Gerichtsbezirk Klausen

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Klausen
(italienisch: Chiusa)
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Bozen
Sitz des Gerichts Klausen
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Bozen
Fläche 265,08 km2
(1910)
Einwohner 9.913
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Klausen war ein dem Bezirksgericht Klausen unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Gerichtsbezirk umfasste das mittlere Eisacktal sowie das Villnößtal und gehörte zum Bezirk Bozen. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten. Das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks Klausen ist heute Teil der Bezirksgemeinschaft Eisacktal.

Der Gerichtsbezirk Klausen wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 12 Gemeinden Barbian, Feldthurns, Gufidaun, Klausen, Latzfonds, Kollmann, Loyen, St. Peter hinter Loyen, Theis, Trostburg, Villanders und Villnös.[1]

Der Gerichtsbezirk Klausen bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Bozen, Kaltern, Kastelruth, Neumarkt und Sarnthal den Bezirk Bozen.[3] Der Gerichtsbezirk wies 1869 eine Bevölkerung von 9.731 Personen auf.[4]

1910 wurden für den Gerichtsbezirk 9.913 Personen ausgewiesen, von denen 9.778 Deutsch (98,6 %) und 38 Italienisch oder Ladinisch (0,4 %) als Umgangssprache angaben.[5]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Klausen zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasste vor dem Ende des Ersten Weltkriegs die zehn Gemeinden Barbian, Feldthurns, Gufidaun, Klausen, Lajen, Latzfons, Theis, Villanders, Villnöß und Waidbruck.

Einzelnachweise

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  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 17
  5. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 16
  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)