Diskussion:Singularzulassung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Taste1at
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"(außer Patent-Nichtigkeitsverfahren)": Wo steht, dass bei Patent-Verfahren keine Singularzulassung besteht? Fast alles um Patente fällt doch ins Zivilrecht - nur nicht versagte Erteilung, Bestand- oder Nichtbestand und Zwangslizenzen geht: Da ist das Bundespatentgericht zuständig. --2003:D9:1735:7A00:F481:BBE1:C759:DEFF 22:56, 26. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Wie es ausdrücklich im Artikel steht, sind Patent-Nichtigkeitsverfahren gemeint. Über die entscheidet das Bundespatentgericht. Nach § 110 (1) Patentgesetz findet gegen die Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts die Berufung an den Bundesgerichtshof statt. Nach § 113 Patentgesetz gilt für diese Verfahren: "Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. [...]" Hier gibt es keine Einschränkung auf die beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte, zumal selbst Patentanwälte auftreten dürfen. --Taste1at (Diskussion) 08:10, 27. Aug. 2023 (CEST)Beantworten