Diskussion:Paul V. Esterházy de Galantha

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Nadi2018 in Abschnitt Kapitel zum Erbe
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Adelsaufhebung vs. Fürst

[Quelltext bearbeiten]

Aktuell im Artikel:

  • „Paul V. (ungar. Pál) Maria Aloys Anton, Fürst Esterházy de Galantha (* 23. März 1901 in Eisenstadt; † 25. Mai 1989 in Zürich) war ein österreichisch-ungarischer Adliger und Großgrundbesitzer.“
  • „... in Deutsch-Westungarn, das 1921 mit dem Namen Burgenland an Österreich angeschlossen wurde. Damals entschied er sich für die ungarische Staatsbürgerschaft. Aufgrund des allgemeinen Verbotes der Adelsprädikate in der Republik Österreich hieß er dort bürgerlich nur Dr. Paul Esterhazy.“

Da stimmen die Fakten nicht und wurde manches durcheinander gewürfelt, denn:

  1. In Österreich wurde der Adel mitsamt den Adelstiteln und -bezeichnungen 1919 mit dem Adelsaufhebungsgesetz als Verfassungsgesetz aufgehoben.
  2. Darüber, ob im 1921 zu Österreich hinzugekommenen Burgenland das Adelsaufhebungsgesetz zur Geltung kam, ist eine alte Streitfrage der Verfassungsrechtsexperten. Ist aber im gegebenen Fall egal, denn:
  3. Wenn Paul Esterhazy 1921 zur ungarischen Staatsbürgerschaft optiert hat, galt für ihn in weiterer Folge sein damit erhaltenes ungarisches Personalstatut und damit auch ungarisches Recht. Insofern ist der Satz mit dem Verbot der Adelsprädikate in Österreich auf Paul E. unzutreffend. Sein Name war auch in Österreich der, den er amtlich nach ungarischem Namensrecht zu tragen hatte:
  4. 1947 hörte die ungarische Monarchie auf zu existieren und wurde Ungarn zur Volksdemokratie; mit dem Gesetz IV/1947 vom 14. Jänner 1947 wurde auch in Ungarn der Adel samt den Adelsbezeichnungen abgeschafft (vgl. VwGH 2008/06/0144 vom 25.11.2008). Das galt demnach auch für den 1921 zur ungarischen Staatsbürgerschaft optierenden Esterhazy. Nach seinem ungarischem Personalstatut hieß er ab 1947 sowohl in Ungarn als auch international (in Österreich wie in Deutschland und anderswo) amtlich schlicht und einfach nur mehr Paul Esterhazy. Weder war er dann noch ein Fürst, noch durfte er Fürst als Namensbestandteil führen.
  5. BTW: Weder hieß er "dort [in der Republik Österreich] bürgerlich" (was ja im gegebenen Zusammenhang wohl im Gegensatz zum Adel dargestellt sein soll); noch hieß er "Dr. Paul Esterhazy", weil der akademische Grad (in Österreich eintragungsfähig in Urkunden und Dokumenten) zwar dem Namen vorangestellt werden darf, der akadem. Grad aber kein Bestandteil des Namens an sich ist (vgl. österr. PStG).

Am Rande bemerkt:

  • „1946 bis 1947 wurde der Esterházysche Besitz in Ungarn verstaatlicht, in Österreich 1946 unter die Verwaltung der sowjetisch geführten USIA gestellt, da das Burgenland in der sowjetischen Besatzungszone lag.“

Da Ungarn erst 1947 zur Volksdemokratie wurde (siehe oben) stimmt wohl "1946 bis" nicht. Der Grund der Entziehung des ungarischen Grundbesitzes, nämlich die Änderung der Machtverhältnisse und die Änderung der Staatsform von der Monarchie (ohne König) zur Volksdemokratie, sollte wohl auch erwähnt werden.

--193.83.138.181 19:02, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Nachtrag:
Falls es noch eines offiziellen Beweises des amtlichen Familiennamens des Ehepaares Melinda und Paul Esterházy bedarf, hier ist er: Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen. Anlage 2 Gemäß Art. VI Abs. 3, BGBl. I Nr. 75/1999, idF BGBl. I Nr. 108/2005 (VFB). Gesamte Rechtsvorschrift idgF im RIS (Hervorhebung durch mich, die IP):
  • „Pachtvertrag, abgeschlossen zwischen der Verlassenschaft nach Dr. Paul Esterhazy, vertreten durch die Alleinerbin Melinda Esterhazy, Betriebszentrale, 7000 Eisenstadt, Esterhazyplatz 5, einerseits und dem Land Burgenland andererseits vom 20. Februar 1991.“
  • „Benützungsvertrag, abgeschlossen zwischen Frau Melinda Esterhazy geb. Ottrubay, Betriebszentrale, 7000 Eisenstadt, Esterhazyplatz 5, als Eigentümerin einerseits und dem Land Burgenland andererseits vom 19. Mai 1993.“

--193.83.138.181 02:08, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Kapitel zum Erbe

[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Melinda Esterházy findet sich ein großes Kapitel zum Vermögen der Esterhazy. Aus meiner Sicht sollte das allerdings in den Artikel über Paul Esterházy. Ich habe heute zumindest eine kleine Ergänzung vorgenommen mit Verlinkung.--Nadi (Diskussion) 12:02, 5. Apr. 2021 (CEST)Beantworten