Diskussion:Besonderes Sicherheitsrecht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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GiftBot (Diskussion) 22:29, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das was Ihr hier als Besonderes Sicherheitsrecht abtut, wird auch in Freistaat nicht gesondert behandelt, es handelt sich hierbei um Bundesgesetze.

Wie das Asylgesetz, mit dazugehörig das Aufenthaltsgesetz oder das Freizügigkeitsgesetz/ EU, ist übrigens in Ministerium BAMF zu finden.

Das Betäubungsmittelgesetz und Gewaltschutzgesetz hierzu in STGB, das Gewerberecht ist auch im Bundesrecht zu finden, wobei es allerdings denn Kommunen überlassen wird wie diese es einrichten.

Wobei Ihr auch hierzu eine gewaltige Phantasie habt und man den Verdacht hat, es hat sich jemand nicht richtig informiert, hat es aus blauen Dunst mit aufgeschrieben, weil derjenige sich angegriffen fühlt.