Landgericht Aschaffenburg

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Das Landgericht Aschaffenburg im Justizzentrum

Das Landgericht Aschaffenburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht älterer Ordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Fürstentum Aschaffenburg bestand seit 1808 das Stadtgericht Aschaffenburg. Nachdem Aschaffenburg 1814 an das Königreich Bayern gefallen war, wurde das Stadtgericht aufrechterhalten und zusätzlich das Landgericht Aschaffenburg (älterer Ordnung) gebildet.[1]

Zum 1. Juli 1862 wurden im Königreich Bayern Verwaltung und Justiz getrennt. Für die Justiz blieb nun das Landgericht Aschaffenburg zuständig. Der Landgerichtsbezirk blieb unverändert. Dem Landgericht war das Bezirksgericht Aschaffenburg übergeordnet.[2] Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in Aschaffenburg ein Amtsgericht gebildet, dessen Sprengel dem vorhergehenden Gerichtsbezirks des Land- und des Stadtgerichtes Aschaffenburg entsprach.

Das Landgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht Aschaffenburg wurde gleichzeitig als Landgericht neuerer Art nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 geschaffen. Vorläufer war das 1857 gegründete Bezirksgericht Aschaffenburg.

Landesarbeitsgericht Aschaffenburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[3] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Aschaffenburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Aschaffenburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. Sein Sprengel umfasste die Arbeitsgerichte Alzenau, Aschaffenburg, Lohr, Miltenberg und Obernburg.[4] Das Landesarbeitsgericht Aschaffenburg wurde bereits zum 1. Januar 1930 aufgehoben, da die Zahl der Landesarbeitsgerichte auf 7 reduziert wurde. Die Aufgaben übernahm das Landesarbeitsgericht Würzburg.[5]

Landgerichtsbezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk des LG Aschaffenburg erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Aschaffenburg auf folgende Landkreise:

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Hauptgericht befindet sich in der Erthalstraße 3 in Aschaffenburg. Das Gebäude wurde 1957–1960 errichtet und steht unter Denkmalschutz.[6]

Über- und nachgeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht Aschaffenburg ist eines von sieben Landgerichten, denen das Oberlandesgericht Bamberg übergeordnet ist. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Aschaffenburg und Obernburg am Main.

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, 1983, ISBN 978-3-406-09669-3, S. 422–423, online
  2. Wilhelm Heinrich Riehl (Hrsg.): Bavaria: bd., 1. Abth. Unterfranken und Aschaffenburg, Band 4,Teil 1 von Bavaria: Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, 1866, S. 440–441, online
  3. RGBl. I S. 507
  4. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
  5. In der Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139, nicht mehr aufgeführt.
  6. www.architektur-bildarchiv.de

Koordinaten: 49° 58′ 41,6″ N, 9° 8′ 35,2″ O