Diskussion:Privathaftpflichtversicherung

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Zusatz

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Entschuldigung für den Zusatz, ich weiß es nicht besser.--Roomsixhu 02:52, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Unklar

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Was bedeutet:

 (Achtung : es muß der Schädiger bekannt sein und ein Titel gegen ihn erwirkt werden.)

Evtl. ein Link auf eine passende Seite? Mir sagt das gar nichts.

Ein Schädiger ist der, der den Schaden gemacht hat, und einen Titel kriegen wir (ich) immer zugeschickt, wenn die Gegenpartei zu Gericht gegangen ist und dort etwas erwirkt hat, daß der Anspruch auf (meistens Geld) gerechtfertigt ist und sie das Geld von mir eingefordern können und ich in den Bankrott getrieben werden kann. Vor allem wichtig ist , daß eventuelle Verjährungsfristen, die ich anführen könnte, dann keine Bedeutung haben und der Anspruch dann sehr sehr lange weiterbesteht. Meist wegen drohender Verjährung geht mein Gegner auch vor Gericht. Bis dahin finde ich die Gebühren recht moderat. Privatinsolvenz hingegen ist teuer (ca. 1500,-) und langwierig (6 Jahre). Dies ist so ungenau, weil es nur praktische Erfahrung ist. Vielleicht hilft es ein wenig. Oft vergessen die, die vor Gericht gezogen sind auch den Gerichtsvollzieher zu bezahlen, wenn sie das Geld von mir haben. Das kann mir dann nochmal Ärger machen, wenn ich über meine Unterlagen keinen Überblick habe. --Roomsixhu

Dann handelte es sich bei obigem "Titel" um einen Vollstreckungstitel? Wenn ja, könnte man den doch im Artikel verlinken? Wenn nein, dann wäre evtl. eine neue Seite nötig? Könnte man dann unter Titel anlegen.

was passiert wenn ich eine Hubschrauber in die luft jage

mini (nicht signierter Beitrag von 212.7.136.40 (Diskussion) 14:24, 19. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Delikunfähige Kinder

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Hallo,

ich habe stundenlang nach geeigneten Versicherungen mit einer hohen Abdeckung gesucht; sollte hier jemand einen Tipp haben, wäre es vielleicht eine Ergänzung wert.

Grüße + Danke Alex (nicht signierter Beitrag von 85.180.126.100 (Diskussion | Beiträge) 15:16, 25. Mai 2009 (CEST)) Die AXA versicherung ist sehr gut (nicht signierter Beitrag von 212.7.136.40 (Diskussion) 14:24, 19. Mär. 2015 (CET))Beantworten


Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nicht deliktsfähig § 828 BGB. Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn anrichtet. Wofür eine hohe Abdeckung, wenn gar nicht gehaftet wird??????? (nicht signierter Beitrag von 91.36.42.77 (Diskussion | Beiträge) 12:14, 28. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Schaden DURCH Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit, ODER EBEN NICHT?

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Gleich in der ersten Zeile der Grundlagen heißt es: "Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist."

1) fehlt da nicht das NICHT? Ich habe noch von keiner Versicherung bei der ich grobe Fahrlässigkeit nachweisen musste 2) Ich verstehe, dass auch ein grob fahrlässig verusachter Schaden, besonders Personenschaden, abgedeckt sein muss, weswegen man ja hauptsächlich eine Privathaftpflicht abschließt, aber: Falls der erste Satz korrekt ist, was ist dann mit allen nicht durch Fahrlässigkeit entstandenen Schäden?

Dieser Satz sollte zum besseren Verständnis - unbedingt - angefügt werden. Danke! --Argy110 12:45, 11. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Haftung ergibt sich i.d.R.nur durch Verschulden, d.h. (u.a.) daß man den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Vorsätzlichen (=absichtlichen)Schaden wird keine Versicherung abdecken. Bei grober Fahrlässigkeit (=Außerachtlassung der einfachsten Sorgfaltspflichten) kann es grenzwertig zu Vorsatz werden. Ich denke, der Satz ist so richtig. Alle anderen Schäden müssen nicht ersetzt werden, da kein Verschulden vorliegt und in der Regel kann dann auch kein Schaden auftreten (Ausnahme Gefährdungshaftung: KFZ, Tiere etc,). (nicht signierter Beitrag von 2.245.89.218 (Diskussion) 11:21, 18. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Schlüsselschäden

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"Der Verlust von fremden privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Schäden ist nur versichert, wenn der Anbieter diesen Zusatz anbietet. Die Höhe der Erstattung ist in der Regel begrenzt."

Dieser Satz ergibt keinen Sinn... (nicht signierter Beitrag von 62.159.36.182 (Diskussion) 13:29, 16. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Was ist an dem Satz unklar? Wenn ein Versicherter den Schlüssel eines Fremden verliert, zahlt die Versicherung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Allerdings ist die Kostenerstattung für den Austausch aller betroffener Schlösser usw. in der Regel gedeckelt. --134.3.39.144 12:26, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten

nicht abgesicherte, neu hinzugetretene Haftpflicht-Risiken

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"Wenn nicht abgesicherte Haftpflicht-Risiken neu hinzutreten, sind sie zwar (mit Ausnahme der Kfz-Versicherung) zunächst vom Versicherungsschutz mit einer geringeren Versicherungssumme erfasst (Vorsorgeversicherung), müssen aber dem Versicherer auf dessen jährliche Anfrage hin mitgeteilt werden." Ein Beispiel ist die Zusammenführung von zwei Haushalten oder auch das Gegenteil davon. --134.3.39.144 12:18, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Mitversicherung von Kindern

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In manchen PHV sind Kinder unter bestimmten Umständen bis zum Alter von maximal 25 Jahre mitversichert. Schäden, die die (Mit)Versicherten untereinander verursachen, sind allerdings dann nicht durch die Versicherung abgedeckt. --134.3.39.144 14:54, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Deckungssummen

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Was sind die üblichen Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden? --134.3.39.144 15:53, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Offensichtliche Mängel in der Einleitung

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Sorry, aber "auf der Hand liegen", "offensichtlich" oder gar "erkennt doch jeder Idiot" liegen für mich nahe beieinander und haben einen wertenden Charakter, der niemals in der Zusammenfassung eines Artikels auftauchen dürfte. Wenn der Leser die Zusammenfassung nicht kapiert, okay. Aber so.... No Go. (nicht signierter Beitrag von 176.6.118.174 (Diskussion) 03:01, 13. Jul 2016 (CEST))

Haftungs gegenüber eigenen erwachsenen Kindern

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Ist ein Sachschaden, den ich meiner erwachsenen Tochter, die nicht in meinem Haushalt lebt, zugefügt habe, über meine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt? (nicht signierter Beitrag von 92.203.168.201 (Diskussion) 10:58, 31. Mai 2018 (CEST))Beantworten

Solche Fragen stellst du besser auf Wikipedia:Auskunft. --Digamma (Diskussion) 11:58, 31. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Privathaftpflicht deckt alle Schäden, auch fortgesetzt eingetretene

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--Urviech (Diskussion) 03:18, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Zitat: Zu beachten ist, dass ... nur für einmalig entstandene Schäden gehaftet wird. Allmählich entstandene Schäden sind indes meist ausgeschlossen.

Das ist falsch! Die Versichering hat zwischen Schadenereignis und Abnutzung zu unterscheiden! Allein aufgrund von "allmählich" im Kontext auf Abnutzung zu schliessen ist inkorrekt.

Ursachenforschung! - Begriff Schaden hat eine andere Definition als Abnutzung/Verschleiss/Gebrauchsalterung.

Schaden ist unabwendbar, tritt durch menschliches oder technisches Versagen ein. Gesetz dem Fall ein Schadenfall tritt in Abwesenheit ein, kann dieser fortgesetzt andauern, allmählich(!) zunehmen!
Was liest sich hier ab? Das Wissen oder Nichtwissen um eine mehr oder weniger starke Beschädigung! "Tropfen um Tropfen" ist allmählich, besser fortgesetzt bezeichnet! "Brand" kann sich allmählich (fortgesetzt) ausbreiten.

Abnutzung hingegen ist mit Wissen geduldet, nimmt man in Kauf! Wer "übermässiger Abnutzung"(!Fachbegriff!) vorzubeugen gedenkt, bedient sich Schutzmassnahmen

Kann fortgesetzter Schadenfall abgewandt werden, ohne zu Wissen, dass eine Schadenereignis im Tun ist???
Nur das erste Hagelkorn vom Hagelschauer versichert? Die Versicherungen sind "unseriös"!