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Weite Teile des Artikels sind unzureichend belegt, der Abschnitt zur Geschichte einfach nur wirr, der Abschnitt zu Grenzen, Defiziten und Prinzipien zweifelhaft. Andere wichtige Teile fehlen, z. B. Methoden, Trägergruppen oder der Vergleich mit anderen Staaten. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1A8:5B40:99BD:B02D:68F0:E6F8 (Diskussion) 22:34, 09. Nov. 2018)
- Eigentlich ein Wiedergängerantrag: Das ganze Thema wurde unter anderem schon hier, hier, hier und hier diskutiert, wo Aschmidt auch schon einen Verbesserungsvorschlag gemacht hat. Bei allem Verständnis für den Überarbeitungswunsch habe ich gewisse Zweifel, dass der Artikel sich dadurch nennenswert verbessert, dass man ihn noch 50 Mal auf irgendwelchen Wartungsseiten eintstellt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 13:23, 10. Nov. 2018 (CET)
- Trotzdem hilfreich, den Artikel hier zu behalten, weil die Probleme ja nicht behoben wurden.
- Es bräuchte dringend eine effizientere Vorgehensweise zur Verbesserung der Qualität, aber wie?--Aschmidt (Diskussion) 16:28, 2. Dez. 2018 (CET)
Mein Vorschlag ist, dass Einfügungen oder Änderungen nach Sichtungen in Grundlagenartikeln mit erheblichen Überarbeitungsbedarf zunächst eingestellt werden sollten, sofern sie entweder von einen Sachkundigen eingestellt wurden, oder zumindest hinreichend nachvollziehbar nebst Quellen begründet worden sind. Sofern mindestens zwei Bearbeiter eines Artikels unterschiedlicher Auffassung sind, könnte man sich an an einen sachkundigen Dritten wenden (sofern verfügbar) oder die zwei widerstreitenden Bearbeiter einigen sich auf eine gemeinsame Fassung des Textes bzw. der strittigen Aussage. Sofern ein Bearbeiter seine Auffassung nicht begründen oder Quellen nachweisen kann, ist die andere Auffassung, die nachvollziehbar nebst Quellen begründet wurde, vorzuziehen. Schließlich sollten gerügte Texte, die keine Begründung des Erstellers und Quelle nachweisen können, solange raus ausgenommen werden, bis eine Einigung oder Beibringung der Belege erfolgte.----v. Sy. (Diskussion) 21:04, 11. Nov. 2020 (CET)
Die anfänglich angesprochenen Mängel (Weite Teile des Artikels sind unzureichend belegt, der Abschnitt zur Geschichte einfach nur wirr, der Abschnitt zu Grenzen, Defiziten und Prinzipien zweifelhaft) sind für den Anfang behoben. Der Artikel befasst sich allein mit der Rechtswissenschaft im deutschen Rechtskreis, dies zu erwähnen ist nach mE wegen der beträchtlichen Unterschiede zu anderen Rechtssystemen wichtig - habe nur gerade keine Idee, wie (verschieben nach "Rechtswissenschaft (Deutscher Rechtskreis)" oder "Rechtswissenschaft (Deutschland)", anders?). In jedem Fall fehlt noch eine Beschreibung der Entwicklung zu den unterschiedlichen Rechtskreisen im Abschnitt zur Geschichte.--Quintil Jan Verus (Diskussion) 13:48, 4. Mär. 2021 (CET)
Neuschrieb
[Quelltext bearbeiten]Ein Entwurf:
- Einleitung mit erster Eingrenzung des Gegenstands
- Geschichte
- Rechtswissenschaftliche Fächer: Haupt-, Neben-/Grundlagenfächer; Beziehung zu anderen Disziplinen
- Rechtsdogmatik und rechtswissenschaftliche Methode
- Rechtswissenschaft als Wissenschaft: Rechtswissenschaft an Fachhochschulen und Universitäten; die Forschungslandschaft; die Juristenausbildung
- Verhältnis von Rechtswissenschaft und juristischer Praxis
Gerne ergänzen. Wichtig wäre, die Rechtswissenschaft vom Recht zu unterscheiden. Hier soll es nur um erstere gehen. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:21, 26. Okt. 2021 (CEST)
- Da ich gerade bei der "Juristenausbildung" darüber gestolpert bin, dass "Rechtswissenschaft" implizit mit "Staatlichen Studiengängen an Universitäten" gleichgesetzt wird, würde ich gerne auch hier eine Präzisierung vorschlagen - mit dem Gedanken, Disziplin (Wissenschaft) von Profession (Anwendung) klarer zu trennen. Als weiteren Bezugsmaßstab für die Definition von "Rechtswissenschaft" würde ich entsprechend § 6 Abs. 2 Nr. 4 StudAkkrVO die "Fächergruppe Rechtswissenschaft" vorschlagen, die Fachhochschulen und Universitätstudium gleichermaßen umfassen sollte. Der Punkt "Rechtwissenschaft an FH und Uni" sowie "Juristenausbildung" würde sich damit erübrigen. Ersteres, da keine Unterscheidung mehr notwendig, letzteres, da an anderer Stelle definiert.
- Vor diesem Hintergrund würde ich folgende Struktur vorschlagen:
- Einleitung mit erster Eingrenzung, Verweis auf ggf. eigenen Artikel zur Geschichte
- Rechtswissenschaft: Forschungsgegenstand, "Ursprüngliche Ausrichtung" sollte m.E. aufgrund eines geringen Mehrwert kurz gehalten und ggf. in einem Artikel zur Rechtsgeschichte vertieft (und verlinkt) werden.
- Rechtswissenschaftliche Methodik (inkl. Rechtsdogmatik)
- Beziehungen zu anderen Disziplinen und deren Bedeutung für die Rechtswissenschaft; z.B. durch Einbezug von Erkenntnisse in Interpretation / Auslegung. (zur Verdeutlichung Rolle von Gutachten und soziologischen Erkenntnissen in der Rechtsanwendung als Beispiel?)
- Verhältnis von Rechtswissenschaft und juristischer Praxis
- (Befähigung zum Richteramt)
- (Staatliche Studiengänge im Verhältnis zu Bachelor / Master)?
- --Oraclekid12 (Diskussion) 00:47, 3. Apr. 2024 (CEST)
- Mein Vorschlag wäre, den letzten Abschnitt deines Vorschlages „Verhältnis von Rechtswissenschaft und juristischer Praxis“ in „Rechtswissenschaft im Studium, akademischen Betrieb und in der Praxis“ zu ändern und dort etwa zu beschreiben, inwieweit das Studium auf die Praxis vorbereitet (zB bei der Ausbildung zum Richter; oftmals wird das juristische Studium als praxisfern kritisiert) und andererseits inwiefern durchhaus spanndende Fragen bloß akademischer Natur für die Praxis relevant sind, oder woher die Impulse in der Rechtswissenschaft kommen bzw wie das Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Lehre ist usw. Auch praktische Tätigkeiten können kurz (mit Verlinkung) dargestellt werden, etwa dass Juristen sich zu Tagungen treffen und daraus Literatur entsteht oder dass es im Studium Prozess-Wettbewerbe gibt. Eine Darstellung der „gelebten“ Rechtswissenschaft sollte es also sein. Vorschlag also:
- Rechtswissenschaft im Studium, akademischen Betrieb und in der Praxis
- Studium (natürlich nicht zu lang)
- Praxis (Rechtsberufe, aber auch Bürgermeister)
- akademischer Betrieb/Forschungseinrichtung/Universität
- Rechtswissenschaft im Studium, akademischen Betrieb und in der Praxis
- --Orchester (Diskussion) 22:53, 4. Jul. 2024 (CEST)
- Mein Vorschlag wäre, den letzten Abschnitt deines Vorschlages „Verhältnis von Rechtswissenschaft und juristischer Praxis“ in „Rechtswissenschaft im Studium, akademischen Betrieb und in der Praxis“ zu ändern und dort etwa zu beschreiben, inwieweit das Studium auf die Praxis vorbereitet (zB bei der Ausbildung zum Richter; oftmals wird das juristische Studium als praxisfern kritisiert) und andererseits inwiefern durchhaus spanndende Fragen bloß akademischer Natur für die Praxis relevant sind, oder woher die Impulse in der Rechtswissenschaft kommen bzw wie das Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Lehre ist usw. Auch praktische Tätigkeiten können kurz (mit Verlinkung) dargestellt werden, etwa dass Juristen sich zu Tagungen treffen und daraus Literatur entsteht oder dass es im Studium Prozess-Wettbewerbe gibt. Eine Darstellung der „gelebten“ Rechtswissenschaft sollte es also sein. Vorschlag also:
Irgendwie erwarte ich bei dem Artikel, dass im Artikel in Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht unterteilt wird. Dann, dass die einzelnen Rechtsgebiete sehr knapp dargestellt werden und auf die Spezialartikel dazu verwiesen wird. Die anderen Inhalte sollten Ergänzungen darstellen. Also als Kern des Inhalts eine Übersicht der Rechtsgebiete. --~2025-15357-8 (Diskussion) 12:05, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Bitte nicht das Recht mit der Rechtswissenschaft verwechseln. Beides hat viel miteinander zu tun, ist aber nicht dasselbe. Die Rechtswissenschaft befasst sich, wie der Name sagt, wissenschaftlich mit dem Recht, ist aber nicht das Recht. Die Interaktionen gehen wechselseitig in beide Richtungen, denn das Recht und die Rechtspraxis haben Lösungen von Konflikten anzubieten, wo die Rechtswissenschaft mitunter nur die Konfliktbeschreibung anzubieten hat. --Hajo-Muc (Diskussion) 19:58, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Danke dir, @Hajo-Muc, dass du daran erinnerst. So hatte ich den Abschnitt vor knapp vier Jahren ja auch eröffnet, und ich glaube weiterhin, dass es richtig ist, so zu verfahren und in diesem Artikel die Wissenschaft vom Recht zu beschreiben und sie vom Recht zu unterscheiden. Dafür gibt es die beiden Artikel. Abgesehen davon, dass das Recht auch abstrakt und binär das Gegenteil von Unrecht ist und traditionell der Moral gegenüber bzw. an die Seite gestellt wird. Die Gliederung würde ich übrigens heute immer noch so anlegen wie eingangs skizziert. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:25, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Naja. Für mich ist eine Wissenschaft, was die Universitätsprofessoren machen. Was Physikprofessoren machen, ist Physik. Was Volkswirtschaftslehreprofessoren machen, ist Volkswirtschaftslehre etc. pp --~2025-15357-8 (Diskussion) 22:21, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Und was möchtest du uns damit sagen? --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:32, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Mit der Definition zu "Wissenschaft" würde man schon zu kurz greifen. Zumal es in der Rechtswissenschaft noch weitaus mehr Themengebiete gibt als die der Juristenausbildung.
- Alle aufzuzählen wird dann etwas müßig. --Oraclekid12 (Diskussion) 22:34, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:15, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Wollte auf den Beitrag davor antworten, sorry ;) --Oraclekid12 (Diskussion) 23:34, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Okay. Danke. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:46, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Wollte auf den Beitrag davor antworten, sorry ;) --Oraclekid12 (Diskussion) 23:34, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:15, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Naja. Für mich ist eine Wissenschaft, was die Universitätsprofessoren machen. Was Physikprofessoren machen, ist Physik. Was Volkswirtschaftslehreprofessoren machen, ist Volkswirtschaftslehre etc. pp --~2025-15357-8 (Diskussion) 22:21, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Danke dir, @Hajo-Muc, dass du daran erinnerst. So hatte ich den Abschnitt vor knapp vier Jahren ja auch eröffnet, und ich glaube weiterhin, dass es richtig ist, so zu verfahren und in diesem Artikel die Wissenschaft vom Recht zu beschreiben und sie vom Recht zu unterscheiden. Dafür gibt es die beiden Artikel. Abgesehen davon, dass das Recht auch abstrakt und binär das Gegenteil von Unrecht ist und traditionell der Moral gegenüber bzw. an die Seite gestellt wird. Die Gliederung würde ich übrigens heute immer noch so anlegen wie eingangs skizziert. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:25, 8. Jul. 2025 (CEST)
Seit fast 20 Jahren ohne jeden Beleg--Lutheraner (Diskussion) 13:54, 11. Apr. 2025 (CEST)
- Ist nicht einfach, denn es gibt keine deutschsprachige Literatur dazu. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 16:54, 8. Jul. 2025 (CEST)
- Ich habe mal notdürftig einen Weblink hinzugefügt, der viele der Informationen des Artikeltexts enthält, bis jemand sich die Arbeit macht und in die Recherche eintaucht. --Ichigonokonoha (Diskussion) 22:08, 22. Jul. 2025 (CEST)
Es ist zweifelhaft, ob die genannte NS-Zeitschrift tatsächlich als Vorgängerin gelten kann. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wäre meines Erachtens nach dennoch ein eigener Artikel zur NS-Zeitschrift sinnvoll. -Pistazienfresser (Diskussion) 15:57, 22. Jul. 2025 (CEST)
- Ich habe das Buch von Stolleis nicht vorliegen. Wenn er das nicht so schreibt, dann würde ich das streichen. Der einfügende Benutzer ist ja inaktiv. --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:28, 22. Jul. 2025 (CEST)
- Habe das Buch leider auch nicht vorliegen. Wärst auch so eher für eine Löschung als für eine Schaffung eines neuen Artikels per Klonen? --Pistazienfresser (Diskussion) 16:34, 22. Jul. 2025 (CEST)
- Sofern es tatsächlich eine Kontinuität beider Zeitungen gab, ergibt für mich ein gemeinsamer Artikel Sinn. Sofern es die aber nicht gibt, sind zwei Artikel sinnvoller. --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:36, 22. Jul. 2025 (CEST)
- Wenn Stolleis die Kontinuität sieht – für die auch Forsthoff als Herausgeber sprechen würde –, sollte die Geschichte gemeinsam dargestellt werden. Was fehlt, ist vor allem Die Verwaltung seit den Relaunch. War ja wohl ein reaktionäres Projekt im Jahr 1968. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 16:38, 22. Jul. 2025 (CEST)
- Habe leider keinen Zugriff auf den Stolleis-Text, und es gibt auch keine Ausgabe davon auf Leibniz-Publik. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 16:42, 22. Jul. 2025 (CEST)
- Sofern es tatsächlich eine Kontinuität beider Zeitungen gab, ergibt für mich ein gemeinsamer Artikel Sinn. Sofern es die aber nicht gibt, sind zwei Artikel sinnvoller. --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:36, 22. Jul. 2025 (CEST)
- Habe das Buch leider auch nicht vorliegen. Wärst auch so eher für eine Löschung als für eine Schaffung eines neuen Artikels per Klonen? --Pistazienfresser (Diskussion) 16:34, 22. Jul. 2025 (CEST)
Sollen wir den Artikel nun löschen?--FWS AM (Diskussion) 11:21, 30. Jan. 2026 (CET)
- Löschen auf jeden Fall nicht. Es geht ja eher nur darum, wie dieser Vorgängerteil zu werten ist. --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:08, 30. Jan. 2026 (CET)
- Sehe ich wie Aschmidt. Gibt es denn niemanden, der auf das Buch von Stolleis einen Zugriff hätte? Dann wäre doch das Problem gelöst. --Opihuck 20:23, 30. Jan. 2026 (CET)
- Doch. Mittlerweile haben wir C.H.Beck in Inlibra . Der TWL-DOI-Link tut bei mir leider nicht, aber man sollte damit jedenfalls zu dem Werk gelangen, und dann weiter zu S. 306ff. im siebten Kapitel, Abschnitt III. Ich mag mich täuschen, aber von einer Kontinuität oder Vorgängerrolle der Deutschen Verwaltung lese ich dort nichts. Die Verwaltung gibts freilich auch in der TWL , aber erst seit 2008, also nicht das erste Heft, wo solche Bezugnahmen und programmatische Ausrichtung vielleicht angesprochen wurden. Fazit: Den Abschnitt Eine Vorgängerzeitschrift kann man nicht auf Stolleis stützen, sollten wir löschen. Was dann noch bliebe, wäre: Fachzeitschrift zum Verwaltungsrecht, handelt von Verwaltungsrecht, und die aktuellen Mediadaten zur Verbreitung müsste man mal heraussuchen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:57, 30. Jan. 2026 (CET)
- Habe das mal so umgesetzt. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:06, 30. Jan. 2026 (CET)
- Und am Rande: Die drei Bände von Stolleis in Inlibra sind ein wahrer Schatz zur deutschen Rechtsgeschichte, den wir mal auswerten sollten, jetzt, wo wir Zugriff haben. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:08, 30. Jan. 2026 (CET)
- Gelobt sei die eigene Print-Bibliothek. Ich habe doch noch was gefunden, nämlich in: Stolleis in: Simon, Dieter, Hrsg. 1994. Rechtswissenschaft in der Bonner Republik: Studien zur Wissenschaftsgeschichte der Jurisprudenz. 1. Aufl. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1150. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 227, 253. wo Stolleis schreibt, es habe in der Bonner Republik neue überregionale (Der Staat, Die Verwaltung) und regionale Zeitschriften gegeben. Also keine Kontinuität zur Deutschen Verwaltung, sonst hätte er das hier sicherlich vermerkt. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:21, 30. Jan. 2026 (CET)
- Dankeschön. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:46, 30. Jan. 2026 (CET)
- Geht noch weiter. Im vierten Band gibt es einen eigenen kleinen Abschnitt zur Verwaltung. S. 91f.:
- c) Die Verwaltung
- Wenn Ernst Forsthoff beim Erscheinen des ersten Heftes meinte, es sei «schon jetzt als ein Fehlschlag zu erkennen»423, dann war das sicher voreilig, aber es zeigte sein Inter- esse, ein verwaltungsrechtliches Pendant zu «Der Staat» zu schaffen. Dies geschah 1968 auf Schloss Cappenberg mit der vierteljährlich erscheinenden Die Verwaltung. Zeitschrift für Verwaltungswissenschaft, im gleichen Verlag Duncker & Humblot und in gleicher Aufmachung. Herausgeber waren Ernst Forsthoff, Klaus von der Groeben, Rein-
- hart Koselleck, Franz Mayer, Franz Ronneberger und Roman Schnur. Bei Letzte- rem lag nach Forsthoffs Tod auch die Redaktion. Die Zeitschrift erwies sich wie «Der Staat» als offenes Forum, auf dem vor allem Grundsatzfragen der Verwaltung diskutiert wurden. Das schloss Autoren der Verwaltungs- und Verwaltungsrechtsgeschichte ebenso ein wie Soziologen und Politologen. Insbesondere Roman Schnur hat als un- ermüdlicher Vermittler in diesem Sinne gewirkt.
- Forsthoff war ganz klar ein reaktionärer Rechter Gegenspieler Abendroths in der Zeit, aber an der Einordnung der Zeitschrift durch Stolleis kommt man doch kaum vorbei. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:56, 30. Jan. 2026 (CET)
- Man muss Forsthoff ja nicht mögen, aber er gehört nun einmal zur Geschichte des Staats- und Verwaltungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Vielen Dank für die Änderungen von einem bisher nur Mitlesenden! Meiner Meinung nach könnte nun doch der von Pistazienfresser angebrachte Qualitätssicherungs-Baustein entfernt werden. Bleibt die Frage, ob man aus dem gelöschten Text "Von 1933 bis 1945 existierte die Zeitschrift Deutsche Verwaltung (DV). Sie wurde 1933 als NSDAP – Organ für das Verwaltungsrecht gegründet. Sie wurde die Zeitschrift der Fachgruppe „Verwaltungsrechtswahrer“ im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB). In ihr publizierten überwiegend Praktiker des Rechts wie Ministerialräte, Bürgermeister, Landräte und Rechtsanwälte. Aber auch die Prominenz der NSDAP wie Hans Frank, Staatssekretär Stuckart, Innenminister Wilhelm Frick u. a. Ab 1938 finden wir auch Autoren der SS. Ab 1940 fungierten u. a. Reinhard Heydrich und Ernst Kaltenbrunner als Herausgeber. Daneben finden sich wissenschaftliche Autoren wie Theodor Maunz, Ulrich Scheuner u. v. m. einen eigenen Artikel macht. Wie wird da die Relevanz gesehen? --Koschi73 (Diskussion) 12:47, 31. Jan. 2026 (CET)
- Danke für Anpingen, Wartungsbaustein ist entfernt. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:05, 31. Jan. 2026 (CET)
- Das als Stub für Deutsche Verwaltung (Zeitschrift) fände ich sinnvoll. Gehört auch zur Geschichte der Verwaltungswissenschaften in Deutschland. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:10, 31. Jan. 2026 (CET)
- Die Zeitschrift Deutsche Verwaltung wäre sicherlich relevant und könnte mit dem Abschnitt aus dem Werk von Stolleis und den Formalerschließungsdaten aus der ZDB auch schon ausreichend beschrieben werden. Bloß einen Anlass, die beiden Artikel zu verknüpfen, auch nicht beispielsweise mit einem BKL-Baustein, würde ich nicht sehen, deshalb sollte alles zur Deutschen Verwaltung aus dem Artikel zu Die Verwaltung herausgehalten werden. Die Zeitschriften hatten nichts miteinander zu tun, sondern Die Verwaltung war zusammen mit Der Staat sozusagen als ein verlegerischer Zwilling oder ein Tandem angelegt. Das sind ganz andere Bezüge als bisher suggeriert worden war. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 18:09, 31. Jan. 2026 (CET)
- Das richtige Lemma wäre übrigens Deutsche Verwaltung, denn für ein Klammerlemma gibt es keinen Anlass, wenn der Name sonst nicht in Gebrauch ist. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 18:11, 31. Jan. 2026 (CET)
- +1. --Opihuck 18:14, 31. Jan. 2026 (CET)
- Dann wäre aber eine Vorlage:Dieser Artikel mit Hinweis auf Öffentliche Verwaltung (Deutschland) nötig oder zumindest sehr sinnvoll. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:28, 31. Jan. 2026 (CET)
- Meinst du damit einen Artikel zur Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung? --Koschi73 (Diskussion) 19:10, 31. Jan. 2026 (CET)
- Meinte damit, dass jemand der "deutsche Verwaltung" in der Suchmaske eingibt, in der Regel nicht eine Zeitung aus der Zeit des Nationalsozialismus suchen wird. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:16, 31. Jan. 2026 (CET)
- Beim Lemma geht es aber um den exakten Begriff, nicht um mehr oder weniger lockere Assoziationen zu Themen. Deshalb fehlt so ein Hinweis auch bei dem Artikel zur DÖV. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:46, 31. Jan. 2026 (CET)
- Vorlage:Dieser Artikel steht "am Anfang von Artikeln, dass es zu einem Artikel, dessen Titel selbst nicht mehrdeutig ist, andere in Frage kommende Artikel gibt." --Pistazienfresser (Diskussion) 19:54, 31. Jan. 2026 (CET)
- Das ist aber, wie gesagt, viel enger zu verstehen. Das Beispiel dort zeigt, dass es um Lemmata mit demselben Namen geht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:02, 31. Jan. 2026 (CET)
- +1. Das Problem verstehe ich nicht. --Opihuck 20:41, 31. Jan. 2026 (CET)
- Danke. Zur Info: Ich mag den Artikel nicht anlegen, weil mir letztlich auch der Abschnitt im Stolleis nicht reicht. Ich weiß auch damit immer noch zu wenig über die Zeitschrift. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 18:21, 1. Feb. 2026 (CET)
- Was fehlt dir konkret zu dieser Zeitschrift? --Koschi73 (Diskussion) 22:40, 9. Feb. 2026 (CET)
- Mir reicht es, wie gesagt, noch nicht. Und ich möchte mich mit der Postille auch schlicht nicht weiter beschäftigen. Deshalb lege ich den Artikel nicht an. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:02, 9. Feb. 2026 (CET)
- Was fehlt dir konkret zu dieser Zeitschrift? --Koschi73 (Diskussion) 22:40, 9. Feb. 2026 (CET)
- Danke. Zur Info: Ich mag den Artikel nicht anlegen, weil mir letztlich auch der Abschnitt im Stolleis nicht reicht. Ich weiß auch damit immer noch zu wenig über die Zeitschrift. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 18:21, 1. Feb. 2026 (CET)
- +1. Das Problem verstehe ich nicht. --Opihuck 20:41, 31. Jan. 2026 (CET)
- Das ist aber, wie gesagt, viel enger zu verstehen. Das Beispiel dort zeigt, dass es um Lemmata mit demselben Namen geht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:02, 31. Jan. 2026 (CET)
- Vorlage:Dieser Artikel steht "am Anfang von Artikeln, dass es zu einem Artikel, dessen Titel selbst nicht mehrdeutig ist, andere in Frage kommende Artikel gibt." --Pistazienfresser (Diskussion) 19:54, 31. Jan. 2026 (CET)
- Beim Lemma geht es aber um den exakten Begriff, nicht um mehr oder weniger lockere Assoziationen zu Themen. Deshalb fehlt so ein Hinweis auch bei dem Artikel zur DÖV. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:46, 31. Jan. 2026 (CET)
- Meinte damit, dass jemand der "deutsche Verwaltung" in der Suchmaske eingibt, in der Regel nicht eine Zeitung aus der Zeit des Nationalsozialismus suchen wird. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:16, 31. Jan. 2026 (CET)
- Meinst du damit einen Artikel zur Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung? --Koschi73 (Diskussion) 19:10, 31. Jan. 2026 (CET)
- Dann wäre aber eine Vorlage:Dieser Artikel mit Hinweis auf Öffentliche Verwaltung (Deutschland) nötig oder zumindest sehr sinnvoll. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:28, 31. Jan. 2026 (CET)
- +1. --Opihuck 18:14, 31. Jan. 2026 (CET)
- Man muss Forsthoff ja nicht mögen, aber er gehört nun einmal zur Geschichte des Staats- und Verwaltungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Vielen Dank für die Änderungen von einem bisher nur Mitlesenden! Meiner Meinung nach könnte nun doch der von Pistazienfresser angebrachte Qualitätssicherungs-Baustein entfernt werden. Bleibt die Frage, ob man aus dem gelöschten Text "Von 1933 bis 1945 existierte die Zeitschrift Deutsche Verwaltung (DV). Sie wurde 1933 als NSDAP – Organ für das Verwaltungsrecht gegründet. Sie wurde die Zeitschrift der Fachgruppe „Verwaltungsrechtswahrer“ im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB). In ihr publizierten überwiegend Praktiker des Rechts wie Ministerialräte, Bürgermeister, Landräte und Rechtsanwälte. Aber auch die Prominenz der NSDAP wie Hans Frank, Staatssekretär Stuckart, Innenminister Wilhelm Frick u. a. Ab 1938 finden wir auch Autoren der SS. Ab 1940 fungierten u. a. Reinhard Heydrich und Ernst Kaltenbrunner als Herausgeber. Daneben finden sich wissenschaftliche Autoren wie Theodor Maunz, Ulrich Scheuner u. v. m. einen eigenen Artikel macht. Wie wird da die Relevanz gesehen? --Koschi73 (Diskussion) 12:47, 31. Jan. 2026 (CET)
- Geht noch weiter. Im vierten Band gibt es einen eigenen kleinen Abschnitt zur Verwaltung. S. 91f.:
- Dankeschön. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:46, 30. Jan. 2026 (CET)
- Gelobt sei die eigene Print-Bibliothek. Ich habe doch noch was gefunden, nämlich in: Stolleis in: Simon, Dieter, Hrsg. 1994. Rechtswissenschaft in der Bonner Republik: Studien zur Wissenschaftsgeschichte der Jurisprudenz. 1. Aufl. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1150. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 227, 253. wo Stolleis schreibt, es habe in der Bonner Republik neue überregionale (Der Staat, Die Verwaltung) und regionale Zeitschriften gegeben. Also keine Kontinuität zur Deutschen Verwaltung, sonst hätte er das hier sicherlich vermerkt. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:21, 30. Jan. 2026 (CET)
- Und am Rande: Die drei Bände von Stolleis in Inlibra sind ein wahrer Schatz zur deutschen Rechtsgeschichte, den wir mal auswerten sollten, jetzt, wo wir Zugriff haben. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:08, 30. Jan. 2026 (CET)
- Sehe ich wie Aschmidt. Gibt es denn niemanden, der auf das Buch von Stolleis einen Zugriff hätte? Dann wäre doch das Problem gelöst. --Opihuck 20:23, 30. Jan. 2026 (CET)
Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion 1991
[Quelltext bearbeiten]Hier fehlt es meines Erachtens an den Grundvoraussetzungen. 1. es fehlt an einer Erläuterung des konkreten Inhalts, der entsprechende Abschnitt ist da nur suboptimal. Der Abschnitt einzelne Bestimmungen ist nur eine Aneinanderreihung von Überschriftartigen Bezeichnungen und manchmal Zitaten, das ist keine gute Zusammenfassung. 2. Geltung lässt vollkommen offen, ob der noch gilt. 3. Der Abschnitt Denkschrift lässt einen mit dem Gefühl zurück, dass man nicht genau weiß, was dieser Abschnitt einem sagen möchte. 4. Im Abschnitt Bedeutung wird der Spiegel von 1990 zitiert - wie das eine Einschätzung der Bedeutung, die klassischerweise aus der Retroperspektive erfolgt, sein soll, ist unklar. Auch ansonsten ist das zu dünn. 5. Der Abschnitt Entwicklung hat auch nur sehr oberflächlich etwas mit dem Vertrag zu tun und behandelt hauptsächlich die allgemeinen deutsch-russischen Beziehungen.
Insgesamt sehe ich hier nicht die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für Artikel. --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:35, 20. Okt. 2025 (CEST)
In rechtlicher Hinsicht war der Artikel Käse und glich zum Großteil einem Ratgeber, letzteren Teil habe ich bereits entfernt. Sofern der Artikel stehenbleiben soll, bedarf er m. E. einer grundlegenden Überarbeitung, um unsere allgemeinen Qualitätsanforderungen zu erfüllen. --Ruhrgur⠀📣 • ⚖ • ✉ 08:52, 30. Jan. 2026 (CET)
- Vorschlag: Weiterleitung auf Form (Recht)#Allgemeines, wo der Grundsatz der Formfreiheit erklärt wird.
- Ich sehe nicht, welchen inhaltlichen Mehrwert man über "ein formloses Schreiben ist ein Schreiben, welches keiner Formvorschrift unterliegt" in dieses Lemma schreiben sollte und das wäre dann eher ein Fall für einen Wiktionary-Eintrag.. Der Begriff des formfreien Antrags/formlosen Schreibens kann wohl sinnvoll nur dort erklärt werden, wo es (in anderen Fällen) Formvorschriften gibt.--Trace OB (Diskussion) 09:04, 30. Jan. 2026 (CET)
- +1 Ich wollte nur erst einmal etwas aufräumen, weil ich selbst erlebt habe, dass das Lemma von Laien falsch verstanden wird. Mit einem Antrag hat der Artikel bereits aufgrund des Lemmas nichts zu tun und zum Begriff allgemein kann man wohl auch nicht mehr all zu viel schreiben; eine Löschung des Artikels und Weiterleitung des Lemmas auf Form (Recht) würde ich unterstützen. --Ruhrgur⠀📣 • ⚖ • ✉ 09:26, 30. Jan. 2026 (CET)
- Bei "Form" sollte sich aber dann auch etwas dazu finden, dass der Antragsteller in bestimmten Fällen im Verwaltungsrecht dazu gezwungen ist, ein Formular zu benutzen. Das dies nicht der Fall ist, dürfte in den meisten Fällen mit formlosem Schreiben gemeint sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 10:46, 30. Jan. 2026 (CET)
- Ich würde ebenfalls für das Löschen plädieren und einen redirect auf den Artikel Form (Recht) durchführen. Die Ambiguität der Rechtsvorstellungen in der Laiensphäre könnten dabei untergebracht werden. Bei der Gelegenheit findet sich vielleicht auch jemand, der Form (Recht) überhaupt überarbeitet, denn der römisch-rechtliche Teil des Komplexes Geschichte, zeigte mir gerade, dass Unzulänglichkeiten in weiteren Passagen vermutet werden dürfen. --Stephan Klage (Diskussion) 13:16, 30. Jan. 2026 (CET)
- +1. Löschen. Das, was in der Praxis mit einem formlosen Schreiben gemeint wird, ist doch auch was ganz anderes, als was jetzt im Artikel steht. Du meine Güte. --Opihuck 20:26, 30. Jan. 2026 (CET)
- Habe eine Weiterleitung auf Form (Recht) daraus gemacht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:09, 30. Jan. 2026 (CET)
- Da Formloses Schreiben jetzt eine Weiterleitung auf Form (Recht) ist, sollte der Term deshalb nach den Regeln (Formvorschriften) der Wikipedia mit einer in fetter Schrift ausgezeichneten Bemerkung im Lemmatext vorkommen.
- Ein formloses Schreiben ist eine Mitteilung oder ein Antrag ohne vorgeschriebenes Formular oder strenge Formvorschriften, ausser der Schriftform. Es ist ein selbst verfasster, kurzer, möglichst sachlicher Brief oder eine E-Mail. Um eine Wirkung entfalten zu können, müssen das Anliegen sowie je nach Umständen einige der folgenden Informationen wie Absender, Empfänger, Datum, Betreff und eine Unterschrift enthalten sein.
- Der Freistaat Bayern ermöglicht es beispielsweise allen, mit einem Assistenten für formloses Schreiben ihr Anliegen "formlos" an eine Behörde oder eine sonstige Stelle zu richten. Dabei werden die Anschrift der Empfängerbehörde bzw. der zuständigen Stelle, die Kontaktdaten des Absenders und eine Beschreibung des Anliegens benötigt.
- Herzliche Grüsse, --Chrisandres Disk 16:48, 2. Mär. 2026 (CET)
- Habe eine Weiterleitung auf Form (Recht) daraus gemacht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:09, 30. Jan. 2026 (CET)
- +1. Löschen. Das, was in der Praxis mit einem formlosen Schreiben gemeint wird, ist doch auch was ganz anderes, als was jetzt im Artikel steht. Du meine Güte. --Opihuck 20:26, 30. Jan. 2026 (CET)
- Ich würde ebenfalls für das Löschen plädieren und einen redirect auf den Artikel Form (Recht) durchführen. Die Ambiguität der Rechtsvorstellungen in der Laiensphäre könnten dabei untergebracht werden. Bei der Gelegenheit findet sich vielleicht auch jemand, der Form (Recht) überhaupt überarbeitet, denn der römisch-rechtliche Teil des Komplexes Geschichte, zeigte mir gerade, dass Unzulänglichkeiten in weiteren Passagen vermutet werden dürfen. --Stephan Klage (Diskussion) 13:16, 30. Jan. 2026 (CET)
- Bei "Form" sollte sich aber dann auch etwas dazu finden, dass der Antragsteller in bestimmten Fällen im Verwaltungsrecht dazu gezwungen ist, ein Formular zu benutzen. Das dies nicht der Fall ist, dürfte in den meisten Fällen mit formlosem Schreiben gemeint sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 10:46, 30. Jan. 2026 (CET)
- +1 Ich wollte nur erst einmal etwas aufräumen, weil ich selbst erlebt habe, dass das Lemma von Laien falsch verstanden wird. Mit einem Antrag hat der Artikel bereits aufgrund des Lemmas nichts zu tun und zum Begriff allgemein kann man wohl auch nicht mehr all zu viel schreiben; eine Löschung des Artikels und Weiterleitung des Lemmas auf Form (Recht) würde ich unterstützen. --Ruhrgur⠀📣 • ⚖ • ✉ 09:26, 30. Jan. 2026 (CET)
- Infobox nur grundlegende Einträge. Keine Grundlage der VO, keine Dossier-Einträge, keine Fundstelle.
- Die Aussage des Zwecks der VO war Falsch. Wie im Titel der VO genannt, ist sie über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten Was ist der Inhalt der VO? Fehlt ganz! Diese VO ist ein zentrales Element der Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung. ANHANG I ist eine Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union. ANHANG II ist eine Auflistung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union ohne Bestimmungen über Sanktionen
- Wie diese VOgen und RLen alle zusammen funktionieren steht im Blue Guide der EU. Es macht keinen Sinn die VOgen/RLen einzeln zu beschreiben. Es ist ein Rechtskonzept in dem VOen und RLen miteinander verbunden sind und die Beschaffenheit von Produkten sowie anschließende Marktüberwachung vorschreibt!
- Die Artikel Marktüberwachung, CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, Benannte Stelle, Konformitätsbewertungsstelle, Inverkehrbringen von Produkten (EU-Wirtschaftsrecht) werden z.T. hier geregelt.
Danke! Gruß --Chief335 (Diskussion) 13:26, 10. Apr. 2026 (CEST)
