Diskussion:§ 175 Strafgesetzbuch (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Dasmöschteisch in Abschnitt DDR Pararaph Aufhebung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „§ 175 Strafgesetzbuch (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Widerspruch in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung heißt es im Moment: "Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert)."

Das ergibt vor dem Hintergrund der genannten Jahreszahlen offenkundig keinen Sinn. Wie ist es richtig?

--Excolis (Diskussion) 19:36, 12. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

§ 175 (selbst) stellte Sex mit Tieren bis 1935 unter Strafe: https://lexetius.com/StGB/175,7 .
Von 1935 bis 1969 war dieser nach § 175b strafbar: https://lexetius.com/StGB/175b,2 . --Pistazienfresser (Diskussion) 14:43, 13. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Ausgliederung der rechtlichen Bestimmungen[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Abschnitt Wortlaut der Fassungen des § 175 und der Vorbestimmungen hier auszugliedern und in eine separate Liste des Wortlauts der Fassungen des § 175 und vorausgehender Bestimmungen auszulagern. Das würde den Umfang des Textes entlasten und Wiederholungen vermeiden. So wird im Moment z. B. der entsprechende Text der Carolina zwei Mal wiedergegeben. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 15:41, 17. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Lesbarkeit: Quelltexte in neudeutscher Rechtschreibung[Quelltext bearbeiten]

Frage: Sollten die Quelltexte aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit in neudeutsche Rechtschreibung umformuliert werden?

Empfehlung: ja Feuerswut (Diskussion) 17:12, 19. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Zitate – um nichts anderes handelt es sich bei der Wiedergabe von Gesetzestexten – sind grundsätzlich in der Originalschreibweise zu übernehmen (selbst dann, wennn diese auch nach den Regeln der entsprechenden Epoche falsch ist, was aber bei Gesetzestexten wohl eher nicht vorkommt). (nicht signierter Beitrag von 79.236.157.142 (Diskussion) 22:58, 15. Nov. 2022 (CET))Beantworten

Abkürzungen[Quelltext bearbeiten]

Was heißt den OdF ? Selbst mit ctrl + F finde ich da nichts. (nicht signierter Beitrag von 176.7.151.44 (Diskussion) 07:04, 10. Mär. 2024 (CET))Beantworten

siehe: Opfer des Faschismus. --Redonebird (Diskussion) 12:53, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Trivia PzArtBtl 177[Quelltext bearbeiten]

Da passt bestimmt auch Trivia des PzArtBtl 177 rein, das eigentlich 175 heissen sollte, aber wegen des Paragraphen sich dagegen wehrte. --109.42.112.249 14:31, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten

siehe: Homosexualität in der Bundeswehr#Trivia. Allerdings auch dort ohne Nachweis das es tatsächlich so war mit der Nummerierung. --Redonebird (Diskussion) 15:47, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten

DDR Pararaph Aufhebung[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte gerade den ungeeigneten Link in der Einleitung (verfassungen.de) auf das DDR-Strafgesetzuch ändern und habe dabei in das Gesetzblatt der DDR (ier online) geguckt. Da finde ich aber im Gesetz vom 14. Dezember 1988 (S.339 im Gesetzblatt wäre die entsprechende Stelle) keine Aufhebung des §151. Könnte das vielleicht jemand aufklären, wann da die Aufhebung erfolgte? --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:44, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das steht auf S. 343 bei Nr. 56. --Dasmöschteisch (Diskussion) 18:43, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis, das habe ich irgendwie nicht gefunden. Dann ersetze ich mal. --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:00, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Jetzt ersetzt, danke nochmal für den Hinweis. --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:03, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gerne, kein Problem. --Dasmöschteisch (Diskussion) 22:48, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten