Malte Diesselhorst

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Malte Diesselhorst (* 18. August 1928 in Essen; † 30. Juni 2012 in Göttingen)[1] war ein deutscher Jurist. Er war zudem Professor für Bürgerliches Recht, Neuere Rechtsgeschichte und Allgemeine Rechtstheorie an der Universität Göttingen.

Malte Diesselhorst studierte ab 1947 in Würzburg und Freiburg Rechtswissenschaften. 1950 legte er seine erste juristische Staatsprüfung und 1956 seine zweite juristische Staatsprüfung ab. 1955 hatte er in Freiburg seine Promotion zum Dr. jur. abgeschlossen. 1957 wurde er wissenschaftlicher Assistent und wechselte 1959 nach Göttingen, wo er sich 1966 im Fach Zivilrecht und Rechtstheorie bei Franz Wieacker habilitierte. Von 1970 bis 1993 war er in Göttingen wissenschaftlicher Rat und ab 1971 außerordentlicher Professor. Seine Schwerpunkte waren das Bürgerliche Recht, neuere Privatrechtsgeschichte, allgemeine Rechtstheorie und Rechtsphilosophie.[1]

Er war ab 1. August 1953 mit der Flötistin Gesine Diesselhorst, geborene Bultmann (1920–2017), Tochter von Rudolf Bultmann, verheiratet.[1] Ihr Sohn war der spätere Cellist Jan Diesselhorst.

Schriften (Auswahl)

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Einzelnachweise

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  1. a b c Rudolf Bultmann: Briefwechsel mit Götz Harbsmeier und Ernst Wolf: 1933-1976. Mohr Siebeck, 2017, ISBN 978-3-16-154670-9, S. 342 (google.com [abgerufen am 3. Juli 2022]).