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Zivilgesetzbuch

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Ein Zivilgesetzbuch kodifiziert – in Abgrenzung zum Öffentlichen Recht (einschließlich dem Strafrecht) – national geltendes Privatrecht, das im Rahmen der staatlich zugestandenen Privatautonomie für die Rechtsverhältnisse natürlicher und juristischer Personen untereinander gilt.

Das Zivilrecht, heute festgeschrieben in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen, findet seinen Ausgangspunkt im altzivilen römischen ius civile, erstmals kodifiziert im Zwölftafelgesetz zu Zeiten der frühen römischen Republik. Es galt für den römischen Bürger, wurde aber während seiner jahrhundertelangen Entwicklungsgeschichte selbst und durch honorar- und völkerrechtliche Regelungen häufig modifiziert und ergänzt. Über das Römische Reich hinaus wurden viele zivilrechtliche Regelungen zum Bestandteil des Gemeinen Rechts im Heiligen Römischen Reich und zunehmend wissenschaftlich rezipiert.

Mit den beiden bis heute bedeutenden Naturrechtskodifikationen des revolutionären napoleonischen Code civil („CC“) und des theresianisch-donaumonarischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches („ABGB“) nahm über das 19. Jahrhundert hinaus eine Welle von Kodifikationen des Zivilrechts in Zivilgesetzbüchern ihren Ausgang. Thematisch erfassen die landessprachlich typischen Bezeichnungen der Gesetzbücher die gleiche Regelungsmaterie.

Unter dem Titel „Zivilgesetzbuch“ sind im deutschen Sprachraum folgende Rechtswerke bekannt. Weiterhin sind auch zivilrechtliche Kodifikationen aus dem Ausland in deutscher Übersetzung unter dem Titel „Zivilgesetzbuch“ bekannt.

Deutschsprachiger Raum

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sowie in der Geschichte Deutschlands

Nicht-deutschsprachiger Raum

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