Personenverbandsstaat

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Als Personenverbandsstaat bezeichnet man den Staat des Früh- und Hochmittelalters, bei dem sich die Herrschaft auf ein gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherrn und Vasallen gründet. Der Begriff Personenverbandsstaat wurde unter dem Eindruck des Nationalsozialismus von dem österreichischen Historiker Theodor Mayer (1883–1972) entwickelt und dem „institutionalisierten Flächenstaat“ (dem Territorialstaat) der Neuzeit gegenübergestellt, bei welchem die Herrschaft mit Hilfe öffentlicher Einrichtungen und in einem zusammenhängenden Territorium ausgeübt wird. Mittlerweile ist der Begriff in der modernen Mediävistik überholt.

Literatur

  • Theodor Mayer: Die Ausbildung der Grundlagen des modernen deutschen Staates im hohen Mittelalter. In: Hellmut Kämpf (Hrsg.): Herrschaft und Staat im Mittelalter. Darmstadt 1956, S. 284–331.