Diskussion:Rechtsbruch

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 87.150.13.151 in Abschnitt Allgemeinsprachlicher Gebrauch
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Allgemeinsprachlicher Gebrauch[Quelltext bearbeiten]

Da war doch noch was - ? Das Wort "Rechtsbruch" gibt's auch im nicht-fachsprachlichen, allgemeinsprachlichen Gebrauch, siehe Duden: "Verstoß gegen das Recht, die Gesetze".

Ich habe ja nichts dagegen, dass der umseitige spezielle juristische Fachbegriff hier auch erklärt wird, aber dass der gängige allgemeinsprachliche Begriff so gänzlich ignoriert wird, finde ich denn doch befremdlich. Google findet insgesamt knapp 300.000 Treffer, in Verbindung mit "Lauterkeitsrecht" sind es gerade mal 5000. Nur um das mal in Relation zu setzen. --87.150.13.151 22:19, 11. Jul. 2020 (CEST)Beantworten