Freianlage

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Die Planung und Gestaltung von Freianlagen (häufig auch als Freiräume bezeichnet) obliegt in der Regel Landschaftsarchitekten, während die bauliche Ausführung meist von Landschaftsgärtnern übernommen wird. Zu den Freianlagen gehören gemäß der Objektliste Freianlagen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure u. a. folgende Objekttypen[1]:

Galerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI. Textausgabe mit amtlicher Begründung. Hrsg.: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten. Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Hürth 2021, S. 124–126.