Zivilgesetzbuch
Ein Zivilgesetzbuch kodifiziert – in Abgrenzung zum Öffentlichen Recht (einschließlich dem Strafrecht) – national geltendes Privatrecht, das im Rahmen der staatlich zugestandenen Privatautonomie für die Rechtsverhältnisse natürlicher und juristischer Personen untereinander gilt.
Das Zivilrecht, heute festgeschrieben in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen, findet seinen Ausgangspunkt im altzivilen römischen ius civile, erstmals kodifiziert im Zwölftafelgesetz zu Zeiten der frühen römischen Republik. Es galt für den römischen Bürger, wurde aber während seiner jahrhundertelangen Entwicklungsgeschichte selbst und durch honorar- und völkerrechtliche Regelungen häufig modifiziert und ergänzt. Über das Römische Reich hinaus wurden viele zivilrechtliche Regelungen zum Bestandteil des Gemeinen Rechts im Heiligen Römischen Reich und zunehmend wissenschaftlich rezipiert.
Mit den beiden bis heute bedeutenden Naturrechtskodifikationen des revolutionären napoleonischen Code civil („CC“) und des theresianisch-donaumonarischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches („ABGB“) nahm über das 19. Jahrhundert hinaus eine Welle von Kodifikationen des Zivilrechts in Zivilgesetzbüchern ihren Ausgang. Thematisch erfassen die landessprachlich typischen Bezeichnungen der Gesetzbücher die gleiche Regelungsmaterie.
Unter dem Titel „Zivilgesetzbuch“ sind im deutschen Sprachraum folgende Rechtswerke bekannt. Weiterhin sind auch zivilrechtliche Kodifikationen aus dem Ausland in deutscher Übersetzung unter dem Titel „Zivilgesetzbuch“ bekannt.
Deutschsprachiger Raum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- das Zivilgesetzbuch der Schweiz (ZGB), ergänzt durch das Gesetz zum Obligationenrecht (5. Teil des ZGB),
- in Belgien die dort geltende amtliche deutsche Fassung (vgl. Deutschsprachige Gemeinschaft) des Code Civil (Zivilgesetzbuch (Belgien)),
- in Luxemburg die dort geltende Fassung des Code Civil,
- in Südtirol das dort geltende italienische Zivilgesetzbuch, der Codice civile,
sowie in der Geschichte Deutschlands
- das Zivilgesetzbuch vom 19. Juni 1975 in der Deutschen Demokratischen Republik und
- der Code Civil aus der sogenannten Franzosenzeit (z. B. in Köln), der in einigen deutschen Landesteilen bis zur Einführung des reichsweiten Bürgerlichen Gesetzbuch zum 1. Januar 1900 gültig war.
Nicht-deutschsprachiger Raum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- das Niederländische Zivilgesetzbuch (Burgerlijk Wetboek) von 1838,
- das Brasilianische Zivilgesetzbuch (Código Civil do Brasil) von 1916,
- das Litauische Zivilgesetzbuch (Lietuvos Respublikos civilinis kodeksas, „Zivilkodex“) von 2000, bzw. dessen Vorgänger, das Zivilgesetzbuch der Litauischen Sozialistischen Sowjetrepublik (Lietuvos Tarybų Socialistinės Respublikos civilinis kodeksas),
- das Lettische Zivilgesetzbuch (Latvijas Republikas Civillikums, „Zivilkodex“) von 1937,
- das Polnische Zivilgesetzbuch (Kodeks prawa cywilnego, „Zivilrechtskodex“) von 1964,
- das Russische Zivilgesetzbuch (Гражданский кодекс Российской Федерации, „Bürgerlicher Kodex“ bzw. „Zivilkodex“) von 1994,
- das vietnamesische Zivilgesetzbuch von 1995,
- das Türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medenî Kanunu) von 2002.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bürgerliches Gesetzbuch (Begriffsklärung)
- Código Civil (Begriffsklärung)