Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

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Basisdaten
Titel: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Abkürzung: BBodSchV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesgesetz
Erlassen aufgrund von: §§ 6, 8, 13 BBodSchG
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Bodenschutzrecht
Fundstellennachweis: 2129-32-1
Ursprüngliche Fassung vom: 12. Juli 1999
(BGBl. I S. 1554)
Inkrafttreten am: 17. Juli 1999
Letzte Neufassung vom: 9. Juli 2021
(BGBl. I S. 2598, 2716)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
17. Juli 2021
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist eine Ergänzung zum Bundes-Bodenschutzgesetz. Sie präzisiert den Umgang mit Altlasten und Altlastverdachtsflächen im Bundesgebiet.

Sie enthält unter anderem Vorschriften über

  • Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen und altlastverdächtigen Flächen (§§ 3, 4),
  • Anforderungen an die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (§ 5),
  • Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser (§ 8),
  • Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen (§§ 9–12).

Hinzu kommen vier Anhänge mit Anweisungen zur praktischen Durchführung der jeweils vorzunehmenden Bodenuntersuchungen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]