Diskussion:Kommunalaufsicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 82.113.99.10 in Abschnitt Beanstandungsrecht - Inhalt und Umfang
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Beanstandungsrecht - Inhalt und Umfang[Quelltext bearbeiten]

Erfolgen die Beanstandungen öffentlich?

Ist die Beanstandung verbindlich?

Welches Gegenrecht hat die Gemeinde, wenn sie die Ansicht der Aufsicht für falsch hält?--82.113.99.10 15:13, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten