Schutzherrschaft

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Die Schutzherrschaft ist eine rechtliche Befugnis von Staaten oder internationalen Organisationen zur Ausübung von staats- oder völkerrechtlichen Interessen (etwa als Hoheitsrecht) über fremdes Gebiet.

Sie kann verschiedenen Formen annehmen:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]