ADB:Swantibor I.

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Artikel „Swantibor III., Herzog von Pommern-Stettin“ von Martin Wehrmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 640–641, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Swantibor_I.&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 20:37 Uhr UTC)
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Swantibor III., Herzog von Pommern-Stettin, † 1413. Herzog Barnim III. von Pommern-Stettin hinterließ bei seinem Tode (am 24. August 1368) drei Söhne, Kasimir IV., Swantibor III. und Bogislaw VII., die nach dem Brauche des pommerschen Herzogshauses gemeinsam die Regierung des Stettiner Landes übernahmen. Nach dem Tode des ältesten Bruders (August 1372) hatte S. die Leitung der Regierungsgeschäfte in der an Kämpfen mit Brandenburg und Mecklenburg überreichen Zeit in der Hand. Es gelang ihm, die viel umstrittene Uckermark zu behaupten und eine Einigung der zahlreichen pommerschen Theilfürsten (1373) zu Stande zu bringen, um die alten Rechte Pommerns der Mark gegenüber aufrecht zu erhalten. Als Kaiser Karl IV. Brandenburg durch den Fürstenwalder Vertrag vom 15. August 1373 für seinen Sohn Sigmund gewonnen hatte, schloß sich S. ihm an und trat, wie es scheint, in persönliche Freundschaft zu ihm. Dadurch wurde das pommersche Herzogshaus, zu dem der Kaiser enge verwandtschaftliche Beziehungen hatte, mehr als bisher für die Interessen des Reiches gewonnen. Durch mancherlei Landfriedensbündnisse suchte S. auch die zerrütteten inneren Zustände seines Landes zu bessern. Am 19. September 1374 vermählte er sich in Bayreuth mit Anna, der Tochter des 1361 verstorbenen Burggrafen Albrecht des Schönen von Nürnberg. Als Erbe der Mutter (Sophia von Henneberg) seiner Gemahlin erhielt S. einige Städte und Orte in Franken (Königsberg, Kissingen u. a. m.), die er jedoch 1391 und 1393 bereits wieder verkaufte. Die Geldnoth, in die das Herzogsgeschlecht durch die unaufhörlichen Fehden gerieth, zwang die Fürsten zum Aufgeben mancher Hoheitsrechte in den Städten und hinderte sie, gegen deren stetig wachsende Macht aufzutreten oder Dänemark im Kampfe mit dem Hansabunde zu unterstützen, so wenig freundlich auch namentlich S. ihm gesinnt war. Er trat mit seinem Bruder Bogislaw VII. 1388 in den Dienst des Deutschen Ordens, was ihn aber nicht abhielt, hier und da gegen dessen Kriegsgäste feindlich vorzugehen oder sogar mit König Wladislaw von Polen zu verhandeln. Als er dann 1409 von neuem sich dem Orden zum Beistand gegen Polen verpflichtet hatte, hielt er sein Versprechen und sandte seinen Sohn Kasimir VI. nach Preußen, der in der Schlacht bei Tannenberg (1410) von den Polen gefangen, aber bald wieder freigelassen wurde.

Mit dem Markgrafen Jobst, dem Verwalter Brandenburgs, gerieth S. in mehrfache Kämpfe (1388, 1393, 1399), stand aber in engeren Beziehungen zum Könige Wenzel von Böhmen. Er unterstützte ihn, wie es scheint, in seinen Streitigkeiten mit dem böhmischen Adel, ja soll nach einer freilich unsicheren Nachricht bei der Befreiung Wenzel’s mitgeholfen haben. Wiederholt hat er 1399 als einer der Gesandten des Königs mit den Kurfürsten verhandelt. Als Lohn für die Dienste erhielt er von Wenzel 1393 die Herrschaft Beeskow und machte später auch den Versuch, sich im Barnim festzusetzen. Im Herbste 1409 übernahm S. die Statthalterschaft der Mittelmark und gerieth dadurch in Streitigkeiten mit dem märkischen Adel, dessen Angehörige ihn früher nicht selten unterstützt hatten. Dem Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg trat er feindlich gegenüber, da dieser die Herausgabe der verpfändeten Theile der Uckermark verlangte. Pommersche Scharen stießen am 24. October 1412 auf dem Kremmer Damm mit den Mannen des Burggrafen zusammen, vermochten aber nichts Nachhaltiges auszurichten. Während noch der Kampf weiter tobte und die mühsam hergestellte Einigkeit des pommerschen Fürstenhauses wieder gelöst wurde, starb S. am 21. Juni 1413 im Alter von etwa 62 Jahren. Er wurde im Kloster Kolbatz beigesetzt. S. hinterließ zwei Söhne, Otto II., für den er vergebens versucht hatte, das [641] Erzstift Riga zu erlangen, und Kasimir VI. S. scheint ein energischer, tüchtiger Mann gewesen zu sein, konnte aber infolge der unglücklichen Zustände seines Landes nichts Dauerndes erreichen.

Barthold, Geschichte von Pommern und Rügen, Bd. III, S. 452 ff.; IV, 1, S. 6 ff. – Th. Lindner, Geschichte des deutschen Reiches unter König Wenzel, Bd. II. – Monatsblätter der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde 1897, S. 152 ff.; 1898, S. 102 ff. – J. Heidemann, Die Mark unter Jobst von Mähren. – Monumenta Zollerana IV, V. – Riedel, Cod. dipl. Brand. – Mecklenburg. Urkundenbuch XVI ff. – Reichstagsacten III, S. 128 ff. – Urkunden im kgl. Staatsarchive zu Stettin.