Diskussion:Pyrethrine

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Qualle14 in Abschnitt kanzerogene wirkung
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kanzerogene wirkung[Quelltext bearbeiten]

Eintrag: "Es gibt keine Hinweise auf eine teratogene, mutagene oder kanzerogene Wirkung von Pyrethrinen.[6]"

Habe diesen Eintrag gelöscht nachdem ich die referenzierte Quelle gelesen habe. Die Quelle sagt lediglich, dass keine Angaben vorliegen. Dies heisst im Umkehrschluss aber nicht, dass es keine Hinweise gibt. Dies wäre erst der Fall, wenn eine spezifische Studie vorläge, die negativ ausfiel, was zumindest nach dieser Quelle nicht der Fall zu sein scheint. Sollten andere Nachweise vorliegen bitte wieder einfügen, aber diese Quelle ist für die Aussage nicht ausreichend.

--Qualle14 (Diskussion) 02:02, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Falsch – nach gleicher Logik: Wenn eine solche Studie negativ ausfällt, heißt das, daß keine Hinweise gefunden wurden. Dies heißt im Umkehrschluß nicht, daß es keine Hinweise gibt. Für normal denkende Menschen dürften die Aussagen "Es gibt keinen Hinweis" und "Wir haben keinen Hinweis" ohnehin deckungsgleich sein. 217.186.228.31 00:45, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ich meine mich zu erinnern, dass die referenzierte Quelle nicht Bezug nimmt auf eine negative Studie sondern sie nimmt darauf nur Bezug indem sie sagt, dass keine Angaben gemacht werden können - sie ist demnach für die Aussage weder unterstützend noch beweist sie das Gegenteil. Natürlich kann jeder behaupten, dass diese Hinweise nicht vorliegen, solange es keine Studie gibt, die das Gegenteil beweist - nur ich wäre bei solchen Aussagen medizinischer Natur äußerst vorsichtig. Genauso gut könnte ich schreiben "..eine kanzerogene Wirkung kann ausgeschlossen werden...", ohne Studie ist das nur eine ungeprüfte These. --Qualle14 (Diskussion) 18:06, 5. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Aktuelle Rechtslage[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Schädlingsbekämpfung heißt es im letzten Absatz: "Bis zum definitiven Entscheid über Aufnahme oder Nichtaufnahme in Anhang I, IA und IB EU-Richtlinie 98/8/EG (mit Stand 26. März 2013 ist der Entscheid hierzu noch ausstehend) dürfen weiterhin Produkte mit dem Wirkstoff Pyrethrine zur Schädlingsbekämpfung in Verkehr bleiben."

Nachdem ich den defekten Weblink zur Verordnung 2032/2003 repariert hatte, sah ich die 6 umfangreichen Anhänge dieser Verordnung. Ist damit womöglich der ausstehende Entscheid (s.o.) erledigt? Leider bin ich solchen Rechtsdingen nicht sonderlich bewandert, weshalb ich einen kundigen Wikipedianer darum bitten möchte. --BrunoBoehmler (Diskussion) 18:26, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten