Diskussion:Prozesszinsen

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Artikel geht am Thema vorbei![Quelltext bearbeiten]

Der Artikel stellt ganz am Anfang (lediglich) klar, dass Prozesszinsen keine Verzugszinsen sind, verfängt sich dannn aber irrsinnigerweise in der Folge ausschließlich darin, zu beschreiben, was Verzugszinsen sind und wie diese berechnet werden. Das ist doch völlig am Thema vorbei. Derweil wird überhaupt nichts weiter zum eigentlichen Thema Prozesszinsen beschrieben. (nicht signierter Beitrag von 84.132.155.214 (Diskussion) 00:02, 25. Okt. 2019 (CEST))Beantworten

Falsches Beispiel bei der Berechnung. 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von 3 % ergeben nicht 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz![Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heisst es:"Bei einem Basiszinssatz nach § 247 von beispielsweise 3 % ergeben sich (wenn ein Verbraucher beteiligt ist) so Verzugszinsen von insgesamt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Schuldverhältnisse, die vor dem 28. Juli 2014 entstanden sind (Art 229 § 34 EGBGB) und 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Schuldverhältnisse die nach dem 28. Juli 2014 entstanden sind." Das ist falsch, denn es muss heißen:"Bei einem Basiszinssatz nach § 247 von beispielsweise 3 % ergeben sich (wenn ein Verbraucher beteiligt ist) so Verzugszinsen von insgesamt 8 Prozentpunkte für Schuldverhältnisse, die vor dem 28. Juli 2014 entstanden sind (Art 229 § 34 EGBGB) und 9 Prozentpunkte für Schuldverhältnisse die nach dem 28. Juli 2014 entstanden sind. (nicht signierter Beitrag von Georg Lambertz (Diskussion | Beiträge) 16:29, 23. Mär. 2021 (CET))Beantworten