Hauslehrer

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Immanuel Kant (1724–1804) und Friedrich Hölderlin (1770–1843) verdienten nach ihren Studienjahren ihren Lebensunterhalt als Hauslehrer.

Als Hauslehrer werden Personen bezeichnet, die vornehmlich Kindern und Jugendlichen zuhause im Privatbereich, anstatt in Schulen, Unterricht erteilen oder sie erziehen. Dies können die eigenen Eltern sein, aber auch Privatlehrer, die für den Hausunterricht engagiert werden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In früheren Zeiten wurden Hauslehrer, die an Adelssitzen die Nachkommen schulten und erzogen, auch Hofmeister, Informator oder Präzeptor genannt, ferner Ajo oder Gouverneur. An fürstlichen Höfen hieß der in der Regel adlige Erzieher des Nachwuchses Prinzenerzieher. Der Titel diente auch zur Bezeichnung der Pädagogen in fürstlichen Militärbildungsanstalten. Bürgerliche Familien engagierten oftmals zu mehreren einen Hauslehrer, der dann die (ungefähr gleichaltrigen) Kinder der Familien gemeinsam im Haus einer Familie unterrichtete (so wurden z. B. Johann Wolfgang von Goethe und Heinrich Sebastian Hüsgen gemeinsam im Zeichnen und Schreiben unterrichtet), hier war die Grenze zur Privatschule fließend, wenn der Hauslehrer sich entschied, den Unterricht in eigenen oder für diesen Zweck gemieteten Räumen zu erteilen.

Die Tätigkeit als Hauslehrer war seit der Frühen Neuzeit ein üblicher Berufsstart für junge Akademiker. Eine spezifische Bedeutung hat in der Kulturgeschichte das weibliche Gegenstück des Hauslehrers, die Gouvernante.

Heutige Situation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausgebildete Hauslehrer erteilen Schulunterricht für alle Fächer und für Personen jeden Alters. Hauslehrer sind für den Vor- und Grundschulbereich, ebenso wie für weiterführende Schulen vorhanden. Denkbar sind im häuslichen Bereich insbesondere Musikpädagogen.

Hauslehrer in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da in Deutschland die Schulpflicht[1] besteht, darf nur in begründeten Ausnahmefällen der Unterricht außerhalb der Schule erfolgen. Hauslehrer werden heutzutage überwiegend für den Nachhilfeunterricht benötigt.

Hauslehrer werden gerne vor Prüfungen oder für die Abiturvorbereitungen eingesetzt. Auch bei Diplomarbeiten von Studenten können Hauslehrer helfend zur Seite stehen. Hauslehrer sind auch bei Schülern mit längerfristiger Erkrankung teilweise unentbehrlich, um den Anschluss an den Lernfortschritt der Schulklasse nicht zu verlieren.

Hauslehrer in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich hat sich bis heute das Recht erhalten, der Unterrichtspflicht mittels Hausunterricht nachzukommen. Diese Freiheit wurde ursprünglich während der Monarchie eingeführt, um Kindern „höherer Stände“ nicht den Unterricht mit dem einfachen Volke zuzumuten, wo keine entsprechenden Schulen verfügbar waren.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ludwig Fertig: Die Hofmeister. Ein Beitrag zur Geschichte des Lehrerstandes und der bürgerlichen Intelligenz. Metzler, Stuttgart 1979, ISBN 3-476-00437-6.
  • Ralph Fischer, Volker Ladenthin (Hrsg.): Homeschooling – Tradition und Perspektive (= Systematische Pädagogik, Bd. 8). Ergon, Würzburg 2006, ISBN 3-89913-482-6
  • Heinrich Bosse: Die Hofmeister im Baltikum. In: Jahrbuch des baltischen Deutschtums, ISSN 0075-2436, Jg. 44 (1996), S. 31–40.
  • Johann Christian Müller[2]: Meines Lebens Vorfälle und Neben-Umstände, Teil 1: Kindheit und Studienjahre (1720 - 1746). Lehmstedt, Leipzig 2007, ISBN 978-3-937146-44-7
  • Johann Christian Müller: Meines Lebens Vorfälle und Neben-Umstände, Teil 2: Hofmeister in Pommern (1746-1755). Lehmstedt, Leipzig 2013, ISBN 978-3-942473-04-0.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Hauslehrer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Privatlehrer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Siehe hierzu auch: Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich v. 6. Juli 1938, online (Memento des Originals vom 1. Juli 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  2. Müller (1720–1772) war Pfarrer in Stralsund