Diskussion:Outing

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 80.109.76.103 in Abschnitt Artikel richtig? (2006–2020)
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Artikel richtig? (2006–2020)

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Ich kenne den Begriff outing nur im Zusammenhang mit "sich outen", was notwendigerweise von der Person selbst geschehen muss. --(nicht signierter Beitrag von 84.57.87.194 (Diskussion) 20:40, 23. Mai 2006‎ (CEST))Beantworten

Das ist mehr das Coming-out. Am Anfang waren die beiden Begriffe mehr getrennt. Outing wurde meines Wissens nach im deutschsprachigen Bereich erstmals für das aktive Outing einer anderen (unwilligen) Person verwendet. Bis zu einem gewissen Punkt wird es immer mehr auch für eine Selbstoffenbarung verwendet, womit aber speziell bei Homosexuellen verlorengeht, dass es Teil eines (im Endeffekt lebenslangen) Prozesses ist. --Franz (Fg68at) 21:45, 10. Jun 2006 (CEST)

Der Artikel ist (fast) korrekt. Die Bedeutungserklärung erzwungenes Coming Out ist ungenau, da Coming Out jene Phase bezeichnet, in der jemand sich selbst über die eigene sexuelle Orientierung klar wird, manchmal außerdem einige wenige Vertrauenspersonen, unter Umständen aber auch den gesamten Bekanntenkreis in Kenntnis setzt (ggf. einschließlich Arbeitsplatz) – höchstens aber das immer noch private soziale Umfeld. Die Information der breit(er)en Öffentlichkeit hingegen heißt korrekt recht selbsterklärend Going Public, also (damit) an die Öffentlichkeit gehen, und Outing ist quasi erzwungenes Going Public.

Coming Out und Going Public sind zwei psychologische Standardbegriffe, die auch bei manchmal fließenden Grenzen zwei unterschedliche, jedenfalls aber freiwillige Vorgänge bezeichnen (abgesehen von irgendeinem ganz am Anfang stehenden Aha-Erlebnis). In klarem Gegensaz dazu ist Outing in seiner korrekten englischsprachigen Bedeutung ein durch Dritte aufgezwungener Vorgang. Dass dieser Ausdruck im deutschprachigen Raum falsch verwendet wird, hat, wie der Artikel andeutet, eine im Jahr 1995 liegende Ursache mit einer mehrschichtigen Vorgeschichte, deren letzte Etappe 1990 begann.

Völlig richtig beschreibt der Text, dass Outing (offenbar nach der völlig anderen Vorbedeutung Exkursion) salopp übersetzt Bloßstellung bedeutet. Das ist tatsächlich in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Aktionsgruppe OutRage! nachzulesen. Ihr ging es um politische Aktionen gegen Homofobie, spezifischer: Schwulenfeindlichkeit, in Zusammenhang mit der reaktionär pseudomoralisierenden Unterstellung, speziell Schwule seien schuld an der Verbreitung von AIDS (und damit eine Gefahr für die Gesundheit aller). Dabei wurden nebst hetzerischer Verunglimpfung und der Torpedierung öffentlicher Gesundheitsverantwortung (Forschung, Aufklärung über Schutzmöglichkeiten, Beratung, Therapie, Entwicklung und Bereitstellung erschwinglicher Medikamente) andere Krankheitsverbreitungsgefahren einschließlich solcher mit sexuellen Übertragungswegen ausgeblendet, etwa über Hetero-Sextourismus. Als die Zahlen erfasster Infektionen einen zwingenden Zusammenhang mit sexueller Orientierung widerlegten, wurde deutlich, dass die Schuldzuweisungen nicht nur menschenverachtend, sondern auch medizinisch unsinnig und für Gegenmaßnahmen gefährlich hinderlich sind.

Inzwischen waren in der gesamten so genannten westlichen Welt Fälle sexuellen (bzw. sexualisierten) Missbrauchs durch (christliche) Geistliche bekannt geworden, worauf die Kirchen tendenziell mit Leugnung, Beschwichtigung und Vertuschung reagierten. Am schlagzeilenträchtigsten war erwartungsgemäß Pädophilie, die ebenso wie AIDS in einen jeder wissenschaftlichen Erkenntnis wirdersprechenden Zusammenhang mit gleichgeschlechtlicher Orientierung gebracht wurde, unterstützt durch eingespielte Vorbehalte und neu verbreitet von Boulevardpresse und dem Sündenbock-freundlichen öffentlichen Tratsch. Zudem hatten sich christliche Kirchen als besonders homofob profiliert, nicht selten unter Hinweis auf Bibelzitate (als ob in dieser alten Erzählungssammlung wissenschaftlich gesicherte psychologische Erkenntnisse plus irgendwelche menschenrechtsgemäße ethisch richtungweisende Lösungsvorschläge für Gesellschaft bzw. Rechtsstaat nachzulesen wären). In diese Gemengelage mischten sich schließlich glaubhafte Hinweise, einige der sich hetzerisch besonders weit aus dem Fenster lehnenden Bischöfe (in GB eben anglikanische) seien schwul und versuchten so offenbar entweder zu Lasten anderer ihr durch das lebensfeindliche Sexualmoralkonzept der eigenen Kirche(n) bedrängtes Gewissen zu beruhigen, oder aus Angst vor Blamage die Öffentlichkeit von ihrem ängstlich geheim gehaltenen Privatleben abzulenken.

Zwar herrschte in der (Lesben- und) Schwulenbewegung die Haltung vor, öffentliche Bloßstellung verletze grundlegende Persönlichkeitsrechte und lasse sich auch nicht als Sanktion für homofobes (Tarn-)Verhalten rechtfertigen, dagegen müsse eben sachlich und aufklärerisch vorgegangen werden. Doch nicht alle sahen das so, und auch die meisten WahrerInnen menschenrechtlicher Prinzipien konnten den Zorn, der OutRage! zum Bischofs-Outing motivierte, zumindest nachvollziehen.

Eine mit etwas Rücksicht auf menschenrechtliche Bedenken abgeschwächte Variante des Bischofs-Outing versuchte schließlich Kurt Krickler, Gründungsmitglied und langjähriger Generalsekretär der HOSI Wien, Aktivist der ILGA und Mitbegründer der AIDS-Hilfe Wien, 1995 in Österreichs Hauptstadt. Den vorsichtiger gehalten Vorwürfen, die sich eher auf die inhumane Fehlhaltung der, in diesem Fall (nicht nur österreichsichen) katholischen, Kirche konzentrierten, folgten zwar keine individuellen, hieb- und stichfesten Nachweise, doch es war ein umstrittener, aber jedenfalls öffentlichkeitswirksamer Anstoß für Teile der Medien und der breiten Öffentlichkeit, in den Debatten sowohl über AIDS als auch über (unsinnige Formen von) Sexualmoral endlich konsequenter in der Überwindung abstruser Vorbehalte zu werden.

Beim Start der Berichterstattung zu dieser Aktion passierte eben das, was Outing im deutschsprachigen Raum heute zu einem ebenso falschen Anglismus macht, wie etwa Handy: das eher Boulevard-orientierte Polit-Magazin news brachte den aufsehenderregendsten Bericht, verwendete dabei wie auch in späteren Artikeln zu Homosexualität mehrfach den Ausdruck Outing vorwiegend falsch, und der Spiegel war das erste Blatt mit internationaler Bedeutung, das Teile davon einschließlich der falschen Begriffsbezeichnung in wesentlichen Beiträgen übernahm. Damit war es geschehen: ein massenmedial einmal etablierter Ausdruck ist meist für Generationen einzementiert, ganz egal, wie weit er von sachlich genauen Definitionen abweicht.

--80.109.76.103 21:55, 5. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Outing-Strategie der Antifa – NPV (2007–2010)

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Ich habe im Abschnitt "Outing-Strategie der Antifa" folgenden Text entfernt:

  • Da hier keine Privatangelegenheiten berührt werden, sondern es um rechtswidrige Demokratiegefährdung bzw. dagegen gerichtete Zivilcourage geht, ist dieses Vorgehen zumindest prinzipiell unter Demokraten unstrittig und gilt jedenfalls im Fall rechtskonform erbrachter Beweise als unterstützenswert.

Wenn eine nichtstaatliche Organisation gegen deren Willen Privatpersonen in einer Datenbank erfasst, sollte das nicht nur unter echten Demokraten strittig sein, sondern dürfte auch einen Straftatbestand darstellen. Deswegen raus. Ist auch nur eine Meinung und hat deswegen in einem Lexikonartikel auch nichts zu suchen. NineBerry 12:08, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

"Neben gezielten Aufklärungsaktionen wie der Verteilung von Flugblättern wird zu diesem Zweck eine Kartei mit einschlägig bekannten Neonazis und Rechtsextremisten unterhalten, die zum Teil über das Internet einsehbar ist." -- Quellenangabe oder die besagten "Teile der Kartei" die im Netz einsehbar seien sollen wären angebracht --84.58.189.253 23:01, 6. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Sollte die Antifa-Outingstrategie nicht dennoch in den Artikel? Ich finde schon, zumal diese Taktik relativ häufig angewandt wird, zuletzt in Mannheim bei einer Moderatorin vom Thiazi.net. Was die im Internet einsehbaren „Kartei mit einschlägig bekannten Neonazis und Rechtsextremisten“ angeht, die gibt es so einheitlich nicht. Lediglich auf lokaler Ebene informieren verschiedene Antifa-Gruppen über „ihre“ Nazis (z.B. Antifa Recherche Team Thüringen, Watch Out! Hannover, Recherche Ost, Recherche Nord) oder es werden Neonazi-Foren oder -Versände gehackt und die Daten offengelegt. Und last but not least kann man sich auch in der Wikipedia über rechtsextreme Aktivisten informieren, die Kategorie „Mitglied einer rechtsextremen Organisation“ und deren Unterkategorien ist ja recht umfangreich (wenngleich die Informationen dort nicht so offensiv sind wie auf Antifa-Outingseiten und Telefonnummern, E-Mailadressen, Daten über PKWs, Arbeitsplatz oder die Wohnadresse fehlen ;)) --Ratatosk 13:59, 11. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Rechtliche Folgen (2011–2012)

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Kommt nicht zunächst der Tatbestand der Üblen Nachrede in Betracht? Eine Verleumdung setzt den Beweis des Nichtzutreffens voraus. --(nicht signierter Beitrag von 79.209.159.144 (Diskussion) 21:55, 6. Apr. 2011 (CEST))Beantworten

Üble Nachrede Zitat: ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ (in Österreich reicht u. U. auch der gute Glaube) ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.
Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB. (Fettdruck von mir)
=> nicht rumspekulieren, sondern googeln und/oder in anderen Lwemmata nachlesen.
--Neun-x (Diskussion) 00:49, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Outing-Aktion von vier österreichischen Bischöfen (2013)

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Dann sollte man doch Ross und Reiter nennen. Diffamiert wurden Christoph Schönborn, Egon Kapellari, Andreas Laun und Klaus Küng durch Kurt Krickler. --88.91.92.40 10:19, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten