Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2016/MAGISTER

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Sakras Aussage, weil ich daselbst beteiligt war: Stimmt, er hat recht. Die Inspiration zum doofen Namen des imaginären Reggio stammt auch von mir ;-) Aber für irrationale Verhaltensweise eines bestimmten Users ist SG net verantwortlich zu machen. Wir haben Brücken gebaut, die selbst Caesars Ingenieure kaum hinbekommen hätten. Bestimmt waren wir zu nachsichtig, haben die Interessen eines Users über die der Community gestellt. Fehler ... Meine jetzige Meinung zum Casus M. Aber, wir haben mit Menschen hinter den Accounts zu tun, dabei bleibe ich. Bevor Fragen kommen, wie ich künftig als einer von zehn SG-Membern bei vergleichbaren Fällen (obwohl es die kaum geben wird) entscheiden würde: Keine Ahnung, kommt halt auf die Umstände an. VG--Magister 00:34, 8. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Votum von Schwarz7201[Quelltext bearbeiten]

Stimmt, aus diesem Grund hab ich ja seinerzeit auch nicht weitergemacht. Nu is wieder besser ;-) WP besteht zum Glück net nur aus Konflikten ... VG--Magister 07:06, 9. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich hatte in einer früheren Diskussion ein paar Vorschläge gemacht, die meines Erachtens geeignet wären, ein faires Verfahren sicherzustellen. Daraus kann man natürlich schließen, dass ich das Verfahren, das zB im Fall MWExpert angewandt wurde, nicht für fair halte; darin musst Du mir natürlich nicht zustimmen, ich erwarte von Dir auch keine Stellungnahme zu dem Spruch der Leute, die möglicherweise künftig mit Dir im SG zusammenarbeiten. Aber unabhängig davon: Was hältst Du von meinen Ideen? Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2015/Dezember#Transparenz und faires Verfahren. --Mautpreller (Diskussion) 10:49, 9. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich warte noch die Antwort ab, bevor ich abstimme. Ist natürlich im Ergebnis wurscht, aber wenn hier nichts kommt, fände ich das unschön. --JosFritz (Diskussion) 00:12, 10. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Moin, es gibt halt Tage, wo man kaum Zeit für WP findet und der Montag ist traditionell so einer. Aus diesem Grund die verzögerte Antwort, ich glaube, ihr werdet's mir nachsehen:
  • 1: Eine Anfrage gilt als angenommen, wenn das Quorum der SG-Member erreicht ist, wissen wir alle. Nach welchem(n) ZuAvA SG sich der Einzelne sich für die Annahme entscheidet, ist seinem eigenen Ermessen vorbehalten. Unmittelbar nach einem solchen, individuell implizierten, Schritt ein Statement betreffs künftiger Bemessungsschwerpunkten zu setzen, wenn u.U. die Causa nicht vollständig erörtert/geklärt ist, engt das Entscheidungsspektrum unnötig ein, impliziert in der Folge weitere, im Grunde unnötige, Diskussionen, etc pp. Fiktives Beispiel: User A klagt gegen User B aufgrund Missbrauch Adminfunktion; Während der Verhandlung kommen SP-Vorwürfe, CU und User A ist überführt. Vollkommen neue Lage und ursprüngliche Grundlage der Annahmeentscheidung und damit die Erklärung sind obsolet.
Fazit: Nö, zu diesem Zeitpunkt befürworte ich keine lösungsrelevante Erklärung des SG.
  • 2: Find ich ok, kann man machen, aber das in Kurzform. Die Community sollte hingegen beachten, dass SG als Gremium sich kaum in der weiteren Bewertung/Entscheidung beeinflussen lassen wird, solch Statement dient also lediglich als Serviceinfo, wobei sich der unmittelbare Nutzen, abgesehen von einem Hauch von Transparenz, in Grenzen hält.
  • 3: Sollte eigentlich immer so gemacht werden, ist ok.
Hoffe, meinen Standpunkt in aller Kürze dargelegt zu haben. Thx für die Frage & VG--Magister 07:57, 10. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Zu 1: Wenn sich die Lage ändert, muss sich das SG eh neu damit befassen und kann das auch sagen. Ich finde es nach wie vor entscheidend, dass das SG deutlich macht, wie es einen Fall anpacken will. Schon aus Gründen eines fairen Verfahrens. Das engt den Handlungsspielraum ein, ja; aber nur insofern, als das SG sich an dem, was es sich vorgenommen hat, messen lässt. Darum kommt man in meiner Sicht gar nicht herum. Individuelle Entscheidung schön und gut: Es ist aber auch jeweils notwendig, dass das Schiedsgericht als ganzes je konkret deutlich macht, worin es hier seinen Job sieht. Sonst sind sozusagen nicht Justitia die Augen verbunden, sondern den Anfragebeteiligten.
Zu 2: Das seh ich nicht so. In allen schwierigen Fällen ist eine mehr oder weniger neutrale Darstellung nötig, was hier eigentlich passiert ist und noch passiert. Das SG ist die einzige Instanz, die das leisten kann; normalerweise existiert so etwas überhaupt (noch) nicht. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt zur Problemlösung.--Mautpreller (Diskussion) 09:58, 10. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]