Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/09

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Eigentumsrechte Österreich

Hallo allerseits,

womöglich leicht off-topic, aber weiß eventuell jemand, wie es sich mit dem Recht am Bild der eigenen Sache in Österreich verhält? Konkret hätte ich ein paar Innenaufnahmen von österreichischen Kirchen, die ich gerne hochladen würde. Das Fotografieren war nicht verboten, aber um Erlaubnis gefragt habe ich auch nicht. In Deutschland hätte ich da womöglich Probleme wegen der unsäglichen Sanssouci-Rechtsprechung. Bin für jeden Input dankbar.

Nur zur Klarstellung: Ich weiß, dass sich Commons praktisch nicht um non-copyright-restrictions schert. Das hilft mir aber als Uploader im Zweifelsfall nicht. Ich würde mich gerne an der wirklichen Rechtslage orientieren, habe aber vom österreichischen Recht keine Ahnung.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag,

--Code (Diskussion) 09:32, 11. Sep. 2016 (CEST)

WP:BR Grüße --h-stt !? 15:09, 11. Sep. 2016 (CEST)
Da steht zu dem Problem nicht ein einziges Wort. --Code (Diskussion) 15:35, 11. Sep. 2016 (CEST)
Besser? -- Smial (Diskussion) 11:22, 13. Sep. 2016 (CEST)
@Smial: Vielen Dank, die Übersicht ist gut. Leider betrifft sie aber nur die urheberrechtliche Seite, mir ging es mehr darum, ob das Eigentumsrecht des Eigentümers des Gebäudes einer Veröffentlichung entgegenstehen kann. Bei uns in Deutschland ist das ja wegen der oben zitierten Sanssouci-Rechtsprechung der Fall. --Code (Diskussion) 11:59, 13. Sep. 2016 (CEST)
Bei Kirchen kann man wohl davon ausgehen, das Absatz 1 zutrifft, die Innenausstattung also zum Gebäude gehört und mithin von der Panoramafreiheit erfaßt ist. Nahaufnahmen evtl. vorhandener moderner Kunstwerke sollte man evtl. besser weglassen, auf Übersichtsbildern sehe ich keine Probleme. Btw.: Im Gegensatz zu staatlichen Stellen und Behörden sind nach meiner Erfahrung Kirchen eher kooperativ. Man wird eher zum Knipsen eingeladen als verscheucht. -- Smial (Diskussion) 12:57, 13. Sep. 2016 (CEST)
Es gibt auch in Österreich kein Recht am Bild der eigenen Sache. --M@rcela 13:07, 13. Sep. 2016 (CEST)
Andere Einschränkungen aber sehr wohl. --Smial (Diskussion) 13:34, 13. Sep. 2016 (CEST)
Code, ich bin zwar nicht ganz au fait über die tagesaktuelle österreichische Rechtsprechungsentwicklung, nach dem, was mir bekannt ist, stellt sich die Problematik jedoch auch teilweise dort. Aus der Rechtsprechung sei insbesondere verwiesen auf OGH 29.01.2002, 4 Ob 266/01y („Ohne Einwilligung des Eigentümers ist nicht nur das Betreten der Liegenschaft rechtswidrig, sondern auch jede Nutzung eines dadurch erlangten Vorteils […]. Auch die bloße Verwendung eines nur durch eine Eigentumsverletzung erlangten Fotos kann daher zur Unterlassung verpflichten.“); dass hier auch im Detail darauf geachtet wird, unter welchen Bedingungen der Verfügungsberechtigte den Zugang zulässt, ergibt sich etwa auch aus der dort angeführten Entscheidung Internationales Freistilringturnier (ÖBl 1995, 139). Diese Bedingungen können freilich auch konkludent vereinbart werden. Zum Komplex nach österreichischer Rechtslage vgl. Höhne, Architektur und Urheberrecht, 2. Aufl. 2014, S. 152 f., der ergänzend auf Grundlage der OGH-Rechtsprechung meint, dass nur Unterlassungs-, nicht aber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, ebenso – noch vor Preußische Gärten und Parkanlagen – Walter, Österreichisches Urheberrecht, 2008, Rn. 1736 („Ohne Einwilligung des Eigentümers ist das Betreten einer Liegenschaft rechtswidrig, und kann der Verletzte auch die Unterlassung jeder Nutzung eines dadurch erlangten Vorteils, wie etwa eines hergestellten Lichtbilds begehren“, aber ohne Schadensersatzanspruch, vgl. Rn. 1735). Die dogmatische Konstruktion ist hier mithin etwas anders, aber das würde jetzt zu weit führen. Das Verhältnis zur Panoramafreiheit ist, anders als in Deutschland (wo bei Vorliegen der Voraussetzungen der Panoramafreiheit der eigentumsrechtliche Anspruch zurückstehen muss), soweit bekannt noch nicht geklärt worden. Würde das der OGH für seine hausrechtliche Konstruktion ebenfalls so sehen, wären allerdings einige Erwägungen in der Entscheidung Riegersburg (MR 1989, 23) – wo es um die Abbildung eines Werkes der Baukunst ging – dem Grunde nach überflüssig, was also wohl eher dagegen spricht. Was die Frage der österreichischen Panoramafreiheit in Kirchen anbelangt, verweise ich auf meine Ausführungen in Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/06#Panoramafreiheit in Österreich - Geltungsbereich. — Pajz (Kontakt) 14:09, 13. Sep. 2016 (CEST)
@Pajz: Wow, danke. Das hilft doch schonmal weiter. Ich hätte nicht gedacht, dass die Rechtslage in Österreich vergleichbar mies ist, wie hier, aber das scheint wohl tendenziell der Fall zu sein. Stellt sich natürlich nur die Frage, ob das Betreten einer offenen Kirche "Ohne Einwilligung des Eigentümers" erfolgt, oder nicht. Ich glaube, nach dem was Du geschrieben hast werde ich wohl einfach mal versuchen, mit den jeweiligen Kirchengemeinden in Kontakt zu treten und mir eine Zustimmung zu holen. Das wird wohl die sicherste Lösung sein. Danke Dir nochmal für die fundierte Antwort! --Code (Diskussion) 15:31, 13. Sep. 2016 (CEST)
Man muß hier Panoramafreiheit und Recht am Bild der eigenen Sache auseinanderhalten. Ersteres betrifft Kunstwerke, Zweiteres beliebige Objekte, die kein Kunstwerk darstellen. --M@rcela 19:39, 13. Sep. 2016 (CEST)
Ja, deshalb sagte ich oben ja auch, dass meine Frage hier leicht off-topic ist. --Code (Diskussion) 06:56, 14. Sep. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Code (Diskussion) 07:46, 16. Sep. 2016 (CEST)

Bild Max und Moritz

Sehr geehrte Damen und Herren Wir sind vom städtischen Kindergarten Wilhem-Busch in Ichenhausen und haben uns vorgestellt folgendes Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:MaxMoritz.jpg als unser offizielles Logo zu verwenden. wissen Sie an wen ich mich diesbezüglich wenden muss?

Mit freundlichen Grüßen Feistle Sonja Wilhelm.busch@kita.ichenhausen.de (nicht signierter Beitrag von 79.206.135.83 (Diskussion) 08:04, 2. Sep. 2016 (CEST))

An niemanden, einfach machen. Der Lizenzbaustein auf der Bildbeschreibungseite enthält die genaue Begründung. --Magnus (Diskussion) 08:21, 2. Sep. 2016 (CEST)
Im Zweifel an einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Mit Blick auf Wikipedia kann lediglich gesagt werden, dass hier davon ausgegangen wird, dass kein urheberrechtlicher Schutz einer Nutzung im Wege steht, weil der Urheber – als der hier Herr Busch angenommen wird – hinreichend lange tot ist (70-jährige urheberrechtliche Regelschutzfrist ab Tod des Urhebers). Weitere Rechte werden hier aus unterschiedlichen Gründen regelmäßig nicht geprüft. Hingegen liegt m.E. etwa auf der Hand, dass bei der beabsichtigten Nutzung auch allfällige markenrechtliche Ansprüche zu prüfen sein werden. Dies kann und darf an dieser Stelle allerdings nicht erfolgen (vgl. den Artikel Rechtsdienstleistung). — Pajz (Kontakt) 09:48, 2. Sep. 2016 (CEST)
Hier zwar Off topic, aber wenn ich auf das Ende sehe:
würde ich bei einer Kita mit einem solchen Logo davon ausgehen, dass sie nicht alle Körner in der Mühle hat. --Baba66 (Diskussion) 14:03, 2. Sep. 2016 (CEST)
@Baba66: du hast aber schon gelesen, um welches Bild konkret es ging? --Quedel Disk 08:36, 4. Sep. 2016 (CEST)
Klar habe ich das. Nur halte ich die «Freche Kinder nehmen ein böses Ende»-Pädagogik nicht mehr für zeitgemäß. --Baba66 (Diskussion) 08:45, 4. Sep. 2016 (CEST)
Ein wenig schwarze Pädagogik muss sein ;-) --Elektrofisch (Diskussion) 09:44, 5. Sep. 2016 (CEST)

Standard-YouTube-Lizenz

In wie weit ist die Standard-YouTube-Lizenz mit Wikimedia-Projekten kompatibel? --1971markus ⇒ Laberkasten ... 03:19, 4. Sep. 2016 (CEST)

Überhaupt nicht. Die Standard-Lizenz erlaubt zwar das Reproduzieren und Zeigen (damit Videos auf anderen Seiten eingebettet werden können), jedoch keine Bearbeitung. Ungeachtet bleiben gemeinfreie Werke, diese können u.U. mit Wikimedia-Projekten kompatibel sein (Zitat aus dem Almanach: „Der Schutz dauert bis 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik, § 65 II UrhG.“). --Quedel Disk 08:34, 4. Sep. 2016 (CEST)
Danke für die Antwort, ich war über einen YouTube screenshot gestolpert und war mir nicht sicher ob Freigaberklärung anfordern oder als URV schnelllöschen lassen... (siehe: commons:File:Thumbnail eines der Videos von ConCrafter.jpg). LG --1971markus ⇒ Laberkasten ... 23:31, 5. Sep. 2016 (CEST)

Datei:Devuan-Jessie-Screenshot.png

Es handelt sich um einen Screenshot des MATE-Desktops von Devuan. Laut Webseite ist Devuan "Generally similar to Debian and aligned with the GNU project". https://devuan.org/os/legal/software-licenses Welche Lizenz wäre dafür einschlägig?

Hallo Matthiask de, ich denke, dass diese Grafik einfach gemeinfrei ist, weil sie keine ausreichende Schöpfungshöhe aufweist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:52, 7. Sep. 2016 (CEST)
Naja, wenn man sich mal die Icons und Grafiken darauf ansieht, wäre ich mir da nicht so sicher. Jedenfalls haben wir auf Commons etliche Icons die weniger ausgefeilt sind und trotzdem einer CC-Lizenz bedürfen. Eine vernünftige Lizensierung wäre da in jedem Fall sinnvoller.
Gab es nicht irgendwo mal eine Hilfeseite, die die üblichen Software-Lizenzen in hier verwendbare Bausteine übersetzt? //Martin K. (Diskussion) 10:41, 7. Sep. 2016 (CEST)
Für Debian verwenden die auf Commons diesen Baustein:
{{free screenshot|license={{GPL}} }}
Wenn Devuan als Ganzes auch unter der GNU-licence steht, sollte das eigentlich hier auch passen. // Martin K. (Diskussion) 10:46, 7. Sep. 2016 (CEST)

File:Römischer Weihestein Friedhof Grödig.jpg

Die Commons-Datei ist imho identisch mit einer Abblidung aus der Epigraphischen Datenbank Clauss/Slaby. Ist das i.O. so unter dem Gesichtspunkt der dortigen Nutzungsfreigabe für wiss. Zwecke? Α.L. 09:42, 7. Sep. 2016 (CEST)

Ich frage mich gerade, was war als erstes da? Das Commons-Foto aus 2007 in voller Aufllösung mit EXIF-Daten oder die kleine Variante, unbekanntes Datum, auf db.edcs.eu? Ich tendiere zur ersterem. — Raymond Disk. 09:50, 7. Sep. 2016 (CEST)

Fotos und Zeichnungen aus Zeitschrift, die Anfang des 20. Jahrhunderts veröffentlicht wurde

Können Fotos und Zeichnungen aus einer Zeitschrift verwendet werden, wenn diese Zeitschrift in digitaler Form (PDF) von einer Universität bereitgestellt wird? Die neuste Ausgabe von den gemeinten Heften ist von 1908. Somit sollten doch selbst bei nicht eindeutig feststellbarem Todesdatum des Autors mehr als 100 Jahre vergangen sein. Jetzt ist die Frage, wer das Urheberrecht hat? Der (vermutlich) tote Autor, der Zeitschriftenverlag, die Universität, die gescannt hat? --2A02:810D:2CC0:840:DDC4:F93:C9B0:6BE3 11:50, 8. Sep. 2016 (CEST)

Das Urheberrecht liegt immer beim Autor (Photographen, Zeichner), bzw. nach dessen Ableben bei seinen Erben. Der Verlag besitzt, wenn überhaupt, eine vollumfängliches Nutzungsrecht. Trotzdem wäre letzter wohl die erste Anlaufstelle, um die Namen und Lebensdaten der Urheber zu ermitteln.
Sollten sich diese trotz ernstzunehmender Versuche wirklich nicht mehr ermitteln lassen, könntest Du die Bidler trotzdem hier lokal hochladen und Dich auf die pragmatische 100-Jahre-Regel berufen, die wir hier in der deutschen Wikipedia für solche Fälle haben. // Martin K. (Diskussion) 12:08, 8. Sep. 2016 (CEST)
Nach meinen Erfahrungen kann man den Versuch auch lassen. 2 Kriege, zahlreiche Besitzerwechsel, zwischengeschaltete heute aufgelöste (Bild-)Argenturen, die Tendenz geschäftliche Korrespondenz von Zeit zu Zeit dem Altpapier zu übergeben, Auflösung von Negativsammlungen ... machen solche Versuche nahezu zwecklos. Du kannst ja mal versuchen die Rechteinhaber von Bildern des Bundesarchivs die über den Zwischenschritt ADN dort und von dort in der WP gelandet sind nachzuvollziehen. Noch spaßiger wenn auch noch der Fotograf unbekannt ist.--Elektrofisch (Diskussion) 12:16, 8. Sep. 2016 (CEST)
Auch wenn die Erfolgsaussichten nicht berauschend sind, man muss es trotzdem versuchen. Nicht ist ärgerlicher als wenn der Fotograf eigentlich bekannt wäre (Mit allen Lebensdaten versteht sich), dass ein Dummkopf es nur nicht neben dieses eine Bild geschrieben hatte. Hatte ich auch schon, dass ein Foto im Zeitungsartikel über das Buch als anonymes Werk erschien, im Buch aber mit Nennung des Fotografen. Und in dem Fall wäre die Kontrolle, ob dieses Bild auch im Buch vorkommt, sicher nicht zu viel verlangt.--Bobo11 (Diskussion) 14:34, 8. Sep. 2016 (CEST)
Du sprichst das Problem der Verwaisten Werke an. Wikipedia nimmt Urheberrechte ernst. Ernster als Andere, nicht zuletzt deshalb weil wir ja Werke nicht nur selbst nutzen, sondern bei allen Inhalten versichern dass jeder Dritte sie zu beliebigen Zwecken übernehmen darf. Damit wir damit glaubwürdig sind, müssen wir großen Aufwand treiben. Trotzdem haben wir uns für einige Bereiche pragmatische Regeln gegeben, die 100-Jahre-Regel hat Martin oben schon genannt. Unter noch engeren Umständen könnte auch noch die Ausnahme für vor 1923 veröffentlichte Bilder greifen. Grüße --h-stt !? 14:25, 8. Sep. 2016 (CEST)
Im konkreten Fall befinden sich diese Fotos im Fließtext und sind lediglich mit einer Bildunterschrift versehen. Weder in den Heften selbst noch in der Jahresstichpunktübersicht gibt es ein spezielles Quellenverzeichnis für die Fotos. Der jeweilige Artikel, der die Fotos umgibt, trägt den Nachnamen des Autors. Unter den Zeichnungen (Tafeln) steht der Verlag, bei dem sie in Druck gegangen sind. Beispielsweise „Lithogr. Anstalt. v. F. Wirtz, Darmstadt“, 1905. Im anderen Fall von 1907 ist der Scan sehr unleserlich, sodass man den Namen der Lithogr. Anst. nicht erkennen kann. Die Zeitschrift wechselte 1918 den Verlag, der wiederum bis 2011 publizierte und dies nach mehrfachem Hin und Her wohl seit 2012 wieder tut. Die Zeitschrift wurde inzwischen mit zwei anderen Zeitschriften kombiniert. Die Webseite des Verlags scheint aber offline zu sein. Ein anderer Artikel aus der Zeitschrift zum Beispiel, ist im Januar 1897 veröffentlicht worden. Der Autor ist laut Internetrecherche vermutlich 1948 verstorben. Ich denke, ich soll jetzt annehmen, dass diese Fotos in den Fließtexten zu den jeweiligen Autoren gehören, weil es keinen anderen Nachweis gibt oder? --2A02:810D:2CC0:840:193:D00D:E5B2:E0F7 15:17, 8. Sep. 2016 (CEST)

Verwendung von Fotos aus Buch

Können prinzipiell Fotos aus einem Buch verwendet werden, wenn:

  • das Buch, in dem sie abgedruckt worden sind, von 1981 ist
  • die Fotos selbst von etwa 1900–1909 stammen
  • der Fotograf namentlich bekannt und nachweislich 1928 gestorben ist

Danke für die Klärung. --2A02:810D:2CC0:840:DDC4:F93:C9B0:6BE3 17:26, 9. Sep. 2016 (CEST)

Ehrlich gesagt ist mir schleierhaft, wie Du auf diese Zahlen kommst? Sind das die Eckdaten der oben genannten Buches? Eine allgemeine Regel ist das nicht! // Martin K. (Diskussion) 17:31, 9. Sep. 2016 (CEST)
Es handelt sich in diesem Fall um ein Buch, das nichts mit der obigen Zeitschriftenfrage gemeinsam hat. Das besagte Buch (1981 nachweislich erschienen) enthält Fotos, die mit dem Namen des Fotografen und dem ungefähren Aufnahmejahr (etwa 1905 bzw. vor 1910) gekennzeichnet sind. Der Fotograf ist 1928 nachweislich gestorben. Ich entschuldige mich für die ständige Fragerei, aber lieber einmal mehr fragen, als einmal URV. --2A02:810D:2CC0:840:193:D00D:E5B2:E0F7 18:16, 9. Sep. 2016 (CEST)
Das ist gar nicht so einfach, wie es vorderhand scheinen mag, aber, soweit ersichtlich, trifft das zu. Kommt den Fotografien Werkschutz zu, endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, sodass die Bilder gemeinfrei sind. Genießen die Fotografien nach heutigen Maßstäben „nur“ Schutz als einfache Lichtbilder, gilt Folgendes: Wenn Sie vor ~1966 erschienen sind, ist die Schutzdauer heute ohnehin abgelaufen (§ 72 III UrhG). Aber wenn sie nicht vor 1966 erschienen sind, wäre der Schutz nach dem zunächst anzuwendenden § 26 Satz 2 KUG 25 Jahre nach dem Tod des Urhebers ausgelaufen. Damit wären sie bei Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes bereits schutzlos gewesen. Ein Wiederaufleben des einfachen Lichtbildschutzes wurde seitdem nicht vorgesehen. — Pajz (Kontakt) 18:52, 9. Sep. 2016 (CEST)
In Frage kommen würde ja auch noch ein Schutz der editio princeps, wenn die Fotos in dem Buch erstmals veröffentlicht wurden, aber auch dieses 25-jährige Leistungsschutzrecht wäre bei einer Erstveröffentlichung 1981 inzwischen abgelaufen. Gestumblindi 20:35, 9. Sep. 2016 (CEST)

Artikel melden, gibt es keine solche Funktion?

Dieser Artikel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Musth

wurde von Wilderern oder Zirkusleuten geschrieben und gibt nicht das wieder, was Sache ist. Einzige Quelle ein Jagdbuch. Ist das ein Jagdartikel?

Angesichts der aktuellen UN-Meldungen ist dieser wikipedia-Artikel unter aller Sau!

Teoderik Vonschwarz (nicht signierter Beitrag von 94.222.51.21 (Diskussion) 22:09, 10. Sep. 2016 (CEST))

Soll diese "Anfrage" ernst gemeint sein? --Magnus (Diskussion) 22:32, 10. Sep. 2016 (CEST)

Christopher McCandless

Kann sich bitte jemand zu Datei Diskussion:ChristopherJohnsonMcCandless.png äußern? Nach meinem bisherigen Verständnis dürfte die Datei hierzuwiki nicht nutzbar sein. Danke -- Lord van Tasm «₪» ‣P:MB 14:50, 17. Sep. 2016 (CEST)

@Jonas Dralle: Damit liegt Lord van Tasm richtig. Da dieses Bild sehr jung ist und der Photograph (Christopher McCandless selbst) erst 1992 verstorben ist, steht dieses Bild noch 46 Jahre unter dem Schutz des Urheberrechts. Wir könnten es daher nur dann nutzen, wenn uns die Erben McCandless' dafür eine Freigabe erteilen. Ihr könnte das ja gerne mal versuchen – meiner Einschätzung nach dürfte das durchaus Erfolgschancen haben.
Bis es aber so weit ist, ist das Bild leider eine Urheberrechtsverletzung. Ich habe daher einen Schnelllöschantrag gestellt. // Martin K. (Diskussion) 10:11, 22. Sep. 2016 (CEST)
Und wenn es dann soweit ist, können wir das Bild aufgrund des Eintrags Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit#Datei:ChristopherJohnsonMcCandless.png dann wiederherstellen ein lächelnder Smiley  --Flominator 12:07, 23. Sep. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Flominator 12:07, 23. Sep. 2016 (CEST)

Fotos der OÖ Landesregierung

Eine Frage zu folgendem Foto https://www.land-oberoesterreich.gv.at/164800.htm als Beipiel von vielen Fotos: HiIer steht der Hinweis Bei der Weiterverwendung sind die Urheberrechte des Landes Oberösterreich zu wahren und entsprechende Quellennachweise anzuführen. und als Quelle: Land OÖ/Sandra Schauer - ist das eine freie Lizenz oder ist das für uns nicht brauchbar. --danke im Voraus K@rl 21:30, 10. Sep. 2016 (CEST)

Ich sehe nirgends eine freie Lizenz. Der Hinweis ist wohl auf die Verwendung in Presse usw. gemünzt. Das reicht uns aber nicht. -- Rosenzweig δ 23:27, 10. Sep. 2016 (CEST)
Sorry, wo siehst du einen Hinweis auf Presse? - es ist doch generell von Weiterverwendung die Rede. --K@rl 09:22, 11. Sep. 2016 (CEST)
Hallo K@rl, die Presse kann eben unter bestimmten Umständen urheberrechtlich geschütztes Material verwenden, zum Beispiel in Deutschland nach § 50 UrhG. Falls eine solche Schranke nicht greift, "sind die Urheberrechte des Landes Oberösterreich zu wahren". Das bedeutet, dass das Bild wohl eher nicht frei für jegliche Nutzung ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:32, 11. Sep. 2016 (CEST)
@Karl Gruber: Das, was da steht, ist im Endeffekt eine Nullaussage: Die Urheberrechte sind nämlich immer zu wahren und ein Quellennachweis ist immer anzubringen – egal ob das Bild nun unter einer proprietären oder unter einer freien Lizenz genutzt wird oder eine der Schranken des Urheberrechts zur Anwendung kommt. Und zu letzteren gehört eben auch das Presseprivileg nach § 42c des Österreichischen Urheberrechts, auf das sich Rosenzweig vermutlich bezieht dass aber für die Wikipedia keinerlei Bedeutung hat.
Kurz: Das was da steht ist keine Lizenz sondern eine Selbstverständlichkeit. Für uns ist die Lage daher nicht anders, als wenn da gar nichts stünde. Aber vielleicht wäre das ja mal ein guter Ansatz, um das Land Oberösterreich anzuschreiben um um einer Generalfreigabe| für alle Fotos zu bitten, an denen sie selbst ein vollumfängliches Nutzungsrecht halten (nur dann dürfen die das nämlich). // Martin K. (Diskussion) 09:38, 11. Sep. 2016 (CEST)
Eine sehr gute Idee. Natürlich haben Landesregierungen und Politiker ein Interesse daran, dass ihre offiziellen Fotos veröffentlicht und verbreitet werden. Es wird bei dieser Verbreitung aber nur an die Presse und ihre Bedürfnisse gedacht, nicht an ein Medium wie Wikipedia mit ihren freien Lizenzen. Warum es so schwierig ist, eine CC-Lizenz von den Pressestellen zu erhalten, liegt wohl daran, dass sich niemand dort damit wirklich auskennt. Es ist wahrscheinlich auch mit den Fotografen nichts in dieser Richtung vereinbart worden. Da wäre noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten.
Bei den "Landtagsprojekten" werden alle Landtagsabgeordneten von Wikipedianerinnen und Wikipedianern speziell unter einer freien Lizenz fotografiert. Solche Aktionen fanden auch im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament statt. Dabei wird mit jedem Abgeordneten darüber gesprochen, warum diese Fotoaktion durchgeführt wird und die Pressefotos nicht ausreichen, vor allem auch in Hinblick auf die Lizenzen. Bei diesen Gesprächen kommt oft zur Sprache, dass die Abgeordneten selbst nicht gerne ihr Bild völlig frei geben wollen. Sie befürchten unter Anderem eine (unvorteilhafte) freie Bearbeitung wie sie in der CC-Lizenz erlaubt ist. --Regiomontanus (Diskussion) 12:32, 11. Sep. 2016 (CEST)
danke, habe ich soeben gemacht.--K@rl 13:49, 11. Sep. 2016 (CEST)
Wichtig bei allen Verhandlungen ist der klare und deutliche Hinweis auf die geforderte freie kommerzielle Nachnutzbarkeit. Für wirklich freie Nachnutzungen ist das eine notwendige Voraussetzung, für sehr viele Urheber jedoch die entscheidende Bedingung, Bilder eben nicht freizugeben. --Smial (Diskussion) 13:04, 13. Sep. 2016 (CEST)

Flickr-Bilder

Hallo Gemeinde, ich hoffe ich bin hier richtig. Irgendwo in der weiten Wiki-Welt hatte ich mal eine Seite gefunden, auf der eine Anleitung war, um Flickr-Bilder einzubinden, so sie denn eine geeignete Lizenz haben. Und wenn ich mich recht entsinne, gabs da auch eine Anleitung oder Vorlage, wie man im Falle einer ungeeigneten Lizenz den Hochlader anschreiben kann, ob er das ändern würde. Diese Seite finde ich nicht mehr, oder ich stelle mich grade einfach zu doof an...

Speziell geht es mir um solche Bilder wie hier oder hier, die, wenn ich das richtig sehe, alle (noch) nicht wikitauglich sind.

Danke für euer Interesse, viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 10:02, 13. Sep. 2016 (CEST)

@Maddl79: Auf Commons gibt es für solche Freigabeanfragen Vorlagen in allen möglichen Sprachen. Wichtig ist dabei aber, dass derjenige der die Freigabe erteilt entweder selbst der Urheber des Bildes ist, um das es geht, oder aber die vollumfänglichen Nutzungsrechte daran besitzt.
Im Hinblick auf die Photos der Lake-Placid-Karten, bezweifle ich aber, dass auf den Flickr-Nutzer, der die da hochgeladen hat eines von beidem zutrifft. Schließlich geht es bei diesen Bilder weniger um die Reproduktionsaufnahmen (die fällt im Zweifel eh unter PD-Art, sondern vielmehr um die Grafiken und Illustrationen die da reproduziert werden. Und deren Rechte dürften bei dem Zeichner liegen, der sie erstellt hat, bzw. beim Olympischen Kommitee, das damals die Spiele ausgerichtet und die Lizenzen für solche Merchandising-Prdukte vergaben hat. Das macht es natürlich nicht unmöglich eine Freigabe zu erwirken – es dürfte aber mit einiger Recherche- und Überzeugungsarbeit verbunden sein. // Martin K. (Diskussion) 11:36, 13. Sep. 2016 (CEST)
@Martin Kraft: Vielen Dank für deine Antwort. Das mit den Karten hab ich schon befürchtet. Ich würde das Foto von dem Maskottchen-Kostüm im Museum vielleicht eher als geeignet ertrachten ([1]), um umlizenziert zu werden; ständen denn da deiner Meinung nach die Chancen besser? Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 11:48, 13. Sep. 2016 (CEST)
Nur insofern, dass Du für dieses Maskotschen lediglich eine Abbildungsfreigabe und keine vollständige Freigabe des gesamten Werkes benötigst. Nichtsdestotrotz müsste diese vom Rechteinhaber an diesem Maskotschen kommen. Eine Erklärung des Fotografen wäre zudem noch notwendig, reicht da allein aber leider nicht aus. // Martin K. (Diskussion) 11:56, 13. Sep. 2016 (CEST)
Ah ok, alles klar. Das sieht dann wohl eher schlecht aus. Na vielleicht kommt ja irgendwann mal ein freies Bild daher, solange muss unser Artikel eben erstmal unbebildert bleiben. Vielen Dank für deine Auskünfte, viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 12:09, 13. Sep. 2016 (CEST)

Persische Miniaturen

Hallo ich wollte fragen, ob man persische Miniaturwerke aus dem 19ten Jahrhundert hochladen darf. Der Autor ist leider unbekannt, aber das Werk über 100 Jahre alt. --VenusFeuerFalle (Diskussion) 17:55, 13. Sep. 2016 (CEST)

Bitte lies mal Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind durch. Wenn du danach immer noch der Meinung bist, dass Du die Verantwortung übernehmen kannst, dann kannst du es auf de: (nicht commons!) hochladen. Du solltest dir deine Sache aber sicher sein, dass der Urheber nicht mehr ermittelbar ist.--Bobo11 (Diskussion) 20:20, 13. Sep. 2016 (CEST)
"19. Jahrhundert" und "über 100 Jahre alt" ist dabei etwas unspezifisch. Das späte 19. Jahrhundert kann noch problematisch sein; aber ein Bild von z.B. 1830 könnte man natürlich auch bei unbekanntem Urheber auf Commons hochladen (wenn es damals auch veröffentlicht wurde, bzw. jedenfalls erstmals veröffentlicht vor 1923, sonst könnte es noch Probleme mit einem Schutz in den USA geben bzw. bei Erstveröffentlichung eines im Grunde gemeinfreien Werks vor weniger als 25 Jahren auch in Deutschland, siehe editio princeps (Urheberrecht)). Gestumblindi 22:55, 13. Sep. 2016 (CEST)

Darf ich diesen Zeitungsartikel scannen und im Artikel verwenden? (erl.)

Auf dieser Seite [2] habe ich ein Bild bzw. einen ganzen Zeitungsartikel gefunden ("Unsere Europameisterin"), den ich sehr gerne per screenshot ausschneiden, auf Commons hochladen und dann in einem Artikel verwenden würde. Kann mir bitte jemand von Euch behilflich sein, die Rechtslage einzuschätzen? Die Zeitung aus dem Jahr 1931 wurde von der Österreichischen Nationalbibliothek digitalisiert. Vielen Dank für jede Hilfe! --Maimaid (Diskussion) 20:02, 13. Sep. 2016 (CEST)

1931? Das wird kritisch. Das ginge nur wenn du den Urheber des Fotos kennst, und der genügend lange Tod ist (Aktuell müsst er/sie 1945 oder früher verstorben sein). --Bobo11 (Diskussion) 20:15, 13. Sep. 2016 (CEST)
@Bobo11: Vielen Dank für die schnelle Antwort; wir sehen uns auf der WikiCon! Viele Grüße --Maimaid (Diskussion) 08:56, 14. Sep. 2016 (CEST)
Wenn der Artikel bei „Anno“ digitalisiert ist, würde ich ihn einfach bei den Weblinks oder bei den Einzelnachweisen im WP-Artikel verlinken, dann kann sich jeder das Foto ebenfalls ansehen. --Regiomontanus (Diskussion) 18:12, 14. Sep. 2016 (CEST)

Maskottchen

Inspiriert durch Roni von Benutzer:Maddl79 habe ich im hiesigen Archiv nach Maskottchen gesucht:

Meine Fragen:

  1. Wer hat nun Recht?
  2. Muss gefühlt jedes Bild aus Kategorie:Maskottchen gelöscht werden, sofern der Urheber keine 70 Jahre verstorben ist, es nicht bleibend im öffentlichen Raum steht und Schöpfungshöhe besteht?
  3. Sollten wir Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos und eigene Nachzeichnungen (Marken, Cover, Comicfiguren, …) vielleicht um das Wort "Maskottchen" erwähnen?

Danke und Gruß, --Flominator 13:56, 15. Sep. 2016 (CEST)

  • Es gibt ja nicht nur die zwei Optionen gemeinfrei oder löschen, sondern eben auch die Möglichkeit eine Freigabe bzw. Abbildungsfreigabe einzuholen. Da im Falle von Fotos dreidimensionale Objekte eine Abbildugnsfreigabe ausreicht und diese bei weitem nicht so weiterreichende Rechte einräumt, wie eine CC-Freigabe, ist das durchaus eine realisitsche Option.
  • Angesichts der jetzt seit fast drei Jahren geltenen Rechtsprechung des BGH sehe ich eigentlich keine, Möglichkeit diese Maskotchen unterhalb der Schöpfungshöhen-Schwelle anzusiedeln. Schließlich erreichen diese i.d.R. mindestens die Schöpfungshöhe des damals verhandelten Geburtstagszuges. Es wäre daher ziemlich widersinnig, wenn wir vergleichbare Logos löschen, bei den Kostümen und Plüschtieren aber so tun, als seien sie frei von Rechten.
  • Im Bereich von Comic-Figuren verlangen wir ja schon lange entsprechende Freigaben. Was letztlich der Grund dafür ist, dass wir in den Artikel zu Donald Duck, Tim und Struppi oder Asterix keine vernünftigen Bilder verwenden können, sondern mit dem vorliebnehmen müssen, was unter die Panoramafreiheit fällt. Ich sehe keinen nennenswerten Unterschied zwischen diesen Figuren und Maskottchen? // Martin K. (Diskussion) 14:18, 15. Sep. 2016 (CEST)
Die Option "Abbildungsfreigabe" war mir so nicht bewusst, das sollten wir wirklich noch in WP:BR aufnehmen. --Flominator 19:31, 15. Sep. 2016 (CEST)

Biografie Franz Roth, Fotograf / Cross-wiki upload filter

Hallo, ich habe die Biografie zu Franz Roth, Fotograf für wikipedia erstellt. Gerne würde ich die Biografie um eine Fotografie aus meinem Archiv ergänzen. Leider gibt es ein Problem mit dem "cross-wiki upload filter". Was kann ich tun?

Mit freundlichem Gruß,

Thea Roth (08:53, 14. Sep. 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

@Thea Roth: Hilft dir das Wikipedia:Bildertutorial weiter? --Flominator 12:32, 15. Sep. 2016 (CEST)
Du hast "Fotografie aus meinem Archiv" geschrieben. Was ist das für ein Bild, wie ist es in dein Archiv gekommen, wer hat das Bild fotografiert, zu was für eine Art Computerdatei (ich vermute mal, dass das Bild ursprünglich auf einem Film aufgenommen war) ist es geworden? Es kann nämlich sein, dass der Cross-Wiki-Uploadfilter so funktioniert hat, wie er soll. Extrem viele und noch mehr Menschen, die Bilder auf die Wikipediaserver laden, achten absolut nicht auf urheberrechtliche Rahmenbedingungen. Aufgrund der Masse, die nicht mehr einzeln händisch geprüft werden kann (fünfstellige Zahlen an Uploads, vierstellige Zahlen an darauf folgendem Löschungen wegen Urheberrechtsproblemen, ich weiß jetzt nicht ob pro Tag oder pro Woche) gibt es automatisierte Prüfschritte (dieser Crosswiki-Filter ist einer), die den Upload mancher Bilder verhindern, weil es höchstwahrscheinlich um eine urheberrechtlich problematische Datei handelt. Man kann diesen Filter umgehen, ist dann aber dazu gezwungen, sich etwas gründlicher mit der Datei auseinanderzusetzen (und die Hilfe dafür kannst Du dir sehr gerne hier erfragen. :-) ). Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 23:12, 16. Sep. 2016 (CEST)

Bitte um Unterstützung

Hallo Zusammen, ich bitte um Unterstützung bei dem Bild Petra Morsbach Ich vermute einmal stark eine Urheberrechtsverletzung, da das Bild auf der Seite www.kulturallmende (nach unten zur Biografie von Petra Morsbach skrollen) unter Copyright Susanne Geier bereits verwendet wird. Meine sehr begrenzten Englischkenntnisse lassen mich bei Commons verzweifeln. Was wären in diesem Fall die richtigen Schritte? Vielen lieben Dank für die Hilfe und Grüße --Silke (Diskussion) 12:46, 17. Sep. 2016 (CEST)

Da das Bild hier wesentlich höher aufgelöst ist spricht viel dafür, dass die Fotografin es hier selber hochgeladen hat. Sprich sie doch mal auf Ihrer Diskussionsseite an. --Magnus (Diskussion) 13:09, 17. Sep. 2016 (CEST)
Danke Magnus für Deine Einschätzung, die Benutzeransprache habe ich gerne übernommen. Nun warten wir einmal auf eine Reaktion. Viele Grüße --Silke (Diskussion) 14:26, 17. Sep. 2016 (CEST)

Zweimal Bild-Freigabe?

Wenn ein Bild in Kleinstformat schon hochgeladen und freigegeben wurde, muss ich dann nochmal eine Freigabe erbitten, wenn ich dasselbe Bild in größerem Format hochladen will? Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 10:54, 30. Sep. 2016 (CEST)

@Andrea014: Da eine CC-Lizenz i.d.R. das Werk und nicht die Datei betrifft ist eine erneute Freigabe eigentlich nicht nötig, wohl aber das Eintragen des OTRS-Bausteins. Und da der nur von Support-Team-Mtgliedern gesetzt werden darf, solltest Du denen einfach einen kurzen Hinweise auf das neue und das bisherige Bild schicken. Wir überprüfen dann das ursprüngliche Ticket und melden uns falls es doch noch Fragen geben sollte.
Da viele OTRSler hier mitlesen kannst Du uns auch einfach hier das Bild verlinken. Also: Um welches Bild geht's? // Martin K. (Diskussion) 11:05, 30. Sep. 2016 (CEST)
Zum Beispiel dieses hier. Das würde ich gerne in den Artikel über Catherine David einfügen (und den Artikel wenn ich später die Zeit finde, ein wenig ausbauen), weil wir von ihr kein Foto haben. Allerdings liegt auf der Website, von der das Foto stammt jetzt eines, auf der der Rahmen des Bildes zu sehen ist, was wohl in diesem Fall wichtig ist, weil er aus Computer-Platinen besteht (Catherine David hat auf der Documenta X die Ölmalerei für gestorben erklärt). --Andrea014 (Diskussion) 11:18, 30. Sep. 2016 (CEST)
@Andrea014: Ich habe mir das zugehörige Ticket gerade mal angesehen und leider lehnt der Lizenzgeber darin die Freigabe einer höheren Auflösung ausdrücklich ab. Aus diesem Grund werden wir da keinen OTRS-Baustein übertragen können.
Du kannst natürlich nochmal versuchen eine WP:Freigabe für eine höher auflösende Version zu bekommen. Solltest Du dem Künstler tatsächlich eine solche erweiterte Freigabe aus den Rippen leiern können, könnte man die Datei einfach über die bestehende drüberladen – keinesfalls aber vorher! // Martin K. (Diskussion) 12:00, 30. Sep. 2016 (CEST)
Na gut, dann gehe ich mal flirten. Bisher hab' ich noch jedes Foto bekommen, das ich haben wollte. ein lächelnder Smiley  Herzlichen Dank für Deine Mühe, Martin K.! Gruß zum Nachmittag --Andrea014 (Diskussion) 13:55, 30. Sep. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Andrea014 (Diskussion) 13:55, 30. Sep. 2016 (CEST)

Urheber von Häftlingsaufnahmen Auschwitz gesucht

Ich habe heute mal so nebenbei dieses Häftlingsfoto von Charlotte Delbo im Internet gefunden und in der mir sinnvoll erscheinenden Version nach Commons geladen. Dabei ist mir durchaus klar, dass die Urheberfrage des Fotos, sprich der Fotograf (zum Beispiel der an dem Tag als Fotografenassistent eingesetzte SS-Rottenführer N.N., der 1923 geboren wurde und 2001 verstarb), ungelöst ist. Aus pragmatischen Gründen habe ich auf die Schnelle mal Urheber unbekannt und PD-Old eingetragen. Wenn ich die paar wenigen Häftlingsfotos bei c:Category:Auschwitz concentration camp prisoners und bei c:Category:Polish victims of Nazi concentration camp Auschwitz durchsehe, so sind die auch nicht ermutigend, es finden sich da PD-Slovenia; PD-Polish; self-published (sic!). Solange es da keine für den Hochlader überschaubare Regelung gibt, wird es auch nicht mehr Fotos geben, zumal ja auch noch die jeweiligen Archive eifersüchtig über ihre Bestände und ihren Besitz wachen.

Was tun? --Goesseln (Diskussion) 14:40, 18. Sep. 2016 (CEST)

@Goesseln: Mal unabhängig vom Kontext: Dieses Bild fällt weder unter die pragmatische 100 Jahre Regel, noch kennen wir den Urheber (und damit dessen Todesdatum). Und sollte dieser den Krieg auch nur um ein Jahr überlebt haben, ist das Bild weiterhin urheberrechtlich geschützt. PD-old ist damit definitiv der falsche Baustein. Da eine Freigabe vermutlich aussichtslos ist (wobei man ggf. ermittelbare Erben des Photographen ja durchaus mal fragen könnte) müssten diese Bilder wohl leider gelöscht werden - es sie denn wir finden da irgendeine andere Schrankenregelung...
Die einzige Option, die mir hierzu einfallen würde, wäre zu überprüfen, ob diese offiziellen Aufnahmen aus den Konzentrationslagern als amtliche Werke eingeordnet werden können?! Schließlich sind das ja (so makaber das jetzt klingen mag) quasi Ausweisdokumente. Aber dazu sollte sich mal einer der Kollegen (@Pajz, Gnom: zu äußern, die sich damit besser auskennen. // Martin K. (Diskussion) 10:00, 22. Sep. 2016 (CEST)
Hm, sieht schlecht aus, würde ich sagen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:20, 22. Sep. 2016 (CEST)
Wie Gnom. Dass aus der Perspektiver mancher anderer Länder möglicherweise Gemeinfreiheit oder ein gemeinfreiheitsgleicher Zustand eingetreten ist, kann natürlich gut sein. Da man aber kaum wird bestreiten können, dass Deutschland Herkunftsland ist, könnte man den Inhalt soweit ersichtlich aber auch nach den Richtlinien auf Commons konsequenterweise nicht nutzen, gleich woher der Hochlader kommt. — Pajz (Kontakt) 22:50, 22. Sep. 2016 (CEST)
Hm, schade. @Goesseln: Kannst Du dann bitte selbst einen SLA auf Commons stellen?! // Martin K. (Diskussion) 10:51, 23. Sep. 2016 (CEST)
"SLA" ausgeführt. --Flominator 12:00, 23. Sep. 2016 (CEST)
Czeslawa Kwoka 1943
not amused über die Schnelllöschung, internationale Kooperation ist (für mich) etwas anderes ...
In der c:Category:Concentration camps (Nazi portrayals) hatte ich gestern ca. vierzehn Häftlingsfotos gesammelt. Was soll jetzt mit den anderen Fotos passieren, darunter auch dieses bekannte von Wilhelm Brasse?
--Goesseln (Diskussion) 12:38, 23. Sep. 2016 (CEST)
@Goesseln: Das von dir erwähnte ist wohl gemeinfrei wegen dem polnischen Fotografen. --Flominator 13:02, 23. Sep. 2016 (CEST)

EuGH: Neue Grundsatzentscheidung zu Hyperlinks veröffentlicht

Hat das Konsequenzen für uns? Sind solche Verlinkungen zulässig? --M@rcela 19:37, 13. Sep. 2016 (CEST)

Nun wenn dass Foto vom Besitzer des Bildes auf seiner Homepage hochgeladen wurde. Wie es beim zweiten Bild »Bildnis Luis Buñuel«  gemacht wurde, wo der Link [3] auf www.museoreinasofia.es geht (Webseite des Museum in dem es ausgestellt ist). Sollte man schon davon ausgehen, dass es sich um legal hochgeladene Abbildung handelt. Bei den anderen Fälle stellt sich für uns (nicht für den Linksetzer) zuerst mal die allgemeine Frage, ob wir eine Gewinnabsicht damit verfolgen. Der im Urteil wichtige Punkt ist ja, »... in denen der Hyperlink mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt wird, ..«. Die Webseiten mit Gewinnerzielungsabsichten, müssen sich bemühen herauszufinden ob das Linksziel zulässig ist oder nicht. Der Punkt kann meiner Meinung nach aber bei der Wikipedia verneint werden. Also sidn wir als gesamtes schon mal aus dem Schneider. Bis wann der Linksetzer wegen dem „wenn die Person, die auf rechtswidrige Inhalte verlinkt, deren Rechtswidrigkeit kannte oder sie vernünftigerweise hätte kennen müssen.“ belangt werden kann ist ein anderes paar Schuhe. Ich denke eher, dass uns das Urteil aktuell noch nicht wirklich betrifft, da wir nicht im Hauptschussfeld stehen (Ich geh jetzt mal davon aus, dass wir keine Gewinnerzielungsabsichten haben). Und mal schauen sollten wo die Grenzen gesetzt werden, und nicht in blinden Aktionismus verfallen sollten, im Still von „im Zweifel die Verlinkungen zu löschen“. Sondern eher Tee trinken und abwarten. Wenn der Rechteinhaber anklopft, und um die Löschung des Links bittet/fordert, ist dem natürlich nachzukommen. --Bobo11 (Diskussion) 20:00, 13. Sep. 2016 (CEST)
Da bin ich mal neugierig was sie mit Google anstellen werden. Das ist der größte und komplettester Linkanbieter weltweit. Außerdem stelle ich mir die Frage: ist das nicht eine Beschneidung der Pressefreiheit? --Alchemist-hp (Diskussion) 08:07, 14. Sep. 2016 (CEST)
Eben bevor die Wikipedie/media mit dem Urteil ein Problem kriegt, kriegt es Googel. Daher ja abwarten und Tee trinken.--Bobo11 (Diskussion) 10:23, 14. Sep. 2016 (CEST)
Öhm... Wer das Bild gerade besitzt ist nicht zwingend Inhaber der Rechte an diesem Bild. Bei einer Leihgabe zB zum Zweck einer Ausstellung wird nicht auch das Recht mit vergeben, Bilder davon zu veröffentlichen. --77.186.243.193 19:21, 17. Sep. 2016 (CEST)
Ralf Roletschek, ich sehe keine unmittelbaren, denn die Wikipedia-Praxis sieht ohnehin vor, dass auf erkennbar unrechtmäßig öffentlich zugänglich gemachte Inhalte nicht verlinkt werden darf und ferner keine Verlinkungen vorgenommen werden, durch die technische Schutzmaßnahmen umgangen werden. Mehr kann an dieser Stelle ohnehin nicht getan werden, selbst dann, wenn – was ganz üblicherweise nicht der Fall ist – mit der Verlinkung kommerzielle Zwecke verfolgt werden. Sollte ein verlinkter Inhalt sich irgendwann doch als unrechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht erweisen, kann der Rechteinhaber die Wikimedia Foundation darauf hinweisen. Wird dem Hinweis dann nicht nachgegangen, setzt nach Auffassung des Gerichtshofs die Handlung der öffentlichen Wiedergabe ein, aber das kann dann ja durch Entfernung des Links abgewendet werden – in dem Fall ist aber wohl zugleich auch die entsprechende Linkrichtlinie in Wikipedia einschlägig, sodass es hier nicht zu Problemen kommen sollte. Interessant ist sicherlich die urheberpersönlichkeitsrechtliche Frage. Denn wenn man etwa in einem Artikel zu einem Künstler ein Lichtbild durch einen solchen Deep-Link verlinkt, wird damit neben dem Kunstwerk zugleich auch ein geschütztes Lichtbild wiedergegeben. Indem man aber auf die Bilddatei selbst verlinkt, werden damit nicht selten die entsprechenden Urheberangaben auf der ursprünglichen Webseite (auf der das Bild eingebunden ist) „übergangen“. Auch wenn es bei diesem Prozedere nach Auffassung des Gerichtshof an einer öffentlichen Wiedergabe fehlt, setzt man sich mit diesem Vorgehen m.E. trotzdem ohne Weiteres Ansprüchen aufgrund der fehlenden Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG bzw. §§ 72 I, 13 UrhG) aus. Das sollte bei dieser Praxis des Direktverlinkens von Bilddateien auf fremden Servern aus meiner Sicht beachtet werden – diese Angaben müssen mithin hierher übernommen werden. — Pajz (Kontakt) 23:57, 23. Sep. 2016 (CEST)

Röntgenaufnahmen

Auf Commons läuft gerade ein Löschantrag auf die berühmte Röntgenaufnahme Datei:Werner Forssmann.jpg von Werner Forssmann, die 1929 erstmals veröffentlicht wurde. Gehe ich - auch im Lichte dieser Ausführungen in unserem Artikel Bildrechte - recht in der Annahme, dass es sich bei Röntgenaufnahmen in Deutschland nur um Lichtbilder handelt, nicht um Lichtbildwerke, und dieses Foto daher behalten werden kann, da seit der Erstveröffentlichung inzwischen deutlich mehr als 50 Jahre verstrichen sind? Auf Commons scheint allerdings bislang ein entsprechender Baustein (sowas wie "PD-50-simple-photograph-Germany" für einfache Lichtbilder, deren Schutzfrist 50 Jahre nach Veröffentlichung abgelaufen ist) zu fehlen (wohl weil der Fall selten vorkommt). Gestumblindi 12:34, 15. Sep. 2016 (CEST)

Na ja, der (mir vernünftig erscheinende) Usus ist bei Fotografien nach meinem Kenntnisstand allerdings, pauschal Werkschutz anzunehmen, weil die Abgrenzung – zumal im Lichte der Schutzdauer-Richtlinie – sehr schwierig ist. Rein rechtlich dürften medizinische Röntgenbilder wohl freilich noch zu den „klarsten“ Fällen des bloß einfachen Lichtbildschutzes gehören (vgl. Obergfell in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 3. Aufl. 2015, UrhG § 2 Rn. 52; von Gamm in Mestmäcker/Schulze, Urheberrecht, Stand: 55. AL 2011, § 2 Rn. 7). Gruß, — Pajz (Kontakt) 14:11, 15. Sep. 2016 (CEST)
Ich habe den DR auf Commons schon geschlossen. Einen Baustein für Lichtbilder gibt es leider nicht. Grüße --h-stt !? 18:58, 15. Sep. 2016 (CEST)
@H-stt: Das ging ja sehr schnell! Ich habe nichts dagegen. Das Baustein-Problem müssen wir dann aber noch angehen. Der gegenwärtig verwendete Baustein "PD-old" ist in diesem Fall einfach falsch und würde immer wieder zu Irritationen führen. Auch an @Pajz: Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, bei Röntgenbildern in der Tat allgemein keinen Werkschutz in Deutschland anzunehmen und dann auf Commons auch einen entsprechenden Baustein einzuführen? Also - angesichts des von Pajz erwähnten Usus, bei Fotografien ansonsten pauschal Werkschutz anzunehmen - keinen allgemeinen Baustein für einfache Lichtbilder, sondern nur einen für Röntgenbilder. Sowas wie "PD-50-Germany-X-ray"... Gestumblindi 21:52, 15. Sep. 2016 (CEST)
Notfalls haben wir in Eberswalde ein Kunstwerk von Eckhard Herrmann, das eben diese Röntgenaufnahme in Kupfer darstellt. Eckhard stellt alle Bilder seiner Werke unter freie Lizenzen. --M@rcela 21:59, 15. Sep. 2016 (CEST)
Es ist schon ein sehr mutiger Ansatz, die Schöpfungshöhe am technischen Verfahren festzumachen. Sicher fallen gewöhnliche Röntgenbilder unter den vereinfachten Urheberrechtsschutz für Lichtbilder, aber es ist keineswegs auszuschließen, dass mit diesem Verfahren auch Werke mit voller Schöpfungshöhe erzeugt werden. MBxd1 (Diskussion) 22:01, 15. Sep. 2016 (CEST)
Wir könnten die Annahme und damit ein zu erstellendes Template ja ausdrücklich auf medizinische Röntgenbilder beschränken. Zu diesen schrieb Pajz ja auch weiter oben Rein rechtlich dürften medizinische Röntgenbilder wohl freilich noch zu den „klarsten“ Fällen des bloß einfachen Lichtbildschutzes gehören. Gestumblindi 22:07, 15. Sep. 2016 (CEST)
Ja, mit dieser Einschränkung passt es. MBxd1 (Diskussion) 22:10, 15. Sep. 2016 (CEST)
Wobei der Fall "vor mehr als 50 Jahren erstveröffentlichtes medizinisches Röntgenbild" doch recht selten sein dürfte, die meisten med. Röntgenbilder werden ja gar nie veröffentlicht. Man könnte sich daher überlegen, für diesen Sonderfall auch Template:PD-because zu verwenden, ein Universal-Template, das es erlaubt, die Gründe für die Gemeinfreiheit einer Datei, für die keines der üblichen Templates passt, individuell anzugeben. Gestumblindi 22:15, 15. Sep. 2016 (CEST)
Man kann das nicht verallgemeinern. Bilder wie dieses sind einerseits kein einfaches Röntgen und andererseits ist da schon eine gewisse schöpferische Leistung erforderlich (im Beispielfall wurde der Einfachheit darauf verzichtet). --M@rcela 22:19, 15. Sep. 2016 (CEST)
Ich denke, wir sprechen hier von einfachem Röntgen und nicht von Computertomographie. Gestumblindi 22:25, 15. Sep. 2016 (CEST)
Ja, die Grenzen sind aber fließend. Röntgenaufnahmen können durchaus SH aufweisen, CT können ohne sein. --M@rcela 22:32, 15. Sep. 2016 (CEST)
Beispiel einer medizinischen Röntgenaufnahme, bei der du Schöpfungshöhe annimmst? Gestumblindi 22:36, 15. Sep. 2016 (CEST)
Kann ich dir zeigen, wenn wir uns mal sehen, ein Bild meiner Hüftprothese. Die Röntgenfachkraft hat da ewig dran rumgeschraubt, um alles Wichtige sichtbar zu machen. --M@rcela 22:39, 15. Sep. 2016 (CEST)
Nun, dann denke ich mal: Vorerst können wir für Einzelfälle von medizinischen Röntgenaufnahmen, die wir als einfache Lichtbilder ansehen, PD-because verwenden, was ich in diesem Fall jetzt gemacht habe. Allerdings enthält dieser Baustein PD-because seit 2007 eine m.E. unpassende Ergänzung, siehe Diskussion. Gestumblindi 12:48, 16. Sep. 2016 (CEST)
@Ralf Roletschek: habe ich eine fehlerhafte Erinnerung, dass die Schöpfungshöhe in DE eine individuelle geistige Leistung erfordert, die von einem fachlich gleich kompetenten Menschen unter vergleichbaren Bedingungen nicht ebenso ausgeführt werden würde? Das Herumschrauben und langwierige Einrichten einer Röntgenaufnahme, um alle erforderlichen körperlichen Details aufzunehmen, müsste doch von jedem Röntgentechniker vergleichbar ausgeführt werden, schon um die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Diagnosen zu sichern. Nichts spricht gegen einen künstlerischen Einsatz einer Röntgenröhre (ist ja nur ein Fotoapparate, bzw. Blitzlicht in einem anderen Spektralbereich), aber Bilder zur Diagnostik sollten besser keine individuelle geistige Leistung sein, würde ich mir zumindest als Patient wünschen... Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 23:23, 16. Sep. 2016 (CEST)
„Herr Doktor, um Himmels willen, da ist ja riesiger Schatten auf meiner Lunge!“ – „Machen Sie sich keine Sorgen, unser Röntgentechniker röntgt barock.“ — Pajz (Kontakt) 01:39, 17. Sep. 2016 (CEST)
Was ist mit dem Patienten, der den Auslöser selbst betätigt? Ist er dann der Urheber? Ja, das ist mir passiert :-) --Alchemist-hp (Diskussion) 17:05, 23. Sep. 2016 (CEST)
Alchemist-hp, der Lichtbildschutz liegt bei dem, der die Aufnahmeparameter „bestimmt“. Bei der Selbstbetätigung des Auslösers würde ich auch aus eigener Erfahrung davon ausgehen, dass die Arzthelferin unmittelbar im Voraus die Position, die du einzunehmen hast, genau festlegt und dich nachdrücklich daran erinnern wird, dich tunlichst nicht aus dieser zu bewegen. Damit hat aber dann auch sie sämtliche bildbestimmenden Festlegungen vorgenommen (entsprechend OGH, Urt. v. 01.02.2002, 4 Ob 15/00kVorarlberg Online: „[…] kann es für die alleinige Urheberschaft des Fotografen sogar ausreichen, dass alle Einstellungen durch ihn oder in seinem Sinne (auf seine Anweisung hin) erfolgt sind, während das bloße Betätigen des Auslösers demgegenüber nur als reine Hilfstätigkeit zu beurteilen ist“). — Pajz (Kontakt) 23:25, 23. Sep. 2016 (CEST)

gelöschte Vereinslogos in niedrigster Auflösung

Hallo, diese Frage bezieht sich auf die Diskussion Bildlöschungen mit der Begründung URV und die Fortsetzung im Abschnitt dort darunter Vereinslogo des 1. FC Köln:


Wie würde es sich mit verpixelten Versionen der Logos verhalten?

Diese sind zwar unnütz für die Infoboxen in den jeweiligen Artikeln zu den Vereinen, doch könnten so zumindest diverse Statistiken/Tabellen einheitlich aussehen, ein Beispiel aus Fußball-Bundesliga 2016/17#Tabellenverlauf:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
FC Bayern München 1 1 1
Borussia Dortmund 4 8 5
Bayer 04 Leverkusen 12 6 11
Borussia Mönchengladbach 4 10 6
FC Schalke 04 15 17 17
FSV Mainz 05 12 14 9
Hertha BSC 4 2 2
VfL Wolfsburg 2 3 8
2 3 4
Hamburger SV 10 15 16
FC Ingolstadt 10 16 15
FC Augsburg 16 11 13
Werder Bremen 18 18 18
Darmstadt 98 16 12 14
TSG Hoffenheim 8 13 10
Eintracht Frankfurt 7 9 7
SC Freiburg 12 6 12
8 5 3

--W like wiki (Diskussion) 02:30, 22. Sep. 2016 (CEST)

@W like wiki: Leider macht das aus urheberrechtlicher Hinsicht praktisch keinen Unterschied wie groß das Logo abgebildet wird. Schließlich bezieht sich das Urheberrecht bezieht auf das Werk und nicht auf eine konkrete Datei. Und das Werk ist selbst bei diesen Pixelhaufen immer noch das jeweilige Logo.
Wenn es um eine große Grafik ginge auf der alle klein Logos abgebildet wären könnte man mit sehr viel Augenzudrücken noch mit Beiwerk (bzw. de minimis) argumentieren. Aber selbst das wäre angesichts der jüngsten Rechtsprechung in dieser Sache (Stichwort: Austauschbarkeit) eigentlich schon über die Grenze und ist definitiv nicht möglich, wenn die Logos als Einzeldateien vorliegen.
Ich bedaure, aber leider ist das auch keine Lösung. Wenn es im Bereich Logos irgendwie weitergehen soll, müsste man das Problem mal grundsätzlich angehen und eine Non-free_content-policy implementieren. Ich könnte mir da z.B. eine Regel vorstellen, die eine Art weniger freie Enzyklopädie-Lizenz für solche Werke erlaubt, die wie Logos oder Orginalkunstwerke eine eigenständige enzyklopädische Relevanz besitzen. Aber (1) ist das keine schnelle Lösung für Dein Problem und (2) bedürfte es dafür eines Meinungsbildes für das ich bisher leider keine Mehrheiten sehe. // Martin K. (Diskussion) 09:47, 22. Sep. 2016 (CEST)
@W like wiki: Ich habe gerade festgestellt, dass Du diese Min-Logos als {{own}} und mit {{self|cc-by-sa-4.0}} auf Commons gestellt hast?! Damit behauptest Du, dass Du selbst der Urheber dieser Logos bist – und das ist ja definitiv falsch.
Sowas darf man niemals machen! Das ist nämlich nicht nur eine vermutliche Urheberrechtsverletzung, sondern auch noch eine Schutzrechtsberührung. Wenn Dir jemand böse will, kann Dich das in Teufelsküche bringen. Und die Nachnutzer, die „alles super, kann ich verwenden“ denken, bringt man damit auch unnötig in Gefahr.
Also: Egal was Du hochlädst, gib es nur dann als „eigenes Werk“ aus, wenn Du auch wirklich der Urheber im Sinne des Urheberrechts bist! Runterskalieren und Speichern erzeugt keine Urheberschaft! // Martin K. (Diskussion) 18:34, 22. Sep. 2016 (CEST)
Wie schon Martin K. sehr gut und umfassend dargestellt hat, möchte mich dem anschliessen, noch einige (laienhafte) Ergänzungen dazu: Die Auflösung hat bzgl. Urheberrecht keine Auswirkung. Das im US-amerkanischen Copyright vorgesehene "fair-use" gibt Möglichkeiten zu einer reduzierten Auflösung von geschützten Darstellungen - diese Möglichkeiten haben wir hierzulande (und auf commons) in dieser Form nicht.
De minimis fällt aus: Das zielt auf "unwesentliche Beiwerke" ab - wenn man das Logo aus einer Aufnahme weglassen könnte und die Intention der Aufnahme wäre dadurch nicht (wesentlich) verändert. Beispiel: Panoramaaufnahme eines Fussballplatzes und bei dem Spiel wird zufällig an einen Kleidungsstück eines Fans das geschützte/komplexe Logo eines Fussballvereins als "kleines Objekt am Rande" mit aufgenommen. Für die Gesamtaufnahme spielt dieses Detail keine wesentliche Rolle, könnte auch weggelassen werden -> daher unwesentlichen Beiwerk. Wenn man aber von dieser Aufnahme, dank super-toller Mega-Pixel-Kamera, einen Ausschnitt mit dem Logo heraus zoomt (crop) und dieses Detail dann als eigenes Bild auf de.wp einstellt -> URV. Da das geschützte Logo zum zentralen Bildelement wurde. Es kommt dabei auf die Intention an, nicht auf die Art der techn. Realisierung.
Was in diesem Zusammenhang vielleicht noch zu erwähnen wäre: Für nicht freie Inhalte im Rahmen der Wikimedia ist eine "Exemption Doctrine Policy" (EDP) zu etablieren. Siehe dazu m:Non-free_content und die dort verlinkten Seiten/Inhalte. Bisher zielt das auf der de.wp auf die pragmatische PD-alt-100 Regel, die urheberrechtlich auch nicht gedeckt ist aber diese Arbeiten hier (pragmatisch) geduldet werden. Wie eine solche erweiterte EDP im Rahmen der DE.WP für (zeitgemässe) Logos zu etablieren wäre, ob das überhaupt möglich ist, kann ich Dir leider nicht sagen, da keinerlei Erfahrung. Wird aber, wie schon Martin schon angedeutet hat, ohne größeren Aufwand samt MB nicht gehen. Eine der damit verbundenen Problematiken: Fragen rund um die Nachnutzung.--wdwd (Diskussion) 20:40, 22. Sep. 2016 (CEST)
FYI, insbesondere zum Aufwand eines MBs:Wikipedia:Meinungsbilder/Mediencover unter ND-Lizenz ermöglichen wäre vielleicht eine Grundlage, die hier nutzbar wäre, oder? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 15:19, 23. Sep. 2016 (CEST)
Die ND-Lizenz ist hier nicht nutzbar, da sie die Bearbeitung des Werkes verbietet. Das MB ist also völlig nutzlos.
Des Weiteren würde auch eine ND-Lizenz rein gar nichts an der Logoproblematik ändern. Die ND-Lizenz kann man geschützten Logos nicht einfach "überstülpen". Wenn, dann muss der Urheber bzw. der Rechteinhaber des Logos schon eine entsprechende Freigabe erteilen (dann könnte man aber auch nach einer komplett freien und somit mit der Wikipedia kompatiblen Lizenzierung fragen). -- Chaddy · DDÜP 15:32, 23. Sep. 2016 (CEST)
Außerdem dürfte das ND (=keine Veränderung) aus Sicht der Rechteinhaber kaum eine Verbesserung bringen. Das Hauptproblem ist für die nämlich die kommerzielle Nutzung. Und auch bei ND wäre es ja möglich T-Shirts oder Fußbälle mit diesem Logo zu bedrucken und zu verkaufen.
Nein, meines Erachtens wäre hier einen Enzyklopädie-Lizenz sinnvoll, die die Nutzung auf einen enzyklopädischen Kontext beschränkt, ansonsten aber den Nutzungskreis nicht weiter einschränkt. // Martin K. (Diskussion) 15:37, 23. Sep. 2016 (CEST)
Enzyklopädie-Lizenz, kannst du da etwas konkreter werden? --Leyo 15:51, 23. Sep. 2016 (CEST)
Naja, im Endeffekt ist das eine Non-free-content-policy, die nicht auf irgendeiner Schrankenregelung aufbaut, sondern auf einer Art Lizenz, die idealerweise mit den für Logos u.ä. üblichen Presselizenzen kompatibel ist, den Vorbehalten dieser Rechteinhaber Rechnung trägt, und die weitestgehend frei Nutzung von Werken (wie Logos, Filmstils oder Orginalkunstwerke) gestattet, auf die wir sonst keinen Zugriff hätten.
  • Diese Lizenz würde jedermann die Nutzung dieses betreffenden Werkes gestatten
  • aber nur in einem enzyklopädischen Kontext (was neben der Wikipedia, auch ihre Spiegel, Lernmaterialien usw. umfasst)
  • und ohne Veränderung des Orginalwerkes
Natürlich wäre dafür immer noch eine Freigabe erforderlich. Die dürfte aber unter diesen Voraussetzungen wesentlich einfacher zu erreichen sein. Rein Technisch würde das so ablaufen, dass...
  • Die betreffenden Dateien hier lokal hochgeladen würden, und die Enzyklopädie-Lizenz dann mit einer gesonderten Freigabe seitens des Rechteinhaber über das OTRS eingetragen würde.
  • Um Kannibalisierungseffekte (gegenüber freien und gemeinfreien Werken) zu vermeiden, wäre die Nutzung dieser Lizenz auf Werke von eigenständiger enzyklopädischer Bedeutung beschränkt – also solche Werke, die eh kein Wikipedianer durch eigenen vollständig freie Werke ersetzen könnte. Für sowas wie ein Filmplakat oder Filmstil wäre sie also zulässig, für ein normales Photo des Schauspielers aber nicht.
Die genaue Ausformulierung der Lizenz und die (gewünschte) Erzeugung möglicher Kompatibiliäten mit den gängigen Pressefreigaben, wäre natürlich Sache eines Anwalts. Meines Erachtens dürfte das aber der einzige Weg sein solche Materialen vernünftig nutzen zu können. // Martin K. (Diskussion) 16:25, 23. Sep. 2016 (CEST)
Das Recht zur kommerziellen Nutzung ist nur auf Urheberrechte bezogen, Markenrechte bleiben davon natürlich unberührt. Deshalb darf man ein Logo, das wir urheberrechtlich als gemeinfrei einstufen - oder aufgrund einer anderen Regelung hier hosten und dabei eine Freigabe für eine kommerzielle Nutzung erklären, natürlich nicht auf Bälle oder T-Shirts drucken, wenn ein Markenschutz besteht und der Aufdruck als Herkunftsbezeichung verstanden wird. Grüße --h-stt !? 11:58, 24. Sep. 2016 (CEST)
@H-stt: Vom Wortlaut der Lizenz her hast Du natürlich recht. In der Praxis dürfte es aber nicht so einfach sein urheber- und namensrechtliche Aspekte einer Nutzung auseinander zu dröseln. Die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz (also die aktive Einräumung von Rechten durch den Rechteinhaber) hat in diesem Kontext schon eine ganz andere Qualität als die Gemeinfreiheit (also die schlichte Tatsache, dass überhaupt keine Urheberrechte existieren) und der Widerspruch zwischen einer ausdrücklichen allgemeinen Nutzungserlaubnis einerseits und einer Klage wegen unerlaubter Nutzung andererseits ist auch offenkundig. Daher dürfte ein Prozess interessant werden, in dem der Rechteinhaber auf Grund des Markenrechts gegen jemanden klagt, der auf Basis einer von ihm selbst vergebenen freien Lizenz irgendwelche Fußbälle mit seinem Logo drauf verkauft.
Jedenfalls rät CreativeCommons.org ausdrücklich davon ab markenrechtlich geschützte Logos unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen. Und darauf weisen wir vom Support-Team die Rechteinhaber in solchen Fällen auch üblicherweise nochmal hin. Wer sein Logo trotzdem freigibt, ist dann selbst dran schuld. // Martin K. (Diskussion) 12:43, 24. Sep. 2016 (CEST)
Nehmen wir doch als Beispiel ein Logo, das eindeutig die nötige Schöpfungshöhe verfehlt, etwa ein reines Text-Logo. Natürlich kann das als Marke eingetragen werden und man kann den Schutz auch gerichtlich durchsetzen. Grüße --h-stt !? 13:20, 24. Sep. 2016 (CEST)
Das ist doch gerade der Punkt: Gemeinfreiheit ist keine Willensäußerung des Rechteinhabers, sondern ein Zustand, an dem der nichtmal was ändern kann. Eine freie Lizenz hingegen sagt „Hier, das darfst Du nehmen und frei verwenden, sogar kommerziell“ - das ist ein Vertragsangebot. Und es ist fraglich ob eine Gericht es angesichts dieses Angebots durchgehen lassen würde, wenn man jemanden, der von diesem Angebot gebrauch macht, auf der anderen Seite verklagt, weil er das macht, was man ihm angeboten hat. Dass es im kleingedruckten einmal um das Urheberrecht und einmal um das Markenrecht geht ist zwar korrekt, macht das Handeln aber nicht weniger widersprüchlich. Von daher besteht zumindest die Gefahr, dass sich im Streitfall ein Gericht auf den Standpunkt begibt, dass der Rechteinhaber mit dem Erteilen der CC-Lizenz, seine markenrechtlichen Ansprüche auf eine exklusive Verwendung des Logos implizit aufgegeben hat, weil sein Handeln ja sonst nicht konkludent gewesen wäre. // Martin K. (Diskussion) 13:29, 24. Sep. 2016 (CEST)

Liebe Urheberrechtsexperten, ich habe mich zwischenzeitlich ein bisschen zu dem Thema hier in der Wikipedia belesen und alles soweit verstanden. Ich würde gerne zumindest einen Versuch starten und den Urheber des o. g. Logos ermitteln oder den Verein dazu befragen und ggf. eine Freigabe erwirken. Nun habe ich allerdings Probleme eine sinnvolle Formulierung für so eine Anfrage auf die Beine zu stellen, da die Lizenzen für einen Neuling auf diesem Gebiet nicht unbedingt verständlich sind. Am Ende bringt es natürlich auch nichts, wenn ich - im positiven Falle - ein ja erhalte und dieses aber nicht vollständig ist. Deshalb wollte ich fragen, ob es hierzu eventuell eine Textvorlage gibt? Diese könnten dann auch die Nutzer aus der Diskussion rund um das Köln Logo gleich analog verwenden. Gruß --Smogman (Diskussion) 16:53, 23. Sep. 2016 (CEST)

@Smogman: Am besten formulierst Du da garnicht selbst rum, sondern nimmst einfach die Textvorlage für Freigaben.
Versuchen kannst Du es natürlich. Allerdings halte ich es in diesem Fall für ziemlich aussichtslos. Red Bull ist ziemlich strikt, was seine Markenrechte angeht. Und da die sich mit einer CC-Lizenz nicht wirklich vertragen, dürfte diese Frage spätestens dann scheitern, wenn einer der Vereinsanwälte dies Anfrage auf den Tisch bekommt. // Martin K. (Diskussion) 17:14, 23. Sep. 2016 (CEST)
Danke, genau so etwas habe ich gesucht. Anfrage an den Verein ist raus. Ob die Antwort - sofern eine erfolgt - positiv oder negativ ist, ist mir ehrlich gesagt persönlich recht egal. Hauptsache der Sachverhalt ist geklärt und taucht nicht alle Zeit wieder als Frage auf. Gruß --Smogman (Diskussion) 18:09, 23. Sep. 2016 (CEST)

 Info: Datei:Logo RB Leipzig L.png und Datei:Logo RB Leipzig.gif vom 26. Sep. 2016, hochgeladen von Benutzer:Martin19000, derzeit in der WP:DÜP --emha db 13:30, 28. Sep. 2016 (CEST)

Der Verein hat mir heute auf meine Anfrage geantwortet und die Antwort fällt sehr deutlich und negativ für Wikipedia aus.

Service Leipzig <service.rbleipzig@redbulls.com>
12:28 (vor 6 Stunden)

an mich 

Sehr geehrter Herr (...),
 
vielen Dank für Ihre Anfrage.
 
Sowohl die Nutzung des Vereinsnamens "RB Leipzig" als auch die Verwendung des Vereinslogos ist ausschließlich
RB Leipzig bzw. bevollmächtigten Zweitverwertern gestattet.
 
Wir bitten Sie also auf die Nutzung des Vereinslogos zu verzichten.
 
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an uns.
 
 
 
Mit besten Grüßen
 
Service RB Leipzig

RasenBallsport Leipzig GmbH
Neumarkt 29-33
D - 04109 Leipzig 

Tel.: +49 341124797777 
Mail: ticketing.rbleipzig@redbulls.com 


Geschäftsführer: Oliver Mintzlaff 
Unternehmenssitz: Leipzig 
Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig 
Handelsregister: HRB 30621  

Aber immerhin eine Antwort. Gruß --Smogman (Diskussion) 19:25, 6. Okt. 2016 (CEST)

Danke für die Mühe (auch an RB Leipzig :), ich habe auf die beiden noch existenten Versionen Schnell-Löschantrag gestellt. Viele Grüße, --emha db 20:13, 6. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --emha db 20:13, 6. Okt. 2016 (CEST)

StahlbauRRK400.jpg

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=James_Licini&veaction=edit&vesection=2

Guten Tag Ich wollte ein Bild auf eine bestehende WIKI-Seite von James Licini hochladen, für welches er die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der Firma TRUMPF erhalten hat. Leider funktioniert es nicht. Gemäss Meldung Cross Wiki Upload Filter.

Was kann ich tun, um das Bild hochladen zu können?

Besten Dank für Eure Unterstützung Gabriela Licini Zürich (2licini@gmx.ch) --2licini (Diskussion) 19:18, 25. Sep. 2016 (CEST)

Bist du sicher, dass das ein Urheberrechtsproblem ist? Schau dir mal bitte das WP:Bildertutorial an. Grüße --h-stt !? 14:56, 26. Sep. 2016 (CEST)

Deutsche Nationalbibliothek beansprucht angeblich Schutzrecht am Horst-Wessel-Lied

Siehe [4] und dort verlinkte weitere Einträge. Es geht um einen Dokufilm namens You Don't Know Hitler, den der Amerikaner James K. Lambert (eigenen Angaben zufolge ein Filmprofessor) erstellt hat und u. a. auf seinem Youtube-Kanal präsentiert. Oder genauer gesagt präsentierte, denn Youtube hat das Video wegen einer DMCA-Meldung entfernt.

Diese DMCA-Meldung kam anscheinend von einem Unternehmen oder einer Organisation namens BR:Enter Music, die sie im Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek erstattet haben soll. Die DNB verfüge über ein “sound recording right” an der spezifischen Version des Horst-Wessel-Lieds (benannt als Soldatenlieder – Die Fahne hoch – Horst Wessel Lied – Version 11), die in dem Film verwendet werde. Die im Film verwendete Version des Horst-Wessel-Lieds stammt Lambert zufolge aus Riefenstahls Triumph des Willens von 1935.

Ich frage mich nun: Wie kann nach über 80 Jahren noch ein verwandtes Schutzrecht an einer Tonaufnahme bestehen? Und wieso soll ausgerechnet die DNB Inhaberin dieses Schutzrechts sein? Auf Rückfragen haben bislang anscheinend weder die DNB noch BR:Enter Music geantwortet. -- Rosenzweig δ 15:24, 24. Sep. 2016 (CEST)

Nachtrag: Youtube hat das Video wegen der counter notification Lamberts wiederhergestellt. Schade, dass dabei auf keinerlei Details eingegangen wurde; es hätte mich schon interessiert, ob die DNB tatsächlich irgendwelche Schutzrechte an Tonaufnahmen beansprucht und deswegen Dateien löschen lässt. -- Rosenzweig δ 19:59, 27. Sep. 2016 (CEST)
Rosenzweig, ich bin nicht ganz sicher, inwiefern es sich hierbei um eine Wikipedia betreffende Frage handelt. Letztlich kann ein entsprechender Anspruch gegen Youtube auch deshalb nicht wirklich beurteilt werden, weil nicht klar ist, nach welcher Rechtsordnung der Anspruchsteller überhaupt Ansprüche erhebt. Danach richtet sich letztlich, welche Rechte möglicherweise (noch) bestehen. Nach deutschem Recht kann ein Tonträgerherstellerrecht (was ja mehr oder minder die wörtliche Entsprechung zu sound recording right ist) nach deiner Sachschilderung jedenfalls schon deshalb nicht bestehen, weil es das vor 1966 gar nicht gegeben hat. Technische Verbesserungen von Altaufnahmen („Remastering“), wie sie teilweise in jüngerer Zeit vorgenommen werden, lösen selbst kein neues Tonträgerherstellerrecht aus. Wenn die Aufnahme 1935 in einem Film verwendet wurde, wären auch Rechte aus dem Schutz des ausübenden Künstlers inzwischen abgelaufen. Der einzige Schutz, der soweit ersichtlich noch laufen könnte, ist ein Bearbeiterurheberrecht desjenigen, der diese Version geschrieben/komponiert hat, wobei ich mangels Kenntnis der Werkgeschichte natürlich nicht weiß, ob es sich überhaupt um eine schützenswerte Bearbeitung des „ursprünglichen“ Liedes handelt (das erfordert grundsätzlich einen deutlichen schöpferischen „Zusatzbeitrag“); Urheberrechte von Wessel wären ja bereits ausgelaufen. Das erscheint mir – ohne Kenntnis des näheren Inhalts – aber recht unwahrscheinlich. — Pajz (Kontakt) 14:40, 28. Sep. 2016 (CEST)
Für die Wikipedia interessant wäre die Haltung der DNB zu solchen Dingen schon. Es gibt ja auch Kooperationsprojekte mit dieser Einrichtung, daher ist es m. E. für uns gut zu wissen, wie die dort „ticken“. -- Rosenzweig δ 15:42, 28. Sep. 2016 (CEST)

 Info: Interessant ist der gestrige Twitter-Dialog mit der DNB: https://twitter.com/presroi/status/780330187313520640Raymond Disk. 15:48, 28. Sep. 2016 (CEST)

Roberta-Bergmann-Porträt

Ist eine solche Darstellung, wie im Artikel Roberta Bergmann zu sehen, prinzipiell in Ordnung? Die Buchgestaltung fällt doch selbst unter das Urheberrecht. Das Foto wurde offensichtlich gemacht, um als Werbung für das Buch zu dienen, so dass dieses nicht als Beiwerk gelten kann. Andererseits hebt es den Beruf der Dargestellten hervor und verstärkt daher die Aussagekraft des Fotos. Sollte das Foto besser direkt oberhalb des Buches zugeschnitten werden, so dass nur ein Kopfbild übrig bleibt? --Blutgretchen (Diskussion) 21:21, 27. Sep. 2016 (CEST)

Blutgretchen, ich bin nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstehe, aber von urheberrechtlicher Seite handelt es sich bei dem Buchcover um kein unwesentliches Beiwerk, weil es die Bildaussage unterstreicht bzw. jedenfalls der Gesamtkonzeption zugehört. Gruß, — Pajz (Kontakt) 14:29, 28. Sep. 2016 (CEST)
Danke! Damit bestätigst Du meine Meinung. Ein neuer Zuschnitt des Fotos (ohne Buchcover) wäre also nötig, und die alte Version müsste wg. UHV gelöscht werden. Wie ich aber inzwischen sehen, wurde bereits Löschantrag gestellt, weil angezweifelt wird, dass das Bild vom Urheber selbst auf Commons hochgeladen wurde. Warten wir mal ab...denn eine zugeschnittene Version ohne Buchcover dürfte in diesem Falle natürlich auch nicht verwendet werden. --Blutgretchen (Diskussion) 14:58, 28. Sep. 2016 (CEST)
Nachdem das Buch von ihr geschrieben und illustriert wurde, und sie offenkundig für das Bild posiert hat, wäre eine Freigabe nicht unwahrscheinlich. Also erstmal freundlich anfragen, bevor eine Löschung in Frage kommt. Grüße --h-stt !? 19:41, 28. Sep. 2016 (CEST)
Da völlig unklar ist, ob Uploader mit dem angegebenen Photographen identisch ist, ist eh eine Freigabe nötig. Diese sollten wir abwarten und bei ihrer Verarbeitung eine Abbildungsfreigabe am Buch abfragen. Wie H-stt gehe ich davon aus, dass die Rechte am Cover eh bei der abgebildeten Designerin selbst liegen. // Martin K. (Diskussion) 19:58, 28. Sep. 2016 (CEST)

Innen hängende Gedenktafel: Schöpfungshöhe?

Hallo, es geht um eine Gedenktafel mit einer Liste von Namen im Innenraum der der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin:

Ich bin mir unsicher, inwieweit das gute Stück Schöpfungshöhe aufweist. Partynia, die Urheberin, stuft die Datei als gemeinfrei ein:

„und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Schöpfungshöhe ist gering. Es handelt sich um eine von einem Schilderhersteller lithographisch erstellte Tafel, an der kein Künstler gestalterisch beteiligt war. Da gibt es auch keinen Künstler als Rechteinhaber. 2. Der Inhalt der Tafel besteht nur aus Text, der wiederum nur aus Namen besteht und ist in einer üblichen Standardschrift (Arial) gehalten. 3. Die Tafel ist eine Gedenktafel im Foyer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, einer Körperschaft des öffentliche Rechts nach SGB V und damit ein amtliches Werk. 4. Der Grund für die Abbildung ist an sich nur eine kompakte Darstellung der dort verzeichneten Namen.“

Als Alternative schlägt sie vor, die Namen in einer Tabelle im Artikel darzustellen, was aber nur ginge, wenn die Liste selbst keine Schöpfungshöhe hat. Ich selbst bin leidenschaftslos, aber unsicher. Was denkt Ihr? Viele Grüße, --emha db 13:30, 28. Sep. 2016 (CEST)

Ich kann da keine Schöpfungshöhe erkennen, aber IANAL. --Magnus (Diskussion) 13:59, 28. Sep. 2016 (CEST)
emha, ich teile die Auffassung, dass es der Tafel an der zum Werkschutz erforderlichen Schöpfungshöhe fehlt; eine bloße Reihung von Namen begründet kein Sprachwerk und die Gesamtgestaltung der Tafel lässt auch keine solche Gestaltungshöhe erkennen, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigen würde, von einer „künstlerischen“ Leistung zu sprechen. („Amtlich“ im urheberrechtlichen Sinne ist daran allerdings nichts – siehe etwa Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, 1.1.3 –, aber darauf kommt es dann auch nicht mehr an. Auch was der „Grund für die Abbildung“ ist, spielt für die Frage der Gemeinfreiheit keine Rolle.) Für einen Datenbankschutz nach §§ 87a ff. UrhG dürfte es jedenfalls an der methodisch-systematischen Anordnung fehlen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 14:27, 28. Sep. 2016 (CEST)

Ist CC BY 4.0 kompatible mit unserer Lizenz?

Können Texte, die unter Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) in die Wikipedia übernommen werden? Konkret geht es um den von mir wegen vermuteter URV gelöschten Artikel Carl-Peter Buschkühle, der von diesem Wiki übernommen wurde. --tsor (Diskussion) 14:26, 29. Sep. 2016 (CEST)

Ja, unproblematisch, da keine SA-Lizenz. Außerdem:
Info: Die WMF wird demnächst die Diskussion über den Umstieg auf die CC BY-SA 4.0 eröffnen. Weitere Informationen zu gegebener Zeit an dieser Stelle. :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:06, 29. Sep. 2016 (CEST)

In diesem Zusammenhang: Wir müssen ja von dem Artikel irgendwie auf den Originalartikel und dessen Versionsgeschichte verweisen, um der Lizenz genüge zu tun. Hatten wir da nicht mal einen Baustein für die Disk? Gruß, --Kurator71 (D) 09:57, 30. Sep. 2016 (CEST)

Es gibt Vorlage:Übersetzung, die leistet so etwas ähnliches. Allerdings wird da nur verlinkt, d.h. wenn der Ursprungsartikel gelöscht / verschoben wird, dann klappt das nicht mehr. --tsor (Diskussion) 12:16, 30. Sep. 2016 (CEST)

Grafik aus Veröffentlichung

Hallo zusammen, hier hat es eine quelle aus den (nich populär-) wissenschaftlichen Umfeld, aus dem ich gerne die Grafik zu den Emissionen von Sellafield in den Artikel einarbeiten würde. Mir ist aber die Lizenzlage unklar - kann mir jemand an der stelle helfen? Darf ich davon einen Screenshot machen und den als Bilddatei hochladen? http://e-collection.library.ethz.ch/eserv/eth:22990/eth-22990-09.pdf auf Seite 2. Das ist ein Artikel des Paul_Scherrer_Institut. Kann ich das verallgemeinern auf Peer-Reviewte Artikel? Danke! Grüsse,--Soiamaat (Diskussion) 13:48, 15. Sep. 2016 (CEST)

Bild(er) zu Adolf Jäger

Hallo, bin von der Disklussionsseite des Artikels hierher verwiesen worden: ich kenne mich nicht genau mit Bildrechten aus, aber hatte in einem Online-Artikel ein paar Bilder von Jäger gesehen. Müsste dieses Bild nicht mittlerweile aufgrund des Alters gemeinfrei zur Verfügung stehen? Andere Bilder in dem Artikel zeigen den 1889 geborenen als Fussballspieler, bis 1927 war er aktiv (ich vermute, das Alter ist (abgesehen von einer expliziten Freigabe) der wesentliche Massstab, oder?). Danke für die Klärung im Voraus, auf Basis der Entscheidung kann ich dann das Foto hochladen (oder eben nicht). (nicht signierter Beitrag von 193.103.207.11 (Diskussion) )

Für die Frage, ob ein Bild gemeinfrei ist oder nicht, ist nicht das Todesdatum des Abgebildeten, sondern das des Photographen maßgeblich. Erst wenn dieser Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, kann seine Arbeit frei von jedermann verwendet werden.
Du müsstest also mal recherchieren, wer hinter dem als Quelle angegebenen „Archiv Stahlpress Medienbüro“ steckt.
Sollte sich der Photograph wieder erwarten wirklich nicht ermitteln lassen (dafür muss man aber echt recherchieren), könnte man in diesem Fall die pragmatische 100-Jahre-Regel anwenden. Mehr dazu findest Du hier. // Martin K. (Diskussion) 14:28, 30. Sep. 2016 (CEST)