Benutzer:Geiserich77/Liste der Bezirke in Böhmen

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Diese Liste der Bezirke in Böhmen listet alle ehemaligen Bezirke im österreichischen Kronland Böhmen auf.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Mitte des 19. Jahrhunderts bestehende, in dieser Form seit 1784 geltende Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. Nachdem 1849 die Schaffung der Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte bestimmt worden war, führte man 1868 schließlich in der gesamten Habsburgermonarchie auch die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie ein, mit denen die Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung vollzogen wurde.[1] Hierfür wurden in der Regel mehrere Gerichtsbezirke zu politischen Bezirken zusammengeschlossen.

Gerichtsbezirke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politische Bezirke des Königreichs Böhmen 1893.

Die Tabelle enthält im Einzelnen folgende Informationen (Stand 1910, Gebietsveränderungen nach 1910 bereits berücksichtigt):

Bezirk: Name des Gerichtsbezirkes in deutscher Sprache
Tschechische Bezeichnung: tschechische Bezeichnung des Gerichtsbezirks
Fläche in km²: Fläche in km²
Bev.-Dichte: Bevölkerungsdichte in Einwohner pro km²
Einwohner: Einwohner
Deutschsprachige: Einwohner mit deutscher Umgangssprache
Tschech.-spr.: Einwohner mit „böhmischer, mährischer oder slowakischer“ Umgangssprache
Sonstige: Einwohner mit sonstigen Umgangssprachen sowie Staatsfremde
Bezirk Tschechische Bezeichnung Fläche
in km²
Bev.-
dichte
Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Tschech.-
spr.
Sons-
tige
Prag Praha 21,02 223.741 18.753 202.067 2.921
Reichenberg Liberec 6,16 36.650 32.893 2.217 1.240
Asch 141,83 44.896 41.265 5 3626
Außig Ústí nad Labem
Beneschau Benešov
Bischofteinitz Horušův Týn
Blatna Blatná
Böhmisch Brod Český Brod
Böhmisch Leipa Česká Lipa
Brandeis an der Elbe Brandýs nad Labem
Braunau (Königreich Böhmen) Broumov
Brüx Most
  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“