ADB:Friedrich II. (Herzog von Schwaben)

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Artikel „Friedrich II., Herzog von Schwaben“ von Paul Friedrich von Stälin in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 32–34, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_II._(Herzog_von_Schwaben)&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 20:19 Uhr UTC)
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Friedrich II. (von Hohenstaufen), der Einäugige, Herzog von Schwaben, geboren 1090, † 1147, Sohn des vorgenannten Herzog Friedrichs I. und der Tochter Kaiser Heinrichs IV., Agnes. Er folgte dem Vater im J. 1105 in der schwäbischen Herzogswürde, während der jüngere Bruder Konrad späterhin wenigstens als Erbherr in fränkischen Gütern, Rotenburg a. d. Tauber, Weißenburg im Nordgau etc. und als Graf des Kochergaues erscheint, gleichfalls den Herzogstitel führt und zeitweise das ganze ostfränkische Herzogthum unter seiner Gewalt hatte. Die beiden Brüder scheinen während des Kampfes zwischen Kaiser Heinrich IV., ihrem Großvater, und seinem Sohn, König Heinrich V., ihrem Oheim, sich alsbald an den letzteren angeschlossen zu haben, und bildeten während der Bedrängniß, welche in der Folge durch sein Zerwürfniß mit der Kirche auch über diesen Herrscher hereinbrach, seine unerschütterliche, allen Lockungen widerstrebende Hauptstütze. F. begleitete ihn auch im J. 1110 auf seinem Zuge nach Italien und beschwor den 9. Febr. 1111 zu Sutri mit dem Könige dessen Vertrag mit dem Papst, in Folge dessen er auf kurze Zeit dem letzteren als Geisel gestellt wurde. Im J. 1116 während des Aufenthalts Heinrichs in Italien zum Reichsverweser ernannt, trat er als solcher bei den in Deutschland nunmehr ausbrechenden argen Wirren, den Rhein von Basel ab entlang ziehend, kräftig, wenn auch nicht immer mit Glück, auf und sicherte auf seinem Zuge das Land möglichst durch Burgen, so daß man sprichwörtlich zu sagen pflegte, er habe an seines Rosses Schweif immer eine Burg, mußte es sich aber auch gefallen lassen, daß er als Genosse Kaiser Heinrichs durch den Kardinalbischof Kuno von Palästrina in den Bann gethan wurde. Unter den weltlichen Fürsten, welche das berühmte Wormser Concordat vom J. 1122 gleichsam als Zeugen unterschrieben, erscheint auch F., wenn er gleich bei dem, diesem Vertrage vorausgehenden Würzburger Bischofsstreit und im J. 1124 bei der Wormser Fehde nicht auf des Kaisers Seite stand. Nach dem Tode des letzteren, welcher sterbend ihm als seinem Erben seine Güter übergab und die Kaiserin empfahl, aber auch auf diesen seinen nächsten Verwandten als seinen Nachfolger unzweifelhaft hinwies, glaubte der, zugleich durch Familienverbindung mächtige und mit seinem Einfluß das ganze obere Deutschland beherrschende Herzog alle Ansprüche auf die Nachfolge zu haben, allein die Besorgniß der Fürsten vor der großen Macht der Hohenstaufen, das Widerstreben gegen die bereits angebahnte Erbmonarchie, die Einwirkung [33] des päpstlichen Legaten; die Abneigung gegen einen Verwandten des salischen Hauses und insbesondere diejenige des Mainzer Erzbischofs Adalbert, welcher einst von F. bekriegt worden war, jetzt aber die Wahl leitete, wandten den 30. August 1125 zu Mainz[1] die Krone dem anfangs sich sträubenden Herzoge Lothar von Sachsen zu. Zudem kam noch, daß F. die listige Frage des genannten Erzbischofs, ob er sich dem Gewählten ohne Widerrede unterwerfen wolle, nicht wie die Anderen, die gleichfalls in Wurf kamen, bejahte, sondern erklärte, er könne nichts ohne den Rath seiner Mannen thun, und mißmuthig die Wahlstatt verließ, durch dieses Auftreten aber den übelsten Eindruck auf die Fürsten machte. Er unterwarf sich zwar dem neugewählten Könige, allein als dieser manches Gut als Reichseigenthum für den Thron ansprach, was F. als Erbe des ausgestorbenen königlichen Hauses einzuziehen begann, kam es zu Zerwürfnissen und mehrjährigen Kämpfen. Auf dem Fürstentag zu Straßburg um Weihnachten des Jahres ließ Lothar ihn des Hochverraths für schuldig erklären, verhängte am Anfang des folgenden Jahres auf dem Reichstag zu Goslar die Reichsacht über ihn und begann nach Pfingsten mit dem Kriege, in welchem er übrigens zunächst nur wenig Erfolg hatte. Das hohenstaufische Brüderpaar ließ es an Muth und Thatkraft nicht fehlen und war anfangs auch vom Glück begünstigt; ja Konrad wurde, nachdem sein Bruder selbst die Wahl auf ihn gelenkt, am 18. Decbr. 1127 von ihren Anhängern in Mainz zum Könige gewählt, zog nach Italien (1128–32), erhielt dort die lombardische Königskrone, kam aber schließlich allda um alles Ansehen. Auch in Deutschland erhielt Lothar im Verlauf einiger Jahre das Uebergewicht. Zwar mißlang dem Herzog Heinrich von Baiern die frevelhafte Gewaltthat, mit welcher er in der Fastenzeit des J. 1129 seinen Schwager F. im Kloster Zwiefalten überfiel, so daß der letztere sich nur mit Hülfe der Mönche vor dem mit Feuer und Schwert hausenden Heinrich durch die Flucht in den festen Thurm des Münsters retten konnte, allein Speyer, der Haupthalt der Hohenstaufen in Rheinfranken, mußte nach zweimaliger Belagerung ums Neujahr 1130 dem Könige die Thore öffnen, wobei Friedrichs Gemahlin, welche in der Stadt weilend, heldenmüthig den Muth der Bürger angefeuert und alle Entbehrungen mit ihnen erduldet hatte, in des Königs Hände fiel, allein hochgeehrt und reichlich beschenkt mit ihrem Gefolge von ihm entlassen wurde, und im October des Jahres folgte Nürnberg, der staufische Hauptort in Ostfranken, diesem Beispiel. Im März 1131 wurden Konrad und alle Anhänger der Staufen durch Papst Innocenz II. bei seiner Zusammenkunft mit König Lothar feierlich in den Bann gethan, und im Herbst 1134 fiel die letzte staufische Hauptwehr Ulm, die Herzog Heinrich erobert, geplündert und ausgebrannt, worauf der Kaiser gräulich verheerend über Schwaben herzog und es vollends ganz unterwarf. So war die hohenstaufische Macht gebrochen, F. erschien, als der Kaiser mit seiner Gemahlin Richinza, seiner Verwandten, in den letzten Tagen des Octobers in Fulda weilte, barfuß vor der Kaiserin, bat sie um Verzeihung und erreichte dadurch eine vorläufige Lösung vom Bann. Auf dem glänzenden Reichstag zu Bamberg kniete er am 17. März 1135 vor dem Kaiser öffentlich nieder und bat demüthig um Verzeihung, welche ihm auch zu Theil wurde. Er behielt sein Herzogthum, seine Güter und Lehen, auch sogar die salische Erbschaft, so weit sie nicht streitig gewesen oder über dieselbe anderweitig verfügt worden war. Um Michaelis des Jahres schloß sich hieran die Aussöhnung Lothars mit Konrad. Als der Kaiser auf der Rückkehr von seiner zweiten Romfahrt im December 1137 verschied, wurde unter Mitwirkung Friedrichs Konrad zum Könige gewählt und fand in den nunmehr mit den Welfen ausbrechenden Kämpfen eine treue [34] Stütze an diesem stets mit ihm einträchtig lebenden Bruder. Bei der bekannten, übrigens nicht sicher verbürgten Geschichte von den Weinsberger Frauen soll der letztere Einsprache gethan haben, wogegen Konrad den Frauen die Rettung ihrer Männer mit dem Bemerken erlaubt habe: ein Königswort dürfe nicht verdreht werden. Mit tiefem Schmerz erfüllt, daß der König seinem Sohn erster Ehe Friedrich, welchem er im Angesicht seines nahen Endes bereits die Verwaltung seines Landes übertragen und den Schutz seiner zweiten Gemahlin und ihrer Kinder anvertraut hatte, die Erlaubniß zur Kreuzfahrt gegeben, starb F. den 6. April 1147. Beerdigt wurde er unfern des von ihm gegründeten Orts Hagenau in der Benedictinerabtei St. Walpurgis, von welcher sein Vater Mitstifter, er selbst Vogt gewesen war und in deren Nähe er das Cistercienser-Nonnenkloster Königsbruck, sowie im Verein mit dem Grafen Reginald von Lützelburg das Cistercienser-Mannkloster Neuburg bei Hagenau ins Dasein gerufen hatte. Kriegerische Tapferkeit, Geschäftsklugheit, Leutseligkeit und Freigebigkeit sind die Eigenschaften, die ihm nachgerühmt werden. Vermählt war er in erster Ehe mit Judith, Tochter Herzog Heinrichs des Schwarzen von Baiern, in zweiter Ehe mit Agnes, Tochter Graf Friedrichs von Saarbrücken.

Vgl. Chr. Fr. v. Stälin, Wirtembergische Geschichte, Bd. II. – Wilh. v. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, Bd. III u. IV.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 33. Z. 4 v. o. ist „zu Mainz“ zu streichen. [Bd. 11, S. 794]