Wikipedia:Wikimedia Deutschland/Regelung für Fördersperren
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Regelung für Fördersperren
Von dieser Seite gibt es auch eine Version in einfacher Sprache. Wikimedia Deutschland e. V. (nachfolgend: WMDE) ist verpflichtet, Spendengelder im Sinne des Vereinszwecks zur Förderung Freien Wissens einzusetzen und damit u. a. die Verbesserung der Arbeit in den Wikimedia-Projekten zu unterstützen. Dies geschieht vor allem gemäß der „Richtlinie zur Förderung der Communitys“ durch Projektförderungen, Serviceleistungen, Teilnahmeförderungen und Beratungsangebote. Um die Communitys oder WMDE vor Schaden zu schützen, kann in Ausnahmefällen eine Fördersperre ausgesprochen werden. 1. Kriterien für Fördersperren(1) Für die Aussprache einer Fördersperre gegenüber einem Community-Mitglied durch den Verein Wikimedia Deutschland müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
2. Auswirkungen einer Fördersperre(1) Auswirkungen einer vollumfänglichen Fördersperre auf die betroffene Person umfassen insbesondere:
(2) Bei einer teilweisen Fördersperre kommen nur einzelne Maßnahmen zum Tragen. Teilweise Fördersperren werden beispielsweise verhängt, wenn:
(3) Eine etwaige Ausübung der Mitgliedschaft und Teilnahme an Mitgliederversammlungen von Wikimedia Deutschland e. V. sind von der Fördersperre nicht berührt. 3. Verfahren zur Aussprache von Fördersperren3.1. Prüfung der Fördersperre(1) Einer Fördersperre gehen in der Regel mehrere Gespräche und die Ankündigung der Sperre mit Auflagen voraus, deren Einhaltung die Sperre unnötig machen würde (siehe Kriterien für Fördersperren, Absatz 1 b). In Fällen, in denen schwerwiegendes und eindeutig dokumentiertes Fehlverhalten vorliegt (z. B. strafrechtlich relevantes Verhalten auf einer Veranstaltung oder nachgewiesener Förderbetrug), kann eine Fördersperre direkt ohne vorherige Stellungnahme verhängt werden. (2) Die Gespräche oder schriftlichen Rückmeldungen werden durch die jeweils zuständigen Mitarbeitenden bei Wikimedia Deutschland initiiert und dokumentiert. Haben diese keine Verhaltensänderung bewirkt oder ist aufgrund der Art oder Schwere des Vergehens ein zeitnahes Handeln erforderlich, wird eine Fördersperre geprüft. Dazu werden folgende Punkte seitens der zuständigen Mitarbeitenden schriftlich dokumentiert:
(3) Über die Fördersperre entscheidet die Bereichsleitung Communitys & Engagement mit den Teamleitungen des Bereichs. Es ist eine Zweidrittel-Mehrheit der Abstimmenden erforderlich. Der Vorstand wird über verhängte Fördersperren informiert. 3.2. Information der betroffenen Person über die Fördersperre(1) Die Information der betroffenen Person erfolgt in schriftlicher Form (zumeist auf elektronischem Weg). Die Information muss Angaben zu den unter 3.1. Absatz 2 genannten Punkten a) – d) sowie zur Revisionsmöglichkeit der Fördersperre enthalten. 4. Information von Dritten über verhängte Fördersperren(1) Verhängt Wikimedia Deutschland nach diesen Richtlinien eine Fördersperre, so werden zur Durchsetzung der Fördersperre Projekt- und Veranstaltungsorganisierende insoweit standardmäßig darüber informiert, wie sie diese Information zur wirksamen Durchsetzung der Fördersperre benötigen. (2) Darüber hinaus kann eine Fördersperre unter Verwendung des Benutzernamens veröffentlicht werden, wenn dies für die Durchsetzung der Fördersperre erforderlich ist. Dieses berechtigte Interesse zur Veröffentlichung der Fördersperre liegt insbesondere dann vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Die Veröffentlichung erfolgt unter Angabe des Benutzernamens auf der Internetseite von WMDE. Die Veröffentlichung bleibt solange bestehen, wie die Fördersperre aktiv ist. Nach spätestens drei Jahren ohne nachgewiesenes Informationsbedürfnis gemäß obenstehender Kriterien wird der Eintrag gelöscht, auch wenn die Fördersperre noch besteht. 5. Revisionsmöglichkeit(1) Eine gesperrte Person kann die Aufhebung der Fördersperre jeweils einmal innerhalb von zwei Jahren per E-Mail an community (2) Zudem hat Wikimedia Deutschland ein Revisionsgremium eingerichtet, deren ausschließliche Mitglieder mindestens zwei Personen aus dem Präsidium sind. Die Mitglieder des Gremiums werden vom Präsidium bestimmt. Die sanktionierte Person kann einen Antrag auf Revision per E-Mail an revision |
