Bezirk Tolmein

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Bezirkshauptmannschaft Tolmein – Siegelmarke

Der Bezirk Tolmein (slowenisch Tolmin, italienisch Tolmino) war ein Politischer Bezirk in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca. Die Bezirkshauptmannschaft saß in Tolmein. Der Bezirk umfasste Gebiete in der heutigen slowenischen Region Goriška an der Staatsgrenze zu Italien. Das Gebiet war nach dem Ersten Weltkrieg Teil Italiens und gelangte nach dem Zweiten Weltkrieg an Jugoslawien.

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1]

Der Bezirk Tolmein wurde 1868 aus Gerichtsbezirken Kirchheim, Flitsch und Tolmein gebildet.[2] 1869 hatten 37.591 Personen im Bezirk gelebt, 1880 beherbergte der Bezirk 36.459 Einwohner. Bis 1890 stieg die Einwohnerzahl nur geringfügig auf 37.002 Menschen an.

Die Bildung des Gerichtsbezirks Karfreit wurde erst 1895 beschlossen[3] und per 1. Jänner 1900 umgesetzt.[4] Für die Errichtung des Gerichtsbezirks wurden Gemeinden des Gerichtsbezirks Tolmein sowie eine Gemeinde Gerichtsbezirks Flitsch als Gerichtsbezirk Karfreit zusammengeschlossen.

Der Bezirk Tolmein umfasste 1910 eine Fläche von 1040,61 km² und beherbergte eine Bevölkerung von 38.239 Personen, davon hatten 37.889 Slowenisch als Umgangssprache angegeben, weiters lebten im Bezirk 122 Deutschsprachige, 29 Italienischsprachige und 199 Anderssprachige oder Staatsfremde. Zum Bezirk gehörten vier Gerichtsbezirke mit insgesamt 24 Gemeinden.[5]

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  3. Gesetze und Verordnungen der Landesbehörden für das österreichisch-illirische Küstenland (bestehend aus der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiet) 1895, V. Stück, Nr. 7: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Karfreit in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca“
  4. Gesetze und Verordnungen der Landesbehörden für das österreichisch-illirische Küstenland (bestehend aus der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiet) 1899, XXV. Stück, Nr. 27: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Activirung des Bezirksgerichtes in Karfreit in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca“
  5. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918, S. 24
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande (Repertorio speciale dei luoghi nel Litorale; Posebni krajevni imenik za Primorje; Posebni popis miestah u Primorju). Wien 1885 (Special-Orts-Repertorien der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder)
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)