Diskussion:2-Chlorethanol

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 131.220.35.35 in Abschnitt Wissensstand nicht ausreichend für Erbgutschädigende Wirkung
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1-Chlorethanol

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Gibt es auch 1-Chlorethanol? --RokerHRO (Diskussion) 20:15, 18. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Dürfte der Erlenmeyer-Regel widersprechen, siehe auch letzten Satz der Einleitung dort. Aber: Es gibt eine CAS-Nummer zu 1-Chlorethanol, 594-01-4. Falls Du damit weiter suchen willst...--Mabschaaf 20:55, 18. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Danke. In der Tat findet Google mit der CAS-Nr ein paar Webseiten, die aber eher wie autogenerierte Platzhalter aussehen.
Also wieso hat der Stoff eine CAS-Nr, wenn es ihn gar nicht gibt? Oder gibt es ihn, ist aber instabil? Falls ja, kann man ihn irgendwie stabilisieren? So oder so, sollte das in der WP erwähnt werden, oder nicht? --RokerHRO (Diskussion) 11:04, 22. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Naja, wir haben ein paar Artikel zu hypothetischen chemischen Verbindungen, aber unsere Relevanzkriterien sehen vor, dass es etwas über die Verbindung zu schreiben geben sollte. Da es eine CAS-Nummer gibt, würde ein Artikel vermutlich nicht gelöscht werden, aber ein Ein-Satz-Stub ist auch nicht wünschenswert. Wenn Du weitere Meinungen einholen magst, schlag es einfach auf WP:RC vor.--Mabschaaf 15:49, 22. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Frage ist ja: Ist der Stoff denn hypothetisch oder gibt es ihn, obwohl er der Erlenmeyer-Regel zu widersprechen scheint, ggf. stabilisiert oder nur in verdünnter Lösung oder oder oder. Muss ja einen Grund haben, wieso er eine CAS-Nr bekommen hat. Oder war das z.B. ein Versehen?
Es muss ja auch kein eigener Artikel sein. Ein Hinweis in diesem Artikel, dass es 1-Chlorethanol auch gibt / nicht gibt / nur unter X stabil ist und die CAS-Nr soundso hat, hätte meine anfängliche Frage ja bereits vollkommen beantwortet. --RokerHRO (Diskussion) 23:01, 22. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Wissensstand nicht ausreichend für Erbgutschädigende Wirkung

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat in einer Stellungnahme vom 25.02.22 (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2022.7147)auf die unklare Datenlage zur Genotoxizität von 2-Chlorethanol hingewiesen. 2-Chloroethanol als klar erbgutschädigend zu benennen ist dementsprechend zu weit gegriffen (im Gegensatz zu Ethylenoxid). (nicht signierter Beitrag von 131.220.35.35 (Diskussion) 16:21, 6. Mär. 2022 (CET))Beantworten