Diskussion:St. Blasius (Balve)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2003:88:AF6A:2D01:211:24FF:FE2A:19CF in Abschnitt Edit War
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Umstrukturierung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Seite etwas umgebaut und einzelne Abschnitte für die verschiedenen Einrichtungsgegenstände eingefügt. Wer noch genaueres über die Dinge weiss, möge es entsprechend ergänzen. -- JuergenPB 13:11, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Reliquiar des Hl. Benedikt?[Quelltext bearbeiten]

Wo soll sich dieses Reliquiar befinden? Als Reliquiar kenne ich nur das Blasiusreliquiar. -- JuergenPB 17:55, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Im Buch "Balve und sein romanisches Erbe" ist die Abbildung eines Klappaltärchens, der wohl ein Geschenk auf dem Ursulinenkloster in Köln an die Klarissen in Kevelaer war (Mitte 17. Jh.). Dieser enthält nach den Angaben in dem Buch eine Reliquie des Heiligen Benedikt. --Weissmann 20:09, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Danke! Dann ist aber die Aussage, daß es sich um ein "Reliquiar" handelt nicht ganz korrekt. Ich ändere das mal ab. Vielleicht sollte man über die künstlerische Ausstattung einen eigenen Abschnitt einfügen, wo man auf die einzelnen Dinge genauer eingehen kann. -- JuergenPB 10:45, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
So ist es wohl richtig. Sind denn nicht die Reliquien des Heiligen Benedikt wertvoller als die Reliquie des Heiligen Blasius? --Weissmann 10:50, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ich würde mich freuen, wenn das Reliquiar auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt würde. --91.58.66.213 10:29, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Weihe wurde zurückgenommen?[Quelltext bearbeiten]

Kann die Weihe eines Bauwerks zurückgenommen werden? Die romanische Kirche von Balve ist Maria geweiht und wurde dann später dem Heiligen Blasius anempfohlen? Nach CIC ist eine Rücknahme der Konsekration nicht möglich. Ist Blasius der Konpatron, so muss doch die Hauptpatronin Maria sein (siehe Patrozinium). --Weissmann 07:50, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich vermute, Maria nimmt´s nicht übel...
Was ist CIC?
Ad.ac 22:22, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Codex Iuris Canonici. Die Marienverehrung hält sich in Balve allerdings etwas in Grenzen. --Weissmann 13:30, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Der CIC ist für die Beurteilung dieser Frage irrelevant. Er stammt in seiner ersten Fassung von 1912 und der neuen und derzeit gültigen von 1983. Vorher gab es das Corpus Iuris Canonici als Rechtssammlung. Dort müßte man nach alten Quellen suchen. -- JuergenPB 17:49, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
NACHTRAG: Im Corpus Iuris Canonici fang ich unter anderem folgendes: Non debet iterum consecrari ecclesia semel consecrata. Ecclesiis semel Deo consecratis non debet iterum consecratio adhiberi, nisi aut ab igne exustae, aut sanguinis effusione, aut cuiuscumque semine pollutae fuerint: quia sicut infans a qualicumque sacerdote in nomine Patris et Filii et Spiritus sancti semel baptizatus, non debet iterum baptizari, ita nec locus Deo dicatus iterum consecrandus est, nisi propter eas causas, quas superius nominauimus, si tamen fidem sanctae Trinitatis tenuerunt, qui eum consecrauerunt... --- Ich könnte mir vorstellen, daß beim Neubau/Anbau/Umbau der alten Kirche diese neu geweiht wurde, und ihr in dem Zusammenhang ein anderes Patronat gegeben wurde. Heute jedoch ist einziger Patron der Kirche der Hl. Blasius. Ich habe den Artikel entsprechend geändert. -- JuergenPB 18:50, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Im Artikel zum Corpus Iuris Canonici fand ich folgendes: Erst 1917 wurde es vom Codex Iuris Canonici abgelöst. Danach sind doch die Aussagen des "Vorgänger-Regelwerkes" überholt. --Weissmann 19:54, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Heute ist natürlich der aktuelle CIC gültig. Aber die Weihe fand ja zu einer Zeit statt, als es den CIC noch nicht gab, sondern das Corpus gültig war; bzw. das, was im Corpus zusammengestellt wir. Für die rechtliche Beurteilung ist also das maßgeblich, was zu jener Zeit gültig war. - Übrigens ist es heute noch so, daß z.B. für die Beurteilung von Ehen (etwa bei einem Nichtigkeitsverfahren), die vor 1983 geschlossen wurden, der CIC von 1917 herangezogen wird. Sowas gibt es im weltlichen Recht ja auch. Wer z.B. noch einen alten Führerschein der Klasse 3 hat, darf z.B. LKWs bis 7.5t fahren. Dafür ist heute Klasse C1E notwendig und der normaler Autoführerschein (B) reicht nicht aus. Maßgeblich ist also das Recht, welches bei Erlangen der Fahrerlaubnis gültig war. Genauso muß man auch hier gucken, welches Recht bei der Weihe gültig war. -- JuergenPB 10:43, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Dieser Vergleich hinkt in meinen Augen. Aber da ich nur kirchlicher Laie bin, kann ich Dir nicht mit "Insiderwissen" dienen. Gibt es ähnlich geartete Fälle, in denen das alte Kirchenrecht vor dem neuen gilt? --Weissmann 10:56, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Im neuen Codex von 1983 heißt es in Canon 9 (wortgleich im alten Codex in Canon 10): Leges respiciunt futura, non praeterita, nisi nominatim in eis de praeteritis caveatur // Gesetze betreffen Zukünftiges, nicht das in der Vergangenheit Geschehene, wenn nicht eigens in ihnen über Vergangenes etwas vorgesehen ist. --- Rückwirkend geltende Gesetze gibt es normalerweise nicht. Zu der Frage, wo das alte Kirchenrecht vor dem neuen gilt, hatte ich schon das Eherecht genannt, da es hier am häufigsten vorkommt. Generell ist aber ein Rechtsakt immer nach den zum Zeitpunkt des Ausführung geltenden Gesetze zu beurteilen. Neben dem klar canonisiertem Recht, gibt es auch Dinge wie z.B. das Gewohnheitsrecht (vgl. Canones 23-28 CIC/1983). Man kann nicht sagen, daß eine Sache, die vor 700 Jahren passiert ist, deswegen rechtwidrig ist, weil heutige Gesetze was anderes vorsehen, sondern man muß gucken, ob es vor 700 Jahren rechtskonform war. -- JuergenPB 12:36, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Danke für Deine ausführlichen Ausführungen. Sollte dann die Homepage der Pfarrgemeinde nicht auch geändert werden? Infos zur Pfarrkirche --Weissmann 09:42, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Trivia zur Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Möchte mal den Abschnitt Trivia zur Diskussion stellen. Ist er wichtig für das Lemma oder eher nicht? Es würde mich freuen, eure Meinungen zu lesen. --Weissmann 13:31, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Irrelevant! Ad.ac 23:25, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Weitere Meinungen? --Weissmann 11:00, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Galerie[Quelltext bearbeiten]

Hochaltar steht in der "neuen" Kirche. Macht die Galerie überhaupt Sinn? Vielleicht sollten wir das ganze sinnvoll in den Text einarbeiten. Meinungen? --89.50.144.15 09:15, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der Hochaltar stammt natürlich aus der alten Kirche. Insofern sollte er auch dort abgebildet sein.
Warum soll die Galerie keinen Sinn machen? Möchtest du die Bilder lieber im Text verteilen?
Die Portal-Serie ist doch super. Nur die Lampe im Bild von der alten Apsis (am oberen Bildrand) finde ich unschön. Die stört einfach.
Ob man farblich mehr rausholen könnte, kann ich nicht beurteilen.
Sinnvoll wäre ein weiteres Bild der Apsis vom Zustand vor der Restaurierung. Die ´neoromanischen´ Übermalungen waren übel, und haben sicher viel zerstört.
Ad.ac 23:27, 26. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Scrollbox Pfarrer und Commons[Quelltext bearbeiten]

Hallo, zwei Hinweise:

  • die Scrollbox mit den Pfarrern finde ich fast unlesbar. Mir wäre eine normale Tabelle viel lieber.
  • Ferner: schönes Bildmaterial, gemischt als thumbs und als gallery. Wo aber ist die eigene Kategorie in Commons, auf die dann auch verwiesen wird?

Beste Grüsse – Simplicius 00:28, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Geschichte der Pfarrei[Quelltext bearbeiten]

<RM> Als Quelle für die Angabe, daß Menden Urpfarrei von Balve sei, wird im Wikipedia-Artikel Balve "Albert Hömberg: Kirchliche und weltliche Landesorganisation (Pfarrsystem und Gerichtsverfassung) in den Urpfarrgebieten des südlichen Westfalen, Münster 1967, S. 42" angegeben. Diese Quelle konnte ich bisher nicht einsehen und überprüfen. Gegen diese Aussage spricht jedoch folgendes: Die Balver Pfarrei gehörte früher mit dem Amt Balve zum Landdekanat Attendorn, zu dem Menden zwar auch gehörte, jedoch als separates Amt. Quelle: "Archiv für Geschichte und Alterthumskunde Westphalens, Herausgeber: Paul Wigand, 6. Band, Lemgo, Meyersche Hof-Buchhandlung, 1834". Dieselbe Quelle belegt, daß auch in der durch Karl der Große geschaffenen politischen Einteilung Balve und Menden unterschiedlichen Gauen angehörten, nämlich Balve dem Westfalengau (pagus westfalon) und Menden mit seinem westlichen Landgebiet dem Ruhrgau. Auf Basis dieser Fakten bleibe ich zunächst dabei, daß Balve von Attendorn aus missioniert wurde und keine Tochterkirche von Menden ist bzw. Menden nicht Urpfarre von Balve ist. </RM> -- 80.144.89.63 10:34, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Edit War[Quelltext bearbeiten]

Ich bin Mitglied dieser Gemeinde. Ich kenne mich aus. --2003:88:AF6A:2D01:211:24FF:FE2A:19CF 19:13, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten