Diskussion:Angriffskrieg

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 51.154.213.107 in Abschnitt Relativierung der sog. 'Operation Z' (Russland vs. Ukraine)?
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Beispiel eines Angriffskrieges

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Als Beispiel eines Angriffskrieges der Krieg Deutschland gegen UdSSR im 2. WK? Es gibt viel Literatur, die besagt, dass Stalin ebenso vorhatte, Deutschland anzugreifen, es aber Hitler kam ihm zuvor. Das belegt sogar Literatur russischer Wissenschaftler. Ich schlage vor, diesen Aspekt aus der Fusszeile herauszunehmen. Was sagt Ihr dazu?

Angriffskriege sind völkerrechtlich geächtet. Laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg unter bestimmten Umständen verboten und unter Strafe zu stellen.

Ich hatte "unter bestimmten Umständen" gestrichen, aber dies wurde wieder aufgenommen. Ich sehe keinerlei Rechtsgrundlage für irgendeine Form des Angriffskriegs, und im GG sind auch keine Ausnahmen vom Verbot der Vorbereitung eines Angriffskriegs benannt.

Ich denke, dass die bestmmten Umstände explizit benannt und aufgezählt werden sollten.

-- Karlscharbert 14:32, 9. Dez 2003 (CET)

Art 26 fordert explizit nur Strafbarkeit für das Vorbereiten eines Angriffskriegs. Von Führen steht da nichts. Paragraph 80 StGB spricht auch nur von Vorbereiten und beschränkt dies wiederum auf die Fälle, wenn man dadurch dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. Und letztere Gefahr bestand beispielsweise beim Krieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien nicht. Eine Einschränkung könnte man auch in Art. 26.1 GG sehen, also wenn man einen Krieg führt um das friedliche Zusammenleben der Völker zu fördern, dürfte dies GG konform sein. --Jurgen 20:09, 9. Dez 2003 (CET)

Hitler und die NSDAP im allgemeinen haben schon weit vor dem 3. Reich ihre Absicht implizit und explizit geäußert, Krieg zu führen und "den Bolschewismus auszurotten". --89.196.20.202 03:03, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Warum werden eigentlich nur Beispiele ab dem 2. Weltkrieg angeführt - jeder Krieg zuvor war von einer Seite her ein Angriffskrieg, und jetzt kommt mir bitte nicht mit "die Bestimmung gab es vorher noch nicht" denn die gab es erst ab 46, als Beispiele könnte man noch Napoleon oder 1870 anführen

Ausnahmen, die einen Angriffskrieg erlauben

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Hi Jurgen,

der Argumentation kann ich zwar folgen, aber das GG wird dabei m.E. mehr als nur großzügig ausgelegt. Wenn Du mir sagst, dass Du Völkerrechtler bist, dann ziehe ich meinen Einspruch zurück.

Ich stelle in Frage, dass keine Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland im JUgoslawien-Krieg gegeben war. Im Gegenteil war der allgemeine Sprachgebrauch, dass dort ein Krieg stattfand, an dem auch deutsche Kampfeinheiten beteiligt waren. Die Bundesrepublik Deutschland als Bestandteil der Nato befand sich durchaus in einem Krieg, wenngleich der Krieg nicht auf deutschem Boden stattfand. Aber das war z.B. beim Zweiten Weltkrieg ja auch erst gegen Ende der Fall und in Vietnam oder Afghanistan nie, ist also sicher keine Abgrenzung der Nichtbeteiligung. Zwar wurde niemals formell ein Krieg erklärt, aber solche Erklärungen sind aus der Mode gekommen. Wann war eigentlich die letzte formelle Kriegserklärung? - Ich denke, es war lediglich Zufall, die relative militärische Schwäche Jugoslawiens bzw. der Umstand, dass Jugoslawien den Rechtsweg gegen die beteiligten Nato-Länder einschlug (absurd genug, bei dem was vorher dort abging), dass Jugoslawien keine Selbstverteidigungsaktionen in Form von Gegenangriffen auf Gebieten der Nato-Staaten ausführte. Aber damit komme ich etwas vom Thema ab.

Mir ist ebenfalls aufgefallen, dass lediglich die Vorereitung eines Angriffskrieges, genau genommen schon Handlungen, die geeignet sind... das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören unter Strafe steht, vom Führen desselben steht da nichts. Da allerdings das Führen einen Krieges eindeutig eine Handlung ist, die das friedliche Zusammenleben der Völker stört, sehe ich darin keine Ausnahme. Die Vorbereitung des Angriffskrieges wird nur insbesondere genannt, wohl in der Absicht, bereits die Vorbereitung strafbar zu halten.

Ungeachtet dessen kann jeder Krieg als Aktion betrachtet werden, die das friedliche Zusammenleben der Völker gefährdet. Wenn nun ein Krieg wie der zwar humanitär zu rechtfertigende aber m.E. dennoch illegale Angriffskrieg der Nato gegen Rest-Jugoslawien initiiert wird, so ist die Frage der rechtlichen Zuständigkeit zu klären. Die liegt eindeutig bei der UNO und deren Organen, die den Einsatz militärischer Gewalt nach Art. 42 und 53 der Charter der Vereinten Nationen regelt, die auch für Deutschland bindend ist. Einzig befugt, eine nicht der Selbstverteidigung dienende gewaltsame miltärische Aktion gegen einen souveränen Staat durchzuführen, ist der UN-Sicherheitsrat. Laut 2+4-Vertrag hat sich Deutschland hierzu verpflichtet.

Insofern erkenne auch ich eine einzige Ausnahme, allerdings nur unter Oberhoheit der UNO. Diese Ausnahme gilt auch dann, wenn die Regierung Deutschlands der Meinung ist, dass humanitäre Nothilfe zu leisten sei (d.h. dass die individuellen Menschenrechte über das Völkerrecht erhoben werden, was allerdings im internationalen Recht m.W. nirgenwo geregelt ist). Auch wenn der humanitäre Notstand sehr groß ist, ist ohne UNO jede militärische Aktion illegal. Formaljuristisch müßte der Rest der Welt zusehen, wenn irgenwo Leute umgebracht werden, solande der Sicherheitsrat keinen Eingriff beschließt. Mann kann hier natürlich auch die politische Frage stellen, weshalb seinerzeit die Nato nicht bzgl. der Kurdenfrage in der Türkei und im Nordirak aktiv wurde, oder weshalb Deutschland aus humanitären Gründen nicht in Nordkorea oder in einigen Ländern Zentralafrikas gewaltsam aktiv wird oder weshalb in Afghanistan erst nach dem 11. September militärisch eingegriffen wurde.

Der Vergleich mit individueller Nothilfe, zu der zumindest nach hiesigem Recht jeder verpflichtet ist, ist völkerrechtlich nicht gegeben. Im Gegenteil ist sie nach der UN-Charter ebenso wenig vorgesehen und erlaubt, wie Kinkels regionales Völkerrecht.

Finden wir einen Konsens ausschließlich auf UNO-Basis? Bitte ändere ggf. den von mir modifizierten Text wieder ab.

-- Karlscharbert 22:20, 9. Dez 2003 (CET)

Da der diskutierte Abschnitt Laut Grundgesetz ... beginnt, ist weniger der Völkerrechtler, als mehr der Staatsrechtler bzw. Strafrechtler gefragt. Punkt ist, daß man die Strafbarkeit durch o.g. Punkte eingeschränkt sehen kann, und daher die etwas vage zweitwort Einschränkung. Eine Rechtfertigung des Angriffskrieges ging eben in die Richtung, das die Absicht war das friedliche Zusammenleben der Völker wiederherzustellen und der Angriffskrieg (egal ob geführt oder vorbereitet) hängt logisch erst dahinter und ist daher im gegeben Fall irrelevant. An der Stelle vielleicht ein kurzer Hinweis darauf, daß Gerhardt Schröder und Kollegen immer noch frei herumlaufen. Die Frage ob das völkerrechtlich OK ist, ist wieder etwas ganz anderes. --Jurgen 23:20, 9. Dez 2003 (CET)
Wieso denn? Ex-Terroristen wie Mister Scharon werden doch auch im Weißen Haus empfangen. Du hast zu wenig Machiavelli gelesen. --elian
Ich habe nun noch folgenden Satz aufgenommen:
Sofern der prinzipielle Widerspruch zwischen Krieg und Frieden gemeistert werden kann, ist auch vorstellbar, dass ein Angriffskrieg nach deutschem Recht legal ist, wenn er dem friedlichen Zusammenleben der Völer förderlich ist.
Bitte ggf. korrigieren. Ich kann mir beim besten Willen keinen solchen Krieg vorstellen, aber vielleicht können es ja andere. Ich würde nach wie vor ein konkretes Konstrukt begrüßen, um die Sichtweise auf die bestimmten Umstände nicht vage im Raum stehen zu lassen.
Der Satz ist höchst irritierend, da in der Tat der Widerspruch zwischen Krieg und Frieden unauflösbar ist. Vielleicht steht in diesem Zusammenhang der Beitrag in der SZ-Online vom 03.08.2006, wo ein Völkerrechtler behauptet als Rechtsbegriff habe die Kategorie "Krieg" ausgedient. Benutzt das virtuelle Medien-MINITRUTH (bei Orwell war es noch: "War is Peace!" ) das Wort "Krieg" nicht mehr, kann auch niemandem der Vorwurf der Vorbereitung von Angriffskriegen gemacht werden. --Jörg Albert 21:11, 8. Aug 2006 (CEST)
Bzgl. der noch immer frei herum laufenden Leute: Die Bundesstaatsanwaltschaft sah meines Wissens trotz mehrerer Dutzend Anzeigen keinen Handlungsbedarf. Weiß jemand, ob gegen den Bundesstaatsanwalt Anzeige erstattet wurde, z.B. wegen Strafvereitelung im Amt? Was ist rausgekommen?
Schon Mao meinte, dass die Gerechtigkeit aus den Gewehrläufen kommt, und ich glaube mich zu erinnern, dass von unterdrücken stets der Verlierer eines Konflikts spricht, von befrieden der Gewinner. Der Rechtsstaat ist eine komplizierte Sache und das Rechtsempfinden unterliegt dem Zeitgeist. Schade, dass ich nicht in einigen hundert Jahren sehen kann, wie die Geschichte über die heutige Zeit und den Jugoslawien-Krieg urteilen wird. Die Idee der Rechtsprechung und des Rechtsstaates steht nach meinem Verständnis dafür, dass gleiches Recht für alle (und nicht nur für gleiche) gilt und der Schwache vor der Willkür des Starken geschützt wird. Mit dem Grundgesetz, der Erklärung der Menschenrechte und der Charta der UN haben wir hier eine hervorragende Idee, mit der Umsetzung hapert es offenbar manchmal. - Ich will mich allerdings nicht auf den Standpunkt stellen, dass ich die (einzig) korrekte Auslegung dieser Rechte finden kann. Unterm Strich geht es m.E. vor allem darum, dass die Welt von Tag zu Tag etwas freundlicher und menschlicher wird. Dazu wird die Abschaffung des Krieges unvermeidlich sein. -- Karlscharbert 01:14, 10. Dez 2003 (CET)
"das die Absicht war das friedliche Zusammenleben der Völker wiederherzustellen und der Angriffskrieg (egal ob geführt oder vorbereitet) hängt logisch erst dahinter und ist daher im gegeben Fall irrelevant."
Dass verstehe ich nicht. Soll das heißen: "Der Zweck heiligt die Mittel"? Um zu wissen dass das nicht gut sein kann, muss man aber keine Rechtswissenschaften studiert haben. Oder kann es jemand für den Laien verständlich erklären? 77.187.133.23 16:52, 18. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Liste der Angriffskriege

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Ich weigere mich dagegen, daß die Intervention im Irak im gleichen Kontext mit dem WK2 genannt wird. Ob Kosovo oder Irak Angriffskriege waren, ist zumindest umstritten und wird durch diese Liste keinesfalls ausgedrückt. Angriffskriege sind u.a. in Deutschland verboten, insofern braucht man schon bitte etwas Begründungsaufwand, wenn man gegen BGH und h.M. der BR etwas anhängen will. -- Presroi 16:18, 22. Feb 2004 (CET)

Nein Umstritten ist nur, wie die Kriege völkerrechtlich und strafrechtlich zu werten sind. Die Liste heißt darum ja auch nur Liste der Angriffskriege der Angriffskriege und nicht Liste der bösen Angriffskriege. Das Kriterium für Angriffskrieg ist recht einfach, angreifen ohne angegriffen worden zu sein. Und das sehe ich weder beim Krieg der NATO gegen Jugoslawien noch beim Krieg gegen den Irak. --Jurgen 17:26, 22. Feb 2004 (CET)
Nein. Es ist unstrittig, daß Angriffskriege verboten sind. Die Tatsache, daß Fischer noch im Amt und nicht im Knast ist, ist ein Indiz dafür, daß Kosovo kein Angriffskrieg war. "Böse Angriffskriege" sind weiße Schimmel. -- Presroi 17:28, 22. Feb 2004 (CET)
Lies Dir den Artikel durch. Nicht alle Angriffskriege sind verboten oder strafbar. Was macht die beiden Kriege, bei denen ziemlich offensichtlich A B angegriffen hat, denn zu keinen Angriffskrieg? --Jurgen 18:15, 22. Feb 2004 (CET)
Presroi, Dann sag doch, was diese Kriege nicht zu einem Angriffskrieg macht. --Jurgen 22:07, 24. Feb 2004 (CET)
Im Falle Irak könnte man aus den bestehenden UN-Resolutionen ein Interventionsrecht konstruieren, siehe "ernste Konsequenzen". Außerdem wurde zwischenzeitlich ein Kollektivverteidigungsrecht diskutiert. -- Presroi 22:10, 24. Feb 2004 (CET)
Was nichts an dem "Angriff" ändert, von mir eben einer mit gutem Grund. Und einen Verteidigungskrieg gegen den Irak (Nach dem Mott, die standen 45min vor einem Einsatz von Massenvernichtungswaffen) halte ich aber für etwas sehr konstruiert. --Jurgen 22:15, 24. Feb 2004 (CET)
Naja, das mit dem Kollektivverteidigungsrecht zielte nicht auf die Story mit den WMD. Keine Ahnung, wie du jetzt darauf kommst. -- Presroi 22:18, 24. Feb 2004 (CET)
Du hast das Kollektivverteidigungsrecht ins Spiel gebracht und weder der Irak noch Jugoslawien standen unmittelbar davor (oder waren dabei) irgend ein anderes Land anzugreifen. Wenn doch, wär Angriffskrieg natürlioch falsch. --Jurgen 22:24, 24. Feb 2004 (CET)
Wenn man sich völkerrechtlich weit aus dem Fenster lehnt, könnte man eine solche Kette aufbauen. Der Irak finanzierte massiv Anschläge gegen Israel über die Zahlungen an die Hinterbliebenen der sich hochjagenden. So etwas wäre als kriegerischer Akt auslegbar und würde dann kollektive Verteidigungsrechte für die Verbündeten Israels zulassen. Dass sich niemand darauf beruft, hat taktische, politische oder sonstige Gründe. Das schöne an Recht jedoch ist, daß es nicht als solches proklamiert werden müsste. -- Presroi 22:32, 24. Feb 2004 (CET)
Mit dieser Kette, hängst Du Dich wirklich weiter als die 45min aus dem Fenster. --Jurgen 22:41, 24. Feb 2004 (CET)
Ich mache mir diese Argumentation nicht zu Eigen. Aber sag mal, wieso hast du kein Problem damit, daß es noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren gegen Fischer wegen Kosovo gab? Siehst du nicht darin eine kleine Unvereinbarkeit mit dem indikativ der strittigen Liste? -- Presroi 22:42, 24. Feb 2004 (CET)
  • Ein Angriffskrieg ist nicht zwingend strafbar.
  • Ein Angriffskrieg ist nicht zwingend völkerrechtswidrig.
  • "Wir" haben den Krieg schließlich gewonnen.
Wenn Du Dir die Argumentation nicht zu eigen machst, wo liegt Dein Problem? --Jurgen 22:48, 24. Feb 2004 (CET)
Ich finde die Idee, daß nur eigene Ansichten eine NPOV-Formulierung erbitten dürfen, etwas problematisch. Oder ich habe dich falsch verstanden -- Presroi 22:55, 24. Feb 2004 (CET)
Also es beruft sich niemand auf diese Kette und Deine Ansicht ist es auch nicht. Scheint kein richtiger Verstoß gegen NPOV zu sein. Ich warte immer noch auf etwas belastbarere Belege, warum diese Kriege keine Angriffskriege sein sollten. --Jurgen 23:12, 24. Feb 2004 (CET)~
Welchen Teil von 22:32, 24. Feb 2004 (CET) hast du nicht gelesen? -- Presroi 23:13, 24. Feb 2004 (CET)
Ich sagte belastbarer. Wenn eine weder von Dir noch von sonst jemanden öffentlich vertretende und ziemlich abstruse Argumenationskette dafür herhalten soll, den 3. Golfkrieg aus der Liste zu werfen, dann können wir gleich die ganze Liste als umstritten löschen. --Jurgen 23:19, 24. Feb 2004 (CET)
Ähnliches gab es in der Debatte um Militärdiktatur, glaube ich. Das fände ich möglich, aber nicht zwingend optimal. Listen sind in jedem Fall problematisch, wenn sie Äpfel, Birnen und Orangen aneinanderreihen. In jedem Fall könnte es mal mit komplettem Fließtext versuchen. -- Presroi 23:22, 24. Feb 2004 (CET)
Dann sag doch, daß Du die Liste löschen willst, weil Du sie prinzipiell für problematisch hälst, und schreib nicht irgendwelchen Blödsinn. Ich bin gegen ein Liste-löschen. Und wenn wir über eine ausgewogene Liste diskutieren, der 3. Golfkrieg gehört als letzter größerer Krieg hinein und der Krieg gegen Jugoslawien wegen der deutschen Beteiligung. --Jurgen 23:31, 24. Feb 2004 (CET)
Es geht mir nicht um die Löschung der Liste, sondern um a) NPOV und b) um Inhalt. In welcher Form die Informationen stehen, ist mir nicht so wichtig. Problematisch wird es erst, wenn durch Tabellen, Listen oder Überschriften eine einzige Lesart propagiert wird. -- Presroi 23:37, 24. Feb 2004 (CET)
Dann schreib doch etwas vernünftiges, das einen anderen Standpunkt begründen könnte. --Jurgen 16:50, 25. Feb 2004 (CET)

Daß der Kosovo-Krieg und vor allem der Irak-krieg gegen geltendes Völkerrecht verstoßen haben, ist ziemlich eindeutig. Beim 2. Weltkrieg ist das nicht so, weil damals das Gewaltverbot der UN-Charta noch nicht galt. In den Nürnberger Prozessen wurde der 2. Weltkrieg zwar als rechtswidrig verurteilt, aber das war rückwirkendes "Recht". -- Weiße Rose 00:02, 18. Feb 2005 (CET)

Die [{Rechtswidrigkeit]] steht in der Liste auch nicht zur Debatte. Der Wandel im Völkerrecht zu dem Thema könnte aber auch in dem Artikel dargestellt werden. --Jurgen 15:02, 18. Feb 2005 (CET)

Ich setzt die Kriege gegen Jugoslawien und Irak wieder in die Liste und zwar weil das umstritten Kriterium in der jetzigen Form nicht die Tatsache Angriffskrieg in Frage stellt. Beim Krieg gegen Jugoslawien hat der Generalbundesanwalt die Fragestellung Angriffskrieg im Zusammenhang mit Strafbarkeit geschickt umschifft und beim dritten Golfkrieg spielt es auch keine Rolle für die Frage Angriffskrieg, ob dieser nune ein völkerrechtliche Grundlage hatte oder nicht. Wenn Presroi einen NPOV vermisst, dann bitte zumindest einen POV, der auch von jmd. vertreten wird, warum die Kriterien nicht erfüllt sein sollten. --Jurgen 22:49, 25. Feb 2004 (CET)

Die Liste der Angriffskriege ist problematisch - auch in Zusammenhang mit dem Diskussionspunkt weiter unten Definition - u. a. da in der aktuellen Definition wird Angriffskrieg klar mit illegal gleich gesetzt. Damit stimmt der Artikel nicht mit zahlreichen Argumenten in der bisherigen Diskussion überein. Im Gegensatz zur Meinung des Wiedereinfügers ist hier auch noch nichts unstrittig. Der Punkt muß auch in Zusammenhang mit der Definition noch geklärt werden.--84.145.81.220 20:29, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten
dann bitte klären und erst bei Konsens im Artikel ändern - der Status des deutschen Angriffes als "Angiffskrieg" auf die S.U. ist wohl nur in geschichtsrevisionistischen /rechten Kreisen umstritten, da sowohl der Angriff (völkerrechtswidrig da ohne Kriegserklärung) von D ausging,als auch der Angriff auf das Gebiet der SU vorgetragen wurde und nicht umgekehrt. Der angebliche "Präventivkrieg" ist aufgrund der erfoderlichen mehrjährigen Vorbereitungen für einen solchen Angriff einfach nur ein Scheinargument. Andreas König 20:53, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Zum Formalen: über die Liste wurde diskutiert, ein Konsenz wurde nie erzielt - sie ruhte nur - , insofern gilt es Nachweise zu erbringen, wenn etwas in der Liste bleiben soll, nicht umgekehrt.
Die Antwort betrifft nur einen der drei Fälle. Dazu ist zu sagen, dass Aussagen die Sowjetunion habe einen Angriff auf D geplant, keines Falls als rechter Unsinn abgetan werden können. Bei den beiden anderen Fällen bestehen wie bei den verschiedenen Diskussionen zu sehen ist erhebliche Vorbehalte, ob diese hierher gehören. Dabei darf ich auch nochmal auf den Punkt Definition verweisen, der zu klären ist, hier kam aber keine Rückmeldung. --84.145.81.220 22:55, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Es geht hier zunächst um Völkerrecht, erst danach um Strafrecht. Völkerrechtlich waren alle drei Kriege Angriffskriege: Für den Krieg gegen die SU wurde das 1947 in Nürnberg festgelegt, bei den anderen beiden Fällen reicht ein genauer Blick in die UN-Charta. Eine Nicht-Verfolgung von Straftaten durch den Generalbundesanwalt (siehe die kürzliche Ablehnung einer Anklage gegen Rumsfeld) ändert nichts an deren Illegalität.--Oneiros 23:05, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hinsichtlich des Kriegs gegen die SU kann man nicht statisch von einer einmaligen "Festlegung"! ausgehen, sonderm muss auch neuere Erkenntnisse beachten, s. dazu Präventivschlagthese und Russlandfeldzug. Wenn also hier ein ganzer Wiki-Artikel existiert, so ist es doch angebracht diesen Krieg, dessen Einstufung als Angriffskrieg offensichtlich zumindest strittig ist, heraus zu nehmen. Auch die beiden anderen Fälle können nicht so ohne Weiteres so eingestuft werden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet Straftaten zu verfolgen. Ohne besonderen Grund können sie nicht darauf verzichten. Hat der Generalbundesanwalt aus besonderem Grund darauf verzichtet oder sah er keine Straftat? Das steht auch in engen Zusammenhang mit der von mir angeregten Diskussion zur Definition, leider gab es dazu noch keine Rückmeldung. Insgesamt ist der Artikel so nicht verständlich, leider kommen hier aber eher Einzelaktionen ohne genau erkennbaren Zusammenhang (s. z. B.: Änderungen Benutzer:Giro, das Zitat ist nicht nachvollziehbar). Da ich aber auch keine genauen Lösungen habe, setze ich mal den Baustein überarbeiten, vielleicht kommen ja zusätzlich Benutzer hierher um einen Fortschritt zu erzielen. --84.145.98.165 11:33, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hast Du Präventivschlagthese und Russlandfeldzug wirklich gelesen? „Die Vertreter der Präventivschlagthese sind mit ihrer Interpretation weitgehend isoliert.“ Zum Generalbundesanwalt empfehle ich die Lektüre der Ablehnungen der Strafanzeigen gegen Schröder & Fischer und Rumsfeld [1][2]. Nochmal: Für's Völkerrecht ist zunächst die UN-Charta maßgeblich. Und danach waren Kosovo und Irak eindeutig Angriffskriege.--Oneiros 16:31, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Völkerrecht, Kosovo und Irak

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Beblawie schrieb
Daß der Kosovo-Krieg und vor allem der Irak-krieg gegen geltendes Völkerrecht verstoßen haben, ist ziemlich eindeutig.
Dass beide ohne UNO-Mandat von NATO-Staaten geführt wurden, ist eindeutig. Dass dies vor allem für den Kosovo-Krieg gilt, ist nicht so eindeutig. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekam der Kosovo-Einsatz anders als der Irakkrieg im Nachhinein so eine Art ok von der UNO. Darüber weiß ich aber nichts konkretes und würde mich über Details freuen.
Details über die mangelnde Strafverfolgung beim Irakkrieg habe ich herausgefunden. Die naheliegendste Möglichkeit, die Irakkriegsangreifer zur Rechenschaft zu ziehen, bestünde in einer Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Zu einer solchen kann eine detailliert begründete Beschwerde jedes einzelnen Bürgers führen. Es sind auch schon viele eingegangen. Allerdings vornehmlich gegen Bürger der USA. Diese haben aus gutem Grund ebenso wie der Irak das Statut von Rom, das Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs ist, nicht unterzeichnet und sich zwei Jahre lang erfolgreich vertraglich zusichern lassen, dass ihre Bürger auch nicht international strafrechtlich auf Grundlage des Statuts von Rom verfolgt werden konnten. Solche Verträge wurden nach dem Krieg erstmals von einer klaren Mehrheit der anderen Staaten abgelehnt.
Großbritannien, Australien und Polen haben das Statut von Rom ratifiziert. Das Verbrechen des Angriffskrieg ist zwar seit langem in der Charta der Vereinten Nationen definiert und wurde auch schon von der Generalversammlung der Vereinten Nationen formuliert. Auf das Statut von Rom konnten sich Diplomaten aber nur einigen unter dem Vorbehalt, dass das Verbrechen des Angriffskriegs noch einmal neu definiert werden müsse, bevor es verfolgt werden könne. Diese Definition kann planmäßig frühestens 7 Jahre nach Inkrafttreten des Statuts von Rom in einer Überarbeitungskonferenz beschlossen werden. Mit einer außerplanmäßigen Rechtsverbesserung ist nicht zu rechnen. Das Statut von Rom trat 2002 in Kraft. Eine rechtskräftige Definition des Angriffskriegs ist damit frühestens 2009 zu erwarten. George W. Bush tritt planmäßig 2008 ab. Einen Ausweg aus dieser Lage böte eine advisory opinion des Internationalen Gerichtshofs wie im Falle des israelischen Mauerbaus. Eine solche könnte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingefordert werden. Direkt nach Ausbruch des Irakkriegs gab es auch diplomatische Bestrebungen seitens der Arabischen Liga für eine Initiative gegen den Krieg in der Generalversammlung. Sie wurde aber abgebrochen. Get-back-world-respect 21:54, 18. Feb 2005 (CET)

Vielen Dank für diese Ausführungen. Einen kleinen Hinweis möchte ich aber anbringen: Das "vor allem" stand vor dem Irak-Krieg, nicht vor dem Kosovo-Krieg. -- Weiße Rose 22:09, 18. Feb 2005 (CET)

Ob der Konflikt im Libanon 2006 einen Angriffskrieg Israels darstellt, ist höchst zweifelhaft; Diskussionen bitte dort.--Oneiros 13:58, 20. Jul 2006 (CEST)

Zweifelhaft. Israel besetzt immer noch einen Streifen Land im Libanon und befindet sich mangels Friedensschluß immer noch mit Libanon im Krieg. Hisbollah hat von Libanon aus Israel angegriffen, die verteidigen sich also nur. --Jurgen 16:41, 21. Jul 2006 (CEST)
Formal gibt es seit dem israelischen Unabhängigkeitskrieg (der ein Angriffskrieg der Araber war) zwischen Israel und dem Libanon einen Waffenstillstand. Wer den nun als erster gebrochen hat (Hisbollah/Libanon oder Israel), darüber können wir uns hier wohl nicht einigen. Wem der Streifen Land gehört (Libanon oder Syrien oder Israel), darüber streiten die Experten [3].--Oneiros 17:48, 21. Jul 2006 (CEST)

Gummibegriff?

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Ist die Strafbarkeit der Vorbereitung eines Angriffskrieges nicht ein Gummibegriff? Ist nicht die Herstellung von "Angriffswaffen" wie Bombern, Raketen oder Panzern schon Vorbereitung eines Angriffskrieges? Oder ist das Versetzen der Truppen in Alarmbereitschaft Voraussetzung dafür?

Es sollte doch handfestere Kriterien für eine Anschuldigung geben. Weißjemand etwas darüber?

--EchtP 12:57, 27. Aug 2006 (CEST)

Zum Teil wird der Begriff Angriffskrieg auch für die reine Doktrien von Streitkräften zum offensiven Vorgehen ge(oder miss)braucht. Das bedeutet Verteidigung durch Angriff. Solche Doktrinen bestehen zum Beispiel bei den US-Streitkräften oder den russischen Sk. Das Gegenteil bilden solche wie die japanischen SVSK oder die die Bundeswehr vor der Wende.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.189.49.104 (DiskussionBeiträge) 2006-10-14T16:53:42)

Geschichte

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Es fehlt ein Abschnitt über die Entwicklung des Begriffs in völkerrechtlicher Hinsicht.--Löschfix 14:43, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Geschichte - Friedenspflicht im Deutschen Altreich

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Im Heilgen Römischen Reich Deutscher Nation, auch als Deutsches Altreich bezeichnet, gab es doch ähnliche Friedenspflichten, warum werden diese nicht als Voräufer des Verbots von Angriffskriegen benannt? Galt das nur "im Reich"? --Meerwind7 (Diskussion) 13:06, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Definition

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Ist die aktuelle Definition den tatsächlich zutreffend? Sie klärt z. B. nicht wie es sich mit Bündnissen verhält oder mit der Abwehr von völkerrechtswidrigen - aber nicht kriegerischen - Handlungen eines Staates. --84.145.81.220 15:29, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bitte Belege bei der "Beispielsliste" einfügen

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Allein die Kriege Deutschlands und Japans während des 2. Weltkrieges wurden von Gerichten als Angriffskriege verurteilt und können somit ein "Beispiel" darstellen. Sofern einige Völkerrechtler weitere Kriegshandlungen als Angriffskriege ansehen, sollte diese Rechtsauffassung mit einem Quellennachweis belegt werden. In der jetzigen Form sind die "Beispiele" irreführend. --Erzer 21:40, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Unterpunkt "Gewissensentscheidung" fehl am Platz

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Angesichts des weit umspannenden Themas Angriffskrieg halte ich diesen Unterpunkt für übergewichtet. Das Kapitel nimmt fast 1/4 des ganzen Artikels ein, was ich aufgrund des eigentlichen Sinnes des Artikels für viel zu viel halte. Ein einzelnes Beispiel ist hier völlig fehl am Platz. Abgesehen davon ist er unvollständig: Es heißt Der Soldat wird freigesprochen. Von was freigesprochen ? Nun, er hatte gegen seine Degradierung geklagt. --Hedwig Klawuttke 18:16, 13. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Könnte es sein,dass er wegen eines dienstrechlichen Vergehens(Befehlsverweigerung) angeklagt war? Überdies: Wenn sich in einer praktischen Handlung Widersprüche zwischen Rechtsvorschriften ergeben,oder übergeordnetes Recht gegen untergeordnetes steht, bleibt in diesem Moment als Handlungskriterium unmittelbar nur eine Gewissensentscheidung übrig. Diese ist also zentral. Dies war eine Schlussfolgerung aus den Verbrechen der NS-Herrschaft, die unter anderem auch dem Grundgesetz zugrunde liegt? lag?

--89.196.20.202 02:58, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Israel/Palästina

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Ich bin mal der Aufforderung gefolgt,die Darstellung der deutschen Situation,um den internationalen Brennpunkt Palästina zu erweitern. Bedauerlich nur, dass bei Themen,die einen Bezug zu aktuellen Situationen haben, eine Vorzensur besteht. Der deutsche Bildungsbürger entdeckt ja immer auch erst nachher seine Bedenken offiziell. Vorher nur innerlich. Kann es sein, dass dies damit zu tun hat, dass die BRD Kriegspartei ist, und die Wikipedia sich in vorauseilendem Gehorsam davor ängstigt, den parteiischen Standpunkt der deutschen Justiz zu verlassen? Den Justizmeinung ist nicht gleich objektive Wahrheit und auch nicht unbedingt Widerspiegelung geltenden Rechts. Interessant wäre einmal,ob jemand weiß, wie der Amtseid eines deutschen Richters oder Staatsanwaltes eigentlich genau lautet. Oder der eines Bundeswehrsoldaten. Die deutsche Wehrmacht war z. B. nicht auf das deutsche Volk,oder die Demokratie,oder das Recht vereidigt,sondern auf "den Führer des deutschen Reiches".

--89.196.20.202 03:13, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Deutscher Angriff auf Frankreich 1940 als Angriffskrieg

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Ich will hier überhaupt keine moralische und/oder Kriegsschulddebatte lostreten und irgendwelchem braunen Gesindel eine Plattform bieten, aber im juristischen Sinne dürfte der deutsche Angriff auf Frankreich eigentlich kein Angriffskrieg sein, immerhin hatte Frankreich bereits am 3. 9. 1940 Deutschland den Krieg erklärt, ich bin für streichen.... chrissie 11:45, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Es war der 3. 9. 1939, aber ansonsten ist Chrissies Argumentation natürlich richtig. Die Streichung dieses irreführenden Beispiels ist mehr als notwendig.


Hab's entfernt. Leider scheint sich das immer noch nicht herumgesprochen zu haben - erschreckend, wie oft man sogar in Nebesätzen vom deutschen "Überfall" auf Frankreich liest (z.B. in Mappe-Niedecks "Österreich für Deutsche") 62.47.54.241
Ein kleiner Hinweis auf diese Diskussion in "Zusammenfassung und Quellen" hätte das Ganze verhindert! Solche kleine Löschungen sind nämlich eine der Lieblingsbeschäftigung von zig Vandalen! Ich habe meinen Revert wieder revertiert.-- Johnny Controletti 12:55, 19. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Beispiele für Angriffkriege

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Demnächst lösche ich diese Aufzählung, die eine völlig willkürliche Auswahl von Kriegen auflistet. Es gibt bzw. gab Tausende von Kriegen, und solche Liste führen nur dazu, dass jeder frei Schnauze den Krieg einträgt, über den er sich gerade empört. Mit demselben Recht könnte man sie auch "Beispiele für Verteidigungskriege" nennen, denn wo es einen Angreifer gibt, gibt es auch einen Verteidiger. Der Erkenntniswert dieser Beispiele ist praktisch Null. Oder kann jemand den mal erläutern? Giro Diskussion 19:52, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Dritte Meinung

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Zur dispositionierten Änderung: Nach meinem Kenntnisstand wird der israelische Präventivschlag im Sechstagekrieg in weiten Teilen der arabischen Welt keineswegs als gerechtfertig angesehen. Ob eine andere Auffassung dennoch vorherrscht oder mit "vorherrschender Meinung" die Meinung der deutschen Regierung, Medien oder Staatsrechtler gemeint ist... Die Disk hab ich, ehrlich gesagt, zu führen keine Lust. Wenn die Federführenden sich für eine Darstellung entscheiden sollten, die das differenzierter darstellt (z.B. durch je ein Zitat samt Quelle) und damit das Grundproblem umgeht, ist das sicher nicht verkehrt. Die gewählte Formulierung "...vorherrschender (jedoch überwiegend westlicher) Meinung..." ist ansonsten stilistisch nicht so schön. --Lakra (Diskussion) 04:20, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Zur Ergänzung: Viel gravierender sind die Änderungen den Vietnamkrieg betreffend. Hier wird dieser nämlich zu einem Angriffskrieg der USA umgedeutet. --GonzoTheRonzo (Diskussion) 11:16, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten
...was er ja auch war. Ich bitte darum, meinen (belegten!) Beitrag wieder einzufügen. — 14:41, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Auch wenn mich der Brief von "Onkel Ho" fast überzeugt hätte, warte ich lieber auf reputable Quellen. --GonzoTheRonzo (Diskussion) 20:44, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten


Man sollte insgesamt bei den Beispielen eher auf eindeutige Fälle eingehen; entweder, wenn internationale Gerichtshöfe einen Angriffskrieg bejaht haben (was wohl nur auf Nürnberg und Tokyo zutrifft); allenfalls sonst noch, wenn innerhalb der völkerstrafrechtlichen Community Einigkeit über das Vorliegen eines Angriffskrieges besteht (was selten vorkommen sollte). Alle sonstigen Beispiele, wo Kriege als "Angriffskriege" von irgendwem bezeichnet wurden (die Liste dürfte ewig lang werden), aufzunehmen, geht dann eher in Richtung TF und hilft dem Leser auch nicht wirklich weiter.
PS: viel wichtiger als irgendwelche stark umstrittenen Beispiele wäre es, mal die aktuelle Definition des Begriffs (Kampala-Konferenz) einzubauen; der Artikel spricht immer noch von 2009 in der Zukunft... Erzer (Diskussion) 14:38, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Definition gmäß Reviewkonferenz Kampala 2010

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ICC » About the Court » Frequently Asked Questions » ICC - What is a crime of aggression?:

a “crime of aggression” means the planning, preparation, initiation or execution of an act of using armed force by a State against the sovereignty, territorial integrity or political independence of another State.
The act of aggression includes, among other things, invasion, military occupation, and annexation by the use of force, blockade of the ports or coasts, if it is considered being, by its character, gravity and scale, a manifest violation of the Charter of the United Nations.

Wenn wer eine authorisierte Übersetzung ins Deutsche findet, wäre diese Definition eine sinnvolle Ergänzung des Artikels. Es ist die Erklärung aus der Review-Konferenz 2010 in Kampala. Wegen Beispielen: nur Fälle von "Staat gegen Staat". Giro Diskussion 19:52, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Im Artikel Verbrechen der Aggression ist eine verlinkt (Fußnote 2). Erzer (Diskussion) 13:49, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

"Basis für das Völkerrecht"

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Hallo liebe Leute, bin nur ein zufälliger Leser dem etwas aufgefallen ist (habe deswegen auch keine Signatur):

Im Text gibt es einen Teil der sagt:

"Als einzige Ausnahme kann angesehen werden, wenn nach einer Resolution des UNO-Sicherheitsrats gemäß Art. 42 oder Art. 53 der Charta der Vereinten Nationen, die Basis für das Völkerrecht ist, die Anwendung militärischer Gewalt unter deutscher Beteiligung beschlossen wird."

Egal wie oft ich es lese, der Teil "die Basis für das Völkerrecht ist" ergibt einfach keinen Sinn. Es scheint so, als solle gesagt werden, dass die Charta der VN die "Basis für das Völkerrecht ist" was aber schlicht nicht stimmt. Eine andere sinnvolle Interpretation des Satzteiles erschließt sich mir nicht.

Entweder jemand kann mir das erklären, oder man sollte diesen Satzteil wohl entfernen. Dies könnte ersatzlos geschehen, oder indem man stattdessen "also völkerrechtlich" hinschreibt. Dann stimmt der ganze Satz auch inhaltlich. (nicht signierter Beitrag von 84.115.129.71 (Diskussion) 09:45, 14. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Nachdem bisher keine (auch keine widersprechenden) Meinungen geäußert wurden, habe ich mir erlaubt, die oben genannte Änderung durchzuführen. (nicht signierter Beitrag von 84.115.129.71 (Diskussion) 01:43, 19. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Angriffskrieg / Militärschlag

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Wie es aussieht, hat sich ja in den letzten Jahren der merkwürdig schwammige Begriff Militärschlag festgesetzt. Er wird jedenfalls von den Medien geradezu unisono verwendet, denn es könnte sein, das er zur Bemäntelung eines Sachverhalts geeignet erscheint, den man früher etwas präziser als Angriffskrieg bezeichnet hätte (soweit die Aktion von einem ebenfalls schwammigen Kollektiv wie der internationalen Gemeinschaft bzw. deren mächtigstem Vollstrecker ausgeführt wird). Was ist ein Angriffskrieg - was ein Militärschlag ? Sind AK verboten, MS aber nicht ? --93.104.190.39 00:05, 1. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Hat der Vertrag von Lissabon Einfluss auf das Grundgesetz?

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Das sollte im Artikel erwähnt werden, ob EU Recht, hier das Grundgesetz bricht. Das EU Recht kennt nämlich kein Verbot eines Angriffskrieges, ganz im Gegenteil, denn u.U befürwortet es sogar Angriffskriege. --Martin (Diskussion) 04:07, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Für Deutschland ist das GG maßgeblich. Benatrevqre …?! 10:30, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Dass das EU-Recht "Angriffskriege" i.S.d. Völkerrechts (vgl. Art. 5 Nr. 2 der UN Resolution 3314 (XXIX) vom 14. Dezember 1974) befürworte, ist grober juristischer Unfug (allerdings ist hiesiger Artikel bzgl. der äußerst umstrittenen Frage nach der Definition eines "Angriffskrieges" stark verbesserungsbedürftig; was gegenwärtig in der Einleitung steht ist äußerst zweifelhaft). Erzer (Diskussion) 13:47, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Mag ja alles sein was ihr sagt, nur zwischen Theorie und Praxis knirscht es.
Ich bitte das die Fachleute hier zu entscheiden, TF möchte ich nicht begehen, allerdings hab ich irgendwo mal den Vorrang des Vertrages von Lissabon mit dem GG mal gelesen.
nun denn siehe Hassel: https://sites.google.com/site/euradevormwald/home/vorrangfragen
Dort wird die Sache differenzierter gesehen Mit freundlichen Grüßen --Martin (Diskussion) 22:09, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Gegenfrage: Wie kommst du auf die Idee, dass das EU-Recht Angriffskriege denn befürworte?? Angriffskriege verstoßen klar gegen das Gewaltverbot der UN-Charta und der EU-Vertrag stellt mehrmals (zB Art. 21, 34 und 42) klar, dass die Politik der EU im Einklang mit den Vorgaben der UN-Charta stehen muss. --Taste1at (Diskussion) 23:28, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Auf dieser Webseite, die du verlinkst, Martin, wird m.E. die Klageschrift eines Rechtsanwalts vor dem BVerfG gegen den Vertrag von Lissabon wiedergegeben, da deutscherseits beabsichtigt wurde, das europäische Regelwerk ohne vorherige Absicherung der Verfassungsidentitätskontrolle als Pflicht der deutschen Abgeordneten selbst zu ratifizieren. Die Beschwerdeführerin (hier namentlich: Sarah Luzia Hassel Reusing) sah bzw. sieht sich gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten, grundrechtsgleichen Rechten und universellen Menschenrechten verletzt. Sie argumentiert daher für die Aufnahme einer Verpflichtung auf Verfassungsidentitätsprüfung in das Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Integrationsverantwortungsgesetz – IntVG vom 22. September 2009). Gestützt wird diese Klage auf das erste Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009, wonach das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon nur unter der Prämisse des Vorrangs der Verfassungsidentität vor dem EU-Recht, der Verfassungsidentitätsprüfung, der ultra-vires-Prüfung sowie weiterer Auflagen zur Änderung des Ausweitungsgesetzes (IntVG) nicht dem Grunde nach als verfassungswidrig abgelehnt wurde.
Diese Klageschrift ist nicht nur überholt, sondern sie stellt vor allem keine reputable Sekundärliteratur dar, sondern es handelt sich lediglich um die Rechtsauffassung einer Beschwerdeführerin. Mehr auch nicht, mir erschließt sich daher nicht die Relevanz dieses Links für die Artikelarbeit. Benatrevqre …?! 09:19, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Es gibt da noch mehr, ich denke die Leute aus dem Rechtsgebiet sollten sich den Artikel mal anschauen !
siehe: http://www.liteline.de/~holdenb/liesel/doku.php?id=bbs:wo_bricht_eu-recht_deutsches_recht sowie http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=19889&page=4--Martin (Diskussion) 08:42, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Du verlinkst doch nicht hier ernsthaft auf einen Beitrag in einem Wiki, in dem Schüler der BBS 2 Göttingen ihre Klassenarbeiten veröffentlichen, und auf einen Diskussionsbeitrag im Spiegel-Forum. Das ist ja doch lächerlich!--Taste1at (Diskussion) 09:44, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Kann daran nichts lächerliches finden, vor allen Dingen nicht als Anreiz hier auf der Diskussionsseite.
Was habt ihr eig. immer alle gegen andere Leute ? Nur weil das nen Schüler ist, kann er doch Ahnung davon haben ?
Wieso bist du so eig. so eingebildet und arrogant, du solltest das mal ablegen, dass steht dir nicht mein Bester !
Der Bericht dort wirkt gut, er ist mit Quellen unterlegt und dergleichen und muss nicht gleich schlecht sein, was den anderen Spiegel Artikel angeht, so wollte ich vielmehr auf den dazugehörigen Artikel verweisen, aber google ging direkt zum Forum des Artikels.
Dieser Artikel hier ist jedenfalls den Beleg schuldig geblieben, dass das GG hier zuständig ist, dass ist eig. mal wieder typisch, man grenzt immer das Umfeld ab und belegt nicht, wieso das EU hier NICHT greift, ich finde einer sollte mir mal als Leser hier belegen, wieso das Grundgesetz maßgeblich ist und nicht Art. 21-46 des EU Vertrages
Hinzu kommt, dass der Artikel auch inhaltliche Mängel hat, werft ihr mir nicht immer vor, ich würde TF betreiben, gerade letztens bei der angeblichen Interpretation der Französischen Verfassung ??
Ich frage mich, was hier anders ist, hier wird genauso verfahren, nämlich es wird einfach mal so ein Artikel des GG herangezogen und es wird dann ohne Sekundärliteratur und Quelle behauptet, dass Deutschland keine Angriffskriege führen kann ?
was ist also hier besser, als bei meinen Arbeiten ?
Es gibt hier zu dem Thema auch überhaupt keine Quellen, eig. sollte man diesen Artikel komplett überarbeiten oder gleich löschen, er belegt keine einzige Aussage und ist total schlecht.--Martin (Diskussion) 10:21, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Ich bin weder arrogant noch eingebildet, ich kann nur eben erkennen, ob jemand wissenschaftlich korrekt gearbeitet hat oder eben nicht. Der gegenständliche Artikel mag zwar verbesserungsfähig (Eingehen auf EU-Recht, NATO etc.) sein, aber ich würde dir trotzdem raten, ihn nicht als "stümperhaft" oder als "total schlecht" zu bezeichnen, wenn du zugleich den oben ansgesprochenen Schülerartikel als "ganz gut" bezeichnet hast. Der Schülerartikel selbst zieht auch keine einzige wissenschaftliche Quelle heran, zieht selbst falsche Schlüsse und überdies nennt er nicht den Namen des Autors! Das zeigt einmal mehr, dass du nicht die geringste Ahnung hast, was wissenschaftliches Arbeiten bedeutet! --Taste1at (Diskussion) 11:08, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Lass mal deine Wertungen weg, die führen zu nichts und es interessiert mich auch nicht.
Interessieren tuen mich solche Artikel, die ebenfalls schlecht gemacht sind, wissenschaftlich gearbeitet wurde hier jedenfalls auch nicht und der sollte verbessert werden. Punkt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, ich mache das im übrigen so, wie ich es für richtig halte, und da interessieren mich nur Meinungen und Kritik die berechtigt sind.
Ich habe das im Rechtsportal und anderswo gemeldet, sollen sich die den Artikel anschauen und ggfs. verbessern.
Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht, sei doch froh, dass hier Leute auf Qualität achten, mein Einwand ist doch berechtigt, es fehlen hier nun mal Quellen, hier wird nicht belegt, was gesagt wird, mich stören solche Artikel grundsätzlich, ich betreibe daher keine TF, sondern eher dieser Autor hier und ich bin dann auch kein man on a mission, sondern jemand der es nicht mag, wenn andere Leute hier mit ihrer pazifistischen Unsinnseinstellung durchkommen und alles so hinstellen, wie es ihnen passt ! --Martin (Diskussion) 11:17, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Du bist es doch, der hier ständig mit Wertungen kommt. Im Übrigen habe ich auch kein Problem mit Leuten, die auf Qualität achten. Ich achte auch auf Qualität - das ist auch der Grund, warum ich bislang Beiträge von dir gelöscht oder korrigiert habe. Fakt ist, dass du immer einen (brauchbaren!!) Beleg für die Aussage schuldig bist, dass das EU-Recht Angriffskriege befürworte, wie du in deinem Eingangsstatement behauptet hast. --Taste1at (Diskussion) 11:39, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Mgrasek100, deine Ergänzungen sind in beklagenswerter Weise immer sachlich unbegründet und in der Umsetzung nicht selten von schlechter Qualität, unzureichend belegt oder aus zweifelhafter Quelle und damit unglaubwürdig – auch wenn du das nicht einsehen möchtest (die heftige Kritik sollte dir eigentlich mal zu denken geben). Deine Mitarbeit ist nicht hilfreich, da du unfähig bist, zu beurteilen, welche Quelle wissenschaftlich geeignet und welche verzichtbar ist. Du argumentierst fehlerhaft, da du von akademischem Arbeiten ganz offensichtlich und absolut keine Ahnung hast. Diese Erkenntnis ist hart. Aber speziell in diesem Punkt hast du unsere Einschätzung soeben erneut bestätigt, weshalb ich mir ausnahmsweise erlaube, im Namen aller in dieser und den letzten Diskussionen mit dir Beteiligten zu sprechen, wenn ich sage: nimm bitte dein Recht wahr und verlasse die WP; bitte glaube uns: du schonst nicht nur deine eigenen Nerven, vielmehr ist damit dem bei juristischen WP-Artikeln vorhandenen hohen Qualitätsanspruch am besten geholfen. Wir haben nichts gegen deine Person, sondern es geht in der Sache um deine wiederholt zu kritisierende Arbeitsweise und enervierende Uneinsichtigkeit. Danke! Benatrevqre …?! 13:24, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Das ist Unsinn und leicht durchschaubar und ich werde hier kaum gehen, wenn ich es nicht will, ich bin noch in 1000 Jahren hier und werde Artikel anprangern, auch wenn du mit deinen 4 oder fünf Leuten meinst, dass du für alle sprichst, so sind meine Einwände trotzdem berechtigt, deine Strategie wurde durchschaut.
Ich habe nichts am Artikel verändert, sondern nur die fehlenden Quellen angeprangert.
Wenn ich dir auf die Nerven gehe, dann hast du zwei Möglichkeiten: du lässt mich in Ruh oder verlässt die Wiki, denn du hast bislang auch nicht viel zur Qualität beigetragen.
Ich sehe das übrigens genau andersherum: ich denke das ich die Qualität hier hochhalte, weil ich wohl der einzigste bin, dem inhaltliche Mängel auffallen.
Die Wiki gehört überarbeitet, ihr legt euch die Regeln aus, wie es euch passt, denn wenn bei mir Quellen fehlen ist das TF, woanders ist es lt Dansker dann nerviges Gereite und rumreiten auf fehlende Quellen.
Aber macht euch keine Sorgen, ich werde eure Artikel kaum noch verändern oder bearbeiten, weil mir meine kostbare Zeit zu schade ist.
Festzuhalten bleibt leider nur, dass die Wiki gescheitert ist, ich denke in 5 Jahren wird es den Laden nicht mehr geben, wenn die Artikel sich hier nicht schleunigst verbessern, als Quelle und Nachschlagewerk ist sie so nicht brauchbar aus meiner Sicht
PS: übrigens trotz der gewaltigen Lobby gegen mich schafft ihr es nicht den mellacher vs Österreich zu löschen, obwohl ich mich selbst schon dafür ausgesprochen habe! Obwohl taste den Artikel aus meiner Sicht verstümmelt hat, gibt es immer noch user, die in der Löschdidkussion die Reste meines Artikels zu schätzen wissen und behalten wollen, da kann man mal sehen wie brillant ich Themen herausstellen kann, die von Relevanz sind.. --Martin (Diskussion) 23:20, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
(Einschub) Ich hätte den Artikel Mellacher v. Österreich verstümmelt?? Gehts noch????? Martin, diese Kombination aus völliger Selbstüberschätzung und Ignoranz solltest du wirklich mal überdenken, die ist schon krankhaft! --Taste1at (Diskussion) 08:27, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Benatrevqre hat Recht: Bitte geh. Gert Lauken (Diskussion) 23:47, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
übrigens noch was zum Artikel : s Mathias Künzel http://www.matthiaskuentzel.de/contents/die-stellung-der-brd-im-system-der-nuklearen-nonproliferation

--Martin (Diskussion) 01:21, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

In dem verlinkten Online-Artikel Matthias Küntzels taucht der Begriff "Angriffskrieg" nicht auf. Gert Lauken (Diskussion) 01:27, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Der genannte Autor äußert sich nicht zum Begriff des Angriffskrieges, sondern das reimt sich Mgrasek100 vielmehr (wieder) selbst zusammen. Es ist ja nicht nur so, dass Mgrasek100s Argumentation inhaltlich krankt, weil es keinen Bezug zur Sache gibt und offensichtliche Unbegründetheit vorliegt, für mich ist es überhaupt schon schwer, allein seinen sprachlichen Ausführungen zu folgen, da diese vermutlich nicht nur mir stets als abstrus und unvollständig artikuliert erscheinen. Benatrevqre …?! 06:34, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Krimkrieg von 2014 sowie Einmarsch der Türkei in Syrien 2018

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Beim Krimkrieg 2014 und dem Krieg in der Ukraine seit 2014 der Russischen Streitkräfte gegen die Ukraine handelte es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, der durch Sanktionen seitens der EU, Kanada und den Vereinigten Staaten beantwortet wurde

Bei der Türkischen Militäroffensive auf Afrin in Syrien seit Januar 2018 handelt es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. 92.76.120.42 19:12, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

§ 80 StGB ist weggefallen. Bitte aktualisieren. (erl.)

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Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3150) mit Wirkung vom 01.01.2017

Inzwischen steht im Artikel mit Nachweisen und Links: „Zum 1. Januar 2017 wurde § 80 StGB durch § 13 Völkerstrafgesetzbuch (Verbrechen der Aggression) ersetzt.“
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:39, 5. Jan. 2023 (CET)

Genfer Protokoll

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Dass das Genfer Protokoll nicht zustande gekommen wäre, ist falsch. Es kam zustande, wurde aber nicht ratifiziert. Längere Ausführungen dazu sind lemmafremd, ich hab sie entfernt. das ist hier ein rechtswissenschaftlicher Artuikel, da braucht man rechtswissenschaftliche Fachliteratur. --Φ (Diskussion) 09:21, 27. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Das Genfer Protokoll von 1924 gehört in eine Aufzählung der gescheiterten Versuche Frankreichs nach dem Ersten Weltkrieg, zu einem weiteren internationalen Schutz vor Angriffskriegen zu kommen, als der Völkerbund bot. Unterlasse künftig solche irreführenden Fundstellen-Montagen. Wenn du mitarbeiten willst, dann lies etwas ausführlicher. Wenn du Fiktion schreiben willst, suche dir einen Verlag für deine Geschichtsinterpretation. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 10:51, 27. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Dieses ewige ad hominem ist langweilig. Wer keine rechtswissenschaftliche Literatur vorliegen hat, kann nichts zu einem rechtswissenschaftlichen Lemma beitragen, so einfach ist das. --Φ (Diskussion) 10:57, 27. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Fehlendes Kapitel zur Begriffsgeschichte

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Ich habe gestern die Zusammenfassung des Artikels notdürftig korrigiert (die viel zu kurz griff) und war mir darüber im Klaren, dass das nur ein momentaner Notbehelf war. Hier fehlt noch ein Kapitel, das erklärt, wie die völkerrechtliche Definition eines Angriffskriegs lautet und wie sie sich entwickelt hat. Die Rechtslage in Deutschland mit ihren Änderungen der letzten Jahre wird im Artikel zwar erwähnt, aber es wird nicht beschrieben, was das deutsche Völkerstrafrecht heute unter einem Angriffskrieg versteht, was es vor fünf Jahren darunter verstand. Beginnend 1945 haben sich die Vorstellungen geändert. Sowohl die Nürnberger Prozesse als auch die UN-Charta waren zwar Ausgangspunkte veränderter Vorstellungen, was man unter einem Angriffskrieg verstehen sollte, aber dabei ist es nicht geblieben. Es gab eine Fortentwicklung. Diese Fortentwicklung sollte ein Kapitel zur Begriffsgeschichte beschreiben. Ein frommer Wunsch, ich weiß. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 21:02, 27. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Laut Georg Dahm, Jost Delbrück, Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht, Bd. I/3: Die Formen des völkerrechtlichen Handelns. Die inhaltliche Ordnung der internationalen Gemeinschaft. De Gruyter Recht, Berlin 2002, ISBN 3-89949-024-X, S. 1033 f. lag der Ausgangspunkt früher. Ansonsten mach mal. Wenn du Literatur brauchst, sag Bescheid. --Φ (Diskussion) 22:58, 27. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Kapitel "Verbrechen gegen den Frieden und Nürnberger Statut"

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Mir ist noch viel zu dünn, was dazu im Artikel steht. Vor allem die Kontroverse über die Strafbarkeit von Angriffskriegen ist nur erwähnt aber nicht dargestellt. Man könnte das Kapitel auch zum Artikel Londoner Statut verschieben. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 19:32, 28. Okt. 2018 (CET)Beantworten

Nicht meckern, besser machen! --Φ (Diskussion) 19:52, 28. Okt. 2018 (CET)Beantworten
Eile mit Weile. Werde erstmal den Telford Taylor wieder herauskramen. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 21:20, 28. Okt. 2018 (CET)Beantworten
Ich glaube nicht, dass Taylors Memoiren eine geeignete Quelle für diesen Artikel sind. --Φ (Diskussion) 21:40, 30. Okt. 2018 (CET)Beantworten
Memoiren? WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 17:39, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Die englische Originalausgabe heißt jedenfalls so: The Anatomy of the Nuremberg Trials: A Personal Memoir. --Φ (Diskussion) 17:55, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
stimmt. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 18:23, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Rechtspositivimus, Gewohnheitsrecht 1945

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Derzeit Toppe zugewiesen. Ist aber common sense unter Rechtswissenschaftlern, Zuweisung unnötig. 1945 gab es kein Gewohnheitsrecht, auf Grund dessen ein Verantwortlicher für einen Angriffskrieg hätte bestraft werden können. Positivrechtlich schon garnicht, dazu hätte es einen internationalen Vertrag geben müssen, in dem das drin stand. Das war die Situation bei Kriegsende, und aus dieser Situation heraus haben die Alliierten in London sich trotzdem auf eine Strafbarkeit verständigt. Dem folgten die Nürnberger Richter (mit wiederum neuer Rechtsauffassung im Vergleich zum Londoner Konsens), und das war der historische Fortschritt im Völkerrecht. Derzeit steht es so im Artikel, als wäre es eine nachträgliche Kritik an den Urteilen. Ist es aber nicht, damit tut man Toppe Unrecht. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 17:39, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Nicht ihm allein zugewiesen, nur als Beispiel. --Φ (Diskussion) 17:55, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Der Aspekt wird besser an den Anfang des des Nürnberg-Abschnittes gesetzt. Wenn ich Taylors Insider-Darstellung ergänze, welche Wege zum Londoner Statut führten, wird das ein Ausgangspunkt. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 18:22, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Taylors Memoiren halte ich für keine geeignete Quelle zu diesem Lemma. Ich glaube nicht, dass es im akademischen Diskurs jemanden gibt, der ihnen Gewicht hierzu beimisst. --Φ (Diskussion) 19:24, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Dann greife wenigstens auf Toppes Darstellung zurück, so hat deine Ergänzung noch keinerlei Qualität. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 19:57, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Notabene: Annette Weinke "Die Nürnberger Prozesse" greift laut Register an 18 verschiedenen Stellen auf Taylor zurück und nennt das oben genannte Werk in der Liste ihrer Literaturempfehlungen. Das ist so ein Bändchen der Beck-Reihe "Wissen", die gerne in Schulen verwendet wird. Also, dein Glaube in allen Ehren, aber hier zunächst einmal Basis-Wissen gefragt. Lies was. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 20:05, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Was spricht denn dann dagegen, statt der hier nicht zulässigen Primärquelle Taylor dieses Bändchen zu benutzen? --Φ (Diskussion) 20:41, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Primärquelle? Taylor schilderte das Thema Angriffskrieg und seine Strafbarkeit fünfzig Jahre nach Kriegsende nicht aus eigenem Erinnern, sondern aus einschlägiger Rechts- und Geschichtsliteratur. Das nennt man "Sekundärliteratur", nicht "Primärliteratur". Das Buch hast du wohl auch nicht in der Hand gehabt. Nicht gelesen, aber schon mal eine Meinung...WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 22:07, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Wie gesagt: A personal memoir. Als Primärquelle für Wissenschaftler brauchbar, in der Wikipedia ungeeignet. --Φ (Diskussion) 22:12, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
...ich kann da wirklich nichts sehen, sagte der Blinde, da ist doch nichts...WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 22:18, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Was spricht denn dagegen, aktuelle Sekundärliteratur zu verwenden? Der Preis? Kann ich mir bei Weinkes Bändchen nicht vorstellen. --Φ (Diskussion) 22:19, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Telepolis (problemlos ersetzbar) bleibt drin, Willis dagegen raus, Taylor sagt dir nicht zu. Deine Handhabung von Literaturangaben ist hier ziemlich inkonsequent. Seltsam, sollte da ein Sinn drin stecken? Kann keinen erkennen. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 23:07, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Telepolis sollte dringend raus. Wenn du das ersetzen könntest, wäre ich dir sehr dankbar. Willis ist als Beleg benutzbar, aber gehört nach WP:LIT#Auswahl nicht ins Literaturverzeichnis. Und dass Taylors Memoiren eine Primärquelle ist und keine Forschungsliteratur, haben wir ja schon festgestellt. Also. MfG --Φ (Diskussion) 13:57, 5. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Mag sein, dass du nicht gegen WP-Richtlinien verstößt, wenn du Literaturangaben löschst. Wenn du der Meinung ist, eine Meinungsplattform wie telepolis sei schon per se nicht zulässig, mussst du diese Angabe eben löschen. Ich lösche Literaturangaben nur, wenn mir eine konkrete Falschinformation auffällt. Als Wissenschaftler habe ich eine andere Sicht auf Quellen als wahrscheinlich die meisten wiki-Autoren. Die wikipedia-Regeln über Quellen sind für mich nur ein (oft unbrauchbares) Hilfmittel, Unsinn, Unfug und sonstigen Quatsch mittels eines einfachen Kriteriums zu identifizieren und zu löschen. So einfach, dass auch Schüler damit umgehen können. Damit wird aber keine Artikelqualität hergestellt. Wenn telepolis beispielsweise den Artikel eines renommierten Wissenschaftlers bringt, der Hand und Fuß hat, dann ist das für mich ausschlaggebend. Langer Rede kurzer Sinn: den Aufwand, telepolis hier zu ersetzen, musst du schon selbst erbringen. Ich sehe keine Notwendigkeit dafür. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 20:39, 5. Nov. 2018 (CET)Beantworten

verlangte ? Entfesselung

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Im Abschnitt Völkerrechtliche Bestimmungen und Versuche zur Durchsetzung eines Kriegsverbots lauten die Sätze 1 und 2:

Bereits vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde der Angriffskrieg in verschiedenen Abkommen, Resolutionen, völkerrechtlichen Verträgen und Vertragsentwürfen für völkerrechtswidrig erklärt und zum Teil bereits als Verbrechen angesehen. Der Vertrag von Versailles etwa verlangte in Art. 227 den ehemaligen Kaiser Wilhelm II. vor ein öffentliches Gericht zu stellen, denn mit der Entfesselung eines Angriffskrieges habe er gegen das Sittengesetz verstoßen.

Art. 227 lautet (Volltext):

"[Die alliierten und assoziierten Mächte stellen Wilhelm II. von Hohenzollern, vormaligen Kaiser von Deutschland, wegen schwerer Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge unter öffentliche Anklage.
Ein besondere Gerichtshof wird eingerichtet, um über den Angeklagten unter Wahrung der wesentlichen Bürgschaften des Rechts auf Verteidigung zu Gericht zu sitzen. Der Gerichtshof besteht aus fünf Richtern, von denen je einer von folgenden fünf Mächten, namentlich den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan, ernannt wird.
Der Gerichtshof urteilt auf der Grundlage der erhabensten Grundsätze der internationalen Politik; Richtschnur ist für ihn, den feierlichen Verpflichtungen und internationalen Verbindlichkeiten ebenso wie dem internationalen Sittengesetze Achtung zu verschaffen. Es steht ihm zu, die Strafe zu bestimmen, deren Verhängung er für angemessen erachtet.
Die alliierten und assoziierten Mächte werden an die Regierung der Niederlande das Ersuchen richten, den vormaligen Kaiser zum Zwecke seiner Aburteilung auszuliefern."

Wieso verlangte ? Da steht stellen Wilhelm II. [...] unter öffentliche Anklage.
Und wo steht was von der Entfesselung eines Angriffskrieges ? --Neun-x (Diskussion) 12:55, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Die Siegermächte verlangten das nur, denn wie jedermann weiß, geschah es nicht. Das andere ist eine Umformulierung in üblichen Sprachgebrauch. --Φ (Diskussion) 13:12, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Lemma

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Ist nicht jeder Krieg mit einem Angriffskrieg verbunden? Für mich klingt es stark pleonastisch, dauernd von brutalen Angriffskrieg zu reden. Jeder Krieg ist brutal und ohne einen Angriff gäbe es auch keinen Krieg. Angriff und Verteidigung beschreibt lediglich die Funktion bzw. Rollen der Kombattanten, die sich im Verlauf des Krieges auch ändern können. --Gunnar (Diskussion) 20:33, 26. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Relativierung der sog. 'Operation Z' (Russland vs. Ukraine)?

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Betr. "Der russische Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 kann ebenfalls als Angriffskrieg qualifiziert werden."

"kann" - Was soll der Blödsinn? Es ist ein Angriffskrieg! So kann ich den Artikel im Unterricht nicht einsetzen resp. meinen Schülern vorsetzen. --51.154.213.107 20:46, 5. Feb. 2023 (CET)Beantworten