Diskussion:Wohnfläche

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Gültigkeit von Verordnungen[Quelltext bearbeiten]

Die II. BV gibt es nicht mehr - also auch keine aktuelle Fassung - es gibt nur noch die Wohnflächenverordnung!--Delorian 07:02, 15. Sep 2006 (CEST)

Kann es sein, dass dies für die Schweiz gilt? Wenn sich jemand auskennt, kann das ja mit eingebaut werden: Zur Bruttowohnfläche werden alle innerhalb einer Wohnung liegende Wohnräume, Gänge, Treppen und Nutzräme gezählt. Unbewohnbare Räume wie Keller und Dachboden sowie Treppen und Balkone und Terrassen zählen nicht dazu. --Okatjerute Disku Bewertung 19:36, 11. Dez. 2006 (CET), der dies etwas umformuliert aus einem anderen Artikel kopiert hatBeantworten

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gilt die Wohnflächenverordnung nur für neuen, geförderten Wohnraum? Aber nach welchen Regeln hat eine notwendig gewordene Neuberechnung von Altbauten (Umbauten, Strittigkeit, ...) zu erfolgen? -- Steffen Heinrich 87.187.37.45 11:32, 14. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Grafik zur Wohnflächenberechnung unter Dachschrägen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Herr Gutachter Wagner, es wäre besser, eine neue Grafik einzufügen. Die Relationen 1m zu 2m lichter Höhe stimmen nicht. In einem Dachgeschoss mit gezeichneter Dachschräge auf solch hohem Drempel gibt es keine Fläche unter 1m lichte Höhe. mfG --Datsegge 11:41, 6. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Vor allem macht die Darstellung den Eindruck, als würde sich die Dachschräge auch noch auf die Geschosse darunter auswirken. Tatsächlich keine sehr gute Grafik. --87.139.109.161 08:26, 21. Jun. 2018 (CEST) Oliver.Beantworten

Angerechnete Flächen eines Wohnraums[Quelltext bearbeiten]

Es wird nicht erläutert ob in der Wohnfläche eine Wohnküche und Bad mitgerechnet werden. Wie sieht es damit aus? Wäre prima wenn ihr was darüber schreibt! (nicht signierter Beitrag von 141.89.47.107 (Diskussion) 12:12, 23. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Aus meiner (österr.-lastigen) Sicht wird die Frage im ersten Satz beantwortet: Ja, wenn Wohnküche und Bad ausschliesslich zur Wohnung gehören. --Senf (Diskussion) 11:26, 24. Jan. 2015 (CET)Beantworten

„Seit dem 1. Januar 2004 gilt ersatzweise für die II. BV “[Quelltext bearbeiten]

BV? Ach, die Brotverordnung! Wie viele Brote müssen wo lagern, um damit welche Fläche zu begründen? (nicht signierter Beitrag von 87.159.51.212 (Diskussion) 21:28, 2. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Ich bin auch genau wegen diesem kryptischen Satz hier. Da fehlt eigentlich ein ganzer Abschnitt. Was ist die BV, wieso galt sie, wieso gilt sie jetzt nicht mehr, wieso gibt es einen Ersatz? Danke, Maikel (Diskussion) 19:49, 10. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

gehören bäder, toiletten, flure, küchen, abstellkammern zur wohnfläche?[Quelltext bearbeiten]

es ist vielleicht etwas pedantisch, aber trotzdem fragt man sich manchmal: gehören bäder, toiletten, flure, küchen, abstellkammern zur wohnfläche? man wohnt im "wohnzimmer", auch in einer "wohnküche"; wohl einigermaßen klar auch im schlafzimmer oder kinderzimmer. aber "wohne" ich im flur und auf dem "gästeklo"? nach der WoFlV müssten diese räume wohl "Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören", sein, und somit wohnräume. man zahlt ja auch voll miete dafür. könnte trotzdem jemand auf irgendeiner grundlage hier eine eindeutige aussage treffen? danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 17:29, 20. Apr. 2021 (CEST)Beantworten