Wikipedia:Wikimedia Deutschland/Richtlinie zur Förderung der Communitys
![]() Richtlinie zur Förderung der Communitys
Von dieser Seite gibt es auch eine Version in einfacher Sprache. 1. Ziel und Zweck der FörderungVereinszweck von Wikimedia Deutschland e. V. ist es, „die Erstellung, Sammlung und Verbreitung Freier Inhalte (engl. Open Content) in selbstloser Tätigkeit zu fördern, um die Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und die Bildung zu fördern“. Wikimedia Deutschland (nachfolgend WMDE) unterstützt daher das Engagement von Ehrenamtlichen für die Wikimedia-Projekte (derzeit Wikipedia und ihre Schwesterprojekte Wikimedia Commons, Wikidata, Wikibooks, Wiktionary, Wikiquote, Wikisource, Wikiversity, Wikispecies, Wikifunctions, MediaWiki, Wikivoyage, Wikinews, Meta-Wiki) mit finanzieller Förderung und organisatorischer Unterstützung. (1) Förderbar ist ehrenamtliches Engagement für die Wikimedia-Projekte, das Freies Wissen stärkt und mit dem Vereinszweck von WMDE vereinbar ist. Gefördert werden insbesondere:
(2) Förderbar sind Beiträge zu folgenden Sprachversionen eines Wikimedia-Projekts: Deutsch, deutschsprachiger Dialekt oder eine anerkannte Minderheitensprache in Deutschland. Darüber hinaus können Beiträge zu Wikimedia-Projekten gefördert werden, bei denen es keine Sprachversionen gibt (z. B. Wikimedia Commons oder Wikidata). (3) Projekte und Einzelaktivitäten von Ehrenamtlichen aus Communitys außerhalb der Wikimedia-Projekte können gefördert werden, wenn sie einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Wikimedia-Projekte leisten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die erarbeiteten Inhalte in die Wikimedia-Projekte eingebunden werden können (z. B. OpenStreetMap) oder eine direkte Vernetzung mit den Communitys der Wikimedia-Projekte stattfindet. 2. Geförderte Personen(1) Förderbar sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. (2) Für die Förderung von Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands sind grundsätzlich die jeweiligen Chapter vor Ort erste Anlaufstelle. Davon abweichend stehen folgende Förderangebote auch Ehrenamtlichen mit einem Wohnsitz außerhalb von Deutschland zur Verfügung:
(3) Die geförderten Personen müssen einen Account in den Wikimedia-Projekten haben. 3. Art und Umfang der Förderung(1) Die Unterstützung der Ehrenamtlichen orientiert sich an deren Bedürfnissen und erfolgt in vier grundsätzlichen Formen:
(2) Im Rahmen von Projektförderungen können, soweit sie erforderlich und angemessen sind, folgende Ausgaben als förderfähig anerkannt werden:
(3) WMDE begrüßt Projekte, die in internationaler Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und Chaptern außerhalb Deutschlands geplant und durchgeführt werden. Für länderübergreifende Aktivitäten gelten die folgenden Konkretisierungen:
4. Verpflichtungen der geförderten Personen4.1. Lizenzierung und Weiternutzung(1) Die im Rahmen der Förderung erstellten Produkte müssen unter einer der von WMDE unterstützten Lizenzen veröffentlicht werden, insofern sie nicht gemeinfrei sind. WMDE unterstützt die Lizenzen CC BY oder CC BY-SA, jeweils in der Version 4.0, sowie CC 0. Mehrfachlizenzierungen sind in Ausnahmefällen in Absprache mit WMDE zulässig. (2) Mediendateien sollen in hoher Qualität veröffentlicht werden. Es ist insbesondere nicht zulässig, dass Inhalte in niedriger Qualität in den Wikimedia-Projekten veröffentlicht und höherwertige Versionen kostenpflichtig oder zu zusätzlichen Bedingungen angeboten werden. (3) Von einer Weiternutzung von Inhalten soll nicht abgeschreckt werden. Hinweise auf der Beschreibungsseite dürfen z. B. nicht den Eindruck erwecken, als ob sie Zusatzbedingungen darstellen; erläuternde Hinweise zu Lizenzbedingungen haben auf verunsichernde Formulierungen (wie z. B. Klageandrohungen) zu verzichten. (4) Die geförderten Personen garantieren, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. (5) Alle geförderten Personen verpflichten sich, bei einer Lizenzverletzung ihrer eigenen Werke vor rechtlichen Schritten eine ernsthafte Kontaktaufnahme mit der für die Lizenzverletzung verantwortlichen Person oder dem Unternehmen durchzuführen, um eine lizenzkonforme Nachnutzung zu erreichen. Im Vorfeld rechtlicher Schritte ist WMDE unter community 4.2. Weitere Bestimmungen(1) Zielgruppen der Projekte: Projekte sollten allen Interessierten innerhalb der personellen Kapazitäten (Zahl der Teilnehmenden) des Projekts offenstehen. Ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt, so veröffentlicht die Projektleitung im Vorhinein die Bedingungen, nach denen Teilnehmende ausgewählt werden. Teilnahmebedingungen und die Einschränkung der Zahl der Teilnehmenden müssen begründet werden. Sie dürfen nicht willkürlich oder diskriminierend bestimmt sein. Zulässig sind insbesondere Begrenzungen, die eine begründete Notwendigkeit für einen geschützten Raum bestimmter Personengruppen darlegen (z. B. basierend auf bestimmten Funktionen wie Administrator*innen oder der Zugehörigkeit zu marginalisierten Gruppen). Teilnahmebedingungen sind mit angemessener Frist in geeigneter Form zu veröffentlichen. (2) Hinweis auf die Förderung: Mit Unterstützung der Förderung entstandene Ergebnisse und Produkte müssen als solche gekennzeichnet werden (z. B. „Gefördert von Wikimedia Deutschland“). Für Mediendateien auf Wikimedia Commons ist dies zu realisieren, indem in der Beschreibungsseite folgender Code eingefügt wird: {{Supported by Wikimedia Deutschland|year=xxxx}}. Erstellte Textinhalte der Wikimedia-Projekte (z. B. Wikipedia-Artikel) sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. (3) Universal Code of Conduct: Die Antragsteller*innen und geförderten Personen bekennen sich zur Einhaltung des Universal Code of Conduct der Wikimedia Foundation. (4) Kinder- und Jugendschutz: Geförderte Personen oder von ihnen beauftragte Personen, die im Rahmen geförderter Projekte Minderjährige beaufsichtigen, betreuen oder einen vergleichbaren Kontakt haben, müssen WMDE ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorlegen. Die Maßgaben des § 72a Absatz 5 SGB VIII gelten entsprechend. (5) Datenschutz: Projektorganisator*innen haben mit WMDE eine Verpflichtung auf Wahrung der Vertraulichkeit zu schließen, in der sie bestätigen, dass sie personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten und vertraulich behandeln. (6) Haftung: Die Projektorganisator*innen haften nicht für die Erreichung der mit dem Projekt verfolgten weiterreichenden kommunikativen und/oder ideellen Ziele, es sei denn, dass die Projektorganisator*innen deren Erreichung vorsätzlich oder grob fahrlässig schuldhaft erschwert oder vereitelt haben. Im Übrigen ist die Haftung von Projektorganisator*innen auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihnen verursacht wurden. Ausgenommen von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen sind diejenigen Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Pflichten aus den Förderverhältnissen beruhen (das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Förderverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der andere Vertragspartner*innen regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie Schäden, die die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen. In diesen Fällen haften die Projektorganisator*innen für jegliches schuldhafte Verhalten. Eine gesamtschuldnerische Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. (7) Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Die geförderten Personen bekennen sich dazu, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen und eine den Zielen und Werten des Grundgesetzes förderliche und entsprechende Arbeit zu gewährleisten. 5. Verfahren5.1. Antragsverfahren(1) Eine Antragstellung für die in Kapitel 3 Abs. 1 definierten Förderungen ist ganzjährig möglich. Für einzelne Förderprogramme (z. B. Lokale Community-Räume oder Teilnahmestipendien zur Wikimania) gelten gesonderte Fristen, welche seitens WMDE entsprechend kommuniziert werden. (2) Projektförderungen und Serviceleistungen mit einer Förderhöhe ab 1.000 € können beantragt werden, indem ein öffentlich einsehbarer Projektplan erstellt wird. Nach Fertigstellung des Projektplans wird WMDE per E-Mail an community (3) Projektförderungen und Serviceleistungen unter 1.000 €, Teilnahmeförderungen sowie Beratungsangebote können niedrigschwelliger und zumeist formlos beantragt werden (z. B. per Online-Formular oder E-Mail). Nähere Informationen sind im Förderportal und im WMDE-Community-Portal zu finden. (4) Antragsteller*innen müssen einen Account in der Wikipedia oder in einem der Schwesterprojekte haben. Eine Förderung kann auch von mehreren Personen beantragt werden. Dann reicht es aus, wenn eine der antragstellenden Personen einen Account hat. (5) Für jede Projektförderung werden im Rahmen der Antragstellung Projektorganisator*innen benannt. Stellt eine Person allein den Antrag auf Projektförderung, so gilt sie automatisch selbst als Projektorganisator*in. Gibt es mehrere Projektorganisator*innen, müssen diese eine Hauptansprechperson und eine Stellvertretung benennen. (6) Der Förderzeitraum eines Projekts endet üblicherweise spätestens zum Ende des Kalenderjahres, sofern nicht explizit anders vereinbart. (7) Gesonderte Notwendigkeit eines Projektplans
5.2. Bewilligungsverfahren(1) Alle Anfragen und Anträge werden von WMDE entsprechend den Regelungen und Kriterien dieser Förderrichtlinie geprüft und beschieden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung. (2) Bei der Entscheidung über die Förderanfragen wird geprüft, inwieweit die nachfolgenden Auswahlkriterien erfüllt werden. Es handelt sich dabei nicht um Ausschlusskriterien und es müssen nicht alle Kriterien erfüllt werden. (3) Nutzen für Freies Wissen durch einen Beitrag zu den in Kapitel 1 beschriebenen Förderzielen
(4) Ausnahmen von den in dieser Förderrichtlinie beschriebenen Regelungen und Kriterien können vom Vorstand von WMDE genehmigt werden, sofern die Projekte dem Vereinszweck und den satzungsgemäßen Zielen entsprechen und die Ergebnisse unter einer Freien Lizenz zur Verfügung gestellt werden. 5.3. Projektumsetzung und Abrechnung(1) Die Buchung von Leistungen für Gruppenprojekte (z. B. Hotel, Tagungsraum, Catering) erfolgt grundsätzlich durch WMDE direkt, sofern nicht explizit anders vereinbart. Die Vergabe von Leistungen erfolgt auf Grundlage der Regelungen des Vereins zur Auftragsvergabe. (2) Individuelle Leistungen wie eine Bahnfahrt können nach vorheriger Genehmigung durch WMDE von den Projektteilnehmenden selbstständig gebucht werden. Für Reisekosten ist dabei die Reisekostenordnung des Vereins WMDE in ihrer jeweils aktuellen Form zu beachten. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt gegenüber WMDE mittels Antrag auf Kostenerstattung. (3) Die Abrechnung sämtlicher Kosten hat unter Vorlage von Belegen bis spätestens zwei Monate nach Projektende zu erfolgen. Näheres zu den Fristen regelt die Reisekostenordnung, deren diesbezügliche Bestimmungen für die gesamten Förderprozesse Gültigkeit besitzen. Für Abrechnungen am Jahresende kann WMDE eine gesonderte Frist festlegen, diese wird mit einer Vorlauffrist von mindestens zwei Wochen kommuniziert. (4) Projekte können von weiteren Partner*innen (z. B. Organisationen oder Einzelpersonen) unterstützt werden. Die Partnerschaften bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von WMDE. 5.4. Dokumentation(1) Geförderte Projekte müssen in einem angemessenen Rahmen dokumentiert und evaluiert werden. Leitlinien, die bei der Dokumentation von Projekten zur Orientierung herangezogen werden können, sind hier zu finden. In welchem Zeitraum und auf welche Art und Weise dies geschieht, wird vor Projektbeginn individuell vereinbart. Bei Projektförderungen wird die Art der Dokumentation in der Regel im Projektplan von den Antragsteller*innen vorgeschlagen. (2) Eine Übersicht aller geförderten Projekte wird mindestens einmal jährlich von WMDE veröffentlicht. Die Veröffentlichung beinhaltet üblicherweise die Benutzendennamen der Antragsteller*innen. (3) Zu Leistungen der Beratungsstelle veröffentlicht WMDE nur Gesamtzahlen der geleisteten Beratungen, keine Informationen zu Inhalten der Beratungsgespräche oder den unterstützten Personen. 5.5. Prüfung der Verwendung der Mittel, Rückforderung und Fördersperre(1) WMDE ist verpflichtet, Spendengelder im Sinne des Vereinszwecks zur Förderung Freien Wissens einzusetzen und damit unter anderem die Verbesserung der Arbeit in den Wikimedia-Projekten zu unterstützen. Darum wird die Verwendung der Mittel eingehend geprüft. (2) Sollte sich nach Bewilligung der Förderung herausstellen, dass die Bestimmungen dieser Förderrichtlinie nicht eingehalten wurden, behält sich WMDE daher eine Rückforderung der Förderung vor. (3) Um die Communitys oder WMDE vor Schaden zu schützen, kann in Ausnahmefällen eine Fördersperre ausgesprochen und veröffentlicht werden. Kriterien für die Aussprache einer Fördersperre gegenüber einem Community-Mitglied durch den Verein WMDE sind:
Näheres bestimmt die Regelung für Fördersperren, die mit Gewährung einer Förderung hiermit anerkannt wird. 6. DatenschutzEs gelten die Datenschutzbestimmungen von WMDE, die in ihrer jeweils aktuellen Version auf der Website des Vereins abrufbar sind. Mit der Inanspruchnahme von Förderung wird die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im beschriebenen, notwendigen Umfang erteilt. Hinweis: Für eine Förderung von Ehrenamtlichen, die zugleich Beschäftigte des Vereins sind, gelten zusätzliche Bestimmungen, die auf dieser Seite dokumentiert sind. |