Landamt Heidelberg

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Das Landamt Heidelberg war eine von 1813 bis 1826 bestehende Verwaltungseinheit im Land Baden mit Sitz in Heidelberg.

Bis zum Übergang weiter Teile der rechtsrheinischen Kurpfalz an Baden als Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 hatten die Orte in der Region der alten Residenzstadt Heidelberg im weiträumigen Oberamt Heidelberg gelegen. Dieses wurde nachfolgend in zahlreiche kleinere Einheiten zerschlagen. Die näher gelegenen Orte nördlich des Neckars kamen zum Amt Unterheidelberg, die südlich des Flusses zu Oberheidelberg. 1813 wurde diese Unterscheidung nach Himmelsrichtungen aufgehoben: Das bis dahin eigenständige und außerhalb dieser Strukturen stehende Heidelberg wurde mit sieben der benachbarten Gemeinden (Dossenheim, Handschuhsheim, Kirchheim, Neuenheim, Rohrbach, Wieblingen und Ziegelhausen) zum Stadtamt Heidelberg verschmolzen. Die übrigen kamen großenteils zum ebenfalls neu errichteten Landamt, einige wenige wurden auch an andere Ämter abgegeben. Durch diese Zuordnung zerfiel das Landamt in zwei räumlich getrennte Teile. Der südwestliche lag in der Oberrheinischen Tiefebene, zwischen dem Hardtwald im Westen und der Bergstraße im Osten, der nordöstliche im Odenwald hatte zuvor mehrheitlich dem 1807 aufgelösten Stabsamt Waldeck angehört.

1814 wechselte Eppelheim vom Land- zum Stadtamt. Dies wurde 1819 rückgängig gemacht, außerdem kamen Dossenheim, Kirchheim, Rohrbach und Wieblingen zum Landamt, dadurch entstand eine schmale Verbindung der bis dahin getrennten Teile. 1826 wurden Land- und Stadtamt zum neuen Oberamt Heidelberg zusammengeschlossen, erster Leiter wurde der bisherige Stadtdirektor Ludwig Wild.[1] Zum Zeitpunkt seiner Auflösung lebten im Landamt 17.230 Einwohner, sie verteilten sich auf diese Gemeinden, Orte und Wohnplätze:[2]

Spätere Entwicklung

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Sofern nicht in die Stadt Heidelberg eingemeindet, kamen die meisten der Orte 1939 zum Landkreis Heidelberg, Rippenweier, Rittenweier (ohne Hilsenhain) und Ritschweier über das Bezirksamt Weinheim zum Landkreis Mannheim. Seit der Kreisreform 1973 zählen sie alle zum Rhein-Neckar-Kreis.

Übergeordnete Behörde

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Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens übergeordnete Behörde war der Neckarkreis mit Sitz in Mannheim.

  • Staatl. Archivverwaltung Baden-Württemberg in Verbindung mit d. Städten u.d. Landkreisen Heidelberg u. Mannheim (Hrsg.): Die Stadt- und die Landkreise Heidelberg und Mannheim: Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 1: Allgemeiner Teil. Karlsruhe 1966, S. 246f.

Einzelnachweise

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  1. Vereinigung des Stadt- und Landamts Heidelberg und Constituierung als ein eigenes Oberamt. Bekanntmachung vom 13. Januar 1826, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Staats- und Regierungsblatt, 24. Jahrgang, S. 9.
  2. Friedrich Dittenberger: Geographisch-statistische-topographische Beschreibung des Großherzogthums Baden. Karlsruhe 1825, S. 138f.