HFA 21

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IDW RS HFA 21, genannt HFA 21, ist eine Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Besonderheit der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen. Der Rechnungslegungsstandard wurde am 11. März 2010 durch den Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer verabschiedet.

Wesentlicher Bestandteil des HFA 21 ist die Anwendung des Verwendungsprinzips im Gegensatz zum Zuflussprinzip. Danach erfassen Spenden sammelnde Organisationen Spenden erst dann als ertragswirksam, wenn diese satzungsgemäß verwendet werden. Entsprechend ist beim Erwerb von Vermögensgegenständen aus Spenden der Passivposten erst mit der Vornahme der Abschreibungen bzw. beim Vermögensabgang ertragswirksam aufzulösen. Weiterer wesentlicher Bestandteil ist der Vorzug des Umsatzkostenverfahrens vor dem Gesamtkostenverfahren.

Die Einführung von HFA 21 stieß auf große Kritik durch Spenden sammelnde Organisationen, das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen und zahlreiche Wirtschaftsprüfer.[1] So wird die Schwierigkeit der kommunikativen Vermittlung kritisiert, warum der Spendeneingang sich nicht in der Bilanz wiederfindet. Weiterhin wird kritisiert, dass nicht verwendete Teile nicht zweckgebundener Spenden ermittelt werden müssen, obwohl aus diesen Erträgen grundsätzlich alle Kosten der Organisation gedeckt werden dürfen. Dies entspräche nicht der aus pragmatischen Gründen notwendigen Praxis der Kostenstellenrechnung durch Spenden sammelnde Organisationen.

  • Kevin Kinne, Stefanie Üffing: Besonderheiten bei der Anwendung des IDW RS HFA 21 für Spenden sammelnde Organisationen. GRIN Verlag, 2013.
  • Manfred Lehmann: Wesentliche Änderungen in der Spendenbilanzierung durch den neuen IDW-Standard RS HFA 21. In: Der Betrieb vom 19. November 2010, 63. Jahrgang, S. 2513–2518.

Einzelnachweise

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  1. Harald Schumacher und Daniel Fischer: Neue Regeln bereiten Spendenorganisationen Probleme In: wiwo.de, 22. Dezember 2014.