Landschaftsschutzgebiet östlich Alt-Arnsberg

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Das Landschaftsschutzgebiet östlich Alt-Arnsberg mit einer Fläche von 18,2 ha liegt im Stadtgebiet Arnsberg. Es wurde 2021 bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) als LSG Typ B (Kleinflächiger Landschaftsschutz bzw. Ortsrandlagen, Landschaftscharakter) erstmals ausgewiesen.[1] Von 1998 bis 2021 gehörte die Fläche zum Landschaftsschutzgebiet Dickenbruch und zum Landschaftsschutzgebiet Rumbeck.[2]

Das LSG besteht aus fünf Teilflächen mit Grünland und Acker östlich von Alt-Arnsberg.

Schutzzwecke für das LSG

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Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG wie aller anderen von Typ B im Landschaftsplangebiet zur:

  • „Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung“;
  • „Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden)“;
  • „Umsetzung der Entwicklungsziele und primär zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion)“;
  • „Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutreffenden kulturhistorischen Relikte“.[1]

Rechtliche Vorschriften

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Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Vom Bauverbot ausgenommen sind, sofern eine Baugenehmigung vorliegt, Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft, die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, die Abwasserwirtschaft oder einen bestehenden gewerblichen Betrieb. Auch der Bau von Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken ist mit Baugenehmigung erlaubt. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Arnsberg besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und der Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen.[1]

Bei Bereichen östlich der Siedlung Dickenbruch (ehemalige Jägerkaserne) erfolgte die Schutzausweisung nur temporär. Nach einer verbindlicher Bauleitplanung bzw. einem baurechtlichen Genehmigungsverfahren, z. B. einer Baugenehmigung, entfällt der Schutz als Landschaftsschutzgebiet.[1]

Einzelnachweise

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  1. a b c d Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung, S. 13 ff. (PDF) Abgerufen am 5. April 2022.
  2. Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Arnsberg. Meschede 1998, S. 86ff.

Koordinaten: 51° 22′ 39,4″ N, 8° 4′ 36,1″ O