Diskussion:Trinkgeld

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Drinckgelt als Teil des Vertrages, um einen Vertragsabschluß zu "besiegeln"[Quelltext bearbeiten]

Ggf. sollte auf eine andere Bedeutung des Wortes „Trinkgeld“ zumindest hingewiesen werden.

In unserem Stadtarchiv hier in St. Wendel gibt es mehrere Verträge, aus denen hervorgeht, daß das Trinkgeld Bestandteil des Vertrages war. Es wurde wohl verwandt, um den Vertrag zu besiegeln, in dem die Parteien zusammen ein Glas (z.B.) Wein auf den Abschluß tranken. Dieses Trinkgeld wird extra ausgewiesen, zusätzlich zur Vertragssumme.

Beispiele: Stadtarchiv St. Wendel, A91, Seite 258ff, datierend auf 23.05.1782:

„Heuth dato d 23ten mey 1782 Erschiene der Hanßadam Loch mühler Zu balderschweiller in der so genanten Lachen mühl, Vorgebent wasgestalten er Zu Dilligung seiner schulten die welche er mit seiner Ersteren Ehfrauen anna gebohrne Hessin gemachet, wo sie dann in Tryer barr gelenet 1 capital Von drey hundert gulten, wo dann würcklich noch an rückständiger intres Zu Zahlen sind ungefer 44 rhl benebst bey Herren Hochgerichtsscheffen Knoll er Loch noch schultig wie sein register belehrene dut gleich wie nun Ermelter Hanßadem loch solche schulten Nicht anderst Zu Zahlen weiß alß daß er seine mühl an meistbideten Entweder Versteigen Zu laßen oder aber selber Zu Ver kauffen, gleichwie nun dinlich befunden worden Zu Ersparung der Kösten solche mühl Zu Verkauffen und sich und seine Kinder Ersterer Eh, auß deme schulten last sich loss(en) und frey zu machen, so Verkauffte mehrgemelter Hansdadem loch anheuth deme Nicklaß Mey und seiner Ehfrauen Barbara gebohrne Alles die seinige mahlmühl wie der Hansadem Loch solche biß dahero besessen mit deme Zur mühl gehörigen Hoffgering mit Einschluß der Zur mühlen gehörigen windmühl auch fier Vorfindlichen beichler, sambt Nein Vorfindlicchen sieber, auch zwey wannen, dann Zwey biller und Ein HebEissen, auch Ein backß meißel, auc Ein wackenhammer und Einne zwey Spietz, welches alles Vor beschrieben ihme Käuffern Zur mühlen mit Verkauffet worden, mit deme weidren anfügen daß (259) daß ihme käuffere solche mühl mit last und unlust wie der Verkauffer solchen besolchen bewohnet Ver kauffet worden mit Einbekriff Eines stück weiß so an der mühlen ahm mühldeich langs liegt, mit denen darinen befindlichen 4 obpß bäumen wo diese weiß ungefer mächdig Einen wagen Hey Zu geben, daß Zur mühlen gehorige Hoffgering ist würcklich Von deme Hauß Hoffgering abgesteinet, doch solle Einner den andern gedulten über sein Hoffgering zu fahren, den bronen in der wieß solle er loch nach seinem gebrauch sich bedinen, auch hat er Loch sich daß Hauß mit behorigen Hoffgering aus und Vorbehalten wie auch seine übrige gütter, die welche mühl sambst der wieß, und beschriebenem Mühlen geschir hat Käuffer an sich Erkaufft Vor die suma Kauffgelt ad 750 R schreibe sieben hundert fünffZig gulten reihnisch, drinckgelt Ein Neyen daller weinkauff. solchermasen wein Jede ad 36 x ist 3 R 36 x wo der Käuffer ihme die Helfft am Kauff gelt rück Ziehen solle mit 1 R 48 x, waß daß Kauffgelt deren 750 R belanget solle Käuffer in das trirische Capital ad drey hundert gulten dergestalten Einstehen daß selber Vom Nechstfolgenden Johany der intre biß Neckste weinachten abZahlen miste, er Loch Hingehen daß Verfloßen halbe Jahr die intres zahlen miste, dann Vom übrigen Kauffgelt mit noch 450 R solle Käuffer Ein Jahr ohnen intres geborgt haben, Nach Verfloß aber intres zahlen miste oder aber denen bedürffdigen daß ihrige (260-249) Ihrige Nach ambtlicher anweißung abZuZahlen dann hat der Verkauffer, den Käuffern also Versichert, daß er daß trirische Capital in drey Zahlungß terminen Nemblich Jedes Jahr hundert gulten mit intres abZahlen könde wie dann solches im deme Loch seines obications brieff Zu sehen ist, Vorbeschriebner Kauff construckt ist auch under alhißigem rathauß geerbet worden beyseins Kellery schultheißen und beyden Kellreyscheffen Johannes balloff und Johannes Wassnich mit bestädigung allerseitigen underschrift und theiß handzeigen St. Wendel ut supra Hanß adamloch Niclaß )( Mey Hand zeigen als Käuffer Niclaß Hallauer Kellrey schultheiß Johann Wassenich Johanes balloff X Hand Zeigen scheffen“


Alternativ das Hochgerichtsschöffenbuch St. Wendel 1769-1775 im Landesarchiv Saarbrücken, Signatur TR3:

Seite 252, 03.10.1774: Des abgelegten Jacobi Caspars hinterlassene Kinder als Jacob Caspar, Elisabetha Caspar, dann Anna Maria, des verstorbenen Hans Görgens Jung hinterlassene Wittib, nicht weniger Nahmens des abwesenden Bruders Wilhelm Caspar der hierzu authorisierte Jacob Demuth, Kirchenschöffen dahier: Sie haben dem miterschienen Joesen Klein und seiner Ehefrau Barbara Jung ihr in der Hauptgassen zwischen Johann Greif und Michel Blumen Behaußungen habendes Elterliches Wohnhaus samit dem zwischen Wilhelm Tholai und Nikolaus Schefflers Wohnhaus habenden S.V. Stall mit der darzugehörigen Mistenplatz verkauft hätten und in Kraft dieses Verkauffeten für 200 fl Rheinisch samt 12 fl 20 xr Trinckgeld

Seite 258 12.04.1775 Susanna Blum, Witwe von Wilhelm Tholey, in St. Wendel in Begleitung ihres Sohnes Michel Tholey und Schwiegersohn Jakob Bernard: was maßen sie resolviret seye zu ihrem beestern ihr in hiesiger obergassen hinter ihre bruders Michelen Blumens= und Catharina Heckmanns wittiben behaußungen, dan neben Johann Kleinen S.V. stall, habendes Wohnhaus Vorn zu gassen, so hinterwerts bis ahn Jacoben Tholeys Haus sich Ziehendt, mit allen acht, und gerechtigkeit, samt dem darunter befindlichen S.V. stall, und Mistenplatz, wie sie Comparentin wittib von ihrem verstorbenen Vatteren Herrn Xtian Blum überkomen, und bis hiehin in Besitz gehabt, ohne ausnahme oder mindeste reservation, Ihrem Vetteren Jacobo Tholey und dessen ehefrawen Magdalana geb. Schefflerin, Bürger, und sattleren dahier zu St. Wendel zu verkaufen um 275 fl rh, jeden zu 60 xr gerechnet, samit Ein Newen thaller trinckgelt“ --Roland Geiger (Diskussion) 13:03, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Denglisch[Quelltext bearbeiten]

> denglisch Tip

warum ist tip denglisch? das ist doch der uebliche englische begriff (zumindest steht in en der trinkgeld-artikel unter tip) Elvis untot 16:00, 12. Apr 2006 (CEST)

Finde Ich auch Ich arbeite als Kellner mit Intrenationalen Gästen das Wort wir im angelsächsischen Raum verwendet aber auch Franzosen und andere Europäer kennen dieses Wort. Es ist definitiv nicht per def. denglisch. Könnte man ändern.

Wurde ja zwischenzeitlich offensichtlich bereinigt. "Denglisch" ist ohnehin ein umgangssprachliches Modewort, dass in einer enzyklopädischen Definition wenig zu suchen hat, zumal es eine Mischung aus Deutsch und Englisch bezeichnet, die hier nicht vorliegt ("tip" ist schlichtweg Englisch für Trinkgeld, und auch kein Akronym für "to insure promptness" oder ähnliches, s. unten unter "Urban Legend"). --Timemaster 01:58, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Naja, isoliert ist tip sicher kein Denglisch, aber wenn man im deutschsprachigen Zusammenhang Tip im Sinne von „Trinkgeld“ verwendet, ist das schon verwirrend (weil Tip im Deutschen nur im Sinne von „Hinweis“ üblich ist) und kann mit Recht als „Mischung aus Deutsch und Englisch“ und mit einigem Recht sogar als „überflüssige und das Verständnis erschwerende Sprachmischung zwischen Deutsch und Englisch“ (wie ich Denglisch definieren würde) bezeichnet werden. Wie unter Denglisch erörtert, bezieht sich der Begriff auf alle Arten von Anglizismen, auch auf ganz gewöhnliche Fremd- und Lehnwörter. Mir ist immer noch nicht so recht klar, warum die englischen und französischen Entsprechungen für Trinkgeld unbedingt in der Einleitung aufgeführt werden müssen. Warum nur diese und nicht auch andere Sprachen? Wikipedia ist kein Wörterbuch, und Trinkgeld ist nun mal Trinkgeld und tip oder pourboire im Deutschen keine üblichen Synonyme, weshalb die Auflistung fremdsprachlicher Entsprechungen Wörterbuchcharakter hat. --Florian Blaschke (Diskussion) 16:57, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Urban Legend[Quelltext bearbeiten]

Laut der englischen Wikipedia ist die Geschichte mit "to insure promptness" nur eine Urban Legend. Sollte man daher auch hier überarbeiten, oder?

Auf jeden Fall! Das ist natürlich hanebüchener Unsinn. Akronyme dieser Art gibt es seit dem 20. Jahrhundert, und das Wort "tip" ist viel älter, es ist selbstverständlich mit dem "tip" verwandt, das wir heute auch im Deutschen als "Tipp" kennen. Übererbeitet ist das schnell, allerdings wäre eine gute Quellenangabe von Vorteil (habe hier kein vernünftiges etymologischen Lexikon des Englischen zu Hand), snopes.com hat einen recht guten Artikel dazu. --Timemaster 02:01, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Reisebranche[Quelltext bearbeiten]

Eine ganz wichtige Branche wurde nicht erwähnt. Die Reisebranche, ganz besonders der Reiseleiter/in. Ich bin selbst seit fast 20 Jahren in dieser Branche tätig. Auch hier sind die Grundgehälter so bemessen, dass Chefs automatisch Trinkgelder mitberücksichtigen. Will's mal versuchen, laut alter Praxis das Trinkgeld am Beginn der Reise zu erwarten! Smile! Meine Kunden aus Österreich sind fast immer großzügig. --Hathor13 12:39, 3. Jun 2006 (CEST)

Neben Reiseleiter auch noch Hotelmitarbeiter und -putzen nicht zu vergessen. --95.116.114.138 23:30, 11. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung "Aber auch die Beamten, deren festes Gehalt meist nicht sehr hoch war, waren teilweise auf Trinkgelder angewiesen. Eine ähnliche Einrichtung bestand früher im so genannten Badegeld, das die bayerische Landesordnung 1553 ebenso wie den Blauen Montag abgeschafft haben will." ist unverständlich. Erstens das Präsens (ist 1553 nicht Vergangenheit?), zweitens das distanzierend-bezweifelnde Modalwort "will". Als ob die Landesordnung eine Person sei, die etwas von sich behauptet. Dies sollte der Autor nochmal überarbeiten, damit klar wird, was er uns sagen will.

Eventuell könnte gemeint sein: "..., das durch die Bairische (schrieb sich damals mit "i") Landesordnung von 1553 abgeschafft werden s o l l t e ." (aber nicht oder nicht vollständig wurde).

Eberhard Schmidt -- 79.234.215.57 16:24, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Trinkgeld in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellung über die Verhältnisse in der Schweiz ist schlicht falsch. Es ist üblich, genauso wie in Deutschland oder Österreich, 5 bis 10 Prozent der Konsumationssumme als Trinkgeld zu geben. Wer kein Trinkgeld gibt wird, besonders bei grösseren Konsumationen, durchaus schief angekuckt.

Die Behauptung in der Schweiz sei das Trinkgeld inbegriffen scheint das Resultat einer Google Recherche zu sein. Irgendwo steht das halt so, aber eigentlich weiss man gar nicht was es bedeutet. Die Verhältnisse in der Schweiz waren bis in die siebziger Jahre ähnlich wie sie heute in den USA sind. Das heisst, das Trinkgeld war der Lohn der Servicenangestellten. Sie erhielten vom Arbeitgeber bloss einen geringen Grundlohn.

Wenn es also heute heisst, es sei der "Service inbegriffen"bedeutet das, dass im Preis der Lohnanteil des Servicepersonal bereits zugeschlagen wurde.

Also mein Vater sagt immer, dass man in der Schweiz i.d.R. weniger Trinkgeld gibt als in Deutschland. Er ist kein Schweizer, aber seine Eltern haben ihren Lebensabend in Riehen verbracht. Aus dem Internet hat er diese Information mit Sicherheit nicht. Möglicherweise gibt es Unterschiede innerhalb der Schweiz, die Mentalität ist ja nicht überall dieselbe. Wo kommst Du her? 217.227.170.187 19:14, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Trinkgeld im Schweizer Gastgewerbe: meiner Meinung nach inbegriffen. Ich weiss zwar nicht mehr genau wann das war (vielleicht ist ja eine Fachperson hier unterwegs, die etwas dazu sagen kann), aber die Trinkgeldfrage wurde einmal (in den 80-ern oder 90-ern) bereinigt in Richtung "inbegriffen". Da hier ergoogelte Recherchen angezweifelt werden, seien doch zwei Hinweise erlaubt, welche wohl etwas mehr als nur ein Meinungsbild sind. Einerseits dieses offizielle Dokument (siehe 8.5) und andererseits dieser Hinweis in einem Organ der Branche. Dass sich mittlerweile das freiwillige Trinkgeld schon fast wieder etabliert hat, ist einerseits unschön und macht es andererseits damit nicht erneut zur Regel. Der verallgemeinernde Satz über das Gastgewerbe im deutschsprachigen Raum ist somit nicht richtig. Nachsatz: Trinkgeld gibts von mir im Gastgewerbe dann, wenn ich mit einer überdurchschnittlichen Leistung oder Freundlichkeit bedient wurde, ansonsten 0%. -- Хрюша ?? 12:41, 26. Nov. 2007 (CET)Beantworten

WARUM[Quelltext bearbeiten]

Ich konnte hier leider nicht wirklich erfahren, warum man grade einer kellnerin oder einem pizzafahrer ein trinkeld gibt und dem koch (der ja viel maßgeblicher an dem genuss beteiligt ist), einem handwerker oder einem autoverkäufer normalerweise nicht!? wie kommt es, dass gerade in gewissen bereichen ein trinkkgeld üblich ist und in anderen teilweise gradezu unüblich? ich habe zb noch nie gesehen das jemand der verkäuferin im kaufhaus, die einen grade vielleicht 20 min. überfreundlich bedient und beraten hat, ein trinkgeld gegeben hätte. diese hat einem ja oft deutlich mehr und ausführlicher gedient als ein pizzafahrer dessen einzige freundlichkeit in den worten "hallo, xy pizza! 13,76 bitte" liegt :)


Diese Frage wurde bereits einmal in dem Internetforum eines namhaften VWL-Professors (Mankiw) diskutiert. Mit Hilfe der ökonomischen Theorie ist das Phänomen "Trinkgeld" nicht zu erklären. Ein Konsument, der die Wahl hat, wie viel er für eine Leistung bezahlt, würde immer so wenig wie möglich (bzw. gar nichts) bezahlen, in bestimmten Branchen zahlen Konsumenten aber in Form des Trinkgeldes freiwillig noch mehr als gefordert. Vielleicht hat ein Soziologe oder Psychologe einen Erklärungsansatz...? Übrigens scheint Trinkeld abhängig zu sein vom Rechnungsbetrag. Ich kellnere im VIP-Bereich eines Stadions, bei dem die Gäste vor dem Spiel einen Pauschalpreis entrichten. Da wir Kellner nicht kassieren, können wir noch so freundlich sein - es fällt eher selten was ab.

  • Einfache Erklärung: Es ist der soziale Druck. Man will halt nicht als Geizkragen dastehen, das wäre einfach peinlich.
    • So ist es. Man hat Angst, aus der "Norm" zu fallen. Meine Theorie ist, dass Trinkgeld auch die Funktion des Schutzgeldes hat. Hat man bei Restaurant / Pizza-Service /Frisör XY kein Trinkgeld gegeben, so könnten sich die Mitarbeiter beim nächsten Mal an einem rächen. Da man im Restaurant vor den Augen der Bekannten vom Personal nicht "gedisst" werden will, keine Pizza essen möchte, wo vielleicht jemand reingesp... hat und keine verunstaltete Frisur haben möchte, zahlt man eben das Schutzgeld. --84.63.76.180 20:08, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Das erklärt aber alles nicht die Beschränkung des Trinkgeldes auf bestimmte Branchen. --Florian Blaschke (Diskussion) 19:05, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Vom Koch, Kassierer im Supermarkt oder KfZ-Mechaniker erwarte ich, dass er seinen Job macht. Es ist mir scheiß-egal, ob diese Leute nett zu mir sind. Vom Kellner oder Barkeeper erwarte ich ein gewisses Maß an Freundlichkeit. Für diese Freundlichkeit gibt´s Trinkgeld. (nicht signierter Beitrag von 178.8.165.43 (Diskussion) 15:19, 13. Aug. 2021 (CEST))Beantworten

Steuerliche Behandlung[Quelltext bearbeiten]

an die hauptautoren: sollte nicht in dem abschnitt über die steuerliche behandlung deutlich gesagt werden, dass trinkgelder für gewerbetreibende (handwerker) und freiberufler steuerpflichtung zu sein scheinen (s. http://www.banktip.de/steuerlexikon/3513/Trinkgeld.html) und was dafür die grundlage ist (recherchieren)?! --HilmarHansWerner 17:34, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Geändert worden ist der Abschnitt ja bereits. Begründung: Das deutsche EStG unterwirft sowohl den Gewerbetreibenden wie auch den Arbeitnehmern prinzipiell alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehenden Einnahmen und Vorteile der Steuerpflicht. Insoweit waren früher auch Trinkgelder der Arbeitnehmer steuerpflichtig. Erst im Jahr 2002 schuf § 3 Nr. 51 EStG hier eine Sonderregelung für Arbeitnehmer, deren von Dritten ohne Rechtsverpflichtung erhaltenen Trinkgelder zukünftig steuerfrei bleiben durften. Demzufolge bleibt die grundsätzlich bestehende Steuerpflicht für Gewerbetreibende bestehen. Auch wenn der BFH im Urteil vom 18.12.2008 (VI R 49/06) BStBl. 2009 II S. 820, Tz. 2d erhebliche Bedenken an der Verfassungsmässigkeit dieser Regelung formuliert, so ist sie doch derzeit geltendes Recht.
--Gastromartini 00:49, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Trinkgelder in anderen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, dieser Artikel könnte eine Aufstellung vertragen, wie das übliche Trinkgeld in anderen Ländern aussieht, da gibt es ja gewaltige Unterschiede (Prozentsatz, bereits eingerechnet oder nicht, Pflicht oder nur aus Ausdruck der Zufriedenheit). In jedem Reiseführer steht dazu ja etwas und in diesem Artikel wäre das perfekt aufgehoben. -- adameus23 21:45, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Aufteilung im Team[Quelltext bearbeiten]

Wünschenswert wären Ausführungen zu der Frage, wie an ein Team übergebenes Trinkgeld aufzuteilen ist, und wer dies im Zweifel entscheidet. Möglicherweise gibt es dazu einschlägige Urteile. Bestimmt allein der Geber, wer wieviel bekommen soll? Ist gleichmäßige eine Aufteilung Pflicht? Darf der Arbeitgeber diesbezüglich Entscheidungen treffen? ...

Antwort: (Die richtige Frage war nicht signiert)

Endgültige Klärung der Rechtslage in Deutschland offen, aber vermutlich sattelfest[Quelltext bearbeiten]

Nachdem die Frage der Trinkgeldverteilung höchstrichterlich nicht geklärt ist, kann sie auch nicht verbindlich referenziert werden. Ein dazu von mir für die Hauptseite verfasster Artikel findet sich daher nur in der Versionsgeschichte unter dem 5.Okt.2010, eine ausführliche Erläuterung der Rechtspositionen mit Verweisen unter http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wem-gehort-das-trinkgeld/.

Grundsätzliche Rechtspositionen[Quelltext bearbeiten]

Für die meisten Kommentatoren geht aus der Neufassung von 2003 des $107(3) der Gewerbeordnung:

"Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt."

eindeutig hervor, dass bei Fehlen weiterer betriebsinterner Regelungen das vom Gast begebene Trinkgeld demjenigen Arbeitnehmer zusteht, dem es übergeben worden ist. Bereits das in dem Zusammenhang oft zitierte und bereits vor der Neufassung der GewO ergangene Urteil des BAG AZ 7 AZR 1001/94 geht von diesem Grundsatz aus, auch wenn es einen vollkommen anderen Zusammenhang zu beurteilen hatte (nämlich, ob durch Arbeitsáusfall entgangenes Trinkgeld beim Arbeitgeber eingeklagt werden kann, was verneint wird). Eben dieses Urteil stellt aber ausdrücklich fest, dass arbeitsvertragliche Regelungen oder eine Betriebsvereinbarung zur Frage einer Trinkgeldaufteilung im fraglichen Fall nicht existiert haben, also bedeutsam gwesen wären.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Verteilung empfangener Trinkgelder auf die Belegschaft entweder durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung zulässig ist und im Rahmen des jeweiligen Betriebs auf diese Weise erzwungen werden kann, jedoch nicht rückwirkend. Diese Verteilung der Trinkgelder kann entweder der Arbeitgeber erreichen durch Abfassung entsprechender Arbeitsverträge oder die Betriebsgemeinschaft durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Sie kann jedoch nicht einseitig durch die Betriebsleitung angeordnet werden, bedarf also grundsätzlich der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zur Verteilung der Trinkgelder[Quelltext bearbeiten]

Verteilungsmöglichkeiten unterliegen damit prinzipiell der vertraglichen Gestaltungsfreiheit. Sie werden von den Gegebenheiten des Betriebs abhängen. Direkte Rechtsvorschriften für eine solche Verteilung existieren nicht, so dass eine solche Konstruktion von Arbeitnehmerseite höchstens durch die Konstruktion der Sittenwidrigkeit angegriffen werden könnte. In Analogie zu den Ausführungen zu § 107(3) GewO kann jedoch davon ausgegangen werden, dass jede Konstruktion des Verteilungsmechanismus, der global der Arbeitnehmerseite zustehende Trinkgelder in Arbeitgeberkassen umlenkt, erhaltene Trinkgelder also ganz oder zum Teil der Arbeitnehmerseite entzieht, sittenwidrig sein kann. Das Trinkgeld muss also insgesamt wieder der Arbeitnehmerseite zufließen und in einem angemessenen Anteil auch demjenigen, dem es direkt übergeben wurde. Wie dieser Anteil aussieht, unterliegt jedoch der freien Bewertung der zugrunde liegenden Vereinbarung.

Im Klartext: Der Chef darf sich das Trinkgeld keinesfalls für sich oder den Betrieb krallen. Wieviel aber die Küche bekommt, wieviel die Putzfrau und wieviel der Service ist Gestaltungssache und wird vermutlich von keinem Gericht in Deutschland festgelegt werden. --Gastromartini 02:01, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Vereinigte Staaten[Quelltext bearbeiten]

In den Vereinigten Staaten, wo das Trinkgeld Teil des Gehaltes der Bediensteten ist, gelten 15 bis 20 % als angemessen.

Ist im prinzip richtig, nur wie ich in den USA war (Ostküste, ich glaub 1996) stand bei den meisten Restaurants, dass das Trinkgeld bereits im Preis inkludiert ist. --MrBurns 17:28, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Kann man sowas überhaupt als Trinkgeld bezeichnen? Wenn es immer enthalten ist, kommt das ja eher einer Umsatzbeteiligung gleich. --188.195.136.220 21:43, 17. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ich glaub es stand wirklich "Service included", nicht "Tips included". Ist aber eigentlich wurscht, jedenfalls befreit es einem von der gesellschaftlichen Verpflichtung, Trinkgeld zu geben. Auch wenn wohl manche selbst wenn "Service included" steht Trinkgeld geben... --MrBurns (Diskussion) 19:14, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Belege für "übliche Höhe"?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine neutrale Quelle für die übliche Höhe, die in der Einleitung des Artikels angegeben wird? Alles was ich im Internet finde ist entweder recht hoch und dann von irgendwelchen Wirten oder deutlich niedrig, dann vermutlich von Touristen die nicht viel Geld ausgeben wollen. Aber immer einfach nur die Behauptung "das sei in $GEGEND so üblich", keine Belege. Eine 'Studie oder sowas wäre nett. --88.130.15.160 16:09, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Toll, jetzt gibt es für Deutschland die Angabe 10%-15%. In der angegebenen Quelle - einem Werk zur optimale Trinkgeldabschöpfung durch Servicemitarbeiter - wird diese Zahl als "internationale Faustregel" bezeichnet. Woher der Buchautor diese Zahl hat ist nicht angegeben. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Trinkgeld&diff=next&oldid=123842670 macht aus DE: 5-10% USA: 15-20% ein DE: 10-15% mit internationaler Quelle.--88.130.9.91 12:55, 10. Dez. 2013 (CET)Beantworten

mMn ist das üblich Trinkgeld in Deutschland so wie in Österreich, also ca. 3-10%. In Reiseführern findet man für beide Länder aber oft höhere Werte, meistens 10-15%. Aber in Österreich zahlt kaum einer für ein 3,50-Bier 4€ oder für eine 100€-Rechnung kaum einer 110-115€. --MrBurns (Diskussion) 19:16, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Trinkgeld und Mindestlohn[Quelltext bearbeiten]

Zum aktuellen Thema Mindestlohn wäre (vorrangig oder mit Beispielen für die Gastronomie) die entsprechende Behandlung von Trinkgeld sinnvoll.

Kann/darf das Trinkgeld zum Mindestlohn gezählt werden (wie Kost- und Logis bis zur Steuerlich zulässigen Höhe) oder ist dies nicht zulässig (wie bei Nacht- und Wochenendzuschlägen)? (nicht signierter Beitrag von 93.197.96.78 (Diskussion) 17:59, 4. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

In den USA gibt es für Mitarbeiter, die "tipped" sind (also üblicherweise Trinkgeld bekommen) 2 Mindestlöhne, den regulären und den "tipped"-Mindestlohn. Das gilt sowohl für den Bundesweiten Mindestlohn (der die Untergrenze für die bundesstaatlichen Regeln bildet) als auch in den meisten Bundesstaaten. Wenn ein Mitarbeiter "tipped" ist, dann muss ihm nur der "tipped"-Mindestlohn gezahlt werden, außer er kommt auch mit Trinkgeldern nicht für den Regulären Mindestlohn, dann muss die Firma noch die Differenz draufzahlen. Deshalb hilft Trinkgeld in den USA in vielen Fällen nur der Firma, nicht den Angestellten (auch weil die Differenz der beiden Mindestlöhne meist recht hoch ist).
Wies in Deutschlans ist weiß ich nicht.
In Österreich gibt es keinen allgemeinen Mindestlohn, allerdings gehören z.B. Kellner zu denen, die die niedrigsten Kollektivvertragslöhne haben, was üblicherweise mit dem Trinkgeld begründet wird. --MrBurns (Diskussion) 19:21, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Freiwilligkeit[Quelltext bearbeiten]

Man wird doch sozial genötigt, Trinkgeld zu zahlen oder man wird komisch angeschaut. Das kann doch nicht "freiwillig" sein. --147.142.87.41 12:29, 17. Nov. 2017 (CET)Beantworten

"Freiwillig" bedeutet, dass man in dem Fall nicht juristisch belangt werden kann. Dass es nun menschlich/sozial/wasauchimmer anders gesehen wird, bleibt davon unberührt. (nicht signierter Beitrag von Manwithoutfaceberlin (Diskussion | Beiträge) 14:32, 24. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Artikel in der ZEIT[Quelltext bearbeiten]

Gerade einen Artikel in der ZEIT gelesen. Ich überblicke nicht, ob da was Neues dabei rumkommt oder ob die WP geplündert worden ist. Im Moment keine Zeit für mehr. --Delabarquera (Diskussion) 20:15, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Foto[Quelltext bearbeiten]

Nichts für ungut, aber das Foto ist ja sowas von gestellt... haben wir zu dem Thema wirklich kein besseres? Die amerikanische Flagge hängt fast noch in den Teller, um zu demonstrieren "Hallo, dieses Bild spielt sich in den USA ab". Die Krönung ist die Tasse. So eine Tasse habe ich noch niemals in irgendeinem amerikanischen Etablissement gesehen, wo die Gabe von Trinkgeld üblich gewesen wäre. Wann und wo soll das denn fotografiert worden sein, wenn nicht am heimischen Küchentisch (die GPS-Daten weisen nach Paris)? --91.34.40.31 00:23, 16. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Habe eins ergänzt... --Schotterebene (Diskussion) 09:01, 16. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Revert[Quelltext bearbeiten]

An Benutzer:Schotterebene - erstens kann man so etwas erst einmal zur Diskussion stellen, zweitens gibt es Zehntausende von Artikeln, in denen die Onlineversion z. B. von Zeitungstexten nicht mitgeliefert wird. WP ist grundsätzlich ein Projekt mit Entwicklungen, da kann so etwas durchaus noch geliefert werden.--2003:C2:EF35:8B29:38D6:BF86:A101:8B12 12:16, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Diese Meinung teile ich nicht. Ein Beleg, der von fast niemand einsehbar ist, ist verzichtbar - besonders, wenn das Thema nicht staatstragend ist. Es gibt unzählige Online-Belege zu dem Thema. Und die Ausrede "Ist ja an anderer Stelle auch so schlecht belegt" kann ich nicht mehr hören. Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 12:57, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Diskussion Dies sind meiner Meinung nach keine tauglichen Antworten. Dass so etwas erst einmal zur Diskussion gestellt werden sollte (oder zumindest kann), dazu wird nichts gesagt. Und auch nicht zu Punkt 2, ferner nicht zu 3. Dafür die These, dass der Beitrag "von fast niemandem einsehbar ist" – es geht hier immerhin um eine größere Regionalzeitung. Wie in vielen anderen Fällen kann dergleichen selbstverständlich als Quelle genutzt werden.

„ … ist verzichtbar …“ das ist eine sehr subjektive Einschätzung; sie stützt sicher nicht, den Eintrag komplett zu löschen. „Nicht staatstragend“ – seit wann ist das denn ein Kriterium für WP? Wo steht zu diesem Begriff etwas in den Regeln? Und wenn es „unzählige Online-Belege" zum Trinkgeld gibt – weshalb wird bisher zur neueren Entwicklung in Deutschland nur einer zitiert (aus der SZ – und das sogar ohne Online-Bezug, siehe Nr. 49).

Hier folgt der Online-Beleg zum GA-Text: https://ga.de/news/wirtschaft/ueberregional/wie-viel-trinkgeld-ist-angemessen_aid-98933337?utm_source=mail&utm_medium=referral&utm_campaign=share?utm_source=mail&utm_medium=referral&utm_campaign=share. Ja, der liegt hinter einer Bezahlschranke. Das ist nicht verboten. Ich bitte um Verständnis dafür, dass (auch) Zeitungsverlage Geld erlösen müssen, zumal in diesen für sie ungewohnt schweren Zeiten. WP kann doch nicht dafür da sein, dass den Nutzern alles gratis geliefert wird. Zeitschriftenbeiträge und Bücher bekommt man hier in der Regel ja wohl auch nicht gratis. Dazu noch dies: Wikipedia möchte ab und zu auch gern Geld von den Nutzern haben – durchaus verständlich.

Schließlich dazu etwas: „Und die Ausrede "Ist ja an anderer Stelle auch so schlecht belegt" kann ich nicht mehr hören“ – das waren keineswegs meine Worte. Ich bitte sehr, mich korrekt wiederzugeben. Und kommt es wirklich nur darauf an, was Schotterebene nicht mehr hören kann? Zum Schluss noch dieser Hinweis: Bei WP gibt es via Wikiquette wichtige und gute Grundsätze, siehe vor allem die Punkte 1 bis 3. Das sollte auch ein langjähriger Mitmacher mit über 100.000 Einträgen beherzigen. - Ich bitte sehr um Entschuldigung dafür, dass ich den Namen von S. in die Überschrift gesetzt hatte. Viele Grüße von ~~---- (nicht signierter Beitrag von 2003:C2:EF2A:19D:D006:5561:6B96:935B (Diskussion) 17:34, 16. Okt. 2023 (CEST))Beantworten

Dann setz es ein, vielleicht sichtet es ja wer... Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 08:02, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Warum heißt das Trinkgeld so, woher kommt dieser Name?[Quelltext bearbeiten]

Woher ... --193.80.28.193 21:04, 4. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Du solltest diese Frage hier stellen. Viele Grüße --Itti 21:05, 4. Dez. 2023 (CET)Beantworten