Diskussion:Betriebswirt (VWA)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Grindinger in Abschnitt Klarstellung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ungesichtete Änderungen von IP 78.54.169.106 vom 27.07.2010[Quelltext bearbeiten]

Die vorgeschlagenen Änderungen der IP verbessern den Artikel m. E. nicht.

--Wissensmanager999 12:36, 27. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Abschnitt Vergütung[Quelltext bearbeiten]

Die hier genannte Vergütung von ca. 3500€ ist meiner Meinung nach nicht hinreichend belegt. So findet man beispielsweise unter http://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Betriebswirt-Betriebswirtin-Vwa.html einen durchschnittlichen Bruttolohn für den Betriebswirt (VWA) von 2900€. Auch dieser Wert ist sicherlich bei derzeit 109 Einträgen nur ein Anhaltswert. Sollte der Abschnitt nicht besser belegt oder entfernt werden? (nicht signierter Beitrag von 178.27.62.50 (Diskussion) 19:17, 26. Mai 2011 (CEST)) Beantworten


Davon abgesehen, dass der gesamte Beitrag nach einem Werber-Flyer der VWA klingt, sollte der Abschnitt über Vergütung gelöscht werden, da dies weder belegt ist noch Inhalt eine enzyklopädischen Artikels sein sollte. Da VWA-Betriebswirte nicht im Staatsdienst wo die Gehälter festgelegt sind, sonder in der Regel in der freien Wirtschaft tätig werden, ist die Vergütung mehr vom Alter, Berufserfahrung und Vorbildung als von diesem Weiterbildungsabschluss abhängig. Stan3000 (Diskussion) 12:25, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Diplom[Quelltext bearbeiten]

Typisch Buran1... etwas behaupten und es ohne Belege eintragen in den Artikel... Selbstverständlich ist es ein Diplom!!! Es ist nur kein Universitätsdiplom. Zum Verständnis, das Wort Diplom ist nicht rechtlich geschützt... damit darf sich die VWA ein Diplom verleihen... selbst ich dürfte ein Diplom (Buran1) verleihen, so lange es dank Zusatz nicht zu einer Verwechselung führt!!! Es gibt folglich einen Unterschied zwischen einen staatlich legitimierten und einen privatwirtschaftlich verliehenen Diplom... Wer stoppt endlich diesen Troll in seiner unbelegten Zerstörungswut? --62.227.171.131 17:05, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Anerkennung[Quelltext bearbeiten]

In dem von Buran1 verlinkten Anfrage wird klargestellt, dass der Betriebswirt (VWA) nicht der Fachhochschule/Universität/Berufsakademie gleichgestellt ist. Es wird keine Aussage über Fachschulen getroffen, auch wenn das dieser Troll behauptet! Beachte dazu die Anerkennung des Betriebswirtes (VWA) seitens der BUNDESBEHÖRDE Agentur für Arbeit, auf den Niveau eines Betriebswirtes (Fachschule). --62.227.171.131 20:19, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Voraussetzungen[Quelltext bearbeiten]

Die Voraussetzung für den Betriebswirt VWA ist die mittlere Reife, nicht die Hauptschule [1]. Don't feed the Troll Buran1!. --62.227.171.131 19:06, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Variante 1[Quelltext bearbeiten]

Daran sieht man auch die Ahnungslosigkeit von Buran1, dem Troll. Der Betriebswirt (VWA) besteht nur aus 2 Semestern! die 4 Semester davor sind ein Fachspezifischer Ökonom (VWA). D.h. praktisch für die IHK Einstufung eine Zeile darunter: Der Fachwirt/Fachkaufmann überspringt den Ökonom komplett und kann direkt in das erste Semester des Betriebswirtes einsteigen. Aber der Troll kann sich ja nicht richtig informieren und hält alle 6 Semester für den Betriebswirt. Please Stop the Troll Buran1. --62.227.169.127 12:46, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Klarstellung[Quelltext bearbeiten]

Allgemeines
Die Weiterbildung zum Betriebswirt VWA orientiert sich in der Organisation stark am Hochschulsystem. So teilen sich die Lehrveranstaltungen in Vorlesungen, Übungen sowie Seminare und werden von hochqualifizierten Hochschuldozenten und erfahrenen Praktikern gehalten. Die Weiterbildung zum Betriebswirt VWA dauert in der Regel 6 Semester (3 Jahre). Zur Leistungskontrolle werden studienbegleitende Prüfungen durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Wirtschaftsdiplom verliehen, mit dem man berechtigt ist, den Titel Betriebswirt (VWA) zu führen. Die Diplomarbeit ist Teil der Abschlussprüfung. Die Weiterbildung vermittelt einen Überblick über aktuelles Hochschulwissen in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften und fächerübergreifende Methoden.

http://www.betriebswirt.info/abschluesse/betriebswirt-vwa


Umfang des VWA-Studiums, 180 Leistungspunkte (ECTS)
Die verwaltungs- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge der VWAen entsprechen 120 Leistungspunkten (ECTS). Dies entspricht 3.600 Workload-Stunden. Sie umfassen sechs Semester mit mind. 900 Präsenzstunden. Zudem wenden die VWA-Studierenden durchschnittlich 2.700 Stunden für Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen, die praktische Arbeit, die Prüfungen und die Abschlussarbeit auf. Weitere 60 Leistungspunkte werden über die Berufsausbildung und -erfahrung anerkannt.

Quelle: Prüfungsordnung für den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang der VWA München. Genehmigt vom bayerischen Ministerpräsidenten bestellten Staatskommissars am 25.7.2011. Die Prüfungsordnung entspricht den Vorgaben der Rahmenprüfungsordnung des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien in der Fassung vom 17. September 2010.

http://www.vwa-muenchen.de/studierende/organisatorisches/calendar/list/?tx_cal_controller%5Bgetdate%5D=20130115&cHash=1e334a9bc1ba49f3c3025a77d3bde1c6


Einordnung des Abschlusses
Dem liegt die Stellungnahme des sog. Staatsbeauftragten für das Prüfungswesen im Wirtschaftsministerium zu Grunde, der zur Einordnung des Abschlusses „Betriebswirt/in (VWA)“ erneut mit Schreiben vom 8. Mai 2001 festgestellt hat:

„Der erfolgreiche Abschluss des sechs-semestrigen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums „Betriebswirt/in (VWA)“ stellt formalrechtlich keinen offiziellen Diplomabschluss i.S. des staatlichen Bildungssystems dar. Die Inhalte dieses rd. 1000 Stunden umfassenden hochschulähnlichen Weiterbildungsstudiums, die Qualität der Wissensvermittlung durch anerkannte Universitäts- und Fachhochschullehrer sowie erfahrene Praktiker und das anspruchsvolle, unter dem Vorsitz eines Staatsbeauftragten durchgeführte differenzierte Prüfungswesen haben aber seit langem dazu geführt, dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird. Diese Aussage wird einvernehmlich von öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft geteilt und durch die regelmäßig durchgeführten Absolventenbefragungen und dem dabei festgestellten Verlauf der beruflichen Entwicklung sowie durch Aussagen von Firmenvertretern nachhaltig bestätigt.“ Diese Stellungnahme erhalten auf Anfrage alle Interessenten und Studienteilnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Institutionen.

http://www9.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/0000/13_0754_d.pdf


Des Weiteren verweise ich auf das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Januar 2003:

Auszug: Ein fortbildendes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie wird in der Verordnungüber die Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung – LbV – i.d.F.d.Bek. vom 4.3.1996, GVBl. S. 99, ber. S. 220) wiederholt ausdrücklich erwähnt. So soll für Beamte des gehobenen Dienstes bei Aufstieg in eine Laufbahn des höheren Dienstes die Einführung in die Aufgaben der neuen Laufbahn gekürzt werden, wenn der Beamte u.a. „ein fortbildendes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, an der Hochschule für Politik München oder einer vergleichbaren Einrichtung“ mit Erfolg abgeschlossen hat (§ 42 Abs. 3 Satz 4 LbV). Ferner wird das „Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie“ ebenso wie das Diplom der Hochschule für Politik München als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse bewertet, die dem Dienstherrn die Pflicht zur Förderung von Beamten auferlegen (Art.55 Abs.3 und 4 LbV). Auch diese Bewertung der Fortbildung an einer VWA für die beamtenrechtliche Laufbahn und insbesondere ihre Gleichsetzung mit einem Diplom der Hochschule für Politik München rechtfertigen es, das an einer Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie in Bayern erworbene Diplom als mit einem Hochschulabschluss vergleichbar anzusehen.

http://vwa-ostbayern.de/pdf_daten/Beschluss%20BayOLG.pdf


Master-Abschlüsse und DQR
Mit dem Abschluss Betriebswirt (VWA) (auch ohne vorherigen Bachelor-Abschluss und ohne Abitur) ist ein direkter Einstieg in die folgenden Masterprogramme möglich:

Deutsche Hochschulen:
Deutsche Universität für Weiterbildung in Berlin
SRH Hochschule Berlin
Technische Hochschule Mittelhessen
Fachhochschule Bielefeld

In Europa:
Aston Business School der Aston University
Ecole de Management Strasbourg der Université de Strasbourg
WU Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien
Donau Universität Krems

http://www.vwa.de/studienangebote/vwa_studium


Hinsichtlich des staatlich geprüften Betriebswirtes ist mir derzeit hingegen keine Deutsche Hochschule bekannt, bei der mit diesem Abschluss ein Masterstudium begonnen werden kann. Der staatlich geprüfte Betriebswirt wird zwar im DQR auf Stufe 6 (Bachelor) eingestuft. Auf die gleiche Stufe werden jedoch auch sämtliche IHK-Fachwirte eingestuft. Auch mit diesen ist natürlich kein Master-Studium möglich. Über abweichende Informationen würde ich mich freuen, da ich grundsätzlich ein Befürworter der Durchlässigkeit des Bildungssystems bin.

Der Betriebswirt (VWA) ist zwar momentan noch nicht im DQR eingestuft, da hier vorerst nur die formalen Abschlüsse eigestuft wurden. Die non-formalen-Abschlüsse, zu denen auch der Betriebswirt (VWA) gehört, müssen erst noch eingestuft werden. Die Aufnahme von Master-Studiengängen an 4 deutschen Hochschulen ist jedoch mit dem Betriebswirt (VWA) schon jetzt möglich.

Insofern schafft die DQR-Einstufung keine neue Zugangsberechtigung zum Master. Der DQR ist lediglich ein Übersetzungsinstrument zwischen Bildungs- und Qualifikationssystemen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Mobilität in Europa und ersetzt nicht die bisherigen Zugangssysteme in einzelnen Bildungsbereichen. D.h., obwohl berufliche Qualifikationen neben dem Bachelorabschluss dem Niveau 6 zugeordnet werden, muss zum Erwerb des Bachelorabschlusses ein Hochschulstudium absolviert werden. Ebenso bleibt der Bachelorabschluss als Voraussetzung zur Zulassung zu einem Masterstudium bestehen.

http://www.deutscherqualifikationsrahmen.de/de/faq/#meisterbachelor

Des Weiteren verweise ich in diesem Zusammenhang auf die bereits umfassend geführte Diskussion und insbesondere auf Punkt 8.11 "Endgültige Version" in dem Artikel "VWA Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie".

Die von Buran1 vorgenommenen Änderungen und Löschungen in dem Artikel sind hingegen sämtlich nicht belegt, entsprechen nicht dem Diskussionsstand und werden aus diesem Grund von mir rückgängig gemacht.

--Wissensmanager999 (Diskussion) 18:39, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das Thema ist im besten Falle umstritten, Theoriefindung gehört nicht in die Wikipedia. Baden-Württembergische Minister können genau so wenig bundesweit Abschlüsse anerkennen, wie eine "starke Orientierung" an einem Studiengang etwas zu einem Studiengang macht. Einen Diskussionsstand, auf den du dich berufen kannst, gibt es hier nicht, es gab lediglich eine Auseinandersetzung zwischen dir und Buran1. Bitte keine weiteren Werbemaßnahmen. --Grindinger (Diskussion) 15:45, 24. Aug. 2013 (CEST)Beantworten