Tierrettung

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Unter Tierrettung versteht man Maßnahmen der technischen oder medizinischen Hilfeleistung, die dazu geeignet ist, Tiere aus Notlagen oder lebensbedrohlichen Situationen zu retten. Sie kann je nach Situation mit einfachen technischen Hilfsmitteln, aber auch mit großem Aufwand von Einsatzmitteln und Einsatzkräften erfolgen.

Technische Hilfeleistung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Manche Feuerwehren in Großstädten, wie die Feuerwehr Hannover, besitzen spezielle Fahrzeuge zur Tierrettung.[1]

Zu den technischen Hilfeleistungen gehören:

  • Einfangen von entlaufenen Haustieren oder Exoten (z. B. Schlangen)
  • Retten von Tieren, die in Höhen geklettert sind und den Abstieg nicht mehr schaffen mittels tragbarer Leitern oder Drehleiter
  • Umsiedeln von geschützten Wespennestern, Hornissennestern und Bienenvölkern, oder das Einfangen von Bienenschwärmen.[1]
  • Heben verletzter Pferde und Kühe mittels Hebegeschirr als Drehleiter- oder Kraneinsatz
  • Befreien von im Eis eingebrochenen Tieren oder am Eis angefrorenen Wasservögeln mit Rettungsmitteln wie Mehrzweckboot, Eisschlitten oder Hansa Board
  • Befreien von Tieren aus der Kanalisation, Rohrleitungen und anderen Hohlräumen

Medizinische Hilfeleistung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die einfachste Möglichkeit ist, das Tier einem Tierarzt oder einer Tierklinik zuzuführen. Letztere bieten dazu oft eine 24-Stunden-Bereitschaft an.

In einigen Großstädten und Gebieten Deutschlands sind Tierrettungsdienste verfügbar, die in Trägerschaft von Tierheimen oder anderen Tierschutzvereinen stehen.

Für die Erstversorgung des eigenen Haustieres werden Lehrgänge für die Erste Hilfe am Tier angeboten, diese konzentrieren sich vorwiegend auf die Ersthilfe an Hund oder Katze.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Bildung von Löschmannschaften in Form von Pflichtfeuerwehren Anfang des 19. Jahrhunderts wurden auch deren Anstellung und Einübung festgelegt, in der auch die Vorgehensweise von Rettungsmaßnahmen von Haustieren beschrieben wurde. So hatte der Ortsvorstand eine Abteilung rüstiger Männer auszuwählen, welche „unter eigenen Anführern steht, und zum Retten von Menschen, Hausthieren und Effecten bestimmt ist“. Diese Mannschaft hatte sich mit mehreren Geräten zu versehen, um Rettungsmaßnahmen durchzuführen. Beispielsweise erlies die herzoglich-nassauische Regierung im November 1826 eine diesbezügliche Verordnung für ihr Herrschaftsgebiet.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Sven Reckmann: Wenn „Zoro“ heiß gewaschen wird. Die Männer der Feuerwehr Hannover retten Tiere aus misslichen Situationen. In: www.kreiszeitung.de. 8. Februar 2010, abgerufen am 20. März 2024.
  2. Franz-Josef Sehr: Das Entstehen der Pflichtfeuerwehren im Heimatgebiet – Ein staatlicher Versuch zur Brandbekämpfung. In: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2024. Limburg 2023, ISBN 3-927006-61-0, S. 230–237.