Diskussion:Vergeltung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E1:E737:DEC2:121D:878A:B0CC:1B29 in Abschnitt Fiat Nemesis, pereat Mundi, Ius Substi.
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Vergeltung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Änderungsvorschläge 2005

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Punkt 1

"Im Alten Testament konkurriert das Talionsprinzip zudem mit verschiedenen Verhaltensprinzipien: den 10 Geboten (Dekalog), der Nächstenliebe und der goldenen Regel."

Dieser Vergleich kann nicht stimmen - das Talionsprinzip bezieht sich darauf, wie auf eine bereits erfolgte Verletzung von Verhaltensregeln reagiert werden soll. Es kann also nicht konkurrieren mit den Verhaltensregeln selbst.

Punkt 2

"Besonders im Neuen Testament korrigiert christliche Nächstenliebe die Vergeltung."

Wieso "korrigiert"? Eher: Die christliche Nächstenliebe - oder Feindesliebe - verneint eine Sanktionierung fehlerhaften Verhaltens.

Punkt 3

"Dieses Prinzip will Verhältnismäßigkeit herstellen (bedingte Vergeltung), was als Bibelgrundsatz "Auge um Auge" (siehe aber: Auge für Auge), als Rechtsgrundsatz "Gleiches mit Gleichem" und als sprichwörtliche Verhaltensregel "Wie du mir, so ich dir" bekannt wurde. Die Antwort soll mit gleichen Mitteln erfolgen."

Liest man die in diesem Artikel zitierten Stellen des AT, so wird klar: Der Bibelgrundsatz "Auge um Auge" heißt, wenn es sich um Sachbeschädigung handelt, weder Vergeltung noch Bestrafung, sondern das Recht des geschädigten, vom Verursacher eine Entschädigung in höhe des Schadens zu fordern. Also ausser bei schwerer Verletzung eines Menschen hat dieser Grundsatz mit Vergeltung überhaupt nichts zu tun!


Da ich aber weder Rechts- noch Bibelexpertin bin, schlage ich vor, dass jmd. anders sich um diese Änderungen kümmert.

[1] (Vorstehender unsignierter Beitrag vom 21:31, 8. Mai 2005 (CEST) stammt von 213.6.3.132Beiträge) Nachtrag [i].

Zu Punkt 2: Im Christentum gibt es ebenfalls Sanktionen, deren Nächstenliebe hofft aber immer das Gute. Ich finde aber, dass das im Artikel nicht diskutiert werden muss, weil es da nicht hingehört. --Osch 10:43, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Zu Punkt 3: Kann ich nicht so sehen. Im Judentum wird darint durchaus die Verhältnismäßigkeit gesehen, um unbegrenzte Racheakte zu unterbinden und für einen Wertausgleich zu sorgen. --Osch 10:43, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

ius taloinis-Artikel

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Dieser Artikel kann m.E. gelöscht werden. Die ist alles enthalten. Ausnahme: Codex Hammurapi (CH): Ob er allerdings Vorläufer des mosaischen Gesetzes ist, ist umstritten. Da gibt es zuviele Unterschiede: Im AT wird nicht nach Stellung der Betroffenen unterschieden, nur die unmittelbar Betroffenen werden bestraft, nicht Kinder für Eltern, es ist ein Gericht nötig, um Vorsätzlichkeit zu untersuchen, keine Selbstjustiz also, es ist nicht bekannt, dass der CH jemals aktiv angewendet wurde oder andere Rechtssysteme beeinflusste. --Osch 10:43, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Auge für Auge-Artikel

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Der gehört auch hier rein. Ist kompliziert ausgedrückt, sagt aber nict viel aus. --Osch 10:43, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Jetzt nicht mehr. Artikelaufteilung ist sinnvoll: hier das Prinzip, dort der biblisch-koranische Rechtssatz. Jesusfreund 00:21, 30. Aug 2006 (CEST)

Sorry, kurz offtopic: Sollte man hier eventuell auf http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegelstrafe verlinken? [bin kein Wiki-Profi] 193.170.207.15 20:18, 13. Mär 2006 (CET)

Ist dieser Einleitungssatz ->

"Als Vergeltung bezeichnet man im weitesten Sinn jede Reaktion auf eine vorhergegangene Aktion auf Gegenseitigkeit (Reziprozität)."

nicht etwas zu allgemein von der Definition. Danach ist ja irgendwie fast jede menschliche Reaktion Vergeltung.

Gruß Boris Fernbacher 19:31, 2. Sep 2006 (CEST)

Man könnte auch was zur Mythologie bringen: Die für Rache zuständigen Götter und mit dem Vergeltungsproblem beschäftigten Personen: Nemesis, die Erinyen,Orest, Vidar, und so weiter. Boris Fernbacher 20:11, 2. Sep 2006 (CEST)

Redundanz

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Der Artikel ist weitgehend zu Auge für Auge redundant. Außerdem ist er bibellastig, als ob es außerhalb des Abendlandes (und des Islams) keine Vergeltung gegeben hätte. Die Quellen werden nicht ausgewertet (außer Bibel, Thora und Koran). Die Zitate sind leider ohne Stellenangabe und zum Literaturverzeichnis mutiert. Da muss noch einiges geschehen. Fingalo 22:02, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

do ut des

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Das hat m.E. gar nichts mir Vergeltung zu tun, sondern das ist die Grundformel der römischen Vertragslehre: Ich gebe, damit Du gibst. Einen Bezug des willentlich bewirkten Leistungsaustausch mit Vergeltung kann ich nicht erkennen. (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.49 (Diskussion) 09:47, 30. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 22:47, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Goldene Regel

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Ich finde es höchst merkwürdig, dass in diesem (allerdings insgesamt etwas grottigen) Artikel die Goldene Regel als Form der Vergeltung aufgeführt wurde. Die Goldene Regel fordert, das zu tun, was man selbst sich vom anderen wünscht, ganz egal, was er tatsächlich tut - also genau das Gegenteil von Vergeltung (keine Reaktion auf vorhergegangene Aktion, kein Ausgleich zwischen zwei Handlungen). Ich habe die Bezüge daher enfernt. Gemeinsam ist nur die Idee der Wechselseitigkeit, worauf ich einen kurzen Verweis hinterlassen habe, analog zur Einleitung in Goldene Regel. --Katimpe (Diskussion) 15:38, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Billigkeitsverstoss hervorheben.

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Vergeltung ist mit dem Kalkülkonzept der Billigkeit (Kapitalismus!) nicht vereinbar.

Das bedeutet, jedwede Schrift die Vergeltung und Talion anstrebt oder verherrlicht, ist auf den Index zu setzen, und nur mit Verfassungskommentaren Legal. Besitz ohne ist strafbar.

Die Tora, Kabbala und Bibel mit A.T. als auch der Koran unterfallen gänzlich dieser Beschränkung aufgrund von Jugendgefährdung.

Billigkeit ist eine Notwendigkeit des Staatswesen, die Kapitalien an Menschenmaterial zu erhalten. Sie ist weder dem Konzept der Humanität noch der Vergebung geschuldet, sie besteht schlicht aus Gier.

Schmerzinduktion zur Strafe ist grundsätzlich nicht unvereinbar mit dem Billigkeitskonzept, sie verstösst nur gegen Humanitätskonzeptes des Mitgefühles, also eines lässlichen und irrelevanten Gutes.

Billigkeit kann insbesondere bei der Wiedergutmachung, dem Kapitalrückgewinn durch den Delinquenten, drastisch grausamer sein, als Vergeltung.

Billigkeit gegen keinerlei Erbarmen oder Nachsicht, sie ist der Dämon Gier in einer überlegenen staatsraisonistischen Verherrlichung des Erhaltes.

Dämon vor Rachegott! (nicht signierter Beitrag von 217.255.143.113 (Diskussion) 05:33, 17. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Fiat Nemesis, pereat Mundi, Ius Substi.

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Die Vergeltungsdrohung ist ein Teil jedes RechtsKalkülunterbaues, der die strukturierte Rechtssystematik daran erinnert, dass, wenn sie sich der Strafverfolgung verweigert, Vergeltung durch Lynch- und Selbstjustiz volle Anwendungslegitimität erfährt.

Wer also denkt, wie Rechtsgelehrte der religiösen Explizismusrechte, mit Rechtsverdrehung, der notwendigen Strafe und Sicherungsverwahrung zu entgehen, muss ich bewusst sein, dass damit die bürgerliche Duldung der Selbstjustiz in Kraft tritt.

Ab diesem Moment wird Erbarmen weder erwartet, noch geduldet.

Ius Substi gilt wieder, sobald die Strafverfolgung rechtsordentlich betrieben, und Ausflüchte wie Habeas Korpus ignoriert werden.

Anderfalls gehört Terrorismus zu den Völkergewohnheitsrechten auf Widerstand. selektiv aber gegen die Blockierenden in der Iustitia, ohne Gnade. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E737:DEC2:121D:878A:B0CC:1B29 (Diskussion) 12:48, 21. Feb. 2021 (CET))Beantworten