Ich bin auch am zweifeln, wir wissen ja nicht, was den „Gedenkdienern“ gesagt wurde, es könnte ja sein, dass der Fotograf oder Kamerabesitzer gesagt hat, es wäre für private Zwecke. Wegen der Problematik mit den Portraitfotos habe ich das Bild zurechtgeschnitten; ich hoffe, das ist so ok, ansonsten bitte revertieren. Gerald SchirmerPower 19:02, 2. Dez. 2009 (CET)

In der obigen Datei ist laut Joachim Pense eine Leistung von Benutzer:Boris Fernbacher (dem Uploader) enthalten. Fernbacher (mittlerweile gesperrt) hat aber keine Lizenz, sondern gemeinfrei (da Beethoven lange tot) angegeben.

Ich hab von derartigen Kompositionen/Arrangements/was auch immer 0 Ahnung, und genausowenig davon, wie das urheberrechtlich zu bewerten ist. Wie gehen wir mit sowas um? Löschen, da keine Lizenz angegeben?

Die Frage ist übrigens aufgekommen, weil die Datei falsch benannt ist. Wenn wir sie behalten, dann sollte sie auf Commons verschoben und auf Op110-...png umbenannt werden. --BerntieDisk. 21:43, 29. Nov. 2009 (CET)

Und wo soll die Leistung von Boris Fernbacher sein? Dass er es hochgeladen hat? Das ist nun wahrlich keine urheberrechtlich schützenswerte Leistung... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:33, 29. Nov. 2009 (CET)
Ich weiß es nicht. Ich hab Joachim hierher verwiesen. Er wird sich schon melden. --BerntieDisk. 22:44, 29. Nov. 2009 (CET)
Die Leistung von Boris Fernbacher ist die Erstellung des Notensatzes. Notensätze auch von gemeinfreien Werken sind urheberrechtlich geschützt, da ihnen eine eigene Schöpfungshöhe zukommt. Boris hat nach eigenen Angaben den Satz „selbst erstellt“, äußert sich aber nicht nicht zum Urheberrecht dieses Satzes, sondern nur dazu, dass das gesetzte Werk (natürlich) gemeinfrei ist. Aus dem Zusammenhang liegt zwar die Vermutung nahe, dass Boris auch seinen Notensatz freigibt (sonst würde er ja nicht die ganze Datei als gemeinfrei angeben), in der Begründung der Gemeinfreiheit steht diese Freigabe aber nicht explizit drin. Ich weiß halt nicht, wie sowas normalerweise gehandhabt wird. Ich persönlich denke, es ist klar, was gemeint ist, aber in Urheberrechtsfragen ist möglicherweise Pingeligkeit angesagt, keine Ahnung. --Joachim Pense (d) 12:44, 30. Nov. 2009 (CET)
@Joachim Pense, da mus ich dir jetz wiedersprechen. Nicht die Erstellung eines Notensatzes ist urheberrechtlich schützbar, sondern die Bearbeitung des Stückes. Denn das reines Abschreiben, beim Erstellung eines Notensatzes ist nicht schützbar (I ZR 98/84, GRUR 1986, 895). Ich muss zwinged eine Bearbeitung vornehmen, also eine eigne Interpretation des Stückes mache. Erst dann wird ein schützbares bearbeites Werk. Unbearbeite freie Werke bleiben frei, auch wenn ich einen neuen Notesatz erstelle. Denn Noten werden Schriftzeichen gleichgestellt, siehe Rechtsschutz von Schriftzeichen, und da vorallem Rechtsschutz von Schriftzeichen#Schutz von Notenbildern. Bobo11 23:07, 30. Nov. 2009 (CET)
Ah, das ist ja überraschend. Wenn Verlag XY ein Stück von Bach neu setzt (und sonst keine „Bearbeitung“ vornimmt – in der Interpretation des Wortes „Bearbeitung“ könnte natürlich noch Sprengstoff drin sein), dann darf ich diese Noten einscannen, ins Web stellen, kopieren wie ich lustig bin? Find ich cool. (Das sagen die Musikverlage natürlich nicht!) --Joachim Pense (d) 08:12, 1. Dez. 2009 (CET)
Genau richtig erfasst, das Problem ist das Wort Bearbeitung. Das Problem ist das selbst eine einzelne Veränderung einer Interpuktion (z.B einfügen eines Staccato) als Bearbeitung gilt. Allerdings sind diese beabeiteten Noten nicht Urheberrechtlich (70 Jahre pma) geschütz, sondern fallen unters Leistungsschutzrechte (also 50 Jahre nach Veröffentlichung). Da sie ja eine Anweisung zur Aufführung eines Werkes sind, und kein eigenes Werk (Klar das Urheberrechte des Komponisten ist davon nicht betroffen und muss immer zusätzlich abgeklärt werden). Problemlos zu kopieren sind Noten, die 50+ Jahre alte sind, und deren Urheber genügend lage tod (also das Werk als solches gemenfrei ist). Das geliche gilt natürlich für eine Abschrift eines solchen Werkes. Natürlich versuchen die Verlage jedes ihrer Notenwerke als Bearbeitung zu verkaufen, denn nur so verdienen sie Geld. Und in der Regel wiesen die Verlage ganz genau was sie machen müssen um dieses Recht auch bespruchen zu dürfen. -- Bobo11 19:38, 1. Dez. 2009 (CET)

Ich kann nicht im mindesten sehen, dass Bobo11 irgendetwas Haltbares von sich gibt. Es gibt kein Leistungsschutzrecht für Musiknoten, sondern nur einen wettbewerbsrechtlichen Schutz gegen Reprint (der ein Wettbewerbsverhältnis voraussetzt, was z.B. bei uns nicht vorliegt). Nur Bearbeitungen, die Schöpfungshöhe aufweisen, sind 70 Jahre nach dem Tod des Bearbeiters geschützt; dass schon Interpunktionsänderungen darunter fallen, halte ich für eine Latrinenparole der Copyfraudisten. Erstausgaben sind 25 Jahre nach Erscheinen geschützt (Editio princeps, siehe Vivaldi-Oper schon in venedig erschienen, also nicht geschützt. Wissenschaftliche Musikeditionen sind nach § 70 UrhG geschützt und zwar 25 Jahre. --Historiograf 05:29, 3. Dez. 2009 (CET)

Ach Histo, so würde ich das an deiner Stelle aber nicht sagen. Es gibt es eine Leistungschutzrecht auch auf Noten (nicht für Noten das stimmt). Wie ich oben geschriebn haben, es ist das Probelm das eigentlich alles eine Bearbeitung ist, was keine 1:1 Kopie ist. Ob die auch schützbar ist, das steht auf einem anderen Blatt! (und ich hab nirges geschrieben dass alles geschütz ist) Das Problem ist schlichtweg das es zuwenig Urteile gibt, da die meisten schon vorher vor den Verlagen kuschen. Zu meiner Aussage Problemlos zu kopieren sind Noten, die 50+ Jahre alte sind, und deren Urheber genügend lage tod (also das Werk als solches gemenfrei ist). steh ich weiterhin. Bobo11 21:55, 3. Dez. 2009 (CET)

Vielleicht möchtest du ausnahmsweise deine Aussage, es gebe ein Leistungsschutzrecht auf Noten, irgendwie belegen? Gesetzesparagraph wäre ideal. --134.130.68.243 18:47, 4. Dez. 2009 (CET)

Urheberrechte von Tieren

Nachdem ich mich heute schon mit einem "malenden" Affen befasst habe und wir, glaube ich, auch schon mal den Fall eines pinselnden Elefanten hatten, den ich aber einfach nicht mehr finde: Müsste man auch bei derartigen "Werken" die 70-Jahre-Frist einhalten oder wäre es mit der Schöpfungshöhe vielleicht doch nicht so weit her? --Xocolatl 12:23, 28. Nov. 2009 (CET)

Werke von Tieren sind nicht schützbar. Die kannst du auch verwenden, das urhebende Wesen noch lebt. Wir haben doch irgendwo zu Demonstrationszwecken ein Schimpansenbild liegen. Ich finds nur grade nicht. --BerntieDisk. 12:54, 28. Nov. 2009 (CET)
Gefunden. --BerntieDisk. 13:09, 28. Nov. 2009 (CET)
Nein, Tier können keine Urherberecht besitzen, denn es ist eine geistige Schöpfung notwendig, und zu dieser (so jedenfals die Meinung der Gerichte ;-) ) sind nur Menschen fähig. Desweitern ist das Urhberecht ist mit fest mit eine natürlichen Person verbunden, und dazu zählen momentan noch keine Tiere. Urherberrechtschutz kann mann nur für Sachen beaspruchen, die von Menschen hergestelt worden sind. Werke von Maschinen, der Natur und von Tiere sind somit nicht schützbar. Bobo11 13:28, 28. Nov. 2009 (CET)
Mit den Maschinen wäre ich vorsichtig, das ist ein wenig komplizierter, denn hinter den Maschinen steht schöpferische Leistung von Menschen. Hier ist eine weitere Differenzierung notwendig, aber das war nicht Subjekt der Fragestellung. -- Yellowcard 15:13, 28. Nov. 2009 (CET)
Ja und nein. Denn hintzer dem Schimpansen kann ebenfalls ein Mensach stehen und ihn irgendwie animieren - sei es mit Banane oder per Üben. Jedenfalls, so merkwürdig es ist, wird hier manchmal die (programmierte) Machine höher gestellt als das (animierte) Tier. -jkb- 15:18, 28. Nov. 2009 (CET)
(Einschub)Das aber eben nur deswegen, weil der Mensch, eben beweisen konnte da er die Maschinen dazu gebracht hat, genau diese Werk herzustellen. Deswegen nicht die Maschinen sonder er der Schöpfer ist. Die Argumentation geht bei Tieren eben nicht so einfach. Tiere lasen sich nicht einfach programieren. -- Bobo11 18:37, 29. Nov. 2009 (CET)

Artikel Schöpfungshöhe --FrobenChristoph 20:52, 28. Nov. 2009 (CET)

SH ist hier IMO anzunehmen, da es sich wohl um ein Kunstwerk handelt. -- Yellowcard 18:27, 29. Nov. 2009 (CET)

Alles klar, danke! --Xocolatl 15:06, 28. Nov. 2009 (CET)

Allerdings gilt das nur fürs kontinentaleuropäische Urheberrecht; in USA/GB können Tierzeichnungen unter Umständen (c)-behaftet sein. --Marcela 21:58, 28. Nov. 2009 (CET)
Quelle? Als ich en:WP:PD schrieb, hatte ich das für die USA 'mal nachgeschlagen: kein Copyright. Dinge, die durch natürliche Prozesse oder Tiere geschaffen wurden, sind in den USA nicht urheberrechtlich schützbar. Vgl. die dazu in en:WP:PD angegebene Quelle. Lupo 09:24, 7. Dez. 2009 (CET)

Weils hier grad reinpasst: Es gibt auch eine fotografierenden Affen! [10] (Ob es irgendwann auch bloggende Affen geben wird?) -- Herby 22:46, 4. Dez. 2009 (CET)