Diskussion:Elektronischer Rechtsverkehr (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Cyberhopser in Abschnitt Überarbeitung
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Dieser Beitrag, der nach Art eines juristischen Fachzeitschriftenbeitrags geschrieben ist, bedürfte m. E. einer vollständigen Überarbeitung. Etliche Passagen sind viel zu breit angelegt und wenden sich an das juristisch vorgebildete Publikum, nicht aber an den Nutzer einer Enzyklopädie. Er ist schlecht zu lesen, überfrachtet mit juristischen Details, die am Interesse der durchschnittlichen Lesers eindeutig vorbeigehen, und insgesamt schwer verdaulich. Als Volljurist kann ich damit noch etwas anfangen; ich komme mir allerdings vor, als lese ich die NJW oder die NVwZ. Ich denke, der Beitrag müsste komplett neu geschrieben und um 2/3 abgespeckt werden. --Opihuck 23:08, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Leider hat sich offenbar in den letzten zehn Jahren nichts an der o. g. Problematik gebessert. Insbesondere der Abschnitt "Probleme und höchstrichterliche Rechtsprechung" liest sich, als sei er aus einer Zeitschrift kopiert. Stilmittel wie "- Vorsicht!" haben in einer Enzyklopädie definitiv nichts zu suchen. --Cyberhopser (Diskussion) 16:06, 18. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

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Der Beitrag ist seit Ende letzter Woche maßgeblich aktualisiert und "lexikalisiert". --217.224.58.140 (22:23, 14. Feb. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

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Helin Cifci Ich würde gerne das Thema bearbeiten. Helin Cifci (Diskussion) 15:17, 19. Apr. 2021 (CEST)Beantworten