Diskussion:Fronleichnamsverordnung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Sökaren in Abschnitt Neschwitz
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Reformationstag

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Ist in diesen Gemeinden und Gemeindeteilen der Reformationstag kein Feiertag? Harry8 09:01, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Doch. Das sächsische Feiertagsgesetz sieht nur für Fronleichnam Ausnahmen vor ("nur in den vom Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung bestimmten Regionen"), nicht aber für den Reformationstag, der demzufolge in ganz Sachsen gilt. Die wenigen Gemeinden, in denen Fronleichnam ein Feiertag ist, haben also tatsächlich einen Feiertag mehr als der Rest des Bundeslandes. --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 03:59, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Karte

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Falls jemand Lust hat, fände ich es schön, wenn derjenige eine Karte erstellen könnte. --217.110.62.222 08:57, 8. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Neschwitz

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Hier steht: Neschwitz (nur Ortsteile Neschwitz und Saritsch). Wenn man sich aber den Originaltext der Fronleichnamsverordnung von 1993 (siehe Weblink) ansieht, sind dort die Gemeinden Neschwitz, Saritsch und Luga aufgeführt. Dies müsste doch der gesamten heutigen Gemeinde Neschwitz entsprechen, oder? Grüße, Sökaren (Diskussion) 14:02, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten