Diskussion:Korporation

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Freigut in Abschnitt Gegenkritik
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Hallo,

entschuldigung aber es leuchtet mir doch nicht ganz ein, was eine Korporation von einer modernen Organisation abgrenzen soll. Es wäre schön, wenn Ihr es ein wenig einfacher formulieren könntet. Ich danke Euch vielmals und sorry noch einmal!

Liebe Grüsse:

Karl Till

Mir scheint es auch etwas aufs Blaue theoretisierend und etwas aufgequollen formuliert. Solche Thesen sind wohl immer schwer beweisbar, eher Hypothesen und Versuche, Wirklichkeit zu beschreiben, als messbar und überprüfbar.

Noch ein Kritikpunkt:

In der Sozialversicherung gibt es in Deutschland m.W. keine Mitgliedschaft. Beim GRVT (gesetzlichen Rentenversicherungsträger) würde das kein Mensch sagen. Dort ist man allenfalls Versicherter, aber kein Mitglied. Bei den Krankenkassen (KVT) ist im Bereich der Ersatzkassen, die ja aus Hilfsvereinen historisch hervorgegangen sind, der Begriff Mitglied als Statusbezeichnung üblich, auch bei den sog. Primärkassen (AOK, IKK, BKK, KK für den Gartenbau, LKK, Seekrankenkasse) ist es so. Angehörige gelten dann nur als mitversichert, Selbständige oder nicht mehr Versicherungspflichtige können freiwillig weiter versichert bleiben und sind dann natürlich Selbstzahler/Alleinzahler der Beiträge, die sonst der Arbeitgeber mit aufbringt (ähnlich beim Rentner der Rententräger in Form eines Zuschusses für oder an den Rentner und beim Arbeitslosen die Agentur für Arbeit oder beim Krankengeldbezieher die Krankenkasse für die jeweils anderen Sozialversicherungszweige usw.). Beim Rententräger gibt es m.W. auch die freiwillige Weiterversicherung, unter bestimmten Voraussetzungen natürlich immer nur. Es stimmt also nicht, dass hier ein Zwang in jedem Fall besteht und man erwirbt auch keine Rechte und Pflichten wie als Vereinsmitglied, weil nur wenige Dinge autonom nach Satzung, das Meiste aber gesetzlich geregelt ist. Die Selbstverwaltung, die bei einigen Trägern, bei denen auch der Versicherte Beiträge zahlt gegeben ist und teilweise (beim GRVT, KVT) durch Sozialwahlen bestimmt wird, ist - behaupte ich mal - eher eine Farce, da sich dort nicht viel abspielt. Formal existiert sie aber. Im Prinzip wird durch Pflicht zur Aufnahme in die Versicherung und Pflicht für den Träger, sich zu versichern für den Einzelnen, die Vertragsfreiheit (Privatautonomie) eingeschränkt, wie dies auch bei Autoversicherungen oder wohl auch Gebäude-/Brandschutzversicherungen (Feuerkassen) der Fall ist. Stichwort: Kontrahierungszwang. Neben Versicherer und versicherter Person ist in der gesetzlichen oder sozialen Versicherung auch noch der Arbeitgeber mit Pflichten belastet: er muss anmelden, versichern und Beiträge zahlen. Er schuldet sogar Beiträge für nicht gezahlte Löhne. Natürlich erfolgt die Einschränkung der Vertragsfreiheit bei allen Pflichtversicherungen im nachvollziehbaren öffentlichen, allgemeinen Interesse und auf Gesetzesgrundlage. Das gilt sicherlich auch für die gesetzliche Unfallversicherung als eine Art Haftpflichtverband der Arbeitgeber bestimmter Branchen. Hier ist aber nur der Arbeitgeber Beitragszahler, denn die Pflichtversicherung betrifft seine Haftpflicht bei Schäden, die der Arbeitnehmer im Dienst erleidet. Soweit ich weiß, gibt es Überlegungen, den Markt hier zu deregulieren und dem Arbeitgeber die freie Wahl zu geben, bei welchem Versicherer er sich versichern will. Die Pflicht, sich überhaupt zu versichern, die seit Kurzem in Deutschland auch für Einzelpersonen in der Krankenversicherung, ob nun privat oder gesetzlich, besteht, bliebe auch dann im allgemeinen öffentlichen Interesse erhalten.--Frankenschüler 22:49, 24. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Heutiger Rechtsstatus

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Wie sieht es heute mit der Rechtsform der Korporation aus? Mein Sportverein z.B. ist kein e.V., sondern offiziell eine Korporation.--Feathil 11:18, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Dann schau doch mal in die Satzung!--Frankenschüler 22:23, 24. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Korporation als Synonym für Studentenverbindung

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Es ist allgemein so, dass Studentenverbindungen sich untereinander auch "Korporationen" nennen. Man ist korporiert und gehört zum Kreise der Korporierten (umgangsprichlich auch "Korpos"). Einen "Beweis", oder eine direkte Quelle habe ich nicht, aber unter dem Artikel zu Studentenverbindung ist bereits in der ersten Zeile von Studentenkorporation die Rede.. Man könnte zumindest so einen "Verwechslungs-Hinweis" (keine Ahnung wie das in Wiki heißt) zu diesem Artikel hinzufügen und dann auf Studentenverbindung linken. --Pschannes 09:27, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Gegenkritik

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Die Einwände gegen den Artikel kann ich nur zu kleinen Teilen nachvollziehen. Es wurde deutlich, dass der Begriff vor allem auf historische Gruppierungen anzuwenden ist und wie er sich von heutigen Formen unterscheidet. Den Literaturnachweis halte ich für einen ausreichenden Beleg. Wenn man die umgangssprachliche Begriffsverengung auf studentische Korporationen (vielleicht schon in den ersten Sätzen) noch etwas deutlicher macht, sollte der Warnhinweiskasten wegfallen dürfen. --Alfred Löhr (Diskussion) 20:05, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Bin gleicher Meinung. Gestaltet man den Artikel leicht übersichtlicher, wird eigentlich alles klar. Und mehr belegen muss man hier nicht, schliesslich gibt es lauter Einzelartikel, auf die verwiesen wird. Habe den Kasten deshalb gelöscht. --Freigut (Diskussion) 20:36, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten