Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich
Kurztitel: Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz
Abkürzung: MgvG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Erlassen am: 22. März 2020
(BGBl. I S. 640)
Inkrafttreten am: 1. April 2020
Außerkrafttreten: 29. Dezember 2023
(BGBl. I Nr. 409)
Weblink: Text des MgvG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich; MgvG) war ein deutsches Bundesgesetz, dessen Gegenstand ein Verfahren war, um den Neu- und Ausbau sowie die Änderung bestimmter Verkehrsinfrastrukturprojekte nicht mehr durch einen Planfeststellungsbeschluss, sondern durch Gesetz zulassen zu können.

Bereits 1996 war das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit der Auffassung, auch Detailpläne im Bereich der anlagenbezogenen Fachplanung seien nicht der Exekutive vorbehalten, sondern auch einer gesetzlichen Regelung zugänglich, wenn für eine solche Legalplanung im Einzelfall gute Gründe bestehen.[1]

Insgesamt 12 Infrastrukturvorhaben den Bereichen Schiene und Wasserstraße hätten durch das Gesetz durch den Deutschen Bundestag abweichend von § 18 Abs. 1 Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), § 14 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) durch Maßnahmengesetze anstatt behördlicher Verwaltungsakte zugelassen werden können (§ 2 Satz 1 MgvG).

Das Gesetzgebungsverfahren ist an das Planfeststellungsverfahren der §§ 72 bis 78 VwVfG angelehnt und sieht eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein Anhörungsverfahren vor (§§ 5 und 7 MgvG).[2]

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durfte entscheiden, für Projekte, für die bereits ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist, das Zulassungsverfahren nach dem MgvG fortzuführen (§ 14 MgvG).

Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz wurde durch Artikel 13 des am 20. Oktober 2023 beschlossenen Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409) aufgehoben.

Ob der gegen Gesetze nicht mögliche Zugang zu den Verwaltungsgerichten mit dem Prinzip des effektiven Rechtsschutzes, insbesondere der Aarhus-Konvention, der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie)[3] sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs[4][5] vereinbar ist, war bereits im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Der Bundesrat hatte Zweifel, ob eine Verfassungsbeschwerde, die in einem Verfahren gegen ein Gesetz der einzig mögliche Rechtsbehelf ist, den europarechtlichen Vorgaben genügt. Denn die einfachgesetzlichen Fragen, ob insbesondere die Ziele der UVP-Richtlinie verwirklicht werden, sind der verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen mit der Folge, dass eventuelle Rechtsverstöße folgenlos bleiben würden. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das MvgG nach einem von Jan Ziekow erstellten Rechtsgutachten dagegen europarechtskonform.[6] Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages war bei einer Anhörung geteilter Meinung.[7] Der Vermittlungsausschuss wurde nicht einberufen.[8]

Die EU-Kommission beschloss am 9. Juni 2021, wegen des MgvG ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zu eröffnen. Aus ihrer Sicht schränkte das Gesetz das Klagerecht von Einzelpersonen und Verbänden gegen Verkehrsprojekte zu stark ein.[9]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1996 – 2 BvF 2/93 „Südumfahrung Stendal“
  2. Maike Sutor-Fiedler: Gesetze zur Planungsbeschleunigung verabschiedet Baunetzwerk, 31. Januar 2020.
  3. Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 175, 5. Juli 1985, S. 4.
  4. EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 – C-128/09 „Boxus“
  5. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012 – C-182/10 „Solvay“
  6. Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG), Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung BT-Drs. 19/16405 vom 8. Januar 2020, S. 1/2, S. 5
  7. Expertenstreit über Maßnahmengesetze für Ausbau der Infrastruktur Deutscher Bundestag, abgerufen am 5. April 2020.
  8. Bernhard W. Wegener: Großprojekte per Gesetz: Ohne Rechtsschutz und ohne Zukunft Legal Tribune Online, 24. Februar 2020
  9. Europäische Kommission - Press corner. Abgerufen am 9. Januar 2024.