Sozialgericht Darmstadt
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Das Sozialgericht Darmstadt ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen und hat seinen Sitz in Darmstadt. Direktor des Gerichts Henning Müller.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Darmstadt befindet sich am Steubenplatz 14. Es wird gemeinsam mit dem Hessischen Landessozialgericht und dem Arbeitsgericht Darmstadt genutzt.
Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Sozialgericht Darmstadt ist örtlich für die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach, den Landkreis Bergstraße, den Landkreis Darmstadt-Dieburg, den Landkreis Groß-Gerau, den Odenwaldkreis sowie den Landkreis Offenbach zuständig.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Auf Landesebene ist das Hessische Landessozialgericht das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht, in Kassel angesiedelt, übergeordnet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Die örtliche Zuständigkeit für den Landkreis Offenbach wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz vom 24. November 2009, GVBl. I S. 422, mit Wirkung vom 1. Januar 2010 eingeführt. Vorher war insoweit die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Frankfurt am Main gegeben.
Koordinaten: 49° 52′ 24,3″ N, 8° 38′ 26,6″ O