Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/07

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Schulkollege und ich arbeiten an einem Schulprojekt zum Stade de Suisse (Bern). Dazu benötigen wir eine Aufnahme vom Fussballplatz, wenn das Stadion leer ist. Darum frage ich ob wir dieses Bild benötigen dürfen, um ein Plakat zu gestalten. Vielen Dank Niklas und Nicolas. --78.110.140.234 10:19, 2. Jul. 2012 (CEST)

Das Bild liegt auf Commons, File:Stadedesuisse-2.jpg, und ist CC-BY-SA-lizenziert. Wenn du Urheber und Lizenzbedingungen korrekt angibst, spricht nichts gegen eine Verwendung. --Túrelio (Diskussion) 10:47, 2. Jul. 2012 (CEST)

Eigenes, lizenziertes Bild wird moniert

Ich habe ein selbst fotografiertes Foto hochgeladen. Zunächst hatte ich vergessen, eine Lizenz zu erteilen, habe das aber nachgeholt. Trotzdem wird das Foto noch moniert, vgl. "Problem mit deiner Datei (28.06.2012)" auf meiner Benutzerseite. Allmählich bekomme ich kalte Füße, dass mein Foto wieder gelöscht wird. Wie lange kann die Bearbeitung meiner Antwort auf der Benutzerseite dauern? Und wichtig für künftige Fälle: Was habe ich nicht richtig gemacht? Danke im Voraus, Anselm Rapp (Diskussion) 11:37, 2. Jul. 2012 (CEST)

Der Bot hat aufgrund des hier eingefügten Bausteins agiert. Jetzt ist alles OK. --Leyo 11:49, 2. Jul. 2012 (CEST)
Also hätte ich den Baustein selbst entfernen dürfen/sollen/müssen oder nur lange genug warten? Danke, Anselm Rapp (Diskussion) 12:50, 2. Jul. 2012 (CEST)

Urheberrechtsverletzung?

Hi ich bin mir nicht sicher ob diese Seiten Urheberrechtsverletzungen sind:

  1. Wehr Wieblingen
  2. Schleuse Feudenheim
  3. Schleuse Gundelsheim
  4. Staustufe Neckargemünd
  5. Staustufe Hirschhorn
  6. Schleuse Schwabenheim
  7. Schleuse Kochendorf
  8. Stauwehr Neckarsulm

Diese Alle sind aus dem Wasser und Schiffartsverband 1 zu 1 herauskopiert. Artikelherkuft von hier. Doch ich weiß leider nicht ob diese Adresse die Richtige ist also wenn nicht richtig weiterleiten. Bitte um Antwort. LG--Egosau (Diskussion) 16:51, 2. Jul. 2012 (CEST)

Du bist hier schon richtig. In der Tat ist das so eine URV. Allerdings scheint zumindest dem Nick nach der Ersteller dieser Artikel mit der Website, von der die Artikel abkopiert wurden, in Verbindung zu stehen. Womöglich ist man bei dieser Website also durchaus bereit, die Texte unter eine freie Lizenz zu stellen. Mal dort anfragen könnte sich also lohnen. -- Chaddy · DDÜP 18:07, 2. Jul. 2012 (CEST)
Sagen wir es mal so; Ohne Freigabe des Webbetreibers ist es eine URV. Von daher ist dass jetzige Vorgehen mit URV-Baustein schon richtig, vielleicht trudelt die Freigabe ja noch ein. Das ist dann schnell wiederhergestellt. --Bobo11 (Diskussion) 18:10, 2. Jul. 2012 (CEST)

UN-Resolution

Ist diese "Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen" ein Amtliches Werk? --tsor (Diskussion) 00:45, 3. Jul. 2012 (CEST)

ja--Sanandros (Diskussion) 07:42, 3. Jul. 2012 (CEST)

Kann sich bitte jemand die Datei mal ansehen?

  1. Unter dem angegebenen Link [1] finde ich nicht dieses genaue Logo. Dafür ist es bei den Bannern mehrfach mit inbegriffen.
  2. Unten auf den beiden Seiten des Wikis wird als Lizenz angegeben Creative Commons Attribution Non-Commercial Share Alike, was ja auch in der Datei angegeben wurde, allerdings kein Lizenzbaustein ausgewählt. Gesucht wird also der Lizenzbaustein für „Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 Unported (CC BY-NC-SA 3.0)“, den ich aber unter den Creative-Commons-Lizenzen nicht finde. Was tun? Bei den vielen verschiedenen CC-Lizenzen steige ich überhaupt nicht durch.

Kann das bitte irgendjemand mit mehr Durchblick richten? Das hätte jetzt wahrscheinlich eher in die DÜP gehört, oder? Hoffe, es ist nicht schlimm, wenn ich jetzt hier falsch bin. --Geitost 16:13, 4. Jul. 2012 (CEST)

Also non-commercial wäre es bei uns garnicht erlaubt, deswegen findest du den Lizenzbaustein auch nicht. Dem Logo fehlt aber sicher die Schöpfungshöhe, also stattdessen Vorlage:Bild-LogoSH nehmen. --Don-kun Diskussion 17:09, 4. Jul. 2012 (CEST)
Ach so, da liegt der Haken. Ja, wenn das wieder mal keine SH hat, dann werd ich den halt dort hineinsetzen. Thanks. :-) --Geitost 18:42, 4. Jul. 2012 (CEST)

Logo eines lokalen Sportvereins

Hallo, darf man dieses Logo auf Wikipedia hochladen, um es in den Artikel des Vereins einzubinden? Oder muss man dafür erstmal den Verein fragen? -- Der Buckesfelder  Disk.  bewerten  Email 12:48, 6. Jul. 2012 (CEST)

Das Logo hat keine Schöpfungshöhe und kann daher ohne Bedenken auf der deWP hochgeladen werden (aber nicht auf Commons). Aber gibt es keine größere Version? Grüße --h-stt !? 16:23, 6. Jul. 2012 (CEST)

Beim Erstellen des Artikels zu Erika Morini habe ich Bilder ihrer gestohlenen Violine beim FBI gefunden und nach Commons exportiert. Korrekt ? --Goesseln (Diskussion) 16:02, 7. Jul. 2012 (CEST)

Wenn wirklich von einem FBI Mann gemacht, dann sollte USA-GOV sollte gehen. Damit ist Commons ist soweit richtig. Das Problem hier ist eher das es "nur" ein Fahndungsfoto ist, ob das Foto von einem US-Beamten gemacht wurde, ist sehr unklar (Kann auch irgendwo anderes her stammen). Aber bei Fahndungsfotos greift auch die Regel wegen amtlichem Werk. Ganz Restrisikolos ist dein Vorgehen nicht, aber vertretbar.--Bobo11 (Diskussion) 19:25, 7. Jul. 2012 (CEST)
Die Lizenz ist offenkundig falsch, ich habe einen Löschantrag auf Commons gestellt und das Bild hier aus dem Artikel genommen. Nachdem die Violine gestohlen wurde, kann das Bild gar nicht vom FBI gemacht worden sein. Durch die Verwendung des Bildes in einer Sachfahndung erlischt auch das Urheberrecht nicht. Grüße --h-stt !? 14:18, 9. Jul. 2012 (CEST)

Lebendmaske

um diese geht es

Vielleicht eine kuriose Frage, aber zur möglichen Bebilderung eines biographischen Artikels wichtig: Besitzt eine 1927 von einem 1954 verstorben Menschen abgenommene Lebendmaske, bei der derjenige, der sie abgenommen hat, unbekannt ist, Schöpfungshöhe und Urheberrechtsschutz oder nicht? Ist das ein Kunstwerk oder nur eine getreue Wiedergabe, die an sich nicht Urheberrecht beanspruchen kann? --Concord (Diskussion) 20:30, 9. Jul. 2012 (CEST)

Moin! Geht es um denjenigen, der die Maske abgenommen hat oder um die Maske selbst ? Es gibt da ja so eine "70-Jahre-Grenze" ... Gruß --KarleHorn (Diskussion) 20:31, 10. Jul. 2012 (CEST)
Hilf vlt das oder das? Um erhlich zu sein weiss ich nicht was der Unterschied zwischen eine Toten- und Lebendmaske ist.--Sanandros (Diskussion) 21:39, 10. Jul. 2012 (CEST)
Wenn die Maske ist eine 1:1 Kopie eines Lebewesens ist, geniest sie keine urheberrechtlichen Schutz. Ist es wirklich nur ein Abguss/Abdruck eines menschlichen Gesichts, dann wäre das reines Handwerk und keine schöpferische Leistung (Müsste ja unter den gleichen Bedingungen immer den gleichen Abdruck/Abguss geben). Und da Lebewesen (und Menschen eh nicht) nicht urheberrechtlich schützbar sind, sehe ich nicht, wo da eine urheberrechtlicher Schutz greifen sollte. Dafür müsste eine künstlerische Komponente vorhanden sein (und ob das zutrifft, dafür müsste ich das"Werk" kennen). Was natürlich immer greifen würde, wäre das Postmortales Persönlichkeitsrecht, desjenigen der sein Gesicht zur Verfügung gestellt hat. Wenn man jetzt hier die selbe Zeit wir beim Recht am eigen Bild von 10 Jahren ansetzt (übliche Frist für das meiste im Postmortales Persönlichkeitsrecht), ist dieses in dem Fall abgelaufen. --Bobo11 (Diskussion) 04:19, 11. Jul. 2012 (CEST)
Danke, das hat mir sehr geholfen, und ich habe das Bild jetzt hochgeladen. --Concord (Diskussion) 08:05, 11. Jul. 2012 (CEST)

Dieses Bild findet sich auf commons, kommt von flickr und scheint vom Fotografen Augusto De Luca freigegeben zu sein. Leider ist im Hintergrund ein Werk von Keith Haring als Ausschnitt zu erkennen. Daher würde ich es nicht wagen wollen, es in :de zu verwenden. Wäre es aber denkbar, es so beschneiden zu lassen, dass das Haring-Werk nicht mehr erkennbar ist? In der italienischen wiki ist es übrigens nur für Italien freigegeben, siehe hier. Vg -- Alinea (Diskussion) 14:52, 9. Jul. 2012 (CEST)

schnellöschung als copyvio auf commons eingetragen. Ohne den Haring bleibt nicht viel übrig. Es sei denn, jemand wollte das Bild radikal beschneiden und verpixeln. Grüße --h-stt !? 15:08, 9. Jul. 2012 (CEST)
Ich denke schon, dass Amelio übrig bleibt, vielleicht auch freistellen und einen neutralen Hintergrund wählen? Unsere Fotowerkstatt kann doch manchmal zaubern. -- Alinea (Diskussion) 15:15, 9. Jul. 2012 (CEST)
Ergänzung, das Haring-Werk ist sehr groß, abgebildet auf dem Amelio-Foto ist nur etwa ein Viertel, wie ich im Netz fand. Vielleicht hat das auch eine Bedeutung? -- Alinea (Diskussion) 09:50, 10. Jul. 2012 (CEST)
Hallo! Das Bild sieht mir an sich schon nicht real aus, wie reinkopiert mit PS. Hier ein Beispiel für ein 'Freistellung': http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bueste_Wilhelm_Lehmann.jpg Dort war auch etwas im Hintergrund (eine Person). Oder auch http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Torsten_Albig,_Mayor_of_Kiel_20090902-DSCF9617.jpg Sowas kann man mit dem Bild, um das es hier geht, sicherlich auch machen. Es geht doch um den Amelio, oder ? Würde dann so aussehen http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Lucio_Amelio_cutout.jpg Taugt so noch nix, weiß ich, nur als Beispiel. Gruß --KarleHorn (Diskussion) 20:56, 10. Jul. 2012 (CEST)
Hallo KarleHorn, so hatte ich mir das vorgestellt, weiß nur nicht, ob das urheberrechtlich machbar ist. Daher erstmal hier meine Anfrage und nicht gleich in der Fotowerkstatt. Vielen Dank für Deinen Vorschlag- VG -- Alinea (Diskussion) 21:02, 10. Jul. 2012 (CEST)
Danke auch. Ich fürchte nur, daß der Herr Amelio sich selber freigeben muß, unabhängig davon, ob etwas im Hintergrund zu sehen ist: Wir haben den Hintergrund, den Fotografen und den Fotografierten. Den Hintergrund kann man - wie laienhaft von mir vorgestellt - eleminieren, aber das 'Go' von den anderen beiden müßte wohl auch her. Mir ist sowas mal geglückt: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Alexandra1.jpg ... Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 21:13, 10. Jul. 2012 (CEST)
Lucio Amelio kann sich sicht mehr freigeben, höchstens seine Erben. Vielleicht findet sich ja noch eine weitere Meinung. Auch viele Grüße -- Alinea (Diskussion) 21:19, 10. Jul. 2012 (CEST)
... die Erben natürlich, richtig. ;-) --KarleHorn (Diskussion) 21:29, 10. Jul. 2012 (CEST)
In Italien unter anderer Lizenz hat sich wohl noch niemand beschwert. ;-) -- Alinea (Diskussion) 21:35, 10. Jul. 2012 (CEST)]
Tja, darauf kommt es nur nicht an: Dass sich niemand beschwert heißt nicht automatisch im Umkehrschluß dass es ok ist. Das kann schlicht mit Nichtwissen der Betroffenen zu tun haben, Beispiel ist der Artikel über Loriot und die Briefmarken ... die ausdrückliche Zustimmung ist notwendig, nicht das Fehlen eines 'Veto' - bestes Beispiel ist die aktuelle Diskussion über das Melderecht. Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 21:47, 10. Jul. 2012 (CEST)
Also das Recht am eigenen Bild endet mit 10 Jahren nach dem Tod in Deutschland, wie das wo anders aussieht weiss ich nicht. Also könnten wir eine gecroppte Version auf jedenfall lokal hochladen. Daneben hat die it wp noch ein OTRS Ticket, wäre interesant was darin steht...--Sanandros (Diskussion) 21:54, 10. Jul. 2012 (CEST)
Also nach meinen minimalen Italienischkenntnissen ist das italienische Bild nicht kommerziell verwendbar und bearbeitbar, während das Commonsbild kommerziell verwendbar ist und auch bearbeitet werden darf, Urheber muss genannt werden, was ja kein Problem ist. -- Alinea (Diskussion) 10:22, 11. Jul. 2012 (CEST)
Ja und nu? Das commons-Bild ist gelöscht. Kann man nun die von KarleHorn variierte Version für :de nehmen? Die Quelle müsste wohl aber auf die flickr-Version geändert werden? -- Alinea (Diskussion) 20:25, 11. Jul. 2012 (CEST)
Meinerseits habt ihr die Freigabe, wenn's als gut genug akzeptiert wird. Ich hab' das ja mal nur so aus'm Handgelenk ohne PShop geklöppelt, um einen Eindruck davon zu verschaffen, wie sowas dann aussehen könnte. Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 20:37, 11. Jul. 2012 (CEST)
Du bekommst ja nun auch Schwierigkeiten mit Deinem gecroppten Bild. Ich danke Dir noch einmal für Deinen Versuch, aber lass es jetzt lieber löschen. Sooo wichtig ist es nun auch nicht, und die Änderung gegenüber dem Original könnte den Protest des Fotografen hervorrufen. VG -- Alinea (Diskussion) 11:25, 12. Jul. 2012 (CEST)
Hallo Alinea, ich hab' jetzt bei 'permission' einfach mal nachgefragt. Dabei geht es mir nicht um "meins", sondern um die 'Freistellung' der Person in dem Pic an sich. Das kann jemand anders bestimmt professioneller machen, es ging mir ja nur um den optischen Eindruck. Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 20:46, 12. Jul. 2012 (CEST)

Zeitung von 1849

Kann ein Faksimile des Titelblatt einer Zeitung wie dieses auf de.WP bzw. auf Commons hochgeladen werden? Es geht um die Frauen-Zeitung, die gerade auf der Hauptseite unter "Schon gewusst..?" steht. --Neitram 09:52, 12. Jul. 2012 (CEST)

Ja. Das Urheberrecht ins nämlich abgelaufen. Selbst wenn die Titelseite oder Teile davon von einer damals 20-Jährigen verfasst worden wären (Geburtsjahrgang 1829), wäre diese mit Sicherheit vor 1942 verstorben. Werke von Urhebern, die vor 1942 verstorben sind, sind aufgrund der 70-Jahre-Regel des Urheberrechtsgesetzes nicht mehr geschützt. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 12:56, 12. Jul. 2012 (CEST)
Danke! --Neitram 16:05, 12. Jul. 2012 (CEST)

Alte Briefmarken - ein Fall für § 134 Satz 2 UrhG?

Briefmarken wurden und werden häufig ohne eine aufgedruckte Angabe veröffentlicht, wer sie entworfen hat. Können Briefmarken, die vor Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes veröffentlicht wurden, dann als Werke nicht des Künstlers, sondern der Post angesehen werden, mit der Folge, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach der Herausgabe der Briefmarken erlischt (§ 134 Satz 2 UrhG i. V. M. § 5 KUG)? Oder gilt dies nur dann, wenn der Künstler tatsächlich unbekannt ist, also auch mithilfe der Fachliteratur (Briefmarkenkatalog) nicht herausgefunden werden kann? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 12:59, 12. Jul. 2012 (CEST)

Es bräuchte eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Briefmarke als Herausgeber erscheinen lässt, was m. E. bedeutet, dass Herausgeber, herausgegeben von oder dergleichen auch draufstehen müsste. Das ist m. W. nicht der Fall. -- Rosenzweig δ 15:54, 13. Jul. 2012 (CEST)

Woraus entnimmst du, dass als Herausgeber erscheinen lassen den Aufdruck des Herausgebers voraussetzt? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 16:04, 13. Jul. 2012 (CEST)

Woher willst du sonst wissen, dass es sich um einen Herausgeber handelt? Nur weil du es annimmst? -- Rosenzweig δ 16:27, 13. Jul. 2012 (CEST)

Von Public Domain zu Copyright

Als ich vor Jahren mal die drei Bilder [2], [3] und [4] auf Wikipedia bzw. Commons stellte, da hieß es auf der als Quelle dienenden Internetseite noch: «I release all rights to the photos I have created on this site, and consider all public domain. Use as you wish.» Mittlerweile erscheint auf der Seite der Text «Website and Photos are Copyrighted ©». – Ist solch ein Lizenzwechsel erlaubt bzw. gültig? Müssen die drei o.g. Bilder nun gelöscht werden? -- Dietrich (Diskussion) 09:23, 13. Jul. 2012 (CEST)

Ja, das ist erlaubt. Du kannst deine eigenen Bilder unter alle möglichen Lizenzen stellen. Allerdings verliert keine davon seine Gültigkeit, die Bilder sind also weiterhin public domain. Gelöscht werden müssen sie nicht. Du könntest höchstens Probleme bekommen, nachzuweisen, dass sie mal als public domain deklariert waren. -- Chaddy · DDÜP 14:55, 13. Jul. 2012 (CEST)
Ich glaub das könnte dir helfen.--Sanandros (Diskussion) 15:23, 13. Jul. 2012 (CEST)
Oh sehe du hast es ja selbst verlinkt (hmm sollte besser lesen) ja aber ich meine das ist ja im Archive und von dem her wäre es ok was er gemacht hat.--Sanandros (Diskussion) 15:28, 13. Jul. 2012 (CEST)

Besten Dank für Antworten. -- Dietrich (Diskussion) 15:57, 13. Jul. 2012 (CEST)

Chronik der Gemeinde Haby

Hallo zusammen! Ich habe hier eine anläßlich des 700jährigen der Gemeinde Haby verfaßte Chronik aus dem Jahre 1983. Wie damals üblich "handgemacht", kopiert, geleimt. Ist es zulässig, die dort aufgeführten Informationen (mit dieser Quellenangabe) einzubauen, zu zitieren ? Es ist kein amtliches Werk, wurde jedoch anläßlich der 700-Jahr-Feier öffentlich verteilt. Ich selbst kann einiges, was dort beschrieben ist, bestätigen, weil ich's halt selbst erlebt habe. Es sind auch alte Fotos / Postkarten dort abgebildet. Der Verfasser lebt nicht mehr. Wäre z. B. auch eine beispielhafte Abbildung einer Seite aus diesem Heft erlaubt ? Ich fürchte nicht ... Grüße --KarleHorn (Diskussion) 20:50, 13. Jul. 2012 (CEST)

Informationen einbauen ist erlaubt, zitieren ist erlaubt. Will man mehr wiedergeben (eine Seite Text zum Beispiel), braucht man die Zustimmung der Erben des Verfassers. Entsprechendes gilt für die Fotos, sofern der Fotograf nicht bereits 70 Jahre tot ist. Eine Ausnahme ist allenfalls möglich für Fotos aus der Zeit vor 1923, wenn der Autor beim besten Willen nicht identifiziert werden kann. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 22:05, 13. Jul. 2012 (CEST)

Hallo, was meint ihr, erreicht die Darstellung SH oder kann man es hier behalten? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 09:27, 14. Jul. 2012 (CEST)

Hat keine SH. -- Chaddy · DDÜP 17:47, 14. Jul. 2012 (CEST)
Danke Dir. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 19:27, 14. Jul. 2012 (CEST)

Pawel Filonow

Die Vorlage {{Vorlage:Geschützt-Ungeklärt}} bei den Pawel-Filonow-Bildern auf commons [5] kann raus, oder? --A.Hellwig (Diskussion) 16:53, 14. Jul. 2012 (CEST)

Aus meiner Sicht jetzt ja. -- Quedel Disk 17:48, 15. Jul. 2012 (CEST)

Der Text im EPG von Technisat entsprach am 14.07 (3Sat) exakt dem Artikel der Wikipedia. Wer schreibt denn hier von wem ab?

Der Artikel ist mit Inhaltsangabe von 2007 [6], also denke ich mal, das ist geklärt. MfG amargeddon6 ]  17:42, 14. Jul. 2012 (CEST)
Was ist denn geklärt? Ich sehe da keine eindeutige Antwort. -- Quedel Disk 17:47, 15. Jul. 2012 (CEST)
Dito. Der Text kann auch im EPG schon lange existieren. Ehrlich gesagt finde ich den Text durchgängig als in typischem "flotten" (nicht unbedingt guten...) Marketing-/Werbedeutsch geschrieben (Bsp: "ausgebufft", "die ihm willig Herz und Geldbörse öffnen"), was bei uns sehr unüblich ist. Ich sehe die Chance daher als hoch, dass die URV bei uns liegt. Aber das ist nur geraten. Pittigrilli (Diskussion) 18:21, 15. Jul. 2012 (CEST)
Eher nicht. Wieviele Benutzer hatten 2007 schon EPG-taugliche Geräte? --Matthiasb (CallMyCenter)
Sehe ich ähnlich und denke nicht, dass man die URV-Wahrscheinlichkeit ignorieren sollte. --Kam Solusar (Diskussion) 07:32, 16. Jul. 2012 (CEST)
Und was ist wenn die IP der gleiche Autor ist wie der bei 3sat? Schliesslich schein die IP dort aus Hessen zu kommen.--Sanandros (Diskussion) 08:55, 16. Jul. 2012 (CEST)

Foto von Ulrich Schneider

Unter welcher Lizenz kann man dieses Foto veröffentlichen: http://www.printzip.de/index.php/themen-mainmenu-35/land-und-leute-mainmenu-67/823-rede-von-ulrich-schneider. Vom Fotografen liegt die Freigabe vor. --BrThomas (Diskussion) 13:57, 16. Jul. 2012 (CEST)
Hierher übertragen von WP:Chat. --Bubo 16:58, 16. Jul. 2012 (CEST)

Diese Freigabe sollte dokumentiert werden. Üblicherweise macht man das per E-Mail ans Support-Team, siehe Wikipedia:Textvorlagen#Formbrief Freigabe Bild. Die E-Mail sollte auch ausdrücklich aussagen, unter welcher Lizenz die Freigabe erfolgt, d. h., der Urheber (hier der Fotograf) muss das Bild unter dieser Lizenz (oder auch unter mehreren) freigeben. Eine hier mögliche Lizenz ist {{Bild-CC-by-sa/3.0/de}}, es gibt aber auch noch weitere, siehe Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder. -- Rosenzweig δ 17:18, 16. Jul. 2012 (CEST)

Schutzfristenberechnungen bei älteren Bildern

Wegen commons:Commons:Deletion requests/File:Stadtgarten Platz vor dem Mariahilfkrankenhaus.jpg. Die angegebene Seite des Fotorechts machte mich nachdenklich. Entsprechende Übergangsvorschriften existieren und wenn ich mir so die 137er-UrhG-Paragraphen anschaue kann ich nicht ausschließen, dass bei solch alten Bildern bereits der Schutz abgelaufen wäre. Zwar würde solch ein Vorgehen unsere Schutzfristenberechnungen arg komplizieren, aber wie sieht es in dem konkreten Falle aus? -- Quedel Disk 19:28, 16. Jul. 2012 (CEST)

Der Knackpunkt ist § 137f UrhG und die Situation in anderen EU-Ländern wie bspw. Spanien. Bildrechte#Geschichte des Schutzes für Fotografien, Abschnitt zu 1995. Wenn in einem anderen EU-Land ein Foto zum 1. Juli 1995 noch geschützt war, bleibt es auch in Deutschland bis 70 Jahre pma geschützt. Eine exakte Recherche, ob das bei einem bestimmten Bild in der Tat zutrifft oder nicht, ist zumindest schwierig und für uns oft wohl kaum zu machen. Dazu interessante Lektüre: s:Oberlandesgericht Hamburg - U-Boot Foto 1941. -- Rosenzweig δ 00:48, 17. Jul. 2012 (CEST)

Sorry hatte meine Frage fälschlicherweise dort eingestellt und wurde erst heute auf diesen Irrtum hingewiesen. Wenn einer Move-Rechte hat kann er den ganzen Abschnitt natürlich hierhin holen. Achim1999 (Diskussion) 21:33, 16. Jul. 2012 (CEST)

Du kannst deinen eigenen Beitrag doch einfach hier nochmal einstellen? Ansonsten bei Diskussionsbeiträgen ist ja eine Urheberzuordnung immer gegeben, daher ist dort C&P hier gestattet. -- Quedel Disk 22:54, 16. Jul. 2012 (CEST)

Ich gehe ganz stark davon aus dass die Datei/Jpeg-Graphik PD ist, bzw. ohne besondere Lizenzprobleme hier benutzt werden kann aufgrund der 3 aufgefuehrten Quellen der zugrunde liegenden Karte. Kann jemand dies bestaetigen bzw. dann dafuer die passende Lizenz hier eintragen? Wenn dies dann auch fuer die gesamte Karte (ca 12-mal so gross) bestaetigt wird, lade ich die auch noch hier runter. Danke Achim1999 (Diskussion) 16:21, 13. Jul. 2012 (CEST)

Ist mir noch spontan eingefallen: diese Karte ist ja ziemlich schlicht. Sprich es sind ja nur einfache (keinerlei hohe Auflösung oder genaue) Grenzen manuell eingezeichnet, Symbole und dazu Ortsnamen und noch Gebietsnamen (Amt/Vogtei). Sprich von der/den alte(n) Vorlage(n) wo man das abgezeichnet, abgeguckt oder durchgepauscht hat, hat diese neue Karte (sagen wir zwischen 1900 und 1940 erstellt) doch dann gar nicht die nötige Schaffenshöhe für Copyright / Lizenzierung. Oder beurteile ich das falsch? Achim1999 (Diskussion) 21:08, 14. Jul. 2012 (CEST)

Schutzdauer bei § 134 Satz 2 UrhG

Der Vorlage:Bild-PD§134 Die Vorlage wurde nach Vorlage:Bild-PD-§-134 umbenannt --Tommes  22:56, 17. Apr. 2019 (CEST) zufolge endet der Schutz eines unter § 134 Satz 2 UrhG fallenden Werkes erst 70 Jahre nach der Veröffentlichung. § 134 Abs. 2 UrhG lautet: „Ist nach den bisherigen Vorschriften eine juristische Person als Urheber eines Werkes anzusehen, so sind für die Berechnung der Dauer des Urheberrechts die bisherigen Vorschriften anzuwenden.“ Die „bisherigen Vorschriften“ sahen aber nur eine Schutzdauer von 50 Jahren vor; die 70-Jahre-Frist kam doch erst mit dem Urheberrechtsgesetz. Oder übersehe ich da etwas? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 14:53, 13. Jul. 2012 (CEST)

Die 70-Jahres-Frist kam mit späteren Änderungen, gilt aber. Im Zeitungszeugen-Urteil (LG, OLG) wird das alles vom Gericht sorgsam dargelegt. -- Rosenzweig δ 15:57, 13. Jul. 2012 (CEST)

Die Urteile sind interessante Lektüre; danke für den Hinweis. Wodurch die Schutzdauer von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde, habe ich dort aber nicht herauslesen können. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 16:19, 13. Jul. 2012 (CEST)

Richtig, Wikisource hat vom LG München nur einen Beschluss, nicht das Urteil, sorry. Hier ist das LG-Urteil. Zitat: "Nach § 32 Satz 1 LUG von 1901 endete die Schutzfrist für ein Sammelwerk 30 Jahre nach der Veröffentlichung des Werks (hier also der jeweiligen Zeitungsausgabe), wenn das Urheberrecht - wie hier - einer juristischen Person zustand. Im Jahr 1934 wurde die Schutzfrist auf 50 Jahre verlängert. Durch das Urheberrechtsgesetz von 1965 wurde die Schutzfrist dann auf 70 Jahre verlängert, wobei dies auch für den hier vorliegenden Fall gilt. § 134 Satz 2 UrhG stellt allerdings klar, dass für die Berechnung in diesen Fällen weiterhin vom Veröffentlichungstag auszugehen ist." Einschlägig für die Dauer ist UrhG Abschnitt 7, Dauer des Urheberrechts. -- Rosenzweig δ 16:26, 13. Jul. 2012 (CEST)
Was aber wohl eine wirklich sonderbare allgemeine Meinung ist: in der Gesetzesbegründung (S. 115) heißt es ausdrücklich „bei der alten Schutzdauer verbleiben“. Aber ist dennoch allgemeine Meinung. Nacktaffe (aka syrcro) 12:39, 17. Jul. 2012 (CEST)

Brauchtumsbeschreibung wurde 1:1 übernommen

Der Ortsartikel Neunheilingen enthält einen sehr ausführlichen Abschnitt zum Pfingstbrauchtum dieses Ortes - dieser macht momentan noch mehr als 60% des Artikelvolumens aus. Ich hatte schon beantragt, diesen Text - eigentlich ein kulturgeschichtlich lohnendes Thema - als separaten Wiki-Aritikel ausgelagert zu bekommen, was bereits geschah. Nun stellte sich bei weiteren Hintergrundrecherchen heraus, daß der dort verwendete Text zu 98% von einem Artikel - Walter Hesse "Pfingstbräuche in Neunheiligen" aus dem Jahr 1924 besteht. Mein Problem als Artikelschreiber des ausgelagerten Artikels ist, daß die Nacherzählung/Beschreibung mit eigenen Worten fast unmöglich ist, da ja das dort beschriebene Brauchtum usw. einzigartig sein soll und man auch nichts weglassen kann, ohne den überlieferten Brauch zu verfälschen. Ich würde das lieber als WIKI-QUOTE (Textzitat) abhandeln, damit habe ich aber keine Erfahrung - was ratet ihr? --Metilsteiner (Diskussion) 19:58, 16. Jul. 2012 (CEST)

Wer ist dieser Walter Hesse, dass ist hier durch aus wichtig, denn es kann sein das der Text gemeinfrei ist, weil der über 71 Jahre Tod. Dann ist es eben auch bei einer 1:1 Kopie keine URV mehr, sondern es reicht die Quellenangabe. --Bobo11 (Diskussion) 22:22, 16. Jul. 2012 (CEST)
Wieso "über 71 Jahre"? Du meinst wohl: Über 70 Jahre bzw. mindestens 71 Jahre ;-) - ganz genau gesagt ist es ja so, dass ein Text nach dem Recht u.a. Deutschlands, Österreichs und der Schweiz auf den 1. Januar des Jahres gemeinfrei wird, das auf das Jahr folgt, in dem der 70. Todestag des Urhebers liegt. Konkret ist der Text dieses Walter Hesse also gemeinfrei, wenn er 1941 oder früher verstorben ist. Allerdings scheint er mir in dieser Form mit seinem persönlichen, erzählenden Ton nicht besonders wikipediatauglich zu sein und müsste schon umformuliert werden. Wenn der Original-Artikel gemeinfrei wäre, könnte man ihn natürlich auf Wikisource (nicht Wikiquote) veröffentlichen. Gestumblindi 22:44, 16. Jul. 2012 (CEST)
Der Autor Walter Hesse tritt nur einmal 1924 in der Jahresschrift Der Pflüger - Thüringer Heimatblätter in Erscheinung. Es fand sich auch kein Nachruf in der Zeitschrift. Mit Suchbegriff (genau) Walter Hesse finden sich mit Google Books über 10900 Treffer - darunter alle möglichen Wissenschaften und Mediziner. Es ist auch nicht ausgeschlossen, das er den Artikel als Hobby-Volkskundler verfasst hat und ansonsten beruflich in ganz anderen Themen bewandert ist. Auch diese Spur verläuft im Sande - auf dem in Neunheilingen erbauten Gefallenendenkmal (II.WK) ist er nicht erwähnt, dort ist ein Hesse Alfred zu finden, mglw. ein Verwandter.

--Metilsteiner (Diskussion) 16:54, 17. Jul. 2012 (CEST)

Schöpfungshöhe hier und auf Commons für einen Screenshot

Wie sieht es mit diesem Finale-Screenshot von 1988 aus? Link Ich denke, für de.wp könnte es trotz der Menü-Icons links gehen, aber für Commons sehe ich schwarz. Eure kurze Bestätigung oder Dementi? -- Quedel Disk 22:49, 16. Jul. 2012 (CEST)

Nach der von uns vertretenen Ansicht ist dieser Screenshot in Deutschland nicht geschützt, da er nur Standard-Bedienelemente und nicht schutzfähige Symbole zeigt. Zu der Lage auf Commons kann ich nichts sagen. --ireas :disk: :bew: 11:02, 17. Jul. 2012 (CEST)
Wenn du ihn eh nur auf :de brauchst, dann lad ihn doch einfach lokal hoch. Das erspart viel Theater. --Túrelio (Diskussion) 11:43, 17. Jul. 2012 (CEST)
Danke, nun unter Datei:Finale 1.0 Bildschirm.gif zu finden. -- Quedel Disk 16:39, 17. Jul. 2012 (CEST)

Neuauflage alter Werke Literaturwerk Das Dschungelbuch

Ich würde gerne wissen ob die Bücher, die man dem Abschitt Ausgaben im Artikel Dschungelbuch frei verwenden kann? Es sind ja bloß Neuauflagen des Werkes von 1984 und 1985. mit --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 13:31, 17. Jul. 2012 (CEST)

Das englische Original ist gemeinfrei, da Kipling 1936 und damit vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Die meisten unter Dschungelbuch#Ausgaben aufgeführten Übersetzungen sind jedoch urheberrechtlich geschützt, da die Übersetzer wie Wolf Harranth oder Sybil Gräfin Schönfeldt noch leben oder vor weniger als 70 Jahren verstorben sind. Die erste Übersetzung, erschienen 1898 (zuerst unter dem Titel "Im Dschungel", wiederholt neu aufgelegt), wäre allerdings gemeinfrei, da der Übersetzer Curt Abel-Musgrave laut [7] 1938 gestorben ist. Gestumblindi 20:40, 17. Jul. 2012 (CEST)

Panoramafreiheit Andorra

könnte ich ein selbst erstelltes Foto dieser Skulptur von Dali hochladen? -- Cherubino (talk) 20:31, 16 July 2012 (UTC)

Da müsstest du erstmal herausfinden, ob das Urheberrechtsgesetz von Andorra eine FOP-Ausnahme hat. Auf unserer Liste auf Commons ist Andorra bislang nicht aufgeführt. --Túrelio (Diskussion) 11:47, 17. Jul. 2012 (CEST)
Zumindest hier auf der deutschen Wikipedia könnte man das Schutzlandprinzip anwenden. Die Datei wäre dann halt commons-untauglich. -- Liliana 14:20, 17. Jul. 2012 (CEST)
Gute Frage. Da sich aber Andorra sich stark an Frankreich orientiert, ist die Gefahr gross, dass sie deren Rechtsauffassung übernommen haben bzw. sich daran orientiert haben. Würde in dem Fall also heissen, kein FOP. Hat sich in dem Punkt, aber die spanische Rechtsauffassung sich durchsetzen können, wäre FOP möglich. Hier auf De: geht es sicher. Also hier auf De: hochladen bis Sache geklärt. --Bobo11 (Diskussion) 21:02, 17. Jul. 2012 (CEST)
siehe auch commons:Commons:Village_pump/Copyright#FOP_Andorra -- Cherubino (Diskussion) 08:30, 18. Jul. 2012 (CEST)

Frage zum Urheberrecht - CC BY 2.5

Hallo, zusammen! Es betrifft zwar nicht direkt Wikipedia, aber das Schwesterprojekt Wikinews. Ich habe eine Frage und wende mich jetzt mal einfach hierhin, um zu abklären, wie man das Folgende lizenzkonform (bzgl. CC BY 2.5) gestaltet, da ich hier die "Experten" vermute. Es ist eine "kleine" Diskussion auf Wikinews entstanden, und da hier wohl Benutzer sind, die sich öfter mit so etwas auseinandersetzen, frage ich einfach mal aus dem Schwesterprojekt an: Benutzer:Andreas -horn- Hornig hat auf Wikinews folgenden Artikel eingestellt: AppArtAwards 2012 an Kunst-Apps verliehen, der anschließend von mehreren Wikinews-Benutzern verändert wurde, was ja nach CC BY 2.5 erlaubt ist. Diesen hatte er bereits vorher auf folgender Seite eingestellt http://www.rechenkraft.net/wiki/index.php?title=AppArtAwards_2012_an_Kunst-Apps_verliehen und unter die CC BY 2.5 Lizenz gestellt. Auf Wikinews hat er bei den Quellen dann u.a. auch die Seite von rechenkraft.net verlinkt und seinen Benutzernamen ([8]), um deutlich zu machen, dass er derjenige ist, der den Artikel auf rechenkraft.net eingestellt hat. Die Frage, die sich nun stellt, ist: Muss Wikinews (bzw. müssen dessen Benutzer) sich auf den rechenkraft.net-Text mit seiner CC BY 2.5 Lizenz beziehen, um ihn weiterverarbeiten zu dürfen, oder kann/darf der Autor den Artikel nochmals bei Wikinews "neu" unter CC BY 2.5 (die Standardlizenz dort - da wir ja nicht automatisch "upgraden" dürfen auf 3.0) einstellen, so dass jetzt der Wikinews-Artikel ein "Neubeginn" wäre? Es wäre schön, wenn uns jemand dazu etwas sagen könnte, gerne auch auf dem Wikinews:Pressestammtisch. Viele Grüße --Angela H. (Diskussion) 10:44, 18. Jul. 2012 (CEST)

Da es der Urheber selbst ist, der seinen eigenen Text, den er zuvor unter der Lizenz, unter der auch Wikinews steht (CC BY 2.5), an anderer Stelle veröffentlicht hat, auf Wikinews eingestellt hat, sehe ich persönlich keine Notwendigkeit einer Bezugnahme auf die "Rechenkraft"-Seite, denn seine eigenen Rechte kann der Urheber ja nicht verletzen und er ist in der Versionsgeschichte des Wikinews-Artikels als Urheber zu finden, wie das hier und auf Wikinews üblich ist; der standardmässige Hinweis auf die Lizenz steht wie überall automatisch ganz am Ende der Seite. Gestumblindi 22:08, 18. Jul. 2012 (CEST)

Rezept - Seidenklöße

von wem wurde dieser Artikel eingereicht? (nicht signierter Beitrag von 88.72.152.12 (Diskussion) 13:19, 19. Jul. 2012 (CEST))

Welcher Artikel? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 13:57, 19. Jul. 2012 (CEST)

Ich bin am Überlegen, ob ich en:Nurnaningsih übersetze. In dem Fall steht und fällt der Artikel zumindest teilweise mit der Verfügbarkeit der Bilder. Wie seht ihr das? --Matthiasb (CallMyCenter) 13:55, 19. Jul. 2012 (CEST)

Wenn ich's richtig sehe, wird im Verhältnis zwischen Indonesien und Deutschland der Schutzfristenvergleich angewendet (es scheint kein dem widersprechendes biliterales Abkommen zu geben). Demnach ist das Bild auch in Deutschland gemeinfrei. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 14:01, 19. Jul. 2012 (CEST)

Diverse Bilder von Olympia 1972 - Programm, Eintrittskarte, Streiholzbriefchen

Hallo,

ich habe bei ebay einige nette Artikel von Olympia 72 in München entdeckt:

Ich würde die Bilder natürlich gerne auf DE oder sogar auf Commons hochladen (der ebay-Verkäufer dürfte wohl kein Copyright haben). Wie sieht das aus? Vermute eher nicht so gut. Sind ja wohl keine amtlichen Werke wie Briefmarken, oder ?? Pittigrilli (Diskussion) 18:10, 15. Jul. 2012 (CEST)

So ist es. Das Problem sind die Piktogramme, die nicht gemeinfrei sind. Siehe dazu ein Dokument des DOSB. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 23:30, 15. Jul. 2012 (CEST)
Die Piktogramme haben keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · DDÜP 00:05, 16. Jul. 2012 (CEST)
Das Risiko würde ich in diesem Fall nicht eingehen wollen, darüber eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem in dem von Robert zitierten Dokument genannten Rechteinhaber zu führen. Ich bin mir nahezu 100 pro sicher, dass die das anders sehen und das ggf auch versuchen durchzusetzen. Wenn wir die hier quasi als public domain verlinken, würde ihnen nicht wenig Geschäft wegbrechen. Und ob ein Richter unserem Urteil hier (keine SH) folgt, steht auch auf einem anderen Blatt. Pittigrilli (Diskussion) 00:27, 16. Jul. 2012 (CEST)
Die Frage mit der SH solcher Logos (nichts anderes ist es im Prinzip), wurde bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden. Die Rechtslage ist hier sehr eindeutig, deshalb gibt es hier kein sonderlich großes Risiko. -- Chaddy · DDÜP 13:14, 16. Jul. 2012 (CEST)

Davon abgesehen ist mindestens das dritte Bild mindestens ein Lichtbild, welches unabhängig vom Schutz der Ringe auch noch geschützt wäre. Da das ja keine zweidimensionale Vorlage ist, wäre auch unsere 2D-Regel hier nicht anwendbar. -- Quedel Disk 11:02, 16. Jul. 2012 (CEST)

Das ist richtig. Man könnte die Piktogramme aber ausschneiden. Noch sinnvoller fände ich es aber, wenn man die Grafikwerkstatt beauftragt, die Piktogramme gleich als svg nachzubauen. -- Chaddy · DDÜP 11:15, 16. Jul. 2012 (CEST)
Das Logo haben wir schon
Das Logo haben wir ja schon, ich glaub darum gehts dem Frager auch gar nicht. Er möchte die Abbildungen sicherlich ganz haben. -- Quedel Disk 11:55, 16. Jul. 2012 (CEST)
Genau. Ich finde die Idee recht charmant, zB das Bild des Tickets irgendwo im Artikel Olympische Sommerspiele 1972 unterzubringen. Das bringt nochmal einen ganz anderen Bezug als irgendwelche Stadienbilder. Vielleicht könnte man "auf der Eintrittskarte" das Logo/Piktogramm wegretuschieren? Oder wär das dann Pfusch nacvh unseren Richtlinien ;-) ? Pittigrilli (Diskussion) 12:46, 16. Jul. 2012 (CEST)
Wie bereits gesagt, Logo/Piktogramm stellen keinerlei Problem dar. Das Problem ist das Foto. Wobei ich bei der Eintrittskarte auf eine 2D-Repro plädieren würde. Die Streichholzschachtel ist aber 3D, da kann man nichts machen. (nicht signierter Beitrag von Chaddy (Diskussion | Beiträge) 13:14, 16. Jul. 2012 (CEST))
Das heißt, ich kann sowohl die Eintrittskarte als auch das Programmheft hochladen? Sogar auf Commons? Das Streichholzbriefchen find ich jetzt eh nicht so den Bringer, kann gut weggelassen werden... Und was wäre dann der passende Lizenzbaustein? Pittigrilli (Diskussion) 13:36, 16. Jul. 2012 (CEST)
Bei den Piktogrammen der Olympischen Spiele in München wäre ich mit der Anwendung der üblichen Kriterien zur Gebrauchsgrafik vorsichtig. Diese Piktogramme stammen von Otl Aicher und wurden seinerzeit als absolute grafische Sensation eingestuft und gelten auch heute als Meilenstein. Daher stehe ich der Auffassung, dass sie keine Schöpfungshöhe aufweisen, ausnahmsweise skeptisch gegenüber. Grüße --h-stt !? 14:14, 16. Jul. 2012 (CEST)
Hm. Wie ich bereits oben schrieb, teile ich leider diese Bedenken bzgl Schöpfungshöhe. Wäre es eine pragmatische Lösung, die Piktogramme und das Oly-Logo auf dem Ticket unkenntlich zu machen? Dann fehlt andererseits der Eintrittskarte natürlich ein zentrales Element. Eine andere Vorgehensweise wäre, vielleicht hier vom Rechteinhaber eine Genehmigung zu erwirken, also speziell für den Fall der Eintrittskarte. Praktikabel/sinnvoll? Pittigrilli (Diskussion) 14:28, 16. Jul. 2012 (CEST)
Naja, sooo sonderlich viel kreativer als das Laufende Auge sind diese Piktogramme jetzt aber nicht... -- Chaddy · DDÜP 15:16, 16. Jul. 2012 (CEST)
Es dürfte ziemlich viele Fans von Otl Aicher geben, die dir für diese Aussage sofort an die Gurgel springen würden ;-) Und vor 40 Jahren waren die Piktogramme zweifellos eine Sensation, wenn man sich den damaligen Stand des Designs ansieht. Wird Schöpfungshöhe eigentlich im Licht der aktuellen oder der Maßstäbe zur Zeit der Entstehung bewertet? Die Frage ist ernst gemeint. Pittigrilli (Diskussion) 15:34, 16. Jul. 2012 (CEST)
Seid so gut und lest nochmal Schöpfungshöhe#Kritik der unterschiedlichen Anforderungen an die Schöpfungshöhe. Selbst wenn man die natürlich von interessierten Kreisen aufgebrachte Zahl 97,5% aller Gebrauchsgrafiken glaubt, die unterhalb der Schwelle bleiben, dann gibt es eben 2,5% aller Gebrauchsgrafiken, die es schaffen dass sie urheberrechtlich geschützt sind. Und ich rechne Otl Aichers Piktogramme zu diesen absoluten Spitzengrafiken. Die waren damals wirklich absolut neu. Heute sind wir es alle gewohnt, dass zu jeden Olympischen Spielen und vielleicht noch zu den Leichtathletik-Weltmeisterschaften ein neuer Satz an Sport-Piktogrammen entworfen wird. 1972 waren das die ersten. Und Aicher hat sie nicht isoliert gestaltet, sondern eingebunden in eine Corporate Identity (das Konzept war in dieser Form auch völlig neu). Also, so gerne ich die Piktogramme als ikonografische Symbole für die 1972'er Spiele in der Wikipedia verwenden würde, es geht leider nicht. Obwohl ... haben wir vielleicht geeignete Bilder von der Münchner Olympia-Schwimmhalle? Oder der Eissporthalle? Wenn ich mich nicht irre, sind dort die Piktogramme nach wie vor an der Außenfassade und die unterliegen dann der Panoramafreiheit. Grüße --h-stt !? 14:00, 20. Jul. 2012 (CEST)
Ich bin, wie ich bereits schrieb, in dieser Frage einig mit Dir. Meine aktuelle Frage dreht sich eigentlich darum, ob es trotzdem eine Weg gibt, die Eintrittskarte hochzuladen. Dazu müsste man zB das Piktogramm unkenntlich/unscharf machen/schwärzen/ - gibt es dafür vielleicht Präzedenzfälle? Oder ist das evtl. generell nicht gewünscht? Pittigrilli (Diskussion) 16:56, 20. Jul. 2012 (CEST)

Hallo zusammen, auf Commons habe ich die beiden Bilder von Hans-Georg Maaßen hochgeladen. Gestern habe ich die Anfrage an das BMI (Bundesministerium des Innern) gestellt und mir wurde mitgeteilt, dass als Quelle das BMI genannt werden müsse. Kann einmal jemand die Bilder korrekt lizensieren und wieder in den entsprechenden Artikel einbinden?

Danke und Gruß, Elvaube?! ± M 15:14, 19. Jul. 2012 (CEST)

Nein, bitte das BMI diese Textvorlage auszufüllen und leite sie an permissions-de@wikimedia.org weiter. --Isderion (Diskussion) 15:38, 19. Jul. 2012 (CEST)
Hallo, die Mail habe ich gerade an das BMI geschickt. Da bin ich ja mal gespannt, was da zurückkommt. Gruß, Elvaube?! ± M 19:15, 19. Jul. 2012 (CEST)
Die Mail wurde beantwortet und von mir weitergeleitet an die angegebene Adresse. Die Bilder habe ich nun schon einmal mit dem richtigen Lizenzbaustein versehen. Muss nun noch etwas beachtet werden oder dürfen die Bilder nun in den Artikeln hinterlegt werden? Gruß, Elvaube?! ± M 14:51, 20. Jul. 2012 (CEST)
Wenn das BMI die Dateien unter einer freien Lizenz freigegeben hat spricht nichts gegen eine Verwendung in Artikeln. Ein Mitarbeiter des Support-Teams wird dann auf den Dateibeschreibungsseiten noch einen Verweis auf die Mail anbringen. --Isderion (Diskussion) 14:59, 20. Jul. 2012 (CEST)

Ich bin gerade dabei den Artikel über diese Briefmarken aus Mauritius abzubauen. Ich habe in einem Buch jetzt eine gute Abbildung der Druckplatte davon gefunden. Das Foto der Druckplatten stammt ursprünglich von 1935 von einer Ausstellung in London und das Buch in dem das Foto sich befindet ist von 2011. Meine Frage ist unter welcher Lizenz ich das auf WikiMedia hochladen darf.--Thmsfrst (Diskussion) 10:21, 20. Jul. 2012 (CEST)

Um das beantworten zu können, müsste man wissen, wann der Fotograf gestorben ist (und ob das Foto schon an anderer Stelle veröffentlicht wurde). -- Robert Weemeyer (Diskussion) 11:13, 20. Jul. 2012 (CEST)
Ich hatte es mir schon gedacht, dass es nicht so einfach ist. Leider habe ich nicht mehr Information darüber.--Thmsfrst (Diskussion) 12:21, 20. Jul. 2012 (CEST)

...und gleich noch eine ähnlich Frage

Unter welcher Lizenz darf ich diese rote Mauritius Briefmarke von 1847 nach WikiMedia transferieren?--Thmsfrst (Diskussion) 10:29, 20. Jul. 2012 (CEST)

Unter {{pd-old-100}}. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 11:15, 20. Jul. 2012 (CEST)
Danke!--Thmsfrst (Diskussion) 12:22, 20. Jul. 2012 (CEST)

Abmahnungen bei Weiternutzung von WP-Inhalten mit URV?

Ich habe ein paar Fragen bezüglich der folgenden Situation: Eine Website nutzt lizenzkonform einen Text aus Wikipedia. Leider enthält der Wikipedia-Text eine unerkannte Urheberrechtsverletzung. Der Betreiber der weiternutzenden Website bekommt eine Abmahnung wegen URV. Sind solche Fälle bekannt? Wie wurde/würde mit ihnen umgegangen? Besten Dank, David Ludwig (Diskussion) 15:16, 20. Jul. 2012 (CEST)

Für die großen Wikipedias habe ich noch nie von einem solchen Fall gehört. Und ich hätte ziemlich sicher mitbekommen, wenn es nicht in einem sehr engen Kreis vertraulich behandelt worden wäre. Grüße --h-stt !? 15:38, 20. Jul. 2012 (CEST)
Danke für die Antwort. Momentan siehts eh so aus, als ob das Szenario wie folgt reformuliert werden müsste: Person begeht URV, indem sie Texte aus Wikipedia ohne jede Herkunftsangabe übernimmt. Dann mahnt sie Websites ab, die die Inhalte lizenzkonform aus Wikipedia übernehmen, indem sie auf die eigene URV als Ursprungstext verweist :-0. Vermutlich ist der Fall so auch nicht bekannt, oder? Vorschläge, wie ihr mit diesem Szenario umgehen würdet, sind auch gerne willkommen. Grüße, --David Ludwig (Diskussion) 18:32, 20. Jul. 2012 (CEST)
Das ist ein Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Dort steht auch unter "Rechtliche Konsequenzen", dass der Autor / die Autoren des Wikipedia-Artikels den mangelhaften Nachnutzer belangen können. - Nenne doch mal den Artikel und die "illegale" Webseite. --tsor (Diskussion) 18:39, 20. Jul. 2012 (CEST)
Es geht um diesen Fall. Zudem gibt es von whoswho.de eine Abmahnung gegenüber einer Website, die Teile des Wikipedia-Artikels über dbpedia lizenzkonform weitergenutzt hat. Grüße, --David Ludwig (Diskussion) 18:51, 20. Jul. 2012 (CEST)
Also: Benutzer:Succu hat den Text am 28. März 2008 eingefügt. Die Webseite besteht laut Webarchiv erst seit Anfang 2011. Ergo war unser Text früher da, es sieht aus wie eine umgekehrte URV. Es sei denn den Text gibt es schon länger auf einer anderen Webseite oder in einem Schriftwerk. Das können wir nicht wissen. Benutzer:Succu müsste das daher aufklären können, er kann als Rechteinhaber (so er nicht abgeschrieben hat) gegen den Betreiber der Webseite vorgehen. Hast Du Succu schon angesprochen? --tsor (Diskussion) 19:51, 20. Jul. 2012 (CEST)
Achja, ihr habt email-Kontakt, vermutlich in dieser Sache. --tsor (Diskussion) 19:54, 20. Jul. 2012 (CEST)
Meines Wissens gibt es hier auch Rechtsbeistand in solchen Fällen, frag mal bei Benutzer:Ulli Purwin (evtl. per mail) nach. --tsor (Diskussion) 19:58, 20. Jul. 2012 (CEST)

Es gab bereits mehrere Fälle im Zusammenhang mit whoswho.de, die im OTRS dokumentiert sind. Mir scheint, hier können wir denen zum ersten Mal anhand der Textgenese Copyfraud nachweisen. Vielleicht können wir damit ja mal einen größeren Serienabmahner vom Markt nehmen. --Seewolf (Diskussion) 20:18, 20. Jul. 2012 (CEST)

Besten Dank für die Einschätzungen. Es kann tatsächlich kein Zweifel daran bestehen, dass whoswho.de den Text von Benutzer:Succu und nicht umgekehrt übernommen hat. Bin ja noch immer etwas sprachlos: Selbst eine Urheberrechtsverletzung begehen und auf deren Grundlage andere wegen Urheberrechtsverletzungen zu Unrecht abmahnen lassen - das ist schon enorm dreist. Zumal die Kanzlei mit identischer Abmahnvorlage offenbar schon eine ganze Weile unterwegs ist. David Ludwig (Diskussion) 22:32, 20. Jul. 2012 (CEST)
An mir soll es nicht liegen diesen dreisten Abmahnern und den Web-Site-Betreibern das Handwerk zu legen. Die mögen doch bitte mal als erstes den Autor und das Einstellungsdatum des fraglichen Artikels offenlegen. --Succu (Diskussion) 22:45, 20. Jul. 2012 (CEST)
Ich habe gerade noch mal einen anderen Fall nachgeschlagen, da kam der Text wirklich von denen zu uns. Ist also eher keine böse Absicht. --Seewolf (Diskussion) 23:56, 20. Jul. 2012 (CEST)
Das Geschäft mit der Eitelkeit in der Süddeutschen Zeitung. Ein aufschlußreicher Beitrag über das „Who's Who“. --Succu (Diskussion) 08:53, 21. Jul. 2012 (CEST)

Passbild von 1938

Celan 1938

Ich habe die Ablichtung des Passes (sicher amtliches Werk) von Ernst Fraenkel mit Passfoto gefunden. Der Pass stammt aus 1938. Das Foto ist mithin vergleichbar mit dem hier rechts (Celan). Das Foto ist mit 99-prozentiger Sicherheit in D aufgenommen. Kann ich es einbinden unter der beim Celan-Bild angegebenen Lizenz?

--Atomiccocktail (Diskussion) 17:11, 21. Jul. 2012 (CEST)

Leider werden in D handgemachte Passfotos (und das wird 19387 mit grosser Wahrscheinlichkeit der Fall gewesen sein) als Lichtbildwerk verstanden. --Bobo11 (Diskussion) 00:58, 22. Jul. 2012 (CEST)

Logo Frage

Darf ich das Logo hier hochladen? --Auto1234 (Diskussion) 19:25, 21. Jul. 2012 (CEST)

ja --Isderion (Diskussion) 19:28, 21. Jul. 2012 (CEST)
Warum das ich es hier hochladen? --Auto1234 (Diskussion) 19:38, 21. Jul. 2012 (CEST)
Weil es keine ausreichende Schöpfungshöhe aufweist, um urheberechtlich Probleme machen zu können. Freu dich und lad es hoch. Pittigrilli (Diskussion) 20:22, 21. Jul. 2012 (CEST)
Bitte vor dem Hochladen von .jpg nach .png konvertieren (wegen der Kompressionsartefakte des Thumbnails). --Leyo 00:34, 22. Jul. 2012 (CEST)

Deutsche Währung

Ich hatte auf Commons (commons:Commons:Village_pump/Copyright#German_currency) eine Frage gestellt, da commons:Commons:Currency keinen Eintrag für Deutschland hat. Im Rahmen des commons:Commons:WikiProject Public Domain/German stamps review kam die Frage, ob das § 5 Abs. 1 UrhG Problem auch für Währung zutrifft. Hier scheint es in der deutschen Wikipedia Widersprüche zu geben: bei Wikipedia:Briefmarken#Urheberrechtsgesetz steht geschrieben "Banknoten, Münzen und Nationalhymnen werden von der Literatur nicht als amtliche Werke angesehen". Aber vom Artikel Deutsche Euromünzen aus kann man durchaus Bilder von Münzen finden, die die Vorlage {{Bild-PD-Amtliches Werk}} tragen. Was nun? Irgendwie muss eine Antwort her. Rd232 (Diskussion) 01:03, 17. Jul. 2012 (CEST)

Hallo? Hat niemand eine Meinung zu diesem Thema? Rd232 (Diskussion) 16:48, 24. Jul. 2012 (CEST)

Olympia-Eintrittskarte

Datei:Eintrittskarte Olympia München 1972 Leichtathletik.jpeg
Eine Eintrittskarte Olympia 1972 minus ein urheberrechtlich geschütztes Piktogramm (stattdessen schwarzer Kasten, den man zB auch weiß machen könnte)

Hallo, da es trotz mehrfacher Versuche meinerseits, oben in dem Abschnitt "Diverse Bilder von Olympia 1972 - Programm, Eintrittskarte, Streiholzbriefchen" zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen (oder auch nur zu der Aussage "geht so nicht"), bin ich einfach mal zur Tat geschritten. Ich habe aus dem Bild der Eintrittskarte das umstrittene (siehe oben) Leichtathletik-Piktogramm von Otl Aicher rausgeschnitten, so dass dort jetzt ein schwarzer Kasten ist. Dementsprechend wurde also das potenzielle URV-Problem pragmatisch eliminiert ;-) Der Rest der Karte sollte eigentlich kein Problem darstellen.

Dass das mit dem schwarzen Block nicht schön ist, weiß ich auch. Ging aber nicht anders. Ich finde es immer noch besser, eine kastrierte Karte im Artikel Olympische Sommerspiele 1972 zu haben als gar keine. Man kann ihn natürlich auch weiß anpinseln, dann ists etwas eleganter. Ich hab mir übrigens bei ebay die Karte gekauft, könnte also bald auch noch ein besseres Bild liefern (wenn sie da ist...)

Was meint ihr dazu? Und passt der Lizenz-Baustein? Und geht das überhaupt? Fragen über Fragen... ;-) Pittigrilli (Diskussion) 21:56, 20. Jul. 2012 (CEST)

Hat niemand eine Meinung dazu? Pittigrilli (Diskussion) 16:07, 21. Jul. 2012 (CEST)
Damit bin ich sehr unglücklich. Nicht wegen der Urheberrechte, die sind wohl eingehalten. Aber wegen der enzyklopädischen Verwendbarkeit. Manipulierte Grafiken sind einfach nicht brauchbar. (Fast) Egal, warum sie manipuliert wurden. Ich schlage wirklich vor, dass ein Wikipedianer aus dem Münchner Norden mal an der Olyschwimmhalle vorbei geht und schaut, ob da noch ein bis drei Piktogramme (Schwimmen, Turmspringen, Wasserball) an der Nordwest-Fassade hängen und sie dann fotografiert. Grüße --h-stt !? 16:53, 23. Jul. 2012 (CEST)
Na, das ist doch immerhin mal ne Aussage ;-) Ja, dass das nicht schön ist mit der Manipulierung, ist mir auch klar. Ich könnte dann auch ganz drauf verzichten. Pittigrilli (Diskussion) 21:04, 23. Jul. 2012 (CEST)
Hab mal einen SLA reingesetzt. Trotzdem schade. Pittigrilli (Diskussion) 11:06, 24. Jul. 2012 (CEST)

scribd-Logo Lizenzfrage und Verschieben nach Commons

Hallo!
Ich habe folgende zwei vektorisierte Logos von scribd (zur Sicherheit erstmal) in der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen:

Die Logos basieren auf einem JPG-Logo aus Commons.

  • Jetzt zum Problem:
    Es gibt in der englischsprachigen Wikipedia ein PNG-Logo von scribd, dessen Lizenzbaustein nach meiner Interpretation darauf hinweist, dass man es nicht in Commons hochladen soll (sonst wäre es wahrscheinlich auch schon direkt nach Commons hochgeladen worden).
    Gleichzeitig existiert aber ein Logo auf Commons (das die Quelle von den Logos ist, die ich hochgeladen habe) mit einem Public Domain-Lizenzbaustein, der dem vorigen völlig widerspricht.
  • Und nun zur Frage:
    Da die von mir hochgeladenen Logos auf dem Commons-Logo (mit dem PD-Baustein) basieren, müsste man sie doch nach Commons verschieben können, oder laufe ich da Gefahr, entgegen dem Lizenzbaustein des Logos in der englischsprachigen Wikipedia zu handeln?

Viele Grüße, Origami-Kranich (Disk.) 17:43, 22. Jul. 2012 (CEST)

Diese Logos dürfen auch nach Commons, weil sie die dortigen Definition eines Textlogos erfüllen. Als Lizenzbaustein wählst du dort {{PD-ineligible}} Grüße --h-stt !? 16:54, 23. Jul. 2012 (CEST)
Für Text-Logos ohne Schöpfungshöhe gibt es auch noch einen spezielleren Lizenzbaustein, {{PD-textlogo}}. --Kam Solusar (Diskussion) 17:09, 24. Jul. 2012 (CEST)
OK, vielen Dank! Ich habe jetzt beide Logos übertragen (1, 2). --Origami-Kranich (Disk.) 19:41, 23. Jul. 2012 (CEST)

Creative Commons Lizenz aus Quelle kompatibel?

Guten Tag, wie sieht es mit dem Text unter http://physik.wikia.com/wiki/Alpha-Zerfall . Dieser steht auch unter einer Creative Commons Lizenz. Ist diese mit der aus Wikipedia kompatibel? Wenn ja, reicht einfaches Zitieren mit "" und angeben der Quelle um lizenzkonform zu beleiben?--biggerj1 (Diskussion) 08:30, 24. Jul. 2012 (CEST)

Nein, das CC-by-SA am Ende, bezieht sich nur auf das Programm, und nicht automatisch auf den Inhalt. Das CC-by-sa findest du auf jeder Wikia-seite, auch bei Fotos die sicher nicht unter cc-by-sa lizeziert sind (bei Ralf Roletschek bin ich mir da sicher, dass der parktisch nie nur CC-by-sa benutzt [9], der benutzt in der Regel (heist wenn er mit seiner Knipse unterwegs ist) cc-by-nc-nd + Art libre + GDFL 1.2 only ) . Es gibt nirgends eine Hinweis darauf, dass der Text überhaupt lizeziert ist. Den Einsteller anfragen ob sich die Lizenz unten auf seinen Text bezieht darfst du natürlich.--Bobo11 (Diskussion) 09:02, 24. Jul. 2012 (CEST)
Bobo11, woher beziehst du diese Informationen? Wenn man auf den von dir beschriebenen CC-by-sa-Link klickt, finde ich folgende Angaben: Except where otherwise specified, the text on Wikia sites is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike License 3.0 (Unported) (CC-BY-SA). Danach eine Beschreibung, was man alles tun muss, um Lizenzkonform zu arbeiten. --Wirthi (Diskussion) 13:05, 24. Jul. 2012 (CEST)
Es bezieht sich trotzdem nicht automatisch auf den sichtbaren Inhalt. Das Fotoproblem hab ich schon erwähnt. Es ist das selbe Problem wie bei uns. Der Text kriegst du unter CC-by-sa rüber, den Rest nicht automatisch. --Bobo11 (Diskussion) 19:42, 24. Jul. 2012 (CEST)
Der Text wäre genug (man müsste ihn sowiso noch abändern), die Bilder brauchen wir nicht / bzw. sie sind sowieso von Commons. Ich habe euch jetzt so verstanden, dass man den Text nehmen könnte? Stimmt das?--biggerj1 (Diskussion) 21:29, 24. Jul. 2012 (CEST)
Wenn du korrekt importieren kannst, ja dann sollte es gehen. Aber genau beim «korrekt Importieren» sehe ich das Problem. Denn die haben keine mit uns (Wikipedia) verwobenen Konten. Heisst deren Benutzer:XYZ muss nicht unser Benutzer:XYZ sein. Aber beim normalen Import erscheint es aber dann, als sei deren Benutzer:XYZ unser Benutzer:XYZ. --Bobo11 (Diskussion) 18:45, 25. Jul. 2012 (CEST)

Bild auf commons

Ist das Gemälde tatsächlich frei und auch in :de verwendbar? Der norwegische Künstler Krohn starb nach Google-Recherche 1959. -- Alinea (Diskussion) 15:03, 24. Jul. 2012 (CEST)

Ich glaub wenn du beim Russischen commons Forums fragst bekommst du schneller eine Antwort, denn hier kennst sich wohl niemand mit Russischen Urheberrecht aus.--Sanandros (Diskussion) 10:12, 25. Jul. 2012 (CEST)
Da ich kein Russisch kann, erübrigt sich das. -- Alinea (Diskussion) 11:47, 25. Jul. 2012 (CEST)
Die eine Frage ist, ob das Werk in Russland gemeinfrei ist. Die andere ist: Ist ein in Russland entstandenes und dort inzwischen gemeinfreies Werk auch in Deutschland gemeinfrei? Das ist eine Frage des Schutzfristenvergleichs, die ich aber wegen mangelnder Kenntnisse nicht zu beantworten vermag. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 11:52, 25. Jul. 2012 (CEST)
Der Urheber ist vor etwas mehr als 76 Jahren verstorben, das Bild ist auch in DACH gemeinfrei. Nacktaffe (aka syrcro) 12:04, 25. Jul. 2012 (CEST)
Krohn verstarb doch erst 1959. -- Alinea (Diskussion) 12:36, 25. Jul. 2012 (CEST)
Der Abgebildete verstarb vor 76 Jahren, der Maler allerdings erst vor 53 Jahren. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 13:08, 25. Jul. 2012 (CEST)
Ups, verlesen: Krohn ist Norweger (EWR), der wird wie ein Inländer in Österreich und Deutschland behandelt - ohne jeden Schutzfristenvergleich. Das Russische Reich war nie Mitglied der BÜ, Norwegen schon. Damit gilt Norwegen - Krohns Heimat - im Rahmen der (R)BÜ gemäß Art. 5 Abs. 4 als country of origin. In Norwegen ist es noch geschützt und war es auch am URAA-Datum. Da vor 1923 jedoch in den USA PD, in Russland jedoch nicht, da Krohn das Ende des WK 2 erlebt hat. (Ob die Russen die RBÜ jedoch auf vorrevolutionäre Werke von Bürgern aus damaligen BÜ-Staaten anwenden, ist mir unbekannt, die USA haben die RBÜ ja lange auch nicht richtig angewandt). -- Nacktaffe (aka syrcro) 13:15, 25. Jul. 2012 (CEST)
Danke, dann ist für mich die Sache klar. Einen Löschantrag wage ich aber nicht zu stellen. -- Alinea (Diskussion) 13:25, 25. Jul. 2012 (CEST)
Du kannst im Russischen Forum auch mit Englisch kommen wenn es Russische Themen sind...--Sanandros (Diskussion) 00:25, 26. Jul. 2012 (CEST)

http://en.wikipedia.org/wiki/Brents_method Lizenz von in Wikipedia veroeffentlichtem C code

Hallo, ich würde gerne den in <http://en.wikipedia.org/wiki/Brents_method> angegebenen source code für ein Projekt nutzen, das unter der GPL Version 2 oder höher veröffentlicht werden soll. Gibt es dabei Probleme mit dem Urheberrecht? Welchen Autor muss ich zitieren? --88.217.16.40 18:53, 24. Jul. 2012 (CEST)

Weder ist die GPL kompatibel zur FDL oder CC-BY-SA, noch umgekehrt. Daher darf das Fragment nicht in ein GPL-lizensiertes Programm übernommen werden. Du kannst jedoch versuchen, den Autor ausfindig zu machen und ihn bitten, es zusätzlich unter die GPL zu stellen. Die Frage ist jedoch, ob das nötig ist. Such doch einfach mal, ob es eine Standardimplementierung bzw. -bibliothek gibt, die GPL-kompatibel lizensiert ist und die Du verwenden kannst --rtc (Diskussion) 03:06, 26. Jul. 2012 (CEST)

urheberrechtlich geschützte Schrift in Logo ?

Eidenbenz-Löwe

Ich habe das Logo des Stadtarchivs Braunschweig von diesem zur Nutzung in Wikipedia erhalten (ähnlich diesem, oben links, aber in S/W). Es besteht aus einer Kombination des so genannten „Eidenbenz-Löwen“ und dem Schriftzug „Braunschweig Stadtarchiv“. Der Schriftzug ist in der eventuell urheberrechtlich geschützten Schriftart „Bliss“ geschrieben. Nach Auskunft eines Wikipedia-Kollegen, der mir eine svg- und ein png-Version des Logos gebastelt hat, sollte ich – wenn überhaupt – nur die png-Version hochladen (oder wegen URV *keine* von beiden). Ist das so? Und wenn ‚ja’, was kann ich machen, um das Logo in dieser Form doch hochladen zu können? Brunswyk (Diskussion) 19:33, 24. Jul. 2012 (CEST)

Rechtsschutz von Schriftzeichen: Ein urheberrechtlicher Schutz von Text in einer bestimmten Schriftart ist immer nahezu auszuschließen und hier sicher nicht gegeben. Grüße --h-stt !? 18:34, 25. Jul. 2012 (CEST)
Das Logo hat keine Schöpfungshöhe und ist daher gemeinfrei, weshalb das Stadtarchiv streng genommen dir gar keine Freigabe erteilen kann („Nutzung in Wikipedia“ wäre übrigens ohnehin keine ausreichende Freigabe). Du darfst das Logo (auch die farbige Version) also hier verwenden, bitte mit dem Baustein {{Bild-LogoSH}}. -- Chaddy · DDÜP 18:47, 25. Jul. 2012 (CEST)

Lizenzen von Wappen

Ich bin gerade dabei die Liste meines Studentenverbindungs-Dachverbandes (Cartellverband ) zu aktualisieren. Daher bekomme ich auch Wappen und Zirkel von den Bünden zugeschickt, mit der Bitte diese auf der Seite einzubinden. Einige Bünde sind mehr als 100 Jahre alt, andere hingegen jünger. Welche Lizenzen brauch ich bei den jüngeren Wappen? Soweit ich mitbekommen hab brauche ich eine OTRS-Freigabe bei Wappen, die noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen (Autor (Maler, Zeichner) des Wappens ist nicht vor mindestens 70 Jahre verstorben). Jetzt könnte ich natürlich jeden einzelnen Bund der knapp 150 anschreiben und mir die Daten des Künstlers geben lassen um dem nachzugehen. Allerdings bezweifle ich stark, dass dieses Verfahren erfolg hat und die Mühen wert sind. Was könnte ich eurer Meinung nach am sinnvollsten machen? Brauch ich auch Lizenzen für die Zirkel? Mir wurde mal gesagt, sie besäßen keine Schöpfungshöhe. Stimmt das? Grüße --K4210 (Diskussion) 10:32, 21. Jul. 2012 (CEST)

Das kommt ganz drauf an wie komplex die gezeichnet wurden... Das Wappen hat Schöpfungshöhe da klar Dreidimensionale Züge sichtbar sind. Aber ich dachte Anwälte wären gut in bei den Burschen vertreten und du hättest da vlt den besseren Rat.--Sanandros (Diskussion) 16:03, 21. Jul. 2012 (CEST)
Ja die meisten Wappen haben eigentlich eine Schöpfungshöhe. Die Frage bzgl. der Schöpfungshöhe bezog sich auf die Zirkel wie diesen >hier< beispielsweise. Ich denke mal die Künstler von Zirkeln sehen in ihrer eigenen Arbeit aber schon auch eine gewisse Schöpfungshöhe.
Die Frage zu den Lizenzen der Wappen hab ich an euch gestellt, weil ihr Wikipedia und Commons mäßig ja die Ansprechpartner seid in meinen Augen, oder etwa nicht? Welche Lizenzvorgaben muss ich denn in der WP/Commons Welt benutzen? Ist eine Lizenzfreigabe wie bei diesem Wappen generell zulässig? Weil das wäre ja ein einfacher Weg mit der Namensnennung wie ich finde. Die Wappen stammen von einer gewissen Verbindung und bleiben dieser auch zugeordnet. Reicht das aus? LG --K4210 (Diskussion) 18:54, 21. Jul. 2012 (CEST)
Nicht die meisten, sondern die wenigsten Wappen haben Schöpfungshöhe. In aller Regel bestehen sie, auch wenn sie noch so aufwendig sind, nur aus Elementen, die schon bei tausenden anderen, z. T. jahrhundertealten Wappen verwendet wurden. -- Chaddy · DDÜP 20:39, 21. Jul. 2012 (CEST)
Ah ok... interessant. :) Woran erkenn ich dann ob das Wappen Schöpfungshöhe hat oder nicht? Kann ich dann die Studentenwappen einfach mit "Bild-PD-Schöpfungshöhe" lizensieren? Wenn ja, wo finde ich das belegt? Damit ich darauf verweisen kann, wenn in ein paar Tagen der nächste die Lizenz beim Wappen in Frage stellt? LG --K4210 (Diskussion) 20:59, 21. Jul. 2012 (CEST)

Habt ihr diesen Hinweis auf Aktionen auf Commons nicht mitbekommen? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:08, 21. Jul. 2012 (CEST)

Statt die Zeit mit solch einem hysterischen Quatsch zu vergeuden, koennte man vielleicht die noetige Klarheit verschaffen, wie z. B. auf dieser Seite oben, unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Deutsche_W.C3.A4hrung. Rd232 (Diskussion) 02:57, 27. Jul. 2012 (CEST)
Auweh. Commons kann man vergessen... Bitte die 60.000 Dateien hierher retten (dazu braucht man natürlich einen Bot)! -- Chaddy · DDÜP 00:48, 22. Jul. 2012 (CEST)
Hat das jetzt mit mir auch was zu tun? Soll ich jetzt auch WP hochladen und nicht auf Commons? Bitte beantwortet mir auch noch die vorherigen Fragen. Danke! :) LG --K4210 (Diskussion) 08:45, 22. Jul. 2012 (CEST)
Eigentlich nicht ich frage mich auch warum die das jetzt hier posten und nicht wo anders. Aber ich würde dir raten wenn du vor hast die Wappen wegen zu geringer Schöpfungshöhe hoch zu laden das hier zu machen und nicht auf Commons, denn im US Recht ist die Schwelle niedrieger als in DE.--Sanandros (Diskussion) 09:25, 22. Jul. 2012 (CEST)
Alles klar, Danke. Was sind denn die Kriterien für Schöpfungshöhe bei Wappen? Du hast vorher geschrieben, wenn dreidimensionale Züge erkennbar sind. Wie ist es dann bei diesem oder diesem? LG --K4210 (Diskussion) 12:25, 22. Jul. 2012 (CEST)
Ich kann bei keinem der drei hier verlinkten Wappen eine ausreichende Schöpfungshöhe erkennen, Dreidimensionalität als solche ist jedenfalls kein Kriterium dafür. Alle sind aus Standard-Elementen zusammengesetzt, und auch wenn die Ausführung gefällig ist, handelt es sich doch um Kunsthandwerk. Grüße --h-stt !? 16:56, 23. Jul. 2012 (CEST)
Super, vielen Dank für die Hilfe. Dann werde ich die Dateien, die mir vorliegen hochladen und mit dem Baustein "Bild-PD-Schöpfungshöhe" kennzeichnen, da sie sich alle nicht groß von den oben genannten unterscheiden. Bei Fragen werde ich auf diese Diskussion verweisen. So long... :) LG --K4210 (Diskussion) 18:03, 23. Jul. 2012 (CEST)

Bilder aus Wikipedia/Commons in (kommerziellen) Publikationen

Hallo, ich möchte Artikel bzw. Artikelteile für Texte verwenden, die veröffentlicht werden sollen. Ich habe Wikipedia:Weiternutzung gelesen, also dass man so

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schloss Biebrich aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

auf die Lizenz hinweist.

Nun enthalten diese Artikel auch Bilder. Wenn ich die nicht seperat, sondern im Text integriert weiternutzen will, muss ich dann

  1. gar nichts machen - auf die Lizenz wird schon verwiesen.
  2. für die Veröffentlichung einmal irgendwie(?) auf die Bildrechte verweisen.
  3. für jedes Bild den Autoren nennen (z.B. am Ende der Publikation?) und für die Publikation insgesamt auf die (verschiedenen?) Bildrechte verweisen.
  4. für jedes Bild den Autoren und für jedes Bild die Lizenz nennen (z.B. am Ende der Publikation?).

Danke für die Hilfe. --Perryda (Diskussion) 14:20, 26. Jul. 2012 (CEST)

Du bist bei den meisten Bildern verpflichtet den Autor und die Lizenz separat zu nennen. Kurzum so wie du es es bei normalen Publikationen, es mit allen fremden Bildern auch machen müsstest, einfach noch mit Lizenz. Ob du das jetzt beim Bild selber machst oder am Schluss in einem Abbildungsverzeichnis, ist bisschen Geschmackssache, ist aber beides richtig. Wenn viele Bilden vom selben Fotograf und mit der selben Lizenz, verkürtz sich ein babildungsverzeichniss natürlich, weil zusammenfasen geht dann. Aber Achtung, nicht jede Lizenz darf abgekürzt abgedruckt werden, einige müssen kommplet abgedruckt werden (GNU-Lizenz für freie Dokumentation + Art Libre).--Bobo11 (Diskussion) 15:28, 26. Jul. 2012 (CEST)

Foto selbst geschossen. Welche Urheberrechte gibt es da? --ʾMeister Eiskaltʿ (Diskussion) 12:10, 26. Jul. 2012 (CEST)

Innenraum im Bayerischen Freistaat, also keine Panoramafreiheit, ein abgeleitetes Werk vom Charakter Batman und vom speziellen Kostümdesign [ersteres ist sicher, zweiteres ist hier nmM auch geschützt]. Muss leider gelöscht werden. PS: Ich hab mich am So auch vor genau diesem Batman fotografieren lassen, vielleicht haben wir uns sogar unwissentliche getroffen.... Nacktaffe (aka syrcro) 16:05, 26. Jul. 2012 (CEST)
Nee, ich war alleine. Oder warst du am Sonntag Abend da? --ʾMeister Eiskaltʿ (Diskussion) 13:20, 27. Jul. 2012 (CEST) PS zu 1.: Ist doch ein öffentliches Gebäude.

Erschöpfung im Urheberrecht

Hallo in die Runde, wie stark muß ein Bild/Photo bearbeitet worden sein um daraus ein neues Werk zu schaffen dessen Urheber der "Bearbeiter" ist? Gibt es dazu Gesetzte oder vielleicht Beispiele? --Alchemist-hp (Diskussion) 13:45, 27. Jul. 2012 (CEST)

Freie Benutzung Grüße --h-stt !? 14:04, 27. Jul. 2012 (CEST)

Privatfoto, 1950, Pfadfinderbewegung

Ich habe ein sehr "aussagestarkes" Foto aus den Anfängen der deutschen Nachkriegs-Pfadfinderbewegung, das einem Fotoalbum entstammt, dass mir vor mehr als 20 Jahren ein Pfadfinderbruder geschenkt hat. Dieser Fotograf ist nicht mehr unter den Lebenden und von den Dargestellten gibt es noch zwei Mittsiebziger. Ehe ich hochlade und in Wölfling einbaue - sind Probleme zu erwarten? GEEZERnil nisi bene 16:52, 27. Jul. 2012 (CEST)

Wer ist der Urheber des Fotos? -- Rosenzweig δ 17:05, 27. Jul. 2012 (CEST)
Der verstorbene Pfadfinderbruder, der mir das Album geschenkt hat. GEEZERnil nisi bene 17:11, 27. Jul. 2012 (CEST)
Dann müsstest du eine Freigabe durch seiner Erben einholen (Kinder, Frau). Besitzt alleine reicht nicht. --Bobo11 (Diskussion) 17:17, 27. Jul. 2012 (CEST)
Reicht auch nicht aus. Die beiden noch lebenden haben ein Recht am eigenen Bild, was die Erben nicht einschränken können. Deren Erlaubnis braucht er auch, oder muss diese unkenntlich machen. --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 20:42, 27. Jul. 2012 (CEST)

Bild Elke Pistor

Bei dem hochgeladenen Bild Elke Pistor steht als Urheber Benutzer:HeinzAchmed, in den Metadaten der Digicam taucht aber unter Fotograf, Urheberrechte usw. mehrfach ein anderer (Klar-)Name auf. Ist das ok so? --Alraunenstern۞ (Diskussion) 10:28, 27. Jul. 2012 (CEST)

Sieht nicht gut aus. Frag bitte den Hochlader, ob er das erklären kann. Grüße --h-stt !? 14:11, 27. Jul. 2012 (CEST)
Bei der Größe smit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von eine Webquelle herunterkopiert. Von der Fotografin B. Henschel stammen die Fotos auf Pistors Webseite. Dringend löschen! --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 15:15, 27. Jul. 2012 (CEST)
Danke. Hab mal nachgefragt (ist aber tatsächlich das gleiche wie auf der Facebook-Seite). --Alraunenstern۞ (Diskussion) 00:24, 28. Jul. 2012 (CEST)
Gelöscht. -- Rosenzweig δ 17:36, 28. Jul. 2012 (CEST)

Foto von Einar Wegener bereits verwendbar?

Hallo, ich hab gestern ein Lemma Einar Wegener angelegt und würde gern aus

http://poeticacts.homepage.dk/pix.htm

das Foto "Einar Wegener, the husband" hochladen. Einar Wegener verstarb 1931, also vor über 80 Jahren. Aber der Fotograf ... Wahrscheinlich lieber die Finger davon lassen? Obgleich gerade bei einem Intersexuellen ein Foto in seiner primären Geschlechtsrolle sehr gut wäre!

-Quoth (Diskussion) 13:50, 27. Jul. 2012 (CEST)

Ohne weitere Angaben zur Herkunft des Bildes geht das nicht. Selbst unsere großzügigsten Ausnahmen greifen erst bei Bildern, die nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurden. Ich sehe übrigens auch das Bild im Artikel als kritisch an. Im Falle eines Löschantrages würde ich es löschen. Grüße --h-stt !? 14:10, 27. Jul. 2012 (CEST)
Ist zwar nicht ganz das gewünschte, aber frag doch mal Benutzer:Paulae wegen des Artikels. Sie fotografiert für die Personenartikel bei WP häufig Gräber in Dresden. --Don-kun Diskussion 18:24, 28. Jul. 2012 (CEST)

Panoramafreiheit ja/nein?

Wie ist die Meinung zu Aufnahmen (sog. Panorama), die kein einzelnes Gebäude zeigen? Greift da weiterhin der Grundsatz mit Urheberrecht an der Architektur (dann aller abgebildeten Gebäude) und der damit verbundenen Forderung nach einer Aufnahme von einem öffentlich zugänglichen Platz, oder ist die Ansicht einer ganzen Stadt oder eines Teils davon als Landschaft zu sehen? --Luitold (Diskussion) 10:11, 29. Jul. 2012 (CEST)

Die Panoramafreiheit resultiert aus § 59 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) - Werke an öffentlichen Plätzen - und der Rechtsprechung dazu. Dabei spielt das Werk des Urhebers, aber auch die Privatspähre (vgl. Google Street View) eine Rolle. Je kleiner das betreffende Bauwerk abgebildet ist, je geringer ist der Eingriff in das durch das UrhG geschützte Recht. Sieht man also im Gesamtbild weniger als bei einer Aufnahme vor Ort oder etwa gleich viel, scheint das unproblematisch. Sieht man Dinge, die man vor Ort nicht sehen würde, greifen tendenziell die Schutzvorschriften. Wie so oft gilt wohl auch hier die Regel je geringer der Eingriff, um so geringer die Anforderungen. Ähnliches kennt man - wenngleich rechtlich an anderer Stelle geregelt - auch vom Recht am eigenen Bild. Eine abschließende Antwort wird es nicht geben. Details ergeben sich letztlich aus dem Einzelfall, was ja auch immer wieder mal die Gerichte beschäftigt. HubiB (Diskussion) 10:56, 29. Jul. 2012 (CEST)

Es gibt da ja auch noch denn Punkt, dass nennt man auch die Strassenbildfreiheit. Es geht eben da darum, dass was urheberrechtlich Geschützes nicht in jedem Fall ein Veröffentlichung verhindern kann, sondern eben nur dann, wenn bewusst das urheberrechtlich geschützte gezeigt werden will. Ich kann deswgen auch den Broadway (Manhattan), mit all seinen temporrär angebrachten urheberechtlich geschützten Werbungen fotografieren. Der geschützte Teil (also was nicht unter Panoramafreiheit fallen würde) muss aber eben dabei Beiwerk sein. Wo die Grenze zum Beiwerk ist, das ist recht fliessend und beschäftigt wirklich die Gerichte regelmässig. Auch ein Nachtpanorama von Paris kann nicht verboten werden, auch wenn darauf die Lichtinstallation des Eiffelturms zu sehen ist. Weil darauf ist er Beiwerk. Das Schlüsselwort für deine Frage ist also Beiwerk. Bobo11 (Diskussion) 14:56, 29. Jul. 2012 (CEST)

Abbildungen von Gedenktafeln

Ich bin gerade an einem neuen Artikel "Historische Stätten der Chemie" (noch im BNR). Mit einer Gedenktafel und einem Festakt würdigte die GdCh seit 2000 bisher an 10 Orten Leistungen von geschichtlichem Rang in der Chemie. Die 11. Feier für 2012 mit Aufstellung einer solchen Gedenktafel ist am 1. 10. in Radebeul. In diesem Artikel will ich zumindest die Texte der Gedenktafeln wiedergeben, wobei jedoch Abbildungen der Gedenktafeln, wie sie bereits in den jeweiligen Festakt-Broschüren veröffentlicht sind, in WP "optisch wesentlich mehr hermachen" würden. Ich vermute/hoffe, dass die Bildrechte bei der GdCH und nicht bei irgendwelchen Fotographen liegen. Frage: Was genau muss der jetzige Rechteinhaber an den Bildern wem in welcher Form genehmigen, damit die Abbildungen der Gedenktafeln in WP dürfen? (Hier darf unterstellt werden, dass die GdCH an einer Wiedergabe in WP interessiert ist, denn ein Motiv der Würdigung ist, einer "breiten Öffentlichkeit" das Wirken der damit Ausgezeichneten näher zu bringen). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:18, 29. Jul. 2012 (CEST)

Gedenk- und Hinweistafeln, die dauerhaft an öffentlichen Plätzen ausgestellt sind, sind meiner Meinung nach bei selbst erstellten Bildern von der Panoramafreiheit abgedeckt. Bei Aufnahmen bei denen die Rechte bei anderen Personen liegen gibts u.a. bei Commons entsprechende Vorlagen bzgl. Genehmigungen. Texte können sicherlich auch verwendet werden, nur auf Quellenangabe bzw. sogar als Zitat kennzeichen. Wobei bei langen Texten Zitate normalerweise nicht zielführend sind. --Luitold (Diskussion) 11:24, 29. Jul. 2012 (CEST)

Als Beispiel, die Berliner Gedenktafeln werden ohne Beanstandung in Artikeln eingebunden.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:29, 29. Jul. 2012 (CEST)
Die Gedenktafeln "sind öffentlich aufgestellt". Ich kann aber nicht zu 11 in Deutschland verstreuten Plätzen reisen, um die aufzunehmen, deshalb will ich die bei der GdCh vorhandenen Bilder nutzen.
"...gibts bei Commons entsprechende Genehmigungen..." --> bitte genauer bezeichnen oder besser konkret als Link angeben (und ich erwartete eigentlich einen Tip, welche dafür am besten geeignet wäre, um sie der GDCh konkret vorzuschlagen). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:36, 29. Jul. 2012 (CEST)
hier findest Du die entsprechenden Hinweise und Vordrucke: Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben_von_Texten_und_Bildern Luitold (Diskussion) 12:03, 29. Jul. 2012 (CEST)
«[…] Ich kann aber nicht zu 11 in Deutschland verstreuten Plätzen reisen, um die aufzunehmen, […]» Du könntest evtl. auch deinen präzise formulierten Bilderwunsch hier plazieren, dann musst du nicht selbst rumreisen. Хрюша ? ! ? ! 12:22, 29. Jul. 2012 (CEST)
Danke für den Tip: Habe ich eingetragen und auch auf die einschlägigen örtlichen WP:Treffen-Seiten einen Hinweis darauf gesetzt. Mal sehen, was da zustande kommt. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:39, 29. Jul. 2012 (CEST)

Ist das gezeigte Werk urheberrechtlich geschützt? Mit anderen Worten: Ist eine Freigabe erforderlich? --Leyo 13:28, 24. Jul. 2012 (CEST)

Zumindest das Foto fällt unter das Urheberrecht. Da das Collier von der Firma Wellendorff hergestellt wurde und das Bild vom Benutzer:Wellendorff hochgeladen, sehe ich keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Benutzer es hier einstellen und unter die genannte Lizenz stellen durfte. Eine andere Frage ist, ob man das gezeigte Collier einfach nachschmieden darf. Dem könnte zum Beispiel ein Geschmacksmusterschutz entgegenstehen. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 23:20, 24. Jul. 2012 (CEST)
Mir geht's nur darum, ob eine Freigabe notwendig ist und ob das Bild ggf. nach Commons transferiert werden kann. --Leyo 15:18, 27. Jul. 2012 (CEST)
Also ich glaub nicht dass irgend jemand hier weiss wie das mit dem geschmacksmuster in USA aussieht. Müsstest evlt mal in der en wp nachfragen.--Sanandros (Diskussion) 09:10, 29. Jul. 2012 (CEST)
Ich sehe keinen Grund, das Bild nicht nach Commons zu transferieren. Ob Geschmacksmusterschutz besteht, ist da kein Kriterium. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 22:50, 31. Jul. 2012 (CEST)

Topografische Karte von Pennsylvania 1913

Ist diese Karte hochladbar? liesel Schreibsklave® 20:16, 31. Jul. 2012 (CEST)

Auf Commons ja, für solches Material der United States Geological Survey gibt es dort sogar eine eigene PD-Lizenzvorlage: commons:Template:PD-USGov-USGS, diese sollte verwendet werden. Da die Karte vor 1923 veröffentlicht wurde, wäre sie in den USA wohl ausserdem sowieso "PD-old", selbst wenn sie nicht als Werk einer US-Behörde sowieso PD wäre. Strenggenommen könnte man sich aber fragen, ob man diese Karte in der deutschen Wikipedia einbinden darf, falls ihr Urheber vor weniger als 70 Jahren verstorben sein sollte, siehe Amtliches_Werk#Rechtslage in weiteren Ländern - amtliche Werke der Vereinigten Staaten sind ausserhalb der USA eigentlich nicht PD/gemeinfrei. Das wird hier aber meines Wissens z.B. bei NASA-Bildern bisher auch nicht berücksichtigt und von Gemeinfreiheit ausgegangen, sie werden jedenfalls eingebunden. Gestumblindi 21:27, 31. Jul. 2012 (CEST)
Danke. liesel Schreibsklave® 21:48, 31. Jul. 2012 (CEST)

argentinische Fotos

Können wir argentinische Fotos, die älter als 25 Jahre sind hier hochladen?

Auf Commons wurden einige schon gelöscht, weil Sie nach 1970 entstanden und somit noch geschützt waren, als das Copyright in den wieder auflebte (so, oder so ähnlich). Siehe zu dieser Diskussion zum Beispiel auch: commons:Commons:Deletion requests/Videla.

Grüße! --ALE! ¿…? 09:36, 26. Jul. 2012 (CEST)

Ich würde nein sagen. Es wurde schon klar genug gemacht seitens der Wikimedia Foundation dass alle Wikimedia-projekte das Urheberrecht der Vereinigten Staaten in Betracht ziehen müssen. Wenn die deutsche Wikipedia solche Bilder benutzen will (Bilder die von der URAA betroffen sind), müsste das als Bildzitat ("fair use") nach USA-gesetz OK sein - so wie die Englische Wikipedia es tut. Aber das braucht eine entsprechende Exemption Doctrine Policy. Rd232 (Diskussion) 03:14, 2. Aug. 2012 (CEST)

PD-GermanGov bei Bundeswehr Broschüren?

Hallo, gilt Template:PD-GermanGov auch für folgende Datei: BMVg_93_A5 Brosch_INTERNET_neu.pdf (kein deep link möglich: www.bundeswehr.de > Streitkräfte > Broschüren > Uniformen (.pdf)). Dürfen aus dieser PDF Datei Bilder (der verschiedenen Uniformen) extrahiert werden und hochgeladen werden, wenn sie mit dem oben genannten Template versehen werden? --Flor!an (Diskussion) 16:09, 31. Jul. 2012 (CEST)

Nein weil mit dem Abfotografieren man eine Urheberrecht bekommt das nicht als "Dokument im Amtlichen Sinne" durchgeht. Du müsstest schon selbst fotografieren gehen und dann dürfte man es hoch laden.--Sanandros (Diskussion) 19:25, 31. Jul. 2012 (CEST)
OK ich verstehe, jedoch heißt es doch auf dem Template Dieses Werk gilt [...] gemeinfrei, weil es Teil eines [...] Amtliches Werk ist, das durch eine deutsche [..] Bundesbehörde [..] veröffentlicht wurde.. Dann wären ja strenggenommen alle Datein die sich hier befinden: Category:PD_Germany auch nicht rechtens oder? --Flor!an (Diskussion) 11:59, 1. Aug. 2012 (CEST)
Ja und Nein, der Problem ist eben das Bilder in einem solchen amtlichen Werk, nur im Zusammenhang mit der Verwendung des Amtlichen Werk gestattet sind. Und du musst immer aufpassen, fremde Fotos können geschutz sein obwohl sie was gemeinfreis abbilden. Das ist bei deiner Frage auch ein Teilproblem. Und das eine Broschüre nicht zwingend ein amtliches Werk sein muss. Was als amtliche Werk ist recht gilt, wird recht eng ausgellet. Ist die Broschüre ein Gesetz, Verordnung oder Erlass? Nein es ist nur eines Visualisierung eines solchen. Das Gesetzt ist hier. Also haben wir hier gleich mehrer Probleme, 1. es ist unlar ob die Broschüre überhaupt als amtliches Werk gilt, 2. Haben wir es mit fremden Fotos zu tun 3. willst du sie nicht im Zusammenhang mit dem ggf. amtlichen Werk gebrauchen. Das gibt nun mal in der Summe ein klares Nein.--Bobo11 (Diskussion) 14:17, 1. Aug. 2012 (CEST)
Ok, danke für die Erläuterungen. :) --Flor!an (Diskussion) 14:26, 1. Aug. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Flor!an (Diskussion)

Loriot und kein Ende, hier Frage auf Wikiversity:Cafeteria#Bildzitat

Die offizielle Antwort ist jetzt vorhanden: Wikilegal/Copyright of Images in German Postage Stamps. Wie weiter? Mein Englisch ist nicht gut genug, um alles zu verstehen. Marken nach de und jeweils nach Einspruch des Urhebers löschen? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:48, 30. Jul. 2012 (CEST)

"Therefore, it is very difficult to establish general categories of works that are exempt from copyright protection. Everything will depend on the specific characteristics of a given work." Kurz: Einzelfallbeurteilung - was zur Zeit auf Commons unter commons:Commons:WikiProject Public Domain/German stamps review geschieht. Ziel ist es, auf Commons nur noch Briefmarken zu behalten, die aus Gründen gemeinfrei sind, die sich nicht auf die Argumentation "offizielles Werk" stützen, d.h. besonders Fälle, in denen der Urheber des abgebildeten Werkes vor mehr als 70 Jahren verstorben ist oder keine Schöpfungshöhe erreicht wird. Viele Briefmarken werden auf Commons daher letztendlich gelöscht werden. Persönlich würde ich diese dort gelöschten Briefmarken auch auf keinem anderen Wikimedia-Projekt hochladen, insbesondere nicht auf .de - denn hier geht's ja mal wirklich um eine fehlende haltbare Begründung für Gemeinfreiheit in Deutschland. "Marken nach de und jeweils nach Einspruch des Urhebers löschen?" wäre m.E. ziemlich seltsam - das machen wir bei anderen Werken, bei denen wir nicht pauschal von Gemeinfreiheit ausgehen, ja auch nicht. Und man kann bei deutschen Marken nicht pauschal von Gemeinfreiheit ausgehen, das scheint nun ziemlich klar zu sein. Gestumblindi 00:06, 31. Jul. 2012 (CEST)
Du hast die Disk gelesen? Was soll man daraus folgern? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 00:14, 31. Jul. 2012 (CEST)
Ich kann nicht beurteilen, ob Briefmarken-Jahrgang 1954 der Deutschen Post der DDR sich in ausreichender Weise mit den gezeigten Briefmarken auseinandersetzt, um diese als (auf Wikiversity) zulässige Bildzitate ansehen zu können. Mir kommt es aber eher zu listenartig vor, es erfolgt ja keine nähere Auseinandersetzung mit den Motiven. Gestumblindi 01:43, 31. Jul. 2012 (CEST)

Ich fasse das mal kurz zusammen: Das Gutachten wurde von der WMF in Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwälten erstellt und kommt zu dem Ergebnis, daß es auf den jeweiligen Einzelfall ankomme. Die ältere Münchener Entscheidung wird der neueren Berliner Entscheidung und dem Schrifttum gegenübergestellt. Man kommt zu dem Ergebnis, daß die Berliner Entscheidung zwar nur zwischen den damaligen Parteien bindend gewesen sei, daß sie aber angesichts der überwiegenden Meinung im Schrifttum durchaus ein Indiz für zukünftige Entscheidungen deutscher Gerichte sein könne. Es sei sehr wahrscheinlich, daß sich die Rechtsprechung dem Berliner Urteil anschließen würde. Trotzdem könne es ganz abgesehen von § 5 II UrhG Gründe dafür geben, weshalb die Abbildung einer Briefmarke auch nach deutschem Urheberrecht frei verwendet werden darf. Dafür wird insbesondere das Zitatrecht genannt (Bildzitat). Dazu sei es erforderlich, daß die Abbildung notwendig ist, damit der Leser einen Text besser oder überhaupt erst verstehe. Ob das der Fall ist, sei vom Einzelfall abhängig. Allgemeine Aussagen könne man dazu nicht treffen. Das Urheberrecht erlösche jedenfalls 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers.

Zu der unterschiedlichen Rechtslage vor und nach der Postprivatisierung enthält die derzeitige Version der Seite keine Ausführungen. Das ist aus der Sicht des Autors wohl deshalb entbehrlich, weil er mit dem Schrifttum das Münchener Urteil, auf das man sich zur Begründung dieser Differenzierung stützen müßte, methodisch angreift und deshalb verwirft. Diese Ansicht ist wohl vertretbar. Demnach hätten wir nur eine einheitliche Rechtslage für alle urheberrechtlich geschützten deutschen Briefmarken.

Bloße Listen oder Gallerien von Briefmarkenbildern sind m.E. keine Bildzitate. Dazu müßte man die Marken in "richtige" Artikel einbinden, diese Artikel müßten gegebenenfalls neu geschrieben werden – was ja durchaus möglich wäre.

Offen bleiben folgende Probleme, zu denen die Seite derzeit keine Aussagen enthält:

  • Gibt es eine Privilegierung von Briefmarken im Rahmen wissenschaftlicher Werke und wäre es möglich, diese auf Wikiversity zu veröffentlichen? (Das setzt natürlich voraus, daß wir dort tatsächlich wissenschaftlich arbeiten…)
  • Wie steht es um die DDR-Briefmarken (Übergangsrecht)?--Aschmidt (Diskussion) 01:38, 2. Aug. 2012 (CEST)
Zu der unterschiedlichen Rechtslage vor und nach der Postprivatisierung enthält die derzeitige Version der Seite keine Ausführungen stimmt so nicht ganz; die derzeitige Version geht seit dieser Ergänzung vom 1. August kurz darauf ein, wie von mir auf Wikiversity zitiert ("It appears likely that this view does not relate to, or depend on, whether or not a particular stamp was published in the official gazette of the competent ministry (pre 1995) or on a website or other publication of what is now the Deutsche Post AG as a private enterprise (post 1995)"). Gestumblindi 02:04, 2. Aug. 2012 (CEST)
Das ist richtig. Mit dem Satz meinte ich, daß ich hier eine ausführlichere Diskussion erwartet hätte. ;) Die bekommen wir leider nicht geboten. Stattdessen gibts ne große Portion "legal realism" für alle. ;) --Aschmidt (Diskussion) 02:41, 2. Aug. 2012 (CEST)

Frage: wenn die Deutsche Wikipedia Bildzitate anwenden will (z. B. für Artikel über eine Briefmarke oder Briefmarkenserie, kann ich mir das vorstellen, en:Yacht issue in deutscher Version z.B.), müsste sie nicht eine entsprechende Exemption Doctrine Policy entwerfen? Rd232 (Diskussion) 02:57, 2. Aug. 2012 (CEST)

Ja, das müsste sie. Das hätte dann eine gewisse Ähnlichkeit zu den fair use-Bildern in der englischen Wikipedia. Da die Voraussetzungen für Bildzitate aber erstens recht strikt sind und zweitens hier immer das Problem dazukommt, dass man technisch gar nicht verhindern kann, dass das Bild auch unabhängig vom Kontext, in dem es einen Zitatzweck erfüllt, zur Verfügung gestellt wird (unter Datei:... mit Bildbeschreibungsseite) und nutzbar ist, sehe ich das doch recht skeptisch. Gestumblindi 04:00, 2. Aug. 2012 (CEST)
Wir wollen hier keine Bildzitate, da sie dem Prinzip der freien Lizenzen widersprechen. Das wurde schon mehrfach klar gemacht. -- Chaddy · DDÜP 04:05, 2. Aug. 2012 (CEST)
Naja, wer ist "wir"? Aber du hast schon recht: Bisher schien die Community in der deutschsprachigen Wikipedia weitgehend dagegen zu sein (während man in der englischen eben diese fair use-Bilder hat, obwohl diese dem Prinzip der freien Lizenzen genausosehr widersprechen). Gestumblindi 04:25, 2. Aug. 2012 (CEST)
Mag ja sein, aber eine Exemption Doctrine Policy kann enthalten was die Community will. So könnte es zum Beispiel nur erlauben, dass Bilder die in Deutschland und anderswo gemeinfrei sind, aber nicht in den USA wegen dem doofen URAA, hier verwendet werden können. Das Prinzip dass alle Bilder der deutschen Wikipedia auch in den USA gemeinfrei sein müssen scheint sowieso angetastet zu sein; und man kann das mit "fair use" oft OK machen. Aber das sollte im Klartext aufgeschrieben sein. Rd232 (Diskussion) 11:35, 2. Aug. 2012 (CEST)

Bildzitate sind in einem Wiki grundsätzlich problematisch, weil jede Grafik einzeln vorliegt, man kann weder das Einbinden in bestimmte Artikel noch die Verwendung außerhalb des Wikis festlegen. Das wäre nicht zu steuern.--Aschmidt (Diskussion) 13:49, 2. Aug. 2012 (CEST)

Letzteres stimmt so nicht ganz. 1) fair-use-Material[10] auf :en ist auch strikt reglementiert; der Anspruch wird nicht einfach so akzeptiert und sobald die als Begründung angegebene lokale Nutzung entfällt, wird das Bild automatisch Löschkandidat[11]; letztlich ist es nur eine Frage geeigneter Vorlagen mit klaren Angaben. 2) was außerhalb eines Wikis passiert, ist eh kaum kontrollierbar und fällt, sofern unsere lokalen Hinweise klar genug ausfallen, in die Verantwortung der externen Nutzer. --Túrelio (Diskussion) 14:34, 2. Aug. 2012 (CEST)

Das Mantra Wir wollen hier keine Bildzitate dürfte dank der Lorioterbin kaum noch Rückhalt in der Community haben. Vielleicht ist das auch nur ein alter Zopf, der abgeschnitten werden sollte. Pro Exemption Doctrine Policy. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 14:55, 2. Aug. 2012 (CEST)

Text gesucht

Moin, hat jemand eine Ahnung, wo im Netz ich den Text zum Zitatrecht in der Urheberrechtsgesetzgebung der Nazizeit finden kann? Ich möchte eine Information gegenprüfen, nach der beispielsweise öffentlich auf Bühnen gesprochene Vorführungen von eigentlich urheberrechtlichen literarischen Texten frei waren, Radiosendungen dagegen nicht. Das hat sich ja mittlerweile geändert. Auf gedruckte Literatur kann ich im Augenblick nicht zugreifen, aber auch da hätte ich Schwierigkeiten festzustellen, wonach genau ich suchen muss. Wer was weiß, dem sei gedankt ... --Gwexter (Diskussion) 20:23, 10. Jul. 2012 (CEST)

Tarne nie deinen Rat

ist ein Palindrom.
Der deutsche Autor Herbert Pfeiffer hat Palindrome verfasst, von denen in der Liste deutscher Palindrome auch drei eingetragen waren. Nun möchte er, dass seine Autorenschaft auch jeweils benannt wird: Entweder der Verfasser wird genannt (= Herbert Pfeiffer; das bin ich) oder es wird entfernt!)
Einstweilen sind diese Palindrome entfernt worden. Siehe Versionsgeschichte. In einem Leserbrief an die FAZ vom 28. Juli 2012 beschwert er sich über das Vorgehen in der WP (... und macht ein bißchen auf sich aufmerksam ...).
Also meine Frage: Wie halten wir es mit dem Urheberrecht von Textschnipseln ? Sollten wir die Palindromliste jetzt durchsehen und alle urheberrechtsverdächtigen Texte entfernen ? Braucht es einen Warnhinweis für die Autoren und die Leser in der Liste ? Am besten in Form eines Palindroms, dafür könnte ja mal ein Preis ausgelobt werden. Goesseln (Diskussion) 23:05, 28. Jul. 2012 (CEST)

Also Grundsätzlich verwendet die WP viel Zeit um Urheberrechtsverstösse zu sichten und auch darüber zu diskutieren. Nur frage ich mich bei dem Konkreten Fall ob die eine Schöpfungshöhe haben, da man anscheinend recht wahllos Wöreter aneinander reit um ein Spiegelbild zu bekommen. Du würdest uns aber auch helfen wenn du sagen könntest aus welchem deiner Bücher (ISBN und Seite) die Sätze stammen.--Sanandros (Diskussion) 00:57, 1. Aug. 2012 (CEST)
Die drei entfernten Einträge stammen nicht von mir, ich habe den Vorgang nur über meine Beo mitbekommen. Zum literaturwissenschaftlichen Aspekt, um was es sich bei diesen Palindromen, die Herbert Pfeiffer wohl als Gedichte bezeichnet, handelt, kann ich auch nichts beitragen. Meinetwegen kann man die Pfeifferschen Satz-Konstrukte ja auch entfernen, auch wenn er sie gerne dort mit seinem Namen sähe. Meine darüberhinausgehende Frage war ja eher die, ob es noch mehr solche Wortkonstrukte in unserer Liste gibt, die wegen der 70-Jahre-Regelung noch geschützt sind, und ob wir diese selbst suchen müssen, oder darauf warten, dass sich ein Palindrom-Erb-Verwalter meldet. --Goesseln (Diskussion) 22:02, 5. Aug. 2012 (CEST)

Für diese wunderschöne Karikatur habe ich gerade einen Löschantrag gestellt. Das Problem ist, dass das Original der Karikatur zwar längst gemeinfrei ist, die durchaus gelungene Kolorierung jedoch nicht. Zumindest sehe ich hier die Anforderungen an die Schöpfungshöhe erfüllt, würde mich aber sehr um weitere oder fundiertere Meinungen freuen, gerne auch auf Deutsch in der Löschdiskussion. --AFBorchertD/B 16:41, 14. Jul. 2012 (CEST)

Twitter-Screenshot via CNN

Hab's mal so gelöst. Ist das so okay? Ggf. bitte SLA. Matthiasb (CallMyCenter)

Ich gehe davon aus, wenn ich vom Screenshot in diesem Artikel den relevanten Teil der oberen Hälfte nehme, also vom Avatar bis unterhalb der Zeile Reply..., dann ist das problemlos wg. Schöpfungshöhe? Dito, wenn ich die Avatars der Follower rausschneide und unterhalb der Uhrzeit schneide (das wäre aufgrund des Sachverhaltes aussagekräftiger)? (Und das spielt wohl keine Rolle, ob hier oder auf Wikinews?) Meinungen? --Matthiasb (CallMyCenter) 20:32, 20. Jul. 2012 (CEST)

Bild Martin Limbeck

User Bubbleify behauptet auf seiner Diskussionsseite, mit Martin Limbeck identisch zu sein. Das mag sehr wahrscheinlich sein (der Artikel sieht stark nach Eigendarstellung aus - was ein "Gschmäckle" hat, aber nicht verboten ist). Aber sicher ist das nicht, denn als "Beweis" wird lediglich die Kenntnis der URL von Limbecks Homepage präsentiert.

Problematisch ist, dass der User gleichzeitig das Limbeck-Foto hochgeladen hat - denn die Bildrechte sind unklar. Die Diskussion scheint sich im Kreis zu drehen.

Eigentlich ist es doch ganz einfach: User Bubbleify soll einfach eine Freigabeerklärung schicken, andernfalls wird das Bild gelöscht. Wie sehen das andere? --Phrontis (Diskussion) 14:50, 24. Jul. 2012 (CEST)

Slowenische Wappen

Hallo bitte meine Frage zu Wappen hier mal anzusehen und dort zu antworten. Möchte kein Crossposting machen oder die Diskussion verteilen. Danke schonmal --217.246.213.49 18:27, 25. Jul. 2012 (CEST)

Vorschlag: neue Lizenzvorlage Vorlage:Bild-PD-§134-KUG

Hiermit schlage ich vor, die folgende Lizenzvorlage einzuführen:

Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand Juli 2012) nur für folgende Werkarten zugelassen:

* Briefmarken Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.

Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!


Erläuterung:

Die vorhandene Lizenzvorlage {{Bild-PD-§-134}} bezieht sich auf das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG). Daneben existiert das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), auf das mit dieser Vorlage Bezug genommen werden soll. Es sah in seiner bis 1965 geltenden Fassung in § 5 vor:

„Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber ein Werk erscheinen lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen.“

Gemäß § 134 Satz 2 UrhG werden diese Werke 70 Jahre nach der Veröffentlichung – und nicht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – gemeinfrei.

Briefmarken gehören regelmäßig zu den Werken der bildenden Künste. Deshalb kann diese Lizenzvorlage auf Briefmarken angewendet werden, die vor mehr als 70 Jahren ausgegeben wurden, also derzeit bis zum Jahrgang 1941. Das gilt jedoch nicht, sofern der Urheber auf der Briefmarke angegeben ist.

Nur ein Teil der mit dieser Lizenzvorlage gekennzeichneten Werke ist commonsfähig. Denn Briefmarken, die am 1. Januar 1996 in Deutschland urheberrechtlich geschützt waren, sind es in den Vereinigten Staaten von Amerika heute noch. Uneingeschräkt commonsfähig sind also nur die mit dieser Vorlage ausgestatten Jahrgänge bis 1925.

Ich bitte, etwaige Bedenken gegen diese neue Vorlage so bald wie möglich geltend zu machen. Sofern ein Konsens erreicht wird, werde ich die Vorlage in den nächsten Tagen aus meinem Benutzer-Namensraum in den Vorlagen-Namensraum verschieben. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 23:33, 17. Jul. 2012 (CEST)

Gibt es irgendwelche Rechtsprechung dazu, auf die man sich stützen könnte? Bei Bild-PD-§134 mit dem LUG gab es Gerichtsurteile (Zeitungszeugen), man hat also gewisse Anhaltspunkte, nach denen man gehen konnte. Wie sieht es hier aus? -- Rosenzweig δ 22:43, 18. Jul. 2012 (CEST)

Ich habe keine Urteile gefunden. Dass Briefmarken Werke der bildenden Künste sind, wird in den Kommentaren aber anerkannt. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 14:02, 19. Jul. 2012 (CEST)

Gibt es noch Einwände gegen die neue Vorlage oder kann sie freigegeben werden? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 17:13, 20. Jul. 2012 (CEST)

Um es deutlich zu sagen und weiteren Schnellschuss-Verschiebeaktionen vorzubeugen: Hier besteht kein Konsens. Nicht angebracht finde ich auch die Art und Weise, wie hier in Hauruck-Manier ein neuer Baustein durchgedrückt werden soll. Der Entstehungsgeschichte nach (vgl. auch die Diskussion bei commons:Commons:Village pump/Copyright) handelt es sich hier um eine Art Rettet-die-Briefmarken-Baustein. Gerade das Loriot-Briefmarken-Desaster zeigt aber, dass wir mit solchen Bausteinen vorsichtig sein müssen. Beim bisherigen Briefmarken-Baustein auf Commons gab es sogar ein LG-Urteil, das nun aber durch ein Urteil eines anderen LG für uns quasi wertlos geworden ist. Und nun soll hier im Husch-Husch-Verfahren quasi im luftleeren Raum ein neuer Baustein geschaffen werden, der auf unsicherer Grundlage basiert und keinerlei breitere Debatte erfahren hat? Das kann es doch wohl nicht sein.
Wie geschrieben gibt es hierzu anscheinend keine Rechtsprechung, zumindest wurde keine genannt. Dass die Kommentarliteratur etwas dazu aussagt, habe ich auch nicht vernommen. Besagter Baustein wäre also ausschließlich unsere Rechtsinterpretation. Dabei ist mir, und hoffentlich nicht nur mir, reichlich unwohl.
Als nach wie vor nicht erledigt sehe ich auch die Frage an, wer Herausgeber ist. Ich bin kein Jurist, aber nach allem, was ich bisher von der Juristerei mitbekommen habe, sind Juristen womöglich noch schlimmere Haarspalter als Wikipedianer. Mit dem Unterschied, dass ihre Auffassungen womöglich geltendes Recht werden. Auf Commons wurde aus dem Gesetz über das Postwesen von 1969 (Bundestagsdrucksache V/3295, S. 12) zitiert: Die Befugnis des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, Postwertzeichen auszugeben, […] Briefmarken werden ausgegeben, richtig. Aber ist jemand, der Briefmarken ausgibt, ein Herausgeber? Dazu hätte ich doch gerne noch andere Meinungen, wenn vorhanden Urteile, Kommentarliteratur etc. gelesen. Und das ganze sollte sich, da es hier um mindestens 70 Jahre alte Briefmarken gehen soll, doch bitte nicht auf den Bundesminister beziehen, sondern auf seinen Vorgänger in besagter Funktion, wer auch immer 1941 und früher zuständig war. -- Rosenzweig δ 17:19, 20. Jul. 2012 (CEST)

Was hieß noch mal „wiki wiki“? Wenn die Diskussion vor drei Tagen gestartet wurde und der letzte Diskussionsbeitrag mehr als 24 Stunden zurückliegt, empfinde ich das nicht als Schnellschnuss und Hauruckaktion. Aber ich will mich darüber nicht streiten, sondern lieber auf Konsens setzen; deshalb habe ich alle von mir bereits vorgenommenen Folgeänderungen sogleich rückgängig gemacht, als du die Vorlage in den Benutzer-Namensraum zurückgeschoben hattest.

Dass es hier keine breitere Debatte gegeben hat, bedaure auch ich, aber es liegt nicht an mir. Oder vielleicht doch: Vielleicht erschien mein Vorschlag einigen als so schlüssig, dass sie dazu nichts einzuwenden hatten. Wenn das so sein sollte, dann fände ich es gut, wenn sich diejenigen nun auch zu Wort melden würden.

Zitate aus der Kommentarliteratur kann ich erst nächste Woche bringen, wenn ich wieder in die entsprechende Bibliothek komme. In den von mir konsultierten Kommentaren habe ich zwar die Kombination „§ 134 UrhG plus § 5 KUG“ gefunden, und dort stand nichts, was gegen die Anwendbarkeit auf Briefmarken spräche. Allerdings waren Briefmarken dort auch nicht eigens als Anwendungsfall erwähnt.

Zu der Frage, ob ein Unterschied zwischen „ausgeben“ und „herausgeben“ besteht, kann ich allerdings jetzt schon etwas beitragen. Wer § 43 des aktuellen Postgesetzes liest, wird feststellen: Da werden die beiden Verben synonym gebraucht. In Absatz 1 steht „ausgeben“, in Absatz 2 „herausgeben“. Das ist im Gesetzgebungsverfahren 1997 dem Bundesrat aufgefallen, und er hat in seiner Stellungnahme ([Bundestagsdrucksache 13/7774], S. 42) eine Vereinheitlichung auf „herausgeben“ angeregt, um das Missverständnis zu vermeiden, es handele beim „Ausgeben“ um eine reine Verteiltätigkeit. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag auch zugestimmt (selbe Drucksache, S. 49). Ins Gesetz hat es diese Vereinheitlichung trotzdem nicht gebracht, da sie vom Bundestag nicht aufgegriffen wurde. Aus dem Bericht über die Ausschussberatungen (Drucksache 13/8702) geht aber auch nicht hervor, dass es Kritik am Vorschlag des Bundesrates gegeben hätte. Man hat ihn offenbar als unbedeutend unter den Tisch fallen lassen. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 23:04, 20. Jul. 2012 (CEST)

Warum auch immer es keine breitere Debatte gegeben hat: Vor der Einführung eines neuen Bausteins, der eine nicht ganz alltägliche Materie beinhaltet, sollten sich doch noch einige Leute mehr äußern als nur zwei. Eine einigermaßen breite Grundlage sollte schon da sein, wenn man vorhat, etliche Dateien unter dieser Prämisse hochzuladen bzw. umzu"lizenz"ieren. Deine Ausführungen zum Thema "herausgegeben" beziehen sich nach wie vor auf die Nachkriegszeit. -- Rosenzweig δ 23:12, 20. Jul. 2012 (CEST)

Ich unterstütze das Anliegen, möglichst viele Briefmarken für die Wikipedia zu retten. Der hier vorgeschlagene Baustein kann dafür ein Baustein sein. Die Zweifel Rosenzweigs hinsichtlich der Herausgeberschaft weise ich zurück. --Historiograf (Diskussion) 15:08, 21. Jul. 2012 (CEST)

+1. Rd232 (Diskussion) 14:06, 24. Jul. 2012 (CEST)

Kurze Frage zu § 5 KUG: "Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber eine Werk erscheine lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen." Ein anderes was? Und worauf bezieht sich dieses "nicht ein anderes vereinbart"? Auf andere Gesetze oder auf etwaige Vereinbarungen zwischen Urheber und Herausgeber? --Kam Solusar (Diskussion) 17:30, 24. Jul. 2012 (CEST)

Ich verstehe das als etwas altmodisches Deutsch für etwas anderes und denke, dass es sich nicht auf andere Gesetze, sondern tatsächlich auf die von dir genannten Vereinbarungen bezieht. Aber vielleicht weiß jemand anders mehr. -- Rosenzweig δ 17:36, 24. Jul. 2012 (CEST)
Da geht es in der Tat um Vereinbarungen zwischen Urheber und Herausgeber. Wenn also bekannt ist, dass es eine solche Vereinbarung gibt, dann kann für die Briefmarke etwas anderes gelten, als dass sie 70 Jahre nach Herausgabe gemeinfrei wird. Eine entsprechende Klausel hat auch § 3 LUG, auf den sich der bekannte Baustein {{Bild-PD-§-134}} bezieht. Ich wüsste aber nicht, dass hier auf der Wikipedia jemals eine solche Vereinbarung im Anwendungsbereich der genannten Vorlage bekannt geworden wäre. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 19:54, 24. Jul. 2012 (CEST)
Ah, danke. Stellt sich für uns also die Frage, ob wir so einfach davon ausgehen können, dass im Fall der Post damals keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Wobei die Post ja damals im Staatseigentum war, vielleicht wäre es ja möglich, per Anfrage (evtl. durch den Verein) eine offizielle Antwort darauf zu bekommen. --Kam Solusar (Diskussion) 02:28, 26. Jul. 2012 (CEST)

Rosenzweig, hältst du nach den Stellungnahmen von Historiograf und Rd232 an deinen Bedenken fest? Wenn ja, bitte ich dich, dich noch einmal hier zu melden. Allerdings wäre ich dir dann auch dankbar, wenn du mir einen Hinweis darauf geben könntest, wo in der Literatur ich nachlesen könnte, ob der Reichspostminister einen Unterschied zwischen der Ausgabe und der Herausgabe von Briefmarken gemacht hat. Ich weiß nicht einmal, wie der Vorgang vor 1969 amtlich „Ausgabe“ oder „Herausgabe“ genannt wurde, zumal er damals ja nicht einmal im Postgesetz erwähnt war. Vor allem aber sehe ich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass zwischen „Ausgabe“ oder „Herausgabe“ damals ein Unterschied gemacht wurde. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 01:09, 26. Jul. 2012 (CEST)

Dass sich Histo eher gegen Bedenken wendet, bestimmte Werkgruppen für gemeinfrei zu halten, war zu erwarten, auch wenn er sich auf meine Bitte hin geäußert hat. Mir ist nach wie vor nicht wohl bei einem Vorhaben, quasi im luftleeren Raum und ohne Literatur oder Präzedenzfall einen Lizenzbaustein einzuführen, der größere Mengen von Werken betrifft. So etwas sollte ohne jeglichen Zeitdruck und ohne Drängeln geschehen, damit auch andere, die vielleicht grade nicht hier vorbeischauen, aber dennoch etwas beitragen können, sich äußern können. Es sollten dabei keine Jahre vergehen, aber ein paar Wochen würde ich die Diskussion schon laufen lassen, ggfs. setzt man einen Anti-Archivierungs-Baustein wie im obersten Abschnitt dieser Seite. Literaturhinweise kann ich dir keine konkreten geben, nur meinen oben schon genannten Eindruck, dass die Juristerei Begriffe wie Herausgeber ziemlich genau nehmen kann. Gruß -- Rosenzweig δ 16:52, 27. Jul. 2012 (CEST)
Wenn wir nicht {{Bild-PD-§-134}} schon hätten, würde ich deine Bedenken eher verstehen. Aber das Prinzip hier ist das Gleiche bei KUG wie für LUG. Meinetwegen können wir trotzdem ein bisschen warten (es wird nichts sofort auf Commons gelöscht). Rd232 (Diskussion) 03:06, 2. Aug. 2012 (CEST)

Nun sind noch einmal zwei, drei Wochen vergangen, ohne dass die Diskussion weitergegangen wäre. Konkrete Bedenken wurden nicht geäußert. Bei allem Respekt, allein ein „Eindruck“ eines einzelnen Wikipedianers von der „Juristerei“ ist aus meiner Sicht kein Grund, die Einführung dieser Lizenzvorlage weiter zu blockieren. Wenn jetzt nicht sehr bald substanzielle Einwände kommen, werde ich sie aus meinem Benutzer- in den Vorlagen-Namensraum verschieben und damit zur Benutzung freigeben. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 21:54, 18. Aug. 2012 (CEST)

Es gibt jetzt die Vorlage {{Bild-PD-§-134-KUG}}. Angepasst wurden Kategorie:Datei:Public Domain (§134 Satz 2 UrhG), Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder und Wikipedia:Bildrechte. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 18:40, 20. Aug. 2012 (CEST)

Anstatt ein bereits bestehende Vorlage anzupassen, machen wir eine neues. Das ist sehr effizient... --ıpɐɥns 16:56, 21. Aug. 2012 (CEST)

Es steht dir frei, eine Zusammenführung der beiden Vorlagen vorzuschlagen. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 18:08, 21. Aug. 2012 (CEST)