Diskussion:Laubrente

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Haschen nach Wind in Abschnitt Kein gesetzlicher Begriff
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Kein gesetzlicher Begriff

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Das Gesetz (in diesem Fall § 906 BGB) kennt den Begriff "Laubrente" nicht. Münchner Kommentar und Palandt beschreiben das Phänomen, ohne es bei diesem prägnanten Namen zu nennen. Auch das OLG Karlsruhe verwendet diesen Begriff nicht. Allerdings erwähnt das OLG Frankfurt, NJW 1988, 2618-2620, die Laubrente (in Anführungszeichen) in einem Nebensatz. Insofern liegt definitiv kein Fall der Begriffsbildung vor. --Haschen nach Wind 18:50, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten