Diskussion:Reißverschlussverfahren

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von DevSolar2 in Abschnitt Änderung
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Widerspruch[Quelltext bearbeiten]

... hab ich das Prinzip bisher falsch verstanden ? Mit der Änderung von Benutzer:Masiat am 06.09.05 wird doch gerade Stau provoziert. Das Autofahrer keinen reinlassen liegt doch dann nur an der Sturheit und die haben bestimmt nicht das Prinzip verstanden. Ich sehe doch Schilder mit der Aufforderung z.Bsp. "Einordnung erst in 400 Metern". Ich bin bisher immer bis nach vorne gefahren. Klärt mich mal bitte auf.--194.76.232.148 14:37, 6. Sep 2005 (CEST)

man fährt immer bis ganz nach vorne. wenn mich mal jemand aus "deutscher-sturheit" nicht reinlässt, fahr ich ihm voll in die seite und hol die polizei - das wäre es mir dann wert. Sebastian

Jau, Spitzen-Idee, das ist natürlich keine deutsche Sturheit! Gibt normalerweise ein Mitverschulden zwischen 40 und 75% plus ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35 Euro. Wenn die Absicht rauskommt, mind. Straftat nach 303 StGB mit mögl. Folgen für die Fahrerlaubnis. Und der Gipfel ist, dann noch selbst die Polizei zu rufen, damit das eigene Verhalten auch garantiert aktenkundig wird. - 62.134.229.180 15:53, 28. Jun 2006 (CEST)
Dazu auch: "Auch wenn die Voraussetzungen eines Spurwechsels nach dem Reißverschlussverfahren vorliegen, darf der Spurwechsler nicht darauf vertrauen, dass ihm der Benutzer des durchgehenden Streifens den Vortritt einräumt, sondern muss durch allmähliches, spitzwinkliges Hinübersetzen, vorherige Rückschau und Richtungszeichen deren Gefährdung vermeiden (Haftungsquote 3/4 zu 1/4 zu Gunsten des Bevorrechtigten)." 85.177.138.226 21:04, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Der Artikel bedarf dringend der Überholung. Es mag zwar sein, dass das Zusammenführen am besten funktioniert, wenn auf zwei Spuren längere Zeit nebeneinander her gefahren wird und jeder sich eine Lücke sucht. In dem Fall ist sicherlich die Staugefahr am geringsten, weil es auf beiden Spuren nicht zu Bremsungen kommen muss. Es gibt bloß keine Möglichkeit, die Leute dazu zu veranlassen, nebeneinander her zu fahren. Es ist daher eine Utopie und damit rein theoretische Aussage. Der Grund dafür, dass es sich um eine Utopie handelt: Fahren Verkehrsteilnehmer vor der Engstelle nach rechts, gibt es für die Nachfolgenden keinen Grund, dies ebenfalls zu tun. Sie werden immer die Möglichkeit nutzen, weiter vorzufahren. Dies ist im übrigen legal, weil es normales Überholen darstellt, solange sich die Betreffenden nicht vor der Engstelle befinden. Es ist sogar nach der StVO problematisch, neben den Fahrzeugen der rechten Spur herzufahren, ohne überholen zu wollen. Es mag also zwar dem Gemeininteresse abstrakt am besten gedient sein, wenn ab Staubeginn niemand mehr überholt. Fahren aber auch nur einige bis an die Engstelle vor, so vergrößert sich mit jedem vorab nach rechts fahrenden Auto die Wartezeit für die dahinter auf der rechten Spur schon Wartenden erheblich: Wenn für jedes Fahrzeug, das an der Engstelle nach rechts fährt, auch nur irgendwo in der Warteschlange ein weiteres Fahrzeug (vorab) nach rechts fährt, verdoppelt sich für die dahinter Stehenden die Wartezeit. Fahren auch nur zwei Autos pro vorne einscherendem Auto vorab nach rechts, was in langen Staus noch äußerst wenig ist, verdreifacht sich die Wartezeit bereits, und so weiter. Das scheinbar soziale Verhalten der Früheinscherer wirkt sich also, weil es immer Leute gibt, die doch nach vorne fahren (und zwar legal nach vorne fahren) äußerst gemeinschädlich, weil nun die Wartezeiten auf den beiden Spuren deutlich unterschiedlich lang werden: wer in der rechten Spur wartet, muss um ein Mehrfaches länger warten, während sich links das Fortkommen immer weiter beschleunigt. Daher ist es de facto viel günstiger, wenn alle bis an die Engstelle vorfahren. Dort wird zwar mit etwas geringerer Geschwindigkeit eingefädelt als es theoretisch bei einer Parallelfahrt möglich wäre. Aber die Wartezeiten sind für beide Spuren dann gleich lang, was zum Aggressionsabbau beiträgt und das nicht seltene Wechseln von rechts auf die schnellere linke Spur vermeidet.

Das ist mein privates Verständnis von der Sache. Ich nehme aber an, dass es ungefähr so zutrifft. Wenn es keinen Widerspruch gibt, kann man das ja mal so ähnlich in den Artikel übertragen, denn so wie er jetzt ist, ist er nicht verständlich. Matthias217.233.62.194 19:04, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich stimme dem zu. Schon mehrere hundert Meter vor der Engstelle nicht mehr zu überholen, führt zu einer erhöhten Staugefahr, weil dann die Straße nicht in vollem Umfang genutzt würde. Es würde außerdem nur dann funktionieren, wenn beide Spuren gleich schnell wären, was in der Praxis nicht vorkommt. Ein solches Vorgehen ist nirgends geregelt oder dokumentiert und hat Empfehlungscharakter. Wikipedia soll aber nicht empfehlen - schon gar nicht falsch oder einseitig -, sondern den aktuellen Stand darstellen. Daher habe ich den entsprechenden Teil gelöscht. -- Magnus Nufer 12:26, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten


Warum soll jemand nach rechts fahren? So wie ich das verstanden habe sollten doch diejenigen die auf der "normalen" Straße sind langsamer werden um einen ausreichenden Abstand zu halten damit der von links kommende sich einordnen kann?--194.112.128.197 08:20, 28. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ich verstehe das so, dass manche Leute die Meinung vertreten, "man soll sich doch frühzeitig einordnen". Also sowohl selbst so fahren, als auch das von anderen erwarten. Das ist aber Unsinn. Bei hohem Verkehrsaufkommen sollen alle Spuren komplett genutzt werden bis zum Wegfall der Spur, und dort dann Reißverschluss. Wer sich also "spät einordnet", macht's genau richtig.
Dadurch kommen zwar auch nicht mehr Fahrzeuge pro Minute durch die Engstelle, aber es ergeben sich andere Vorteile:
  • Wie der IP-User Matthias oben ausführlich erklärt, führt Reißverschl. zu gleichmäßigerem Tempo zwischen den Spuren im Stau - und dadurch weniger Spurwechsel und weniger Unfälle.
  • Der Stau zieht sich nicht so weit nach hinten, und lässt evtl. hinten andere Straßen frei, die ansonsten geblockt wäre. (Das ist v.a. innerorts oft relevant.)
--arilou (Diskussion) 17:40, 29. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Wiki-De steht tw. im direkten Widerspruch zu anderssprachigen Ausgaben

  • Begründung "um den Verkehr [..] flüssig zu halten" ist höchst fraglich
  • unterschiedliche Varianten finden keine Erwähnung
    • spätes Zusammenführen wohl nur in De und Be gesetzlich verankert
    • At dürfte wohl als dynamisch bezeichnet werden (in :en wird ein Schild für spätes erwähnt, existiert das ?)
  • "Akzeptanz" liest sich wie Möchtegern-Oberlehrerabschnitt, gibt aber keine Auskunft über die Akzeptanz (im letzten Satz noch Durchsetzungsmaßnahmen)
  • ...

Vorschläge ?
En übernehmen und anpassen ?
Neuschreiben (wenn würde mir evtl. jmd. helfen)?
Kennt jmd. Simulationen ?
DirkBausB (Diskussion) 05:37, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

"Nach wie vor versuchen viele Fahrzeugführer, sich bereits vor der eigentlichen Verengung einzuordnen, was zu vermeidbaren Staus führt, weil in diesem Fall eine Verlangsamung des Verkehrs bereits vor der Engstelle stattfindet"[Quelltext bearbeiten]

Verstehe ich nicht. Der Stau entsteht so oder so (oder eben auch nicht). Er verschiebt sich nur. Mehr Stau kann eigentlich nur entstehen, wenn es vor der Verengung Rechtsabbieger gibt, die dann natürlich nicht überholt würden. --217.231.9.138 11:41, 1. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Änderung[Quelltext bearbeiten]

Hat sich die Vorgabe nicht vor nicht sehr langer Zeit geändert? Vorher wurde oft sogar durch Fahrbahnmarkierungen aufgefordert, früh einzuscheren. --Ikar.us (Diskussion) 12:25, 26. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Das Beispielurteil vom Amtsgericht München ist absolut ungeeignet, um die Rechtsprechung zum Reißverschlussverfahren in D zu veranschaulichen. Das Reißverschlussverfahren wird mit keinem Wort erwähnt, noch ist überhaupt klar, ob ein Stocken des Verkehrs vorlag. Soweit ich das lese geht es nur darum, dass jemand ohne zu gucken vor einem Hindernis die Spur gewechselt hat. Sonst nichts weiter. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:EC0:1468:81B6:6A3B:CE30:DA33 (Diskussion) 18:45, 24. Nov. 2020 (CET))Beantworten

Die Fahrbahnmarkierungen, die du wahrscheinlich meinst -- die 45-Grad-Pfeile, im Fachdeutsch "Vorankündigungspfeil" -- haben nichts mit "frühem Einordnen" zu tun, sondern sollen vorankündigen, dass demnächst eine Fahrspur wegfällt oder z.B. ein Überholverbot / eine Sperrfläche / eine durchgezogene Linie folgt. Dass korrekte Verhalten (z.B. Beenden eines Überholvorgangs, nicht mehr zum Überholen ansetzen, Vorbereiten auf Reißverschluß o.ä.) ist dann Situationsbezogen. -- DevSolar2 (Diskussion) 08:57, 29. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Fahrspur vs. Streifen[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt die Erwähnung, dass "ein wegfallender Fahrstreifen" nicht dasselbe ist wie z.B. eine endende Beschleunigungsspur.

Eine Spur, die durch dicke weiße Striche abgegrenzt ist, wie z.B. immer Autobahn-Beschleunigungsstreifen und -Abfahrten, zählt nicht zu den Fahrstreifen der Autobahn, und damit gilt an deren Ende auch nicht der Reißverschluss. Sondern, auf voller Länge, "Vorfahrt achten" für denjenigen, der die dicken weißen Streifen queren will.

D.h. es ist vollkommen legitim und korrekt, auf einem Beschleunigungsstreifen nicht bis ans Ende zu fahren, sondern schon viel früher in eine Lücke auf der Autobahn zu wechseln. Umgekehrt gibt es am Ende des BeschlStr auch kein Recht darauf, dass ein 'Auffahrender' "reingelassen" wird. Ist ja kein Reißverschl., sondern "Vorfahrt achten". Muss er halt stehenbleiben, bis ihn jemand reinlässt oder sich eine Lücke ergibt.

Das sollte im Artikel nachgetragen werden. Ich mach' das aber nicht selber, weil ich kein (Verkehrs-)Jurist bin, und vielleicht hat sich die Rechtslage ja seit meinem Führerscheinerwerb geändert?

--arilou (Diskussion) 17:17, 29. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Kollonnenverkehr ≠ Verband?[Quelltext bearbeiten]

Am Anfang des Artikels wird behauptet, dass das Reißverschlussverfahren im Kolonnenverkehr zum EInsatz käme. Dabei ist das Wort Kolonnenverkehr auf Verband (Straßenverkehr) verlinkt. Ich halte diese Verlinkung für verkehrt. Ein Verband im Straßenverkehr ist eine Gruppe von Fahrzeugen (meist vom Militär oder der Polizei, seltener auch von Privaten), die einen geschlossenen Konvoi bilden. Für Konvois gelten besondere Regeln, u. a. dürfen Fremdfahrzeuge nicht zwischen dem Konvoi fahren und an roten Ampeln hält immer nur das erste Fahrzeug. Viele Autofahrer sind mit diesen Sonderregeln nicht vertraut, weil Konvois in der Praxis des STraßenverkehrs eher selten vorkommen und sie deshalb sehr schnell vergessen, was sie in dar Fahrschule über Konvois gelernt haben. Mit dem Reißverschluss hat ein Konvoi sehr wenig zu tun - wenn man von dem Sonderfall absieht, dass ein Konvoi, der durch den Reißverschluss fährt, als ein einziges Fahrzeug zählt, da Fremdfahrzeuge nicht zwischen den Konvoifahrzeugen fahren dürfen. Meine Frage wäre jetzt: Ist das Wort Kolonnenverkehr hier bereits flasch oder ist nur die Verlinkung auf Verband (STraßenverkehr) verkehrt?? Und: Wie wird die Verkehrssituation, in der der Reißverschluss zur Anwendung kommt, dann definiert? -- Dynam1te3 (Diskussion) 19:39, 11. Aug. 2023 (CEST)Beantworten