Gerät

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Als Gerät wird in der Technik ein Gebrauchsgegenstand bezeichnet, der dem Menschen als Werkzeug, Vorrichtung oder Ausrüstungsgegenstand dient.[1] Die wissenschaftliche Beschäftigung mit Geräten erfolgt im Rahmen der Ergologie (Arbeits- und Gerätekunde).

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Wort „Gerät“ entstammt dem althochdeutschen „girati“ für „Ausrüstung, Vorrat, Hausrat, Werkzeug“.[2] Geräte sind meist für einen besonderen Zweck konstruiert, multifungible Geräte sind noch selten. Erforderlich ist die Bedienung von Geräten durch den Menschen mittels Handarbeit oder leichter Muskelarbeit. Geräte dienen zur Verbesserung des Komforts. Bezeichnet wird damit in der Regel ein in gewissem Maße beweglicher Gegenstand, mit dessen Hilfe etwas bearbeitet, bewirkt oder hergestellt wird.[3]

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Verwendungszweck kann unterschieden werden:

Aus dieser groben Einteilung lässt sich folgende Übersicht über einzelne Gerätearten entwickeln:

Verwendungszweck Produktgruppe Beispiele
Arbeitsgeräte Bürogeräte

Werkzeuge
Schreibgeräte wie Bleistifte oder Kugelschreiber; Brieföffner, Buchungsmaschinen, Diktiergeräte, Drucker, Fotokopierer, Locher, Personal Computer, Rechenmaschinen, Rohrpost, Telefax, Telefon oder Tischrechner
Handwerkzeuge: Feilen, Hammer, Meißel, Schraubenzieher, Zangen; Schneidwerkzeuge: Bohrer, Fräser; Maschinen: Halbautomatik, Vollautomatik
Automaten Fotografie
Handel
Zahlungsverkehr
Fotoautomaten
Briefmarkenautomaten, Getränkeautomaten, Verkaufsautomaten
Geldautomaten, Geldwechselautomaten
Endgeräte Internet
Mobilfunknetz
Rechnernetz
Telefonnetz
Multifunktionsgeräte, Notebooks, Personal Computer, Smartphones, Tabletcomputer
Mobiltelefone
Datenendeinrichtungen
Telefone, Faxgeräte
Haushaltsgeräte Küchengeräte

Körperpflegegeräte
sonstige Elektrogeräte
Büchsenöffner, Flaschenöffner, Fritteusen, Geschirr (Koch- und Essgeschirr), Geschirrspüler, Kaffeemaschinen, Kaffeemühlen, Küchenherde, Kühlschränke, Staubsauger, Toaster, Waschmaschinen oder Wäschetrockner
Haartrockner, Lockenstab, Zahnbürsten
Heizgeräte, Informations- und Kommunikationstechnik, Unterhaltungselektronik
Medizingeräte aktive Medizingeräte
invasive Medizingeräte
nicht- invasive Medizingeräte
Magnetresonanztomographiegeräte, Röntgengeräte, Ultraschallprüfgeräte
Anästhesiegeräte, Spritzen
Beatmungsgeräte, Bestrahlungsgeräte, Blutbeutel, Defibrillatoren
Spielgeräte Kreativität
Basteln
Baukästen und Bauklötze
Modellbau
Computerspiele
Kartenspiele
Brettspiele
Puppen, Kuscheltiere
Glücksspiele
Buntstifte, Knetmasse, Wachsmalstifte
Kartonmodellbau, Traumfänger
Anker-Steinbaukasten, Fischertechnik, Formo, Holzbausteine, Lego, Metallbaukästen
Autorennbahn, Modelleisenbahn, Modellflugzeug, Ruderrenner, Spielauto, Spielzeugeisenbahn
Game Boy, Spielkonsolen
Quartett, Schwarzer Peter, Siebzehn und Vier, Skat
Dame, Go, Halma, Mensch ärgere Dich nicht, Monopoly, Mühle, Schach, Würfelspiele
Hampelmann, Marionette, Quietscheentchen, Pendelfigur, Playmobil, Teddybär
Spielautomaten
Sportgeräte Ballspiele
Leichtathletik
rhythmische Sportgymnastik
Turngeräte
Fußball, Golfball, Handball, Tennisball, Tischtennisball
Hürden, Kugeln, Speere, Startblöcke, Wurfhammer
Ball, Band, Keulen, Reifen und Seil
Barren, Bock, Kasten, Pauschenpferd, Pferd, Reck, Ringe, Sprungtisch
Steuergeräte Fahrzeugtechnik
Fertigungstechnik
Tachometer oder Kombiinstrument zusammen mit Drehzahlmesser
Steuerungsinstrumente für Produktionsanlagen
Wiedergabegeräte Audiogeräte
Videogeräte
Digitalreceiver , Empfangsgeräte, Receiver, AV-Receiver, Satellitenfernsehempfänger
DVD-Spieler, Videoprojektoren

Zudem wird nach Umfang der Gerätetechnik unterschieden zwischen Kleingerät und Großgerät, die Baukalkulation unterscheidet ferner zwischen Leistungsgeräten und Vorhaltegeräten.

Geräte dienen meist nur einem bestimmten Zweck. Multifunktionsgeräte dagegen vereinen die verschiedenen Funktionen von mehreren, ansonsten getrennt anzuschaffender Geräte in einem Gehäuse.

Wirtschaftliche Aspekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geräte gehören zu den Wirtschaftsobjekten und sind mit mehr oder weniger Gerätetechnik ausgestattet, wobei deren technische Daten im Rahmen einer Gebrauchsanleitung aufgeführt sind. Ihre Verwendung und ihr Nutzen kann über die Gebrauchsanleitung erschlossen werden. Viele Geräte sind Komplementärgüter, die erst dann einen Nutzen stiften, wenn gleichzeitig andere Güter beschafft werden. Dazu gehören CD-Player (für Compact Discs), Schallplattenspieler (Schallplatten) oder Rasierapparate (Rasierklingen, Scherköpfe).[6] Deshalb können digitale Güter (wie Computerprogramme für Personal Computer) nur in Verbindung mit entsprechenden Wiedergabegeräten genutzt werden. Oft sind für die Güternachfrage nach Komplementärgütern verschiedene Wirtschaftszweige zuständig. So sind beispielsweise die Hersteller von CD-Playern und die Tonträgerunternehmen meist voneinander unabhängig und in der Unterhaltungselektronik bzw. Unterhaltungsindustrie angesiedelt.

Produktinnovationen oder Produktvariationen können bei Geräten mit einem Produktrisiko behaftet sein[7], das die sichere Nutzung eines Geräts einschränkt oder gar unmöglich macht. In diesem Fall greift das Produkthaftungsrecht, das gemäß § 1 Abs. 1 ProdHaftG einen Fehler am Gerät voraussetzt und den Hersteller zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Gerät hat nach § 3 Abs. 1 ProdHaftG einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Fehler an Geräten werden durch Rückrufaktionen oder Reklamationen offenkundig.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. „Gerät“, in: Verlag F. A. Brockhaus (Hrsg.), Brockhaus Enzyklopädie in zwanzig Bänden, Band 7: GEC-GZ. , Wiesbaden, 1969, S. 139; ISBN 3-765300004
  2. Gerhard Wahrig (Hrsg.), Deutsches Wörterbuch, 1968, Sp. 1466; ISBN 978-3577100793
  3. Dudenverlag (Hrsg.), Duden: die deutsche Rechtschreibung, Stichwort: Gerät. Online-Ausgabe. Ein Imprint von: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich o. J., abgerufen am 3. Januar 2022
  4. Martin Schulte, Handbuch des Technikrechts, 2003, S. 403
  5. Heinz Schmidtke/Iwona Jastrzebska-Fraczek, Ergonomie, 2013, S. 717
  6. Patrick Stähler, Geschäftsmodelle in der digitalen Ökonomie, 2002, S. 224
  7. Hans-Werner Hesse, Kommunikation und Diffusion von Produktinnovationen im Konsumgüterbereich, 1987, S. 114