From the River to the Sea

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Slogan auf Schild mit palästinensischer Flagge
Karte von Israel und den palästinensischen Gebieten gemäß dem Oslo-Abkommen. Der Jordan mit dem See Gennezaret (oben) und dem Toten Meer (unten) befindet sich auf der rechten Seite, das Mittelmeer auf der linken Seite.
Der Slogan auf einer pro-palästinensischen Demonstration in München am 9. Oktober 2023
Der Slogan bei Demonstration in Columbus

From the River to the Sea (arabisch من النهر إلى البحر) oder ohne Verkürzung From the River to the Sea, Palestine will be free ‚Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein‘ ist eine politische Parole, die im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt verwendet wird. Sie bezieht sich auf das Gebiet zwischen Jordan („River“) und Mittelmeer („Sea“), zu dem neben Israel auch Westjordanland und Gazastreifen gehören. Dieser Slogan wird von verschiedenen palästinensischen Gruppierungen verwendet, unter anderem um die Beendigung der israelischen Besatzung im Westjordanland und im Gazastreifen und die Beseitigung des Staates Israel zu Gunsten eines palästinensischen Staates zu fordern. Der Slogan kann als Infragestellung des Existenzrechts Israels und Bestandteil des israelbezogenen Antisemitismus aufgefasst werden. In Deutschland ist umstritten, ob das Zeigen und Rufen der Parole, die im Rahmen antisemitischer Vorfälle während des Krieges in Israel und Gaza 2023 einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, strafbar ist.

Herkunft, Bedeutung und Verwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hamas-Wahlplakat in Ramallah: „Palsetine [sic!] from Sea to Rever [sic!]“

Laut dem amerikanischen Historiker Robin Kelley begann der Ausdruck als ein zionistischer Slogan, der die Grenzen von Eretz Israel bezeichnete.[1] Der israelisch-amerikanische Historiker Omer Bartov stellt fest, dass die zionistische Verwendung solcher Sprache das Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 vorausging und mit der revisionistischen Bewegung des Zionismus begann, die von Wladimir Jabotinsky geleitet wurde. Diese sprach von der Gründung eines jüdischen Staates in ganz Palästina und hatte ein Lied, das einschließt: „Der Jordan hat zwei Ufer; dieses hier ist unseres, und das andere auch“, was auf einen jüdischen Staat hindeutet, der sogar über den Jordan hinausgeht.[2]

In den 1960er Jahren benutzte die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) den Slogan „From the River to the Sea“, um die Gründung eines arabischen Staates zu fordern, der das gesamte Gebiet des britischen Mandats Palästina umfassen sollte.[3] Die Charta des Palästinensischen Nationalrats der PLO von 1964 forderte „die vollständige Rückeroberung des unrechtmäßig besetzten Heimatlandes“, erklärte jedoch, dass „Juden palästinensischer Herkunft als Palästinenser angesehen werden sollen, wenn sie bereit sind, friedlich und loyal in Palästina zu leben“. „Palästinenser“ wurden speziell als Personen definiert, die „bis 1947 normalerweise in Palästina gelebt hatten“.[4] Im Jahr 1968 wurde die Charta weiter überarbeitet. Dabei wurde festgelegt, dass nur „Juden, die bis zum Beginn der zionistischen Invasion normalerweise in Palästina gelebt hatten“, als Palästinenser betrachtet werden sollten.[4][5] Dennoch versprach die PLO in der Fassung von 1969 allen Juden, auch den kürzlich Eingewanderten, gleiche Staatsbürgerschaft, sofern sie den Zionismus ablehnten.[4] Daher benutzte die PLO nach 1969 den Ausdruck ‚free Palestine from the river to the sea‘, um einen einzigen demokratischen säkularen Staat zu bezeichnen.[3]

Dieser Slogan wird häufig bei pro-palästinensischen Demonstrationen und von israelischen Menschenrechts-NGOs wie B’Tselem verwendet.[6] Auch Organisationen wie Samidoun, die Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) Kampagne[7] sowie das Free Gaza Movement[8] machen davon Gebrauch.

Zudem hat die Hamas, die als terroristische Organisation eingestuft ist, diesen in ihrer Charta von 2017 verwendet.[9] In ihrer Gründungscharta von 1988 sprach sich die Hamas gegen die Existenz Israels aus und erklärte das Ziel des bewaffneten Widerstands gegen Israel und dessen Vernichtung.

Dabei reichen Interpretationen der Parole von einer Forderung nach der Freiheit für Palästinenser von der israelischen Besatzung gemäß dem Völkerrecht über den Aufruf für einen vereinten Staat für Juden und das palästinensische Volk in der gesamten Region Palästina bis hin zu einem Aufruf zur Vernichtung des israelischen Staates.[10][11]

Die vollständige Parole lautet „From the river to the sea, Palestine will be free“ und dient als Anspielung auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan, der den Osten Israels im Norden begrenzt, und dem Mittelmeer im Westen. Die Verwendung dieses Slogans ist umstritten und Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen und politischer Auseinandersetzungen. Verwendet wird er von friedlichen Bestrebungen zur Förderung der palästinensischen Unabhängigkeit bis hin zu kontroversen Debatten über den Nahostkonflikt, da er verschiedene politische und historische Bedeutungen enthalten kann.[12]

Auch die israelische Likud-Partei bezieht sich in ihrem Gründungsdokument[13] vom Jahr 1977 auf diese Formel und fordert ein Großisrael vom Mittelmeer bis zum Jordan, in dem vollständige „israelische Souveränität“ gelten solle. In dem Dokument wird außerdem vor der Schaffung eines palästinensischen Staates gewarnt.[13]

Strafbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ob das Zeigen und Rufen der Parole strafbar ist, ist in Deutschland umstritten. In Berlin wird die Verwendung der Parole seit Ende Oktober 2023, als sie im Rahmen antisemitischer Vorfälle während des Krieges in Israel und Gaza 2023 einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, als strafbar eingeordnet.[14] Am 4. November 2023 beschlagnahmte die Polizei ein Plakat mit der Parole, obwohl die Wörter river, sea und Palestine geschwärzt waren.[15] Laut dem Strafrechtler Thomas Fischer ist die Nutzung der Parole im öffentlichen Raum im konkreten Bedeutungszusammenhang nach § 140 StGB (Billigung von Straftaten) strafbar.[16] Eine Polizeisprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Staatsanwaltschaft bei der Parole einen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung nach § 130 StGB sehe, weil das Existenzrecht Israels dadurch in Frage gestellt werde und sie das als strafbar einordne. Andere Parolen, die Israel angreifen, seien jedoch als Meinungsäußerung zulässig.[17][18] Wie die Ermittlungsverfahren ausgehen, ist noch offen. Denn dass „die Ermittler einen Anfangsverdacht bejahen, heißt nicht, dass die Staatsanwaltschaft wegen der Parole später Anklage erheben wird“.[19] Das Verwaltungsgericht Berlin dagegen entschied im August 2023, dass die Parole für sich genommen nicht strafbar sei, da sie weder zu Gewalt aufrufe noch das Existenzrecht Israels in Frage stelle: Die Deutung, dass damit ganz allgemein Freiheit und Gleichberechtigung in dem bezeichneten Gebiet gefordert werde, sei nicht ausgeschlossen.[15] Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte im November 2023 an, bei Verwendung des Slogans in Bayern künftig Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen einzuleiten. Dies begründete sie mit dem Verbot des Slogans durch das Bundesinnenministerium im Rahmen des Betätigungsverbots gegen Samidoun.[20] Ob der Slogan durch das Betätigungsverbot von Samidoun[21] nach § 86a StGB strafbar ist, ist umstritten.[22]

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied im März 2024, dass die Stadt Frankfurt die Parole bei Demos erlauben muss. Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs urteilte, dass die Parole nichts darüber aussage wie dieses Ziel erreicht werden solle. Es seien verschiedene Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen. „Ob diese Wege politisch realistisch seien, sei dabei unerheblich, so die Kasseler Richter“.[23]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Gruppe namens „Palästinenser Solidarität Österreich“ (PSÖ) postete auf ihrer Website die Einladung zu einer polizeilich angemeldeten „Pro-Palästina-Demo“ auf Arabisch. Am unteren Ende der Einladung stand der Aufruf mit dem Slogan. Am 11. Oktober 2023 verbot die Wiener Polizei diese Demonstration mit der Begründung, dass die Formulierung „From the river to the sea, Palestine will be free“ in den Einladungen, auch in Flugblättern, einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle. Der Polizeichef der Stadt, Gerhard Pürstl, sagte auf einer Pressekonferenz wenige Stunden vor der Demonstration, die Polizei interpretiere dies im aktuellen Kontext als „klaren Aufruf zur Gewalt“, und fügte hinzu, dass damit die Auslöschung Israels von der Landkarte gemeint sei.[24][25]

Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Oktober 2023 entschied das niederländische Unterhaus, dass der Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ ein Aufruf zur Gewalt sei. Die Parteien waren der Ansicht, dass die Erklärung die Zerstörung Israels fordere. Neben der JA21, die den Antrag eingebracht hatte, stimmten auch die VVD, die PVV, die CDA, die ChristenUnie, die SGP, die BBB, Omtzigt und die Groep Van Haga für den Antrag. Der Antrag wurde während der Debatte mit dem scheidenden Ministerpräsidenten Mark Rutte über den Krieg zwischen der Hamas und Israel eingebracht.[26]

Positionierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 1. November 2023 verbot der englische Fußballverband seinen Spielern, diesen Slogan auf Social Media zu verwenden.[27] Am 3. November 2023 kündigte der 1. FSV Mainz 05 dem niederländischen Fußballspieler Anwar El Ghazi fristlos. Der Verein reagierte damit auf die Äußerungen und Posts El Ghazis in den sozialen Medien.[28] El Ghazi hatte auf seinem Instagram-Kanal „I stand with Palestine“ in Verbindung mit der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ gepostet. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz leitete ein Ermittlungsverfahren ein und erläuterte: „Gegen den Beschuldigten besteht nach unserer Bewertung der Anfangsverdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung durch Verbreiten eines Inhalts“.[29]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: From the River to the Sea, Palestine will be free – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Robin D.G Kelley: From the River to the Sea to Every Mountain Top: Solidarity as Worldmaking. In: Journal of Palestine Studies. 48. Jahrgang, Nr. 2, 2019, S. 78, doi:10.1525/jps.2019.48.4.69, JSTOR:26873236 (englisch): “First, the odious phrase in question began as a Zionist slogan signifying the boundaries of Eretz Israel. The Likud Party’s founding charter reinforces this vision”
  2. “From the River to the Sea”: Omer Bartov on Contested Slogan & Why Two-State Solution Is Not Viable. Abgerufen am 26. Mai 2024 (englisch): „OMER BARTOV: Yes. You know, the originators of the Likud party, the Revisionist part of Zionism, under the great leader Jabotinsky, had a song that they used to sing. And the song was, “The Jordan has two banks / this one belongs to us, and the other one, too.” That is, they were not only talking actually about so-called historical Palestine, which is Mandatory Palestine of the interwar period; they were actually talking also about parts of the Jordan, of what is now the Kingdom of Jordan, as belonging to the future Jewish state.“
  3. a b Robin Kelley: From the River to the Sea to Every Mountain Top: Solidarity as Worldmaking. In: Journal of Palestine Studies. 48. Jahrgang, Nr. 4. Taylor & Francis, Washington, D.C. 2019, S. 69–91, doi:10.1525/jps.2019.48.4.69, JSTOR:26873236 (englisch): “The Likud Party's founding charter reinforces this vision in its statement that "between the Sea and the Jordan there will only be Israeli sovereignty."... During the mid-1960s, the PLO embraced the slogan, but it meant something altogether different from the Zionist vision of Jewish colonization. Instead, the 1964 and 1968 charters of the Palestine National Council (PNC) demanded "the recovery of the usurped homeland in its entirety" and the restoration of land and rights-including the right of self-determination-to the indigenous population. In other words, the PNC was calling for decolonization, but this did not mean the elimination or exclusion of all Jews from a Palestinian nation-only the settlers or colonists. According to the 1964 Charter, "Jews who are of Palestinian origin shall be considered Palestinians if they are willing to live peacefully and loyally in Palestine.' Following the 1967 war, the Arab National Movement, led by Dr. George Habash, merged with Youth for Revenge and the Palestine Liberation Front to form the Popular Front for the Liberation of Palestine (PFLP). The PFLP embraced a Palestinian identity rooted in radical, Third World-oriented nationalism, officially identifying as Marxist-Leninist two years later. It envisioned a single, democratic, potentially socialist Palestinian state in which all peoples would enjoy citizenship. Likewise, Fatah leaders shifted from promoting the expulsion of settlers to embracing all Jews as citizens in a secular, democratic state. As one Fatah leader explained in early 1969, "If we are fighting a Jewish state of a racial kind, which had driven the Arabs out of their lands, it is not so as to replace it with an Arab state which would in turn drive out the Jews... We are ready to look at anything with all our negotiating partners once our right to live in our homeland is recognized." Thus by 1969, "Free Palestine from the river to the sea" came to mean one democratic secular state that would supersede the ethno-religious state of Israel. Moreover, the Palestinian national movement had come to see itself as part of a global anti-imperialist movement in solidarity with other nonaligned or socialist nations, or revolutionary movements like the Black Panthers.”
  4. a b c Muhammad Muslih: Towards Coexistence: An Analysis of the Resolutions of the Palestine National Council. In: Journal of Palestine Studies. 19. Jahrgang, Nr. 4, 1. Juli 1990, ISSN 0377-919X, S. 3–29, doi:10.2307/2537386, JSTOR:2537386 (englisch, tandfonline.com).
  5. Joe Hernandez: How interpretations of the phrase 'from the river to the sea' made it so divisive. In: NPR. 9. November 2023, abgerufen am 10. November 2023 (englisch).
  6. A regime of Jewish supremacy from the Jordan River to the Mediterranean Sea: This is apartheid. In: B’Tselem. (englisch).
  7. Cary Nelson: Israel Denial: Anti-Zionism, Anti-Semitism, & the Faculty Campaign Against the Jewish State. Indiana University Press, 2019, ISBN 0-253-04504-5, S. 9 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. https://www.adl.org/sites/default/files/Free-Gaza-Movement-NW.pdf
  9. "A Document of Generel Principles & Policies", Grundsatzprogramm der Hamas, Seite 6. Hamas, Mai 2017, abgerufen am 22. Mai 2024 (englisch).
  10. Resolution 181. Vereinte Nationen Generalversammlung, 1947, abgerufen am 11. November 2023.
  11. Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats 1980. Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, 1982, abgerufen am 11. November 2023.
  12. Daniel Boffey: ‘From the river to the sea’: where does the slogan come from and what does it mean? In: www.theguardian.com. 31. Oktober 2023, abgerufen am 4. Oktober 2023 (englisch).
  13. a b Original Party Platform of the Likud Party. Abgerufen am 11. November 2023 (englisch): „between the Sea and the Jordan there will only be Israeli sovereignty“
  14. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea …“ In: tagesanzeiger.ch. 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  15. a b Christian Rath: „From the xxx to the xxx …“ In: taz. 9. November 2023, S. 7 (taz.de).
  16. Ist Jubel über Terror strafbar? In: lto.de. 16. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  17. Demonstrationen: Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. In: zeit.de. 13. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  18. Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. In: merkur.de. 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  19. „Palestine will be free“: Polizei ermittelt nun doch wegen israelfeindlicher Parolen „From the River to the Sea“. In: lto.de. 13. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023 (Korrigiert am 16.10.2023).
  20. Land: Antiisraelischer Slogan ist Terror-Kennzeichen. In: zeit.de. 10. November 2023, abgerufen am 12. November 2023.
  21. Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung Samidoun vom 2. November 2023
  22. Hamas-Verbot: 'From the River to the Sea' nun strafbar? In: LTO. Abgerufen am 25. November 2023.
  23. Stadt muss Parole «From the river to the sea» erlauben. In: welt.de. Abgerufen am 23. März 2024.
  24. „From the river to the sea“' prompts Vienna to ban pro-Palestinian protest. In: reuters.com. 11. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023 (englisch).
  25. Nahost-Konflikt: Judenhass im Herzen Wiens: Wer hinter den Demos steckt. In: profil.at. 14. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  26. „From the river to the sea“-leus is geweldsoproep, vindt Kamermeerderheid. In: nos.nl. 25. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023 (niederländisch).
  27. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea …“ In: tagesanzeiger.ch. 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  28. Mainz 05 beendet Vertragsverhältnis mit Anwar El Ghazi. In: mainz05.de. 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  29. Staatsanwaltschaft ermittelt, Mainz 05 kündigt Vertrag. In: faz.net. 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.